Protocol of the Session on February 27, 2015

2. Welche Behörden wurden seitens der Landes

regierung beteiligt?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Herr Hartmut Möllring.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Frage 1: Die Soda-Werke Staßfurt GmbH & Co KG hat einen Antrag auf Genehmigung des Dauerbetriebes der Anlage für die Verbringung von Dickstoffversatzmaterial in Betriebskavernen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt. Dieser Antrag ist entsprechend der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen zu prüfen und zu bescheiden. Diese Verordnung begründet keine Verpflichtung für den Antragsteller, alternative Verfahren zu suchen und zu prüfen.

Diese Verordnung sieht auch keine Befugnis der Behörde vor, eine Prüfung alternativer Verfahren vom Antragsteller zu verlangen.

Zu Frage 2: Wie es bereits in der eben zitierten Antwort zu der Kleinen Anfrage schriftlich dargelegt wurde, wurden folgende in ihrem Aufgabenbereich vom Vorhaben berührten Behörden durch das LAGB beteiligt: die Stadt Staßfurt, der Landkreis Salzlandkreis, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und das Landesamt für Umweltschutz.

Danke schön. Es gibt noch eine Nachfrage.

Herr Minister, mich würde noch interessieren, womit der verpflichtende Versatz der Kaverne durch das LAGB begründet wurde, da es nicht üblich ist, dass Salzkavernen mit Dickstoffversatz verschlossen werden?

Es tut mir wirklich leid. Wir beide, also mein Referatsleiter und ich, haben die Frage inhaltlich nicht verstanden.

Sie sind eben darauf eingegangen, dass keine alternativen Verfahren geprüft wurden. Aber es musste zumindest geprüft worden sein, inwieweit ein Versatz der Kavernen zwingend erforderlich ist. Ich würde ganz gern wissen, was das LAGB dazu gesagt hat.

Das LAGB hat den Antrag entsprechend der Verordnung beschieden im Rahmen von Recht und Gesetz.

Danke schön. Nachfragen sehe ich nicht.

Wir kommen zu Frage 7. Sie wird von vom Abgeordneten Guido Henke zum Thema Wohngeldreform gestellt. Bitte, Herr Abgeordneter.

Im April und im September des letzten Jahres kündigte die Bundesbauministerin eine Wohngeldreform an, die auch wieder eine Heizkostenkomponente enthalten sollte. Die Erhöhung sollte zunächst im April 2015 und dann zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die zusätzlichen Mittel dafür waren in den Entwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2015 eingestellt, wurden jedoch wieder gestrichen. Damit steht zu befürchten, dass die überfällige Wohngeldreform weiter verschoben wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung diese Wohngeldreform

für notwendig, um eine Heizkosten-Komponente wieder einzuführen, die zu einer wirksamen Kostenentlastung führt?

2. Wird sich die Landesregierung für eine Wohn

geldreform auf Länder- und Bundesebene einsetzen, um zu erreichen, dass das Wohngeld erhöht und darüber hinaus die Höchstbeträge für Miete oder Belastung sowie die Einkommensgrenzen regelmäßig angepasst werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Thomas Webel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke wie folgt.

Zunächst eine kleine Vorbemerkung: Der Landesregierung liegt ein Referentenentwurf zur Reform des Wohngeldrechts vor. Dieser sieht ein Inkraft

treten zum 1. Januar 2016 vor. Erkenntnisse hinsichtlich einer weiteren Verschiebung, wie eventuell befürchtet, liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 1: Der Referentenentwurf enthält im Gegensatz zu früheren Ankündigungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit keine gesonderte Heizkostenkomponente. Wie der Pressemitteilung des BMUB vom 20. Februar dieses Jahres zu entnehmen ist, werden bei der vorgesehenen Anpassung der sogenannten Tabellenwerte nicht nur der Anstieg der Brutto-Kaltmieten und des Einkommens, sondern auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Brutto-Warmmiete berücksichtigt.

Insgesamt ist eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 % vorgesehen. Damit wird aus der Sicht der Landesregierung eine wirksame Kostenentlastung erreicht.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hatte dem Landtag bereits im Zusammenhang mit dem Beschluss für eine sozial gestaltete Energiewende vom 20. Juli des letzten Jahres mitgeteilt, dass sie den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens konstruktiv begleiten wird. Dies gilt nach wie vor.

Wie der Pressemitteilung des BMUB vom 20. Februar dieses Jahres weiter zu entnehmen ist, sollen auch die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden.

Die von Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Henke, angesprochene regelmäßige Anpassung ist im Referentenentwurf nicht vorgesehen. Dies ist aus der Sicht der Landesregierung auch sachgerecht, weil das Wohngeld im Gegensatz zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch nicht die Aufgabe hat, das Existenzminimum zu sichern, sondern lediglich in Gestalt eines Zuschusses als sogenannte zweite Säule der Wohnraumförderung gewährt wird.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. Nachfragen sehe ich nicht.

Wir kommen zu Frage 8. Sie wird vom Abgeordnetem Herrn Striegel zur Freigabe der Mittel für die Ernennung von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule der Polizei zu Kommissarinnen und Kommissaren gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie das Ministerium für Inneres und Sport der Nachrichtenagentur dpa bestätigte, habe das Ministerium der Finanzen das in den Doppelhaushalt eingestellte Geld für die Ernennung von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule

der Polizei zu Kommissarinnen und Kommissaren bislang nicht freigegeben. Aus diesem Grunde sei eine Ernennung der Betreffenden zum 1. März 2015 nicht möglich. Auch die im Landeshaushalt bereitstehenden Mittel für Beförderungen bei der Polizei könnten nicht ausgereicht werden, weil das Finanzministerium hierfür die Voraussetzungen nicht geschaffen habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Gründe, dass die Landesregie

rung, hier das Ministerium der Finanzen, bis zum 22. Februar 2015 im Rahmen des Vollzugs des Haushaltes die notwendigen Voraussetzungen zur Ernennung von Kommissarinnen und Kommissaren sowie für Beförderungen bei der Polizei nicht geschaffen hat?

2. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun,

um eine termingerechte Ernennung der Kommissarinnen und Kommissare zum 1. März 2015 zu ermöglichen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Holger Stahlknecht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Striegel, Ihre Frage beantworte ich wie folgt.

Aufgrund des noch ausstehenden Beschlusses der Landesregierung zum Beförderungskonzept 2015 war die zum 1. März 2015 vorgesehene Ernennung der Polizei- bzw. Kriminalobermeister zu Polizeikommissaren bzw. Kriminalkommissaren trotz erfolgreicher Bewährung in den Aufgaben der neuen Laufbahnen haushalterisch nicht möglich. Ausgenommen hiervon waren die Ernennung von Polizeihauptmeistern zu Polizeikommissaren, da diese Ernennungen keine Beförderungen sind. Das ist einfach nur ein Umswitchen.

Die zweite Frage ist wie folgt zu beantworten: Das Ministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 24. Februar dieses Jahres unserem Ministerium im Vorgriff auf die Entscheidung der Landesregierung zum Beförderungskonzept die Genehmigung erteilt, die Polizei- bzw. Kriminalobermeister nach erfolgreicher Beendigung der Bewährungszeit zu Kommissaren zu befördern. Diese Ernennungen werden von uns jetzt auch vorgenommen werden. Im Übrigen betrifft das 13 Beförderungen von Polizeiobermeistern zu Polizeikommissaren. - So weit die Beantwortung.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Striegel.

Herzlichen Dank, Herr Minister. Sie haben schon darauf verwiesen, dass dies im Vorgriff auf das Beförderungskonzept passieren soll. Wann ist damit zu rechnen? Wir haben den Haushalt im November 2014 hier im Hause beschlossen. Wann ist damit zu rechnen, dass das Beförderungskonzept tatsächlich in die Kabinettsbefassung kommt und dort auch verabschiedet wird, damit im Bereich der Polizei auch die sonstigen Beförderungen vorgenommen werden können und nicht alles im Vorgriff passieren muss?

Jetzt muss ich für den Finanzminister antworten. Ich vermute, dass er das unverzüglich einbringen wird, und - so kenne ich ihn - auch in der richtigen juristischen Übersetzung, ohne schuldhaftes Zögern. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Diese Vermutung ist bei anderen Hoffnung.

Wir kommen zur Frage 9. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Rüdiger Erben zur Abstimmung nach § 6 Abs. 4 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Ver- packungsverordnung - VerpackV) gestellt.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

1. Nach § 6 Abs. 4 der Verpackungsverordnung

bedarf es zur Einrichtung eines Systems nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VerpackV der schriftlichen Abstimmung mit dem zuständigen öffentlichrechtlichem Entsorgungsträger. Kann ein Systembetreiber ein solches System auch dann einrichten, wenn es an dieser Abstimmung fehlt bzw. kann er sich auf eine frühere zeitlich befristete und zwischenzeitlich ausgelaufene Abstimmungserklärung berufen?