feld der heutigen Beratung noch offene Fragen ergeben haben. Dementsprechend hat sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch die im Entwurf enthaltene Ermächtigung der Staatskanzlei zur Bekanntmachung einer bereinigten Fassung des Landespressegesetzes erledigt. Artikel 7 ermächtigt im Übrigen zur Neubekanntmachung des Mediengesetzes, Artikel 8 regelt wie üblich das Inkrafttreten.
Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung der Ratifikationsgesetze in allen 16 Ländern besteht die Chance, nach dem Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrages die Gestaltungskraft des kooperativen Föderalismus zu beweisen. Ein Scheitern würde die Länder zu bloßen Verwaltungsprovinzen des Bundes werden lassen; es wäre ein Spiel mit dem Feuer.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Staatsminister, würden Sie eine Frage beantworten wollen? Herr Gebhardt wollte Sie etwas fragen.
Herr Minister, ich habe eine Frage zu dem einen Artikel im Gesetz, der die Änderung des Mediengesetzes betrifft. Sie haben es eben schon kurz angesprochen. Ich war erst einmal etwas überrascht, dass man jetzt versucht, mit einem Artikelgesetz, das, wie Sie es auch ausgeführt haben, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Kernthema hat, das Landespressegesetz und das Mediengesetz zu ändern.
Sie haben eine Änderung vorgeschlagen, die die Möglichkeit der Sendung von Wahlwerbespots bei regionalen bzw. lokalen Fernsehanbietern betrifft. Mich würde an dieser Stelle interessieren, welche Stellungnahme Sie diesbezüglich von der MSA als Aufsicht eingeholt haben bzw. wie diese Stellungnahme aussieht. Ich weiß, dass in der Vergangenheit in der Medienanstalt sehr heftig darüber diskutiert worden ist, dass es aber nie zu einem positiven Votum diesbezüglich gekommen ist.
Es ist in der Tat so, dass wir verschiedentlich über dieses Anliegen der privaten Rundfunkveranstalter gesprochen haben und immer wieder auch die Frage erörtert worden ist, ob diese ähnlich wie die öffentlich-rechtlichen, die es schon immer dürfen, hinreichend verantwortungsvoll damit umgehen können und ob sich das kontrollieren lässt.
Darüber ist auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen gesprochen worden und Sie finden die Absicht der Koalitionspartner, eine gewisse Öffnungsklausel zu schaffen, wie wir sie umgesetzt haben, im Koalitionsvertrag verankert. Die Einzelheiten sollten unter Beteiligung der Landesmedienanstalt im zuständigen Ausschuss erörtert werden. Aber es dürfe jene, die den Koalitionsvertrag aufmerksam gelesen haben, eigentlich nicht überraschen, dass auch diese Regelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt - das war dieser - in das Mediengesetz implementiert werden soll.
Nur eine kurze Nachfrage. Das heißt aber, dass es aktuell keine Stellungnahme der Medienanstalt zu diesem Punkt gibt?
Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein, in der Herr Gebhardt gleich das Wort bekommt. Danach die Fraktionen SPD, GRÜNE und CDU.
Bevor Herr Gebhardt zu reden beginnt - er kann aber sehr gern schon nach vorn kommen -, begrüße ich auf der Südtribüne ganz herzlich Vertreter des Sportvereins Roitzsch e. V. und die Seniorengruppe Sandersdorf-Brehna.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da in diesem Artikelgesetz tatsächlich der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das eigentliche Kernthema ist, möchte ich mich hauptsächlich hierauf konzentrieren. Ich habe mit meiner Frage schon angedeutet, dass es noch andere Punkte gibt, die es sicherlich erforderlich machen, doch noch eine Anhörung im Ausschuss zu diesem Thema durchzuführen. Das wäre bei einem alleinigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus meiner Sicht nicht notwendig gewesen, weil wir, wie der Minister schon gesagt hat, in der letzten Legislaturperiode hierzu umfangreiche Debatten geführt haben - inklusive Anhörungen im Ausschuss.
Wir haben als Linksfraktion diesen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon damals differenziert betrachtet. Daran hat sich bis heute grundsätzlich nichts geändert, auch wenn ich eingestehen muss, dass die Skepsis, ob die Ziele, die man anvisiert
Zu der differenzierten Betrachtungsweise gehören auch Dinge, die man positiv hervorheben möchte. Damit will ich beginnen. Ich denke, es ist grundsätzlich richtig, dass man von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr abgeht und sie durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzen möchte. Dieses grundsätzliche Anliegen wird von der LINKEN begrüßt, denn auch wir sind der Auffassung, dass sich dieses alte Modell überholt hat. Es ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht mehr den heutigen Nutzungsgewohnheiten. Als sich die geräteabhängige Rundfunkgebühr in Deutschland etablierte, gab es ausschließlich die klassischen Rundfunkempfangsgeräte, nämlich den Fernseher und das Radio.
Heute jedoch - das kann jeder an sich selbst feststellen - besitzen wir so genannte Multifunktionsgeräte, mit denen eben auch Rundfunk empfangen werden kann. Das Handy und das Smartphone zum Beispiel sind zwar vorrangig immer noch zum Telefonieren da, aber sie sind mittlerweile in der Lage, öffentlich-rechtliche Radioprogramme und auch Bewegtbilder, also öffentlich-rechtliches Fernsehen, zu empfangen. Sie sind demzufolge ähnliche Empfangsgeräte wie mittlerweile auch der klassische PC, der Laptop, das iPad usw. In den letzten ein, zwei Jahren war die Entwicklung auf diesem Markt sehr rasant, und ich bin überzeugt davon, dass sie genauso rasant weitergehen wird. Deshalb ist dieser Schritt auch für uns völlig logisch und DIE LINKE kann diesen Systemwechsel grundsätzlich begrüßen.
Ab dem Jahr 2013 soll sich jeder, unabhängig davon, welche Empfangsgeräte er besitzt, weil man davon ausgeht, dass jeder in der Lage ist, Rundfunk zu empfangen, an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Dieses Solidarprinzip und das Festhalten daran begrüßen wir.
Alles andere wäre das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks denn die Alternative zu diesem Beitragsmodell wäre - der Minister hat das angedeutet -, entweder alles beim Alten zu belassen, was aus verständlichen Gründen nicht möglich ist, oder nur diejenigen daran zu beteiligen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Aber gerade Letzteres wäre kreuzgefährlich, denn dann wäre es das klassische Pay-TV-Modell, bei dem jeder nur für das bezahlt, was er gerade konsumiert, und wir hätten ein Wesensmerkmal des öffentlichrechtlichen Rundfunks, nämlich seine freie Empfangbarkeit für jedermann, ausgehebelt. - So weit zum Grundsätzlichen.
Im Entwurf des Staatsvertrages sind allerdings auch Punkte verankert, die wir als LINKE sehr kritisch sehen. Ich möchte diese kurz benennen. Das ist zum einen der Wegfall von bisherigen Befreiungstatbeständen. Diesbezüglich sehen wir beson
ders den Wegfall von Befreiungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie für gemeinnützige Vereine und Organisationen sehr kritisch.
Während man bei der Beitragszahlung bei Menschen mit Behinderungen, die, wie der Minister auch gesagt hat, ein Drittel des Rundfunkbeitrages zahlen sollen, was im Prinzip der jetzigen Radiogebühr entspricht, noch darüber diskutieren kann, ob dies vielleicht angemessen ist, wenn deren Beiträge auch dafür genutzt werden, die barrierefreien Rundfunkangebote beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszubauen, ist die Einbeziehung von gemeinnützigen Organisationen in die Rundfunkfinanzierung schlichtweg eine Doppelzahlung. Denn jede gemeinnützige Organisation besteht logischerweise aus Menschen, die bereits als Privatpersonen ihren Rundfunkbeitrag entrichten.
Überhaupt sehen wir die Doppel- und Dreifachzahlungen, die die Regelungen mit sich bringen, sehr kritisch. Das bringt aber dieses Modell der Haushaltsabgabe automatisch mit sich, auf das sich die Ministerpräsidenten verständigt haben. Wir hätten einer personengebundenen Abgabe, möglichst einkommensabhängig gestaffelt, den Vorrang eingeräumt; denn jeder Mensch - dabei bleiben wir - hat nur zwei Augen und zwei Ohren und kann mit diesen auch nur einmal sehen und einmal hören und dafür sollte er auch nur einmal einen Beitrag entrichten.
Dass gerade aus dem Mittelstand und aus dem Handwerk die Proteste kamen, ist für uns gut nachvollziehbar, denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die über mehrere Firmenfahrzeuge oder mehrere Filialen verfügen, werden mehrfach zur Zahlung herangezogen, egal ob sie Rundfunkempfangsgeräte dort bereithalten oder nicht. Meine Damen und Herren! Das empfinden wir als ungerecht, und ich glaube, dass diese Ungerechtigkeit mitnichten zur Erhöhung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung führt. Diese Akzeptanzerhöhung war aber erklärtes Ziel dieser Rundfunkreform.
Es gibt weitere Kritikpunkte, auf die ich kurz eingehen möchte. Das ist zum einen der aus unserer Sicht ungenügende Datenschutz. Im Staatsvertrag ist verankert, dass jeder, der sich bei der GEZ abmelden will, seine Abmeldung begründen muss. In § 9 - der Minister hat es schon angedeutet - ist formuliert, dass Haus- und Grundstückseigentümer, wenn auch nur in letzter Konsequenz, gegenüber der GEZ verpflichtet sind, Auskunft über Gebührenschuldner zu geben. Das geht uns deutlich zu weit. Wenn der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr von Bose, hierzu starke Kritik äußert und den Datenschutz verletzt sieht, müssen wir das kritisch hinterfragen und ernst nehmen.
Letzter Punkt, den ich von unserer Seite aus kritisch benennen will, ist der Fakt, dass künftig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Sponsoring an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20 Uhr verboten werden soll. An dieser Stelle fehlt mir einfach die Logik. Der Minister hat eben gesagt, dass das sozusagen der Einstieg in den Ausstieg ist. Aber warum Sponsoring nach 20 Uhr anrüchig sein soll, aber vor 20 Uhr in Ordnung, konnte mir noch niemand glaubhaft erklären bzw. einen logischen Zusammenhang erläutern.
Der einzige Effekt, der eintreten wird - das wird bei vollständiger Werbefreiheit noch stärker der Fall sein -, ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf die Einnahmen, die hierdurch erzielt wurden, verzichten muss und dass dies, wenn man von Aufkommensneutralität spricht, über die Rundfunkgebühr bzw. später über den Rundfunkbeitrag, ausgeglichen werden muss. Das, meine Damen und Herren, halten wir nicht für zielführend und es ist von uns abzulehnen.
Selbstverständlich werden wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Unser abschließendes Abstimmungsverhalten - es betrifft in dem Artikelgesetz noch mehrere Gesetze, wie das Landespressegesetz und das Mediengesetz - ist derzeit noch offen. Es hängt von den Gesprächen und Anhörungen ab, die in unserer Fraktion noch bevorstehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf alle Redner zu diesem Tagesordnungspunkt darauf hinweisen, dass die Uhr nicht ganz richtig läuft. Sie verspricht sehr viel Redezeit. Wir sollten uns trotzdem an die fünf Minuten halten. Aber Sie waren tapfer, Herr Gebhardt, Sie haben der Versuchung widerstanden. Vielen Dank. - Jetzt hat der Kollege Felke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich gern an die vorgegebene Zeit halten.
Meine Damen und Herren! Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat einen langen Vorlauf. Auch hier im Hause haben wir uns bereits mehrfach damit befasst. Wir haben, wie bereits erwähnt wurde, im Herbst des letzten Jahres eine Anhörung durchgeführt mit einer ganzen Reihe von Repräsentanten, die unmittelbar mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst sind.
erinnern, dass er damals ohne Gegenstimmen beschlossen wurde. Wenige Tage später unterzeichneten die Ministerpräsidenten den Staatsvertrag, der uns nun vorliegt und der zumindest in den Protokollerklärungen den Landtagsbeschluss aufgreift.
Als SPD begrüßen wir den angestrebten Modellwechsel, der durch die Geräteunabhängigkeit der zunehmenden Konvergenz der Empfangsgeräte Rechnung trägt. Die neue Finanzierungsbasis bietet die Chance für die Stabilisierung des Rundfunkbeitrags.
Die Qualität der Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten gehört aber weiterhin auf den Prüfstand und muss weiterentwickelt werden. Einem vermeintlichen Quotendruck darf nicht alles untergeordnet werden. Erinnert werden muss gelegentlich auch daran, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten, so altmodisch es klingen mag, einen Bildungsauftrag zu erfüllen haben.
Nur unterhalten - das können auch andere und sie können es vielleicht auch besser. Ebenso muss hier noch einmal auf einen weiteren Ausbau barrierefreier Angebote hingewiesen werden.
Meine Damen und Herren! Wo Licht ist, ist bekanntermaßen auch Schatten. Deshalb lassen Sie mich noch einmal auf einige kritische Punkte des Vertrages eingehen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es Veränderungen in der Betriebsstättenstaffel gegenüber den ersten Entwürfen gegeben hat. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass ein Fahrzeug je Betriebsstätte freigestellt wird.
Fakt bleibt aber, dass unsere Wirtschaft im Land, die vorrangig mittelständisch geprägt ist, überproportional belastet wird und dass die Einbeziehung der Betriebs-Kfz nicht wirklich in das neue System einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe passt.
Diese Aspekte müssen im Blick behalten werden und sollten bei der Evaluierung, die nicht zu weit hinausgeschoben werden darf, ganz oben stehen. Neujustierungen - so viel sei schon jetzt gesagt - müssen sich aber im Rahmen der einzelnen Beitragsgruppen bewegen. Das heißt, eine höhere Belastung der privaten Haushalte durch Verschiebungen in diesen Bereich lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag ist mittlerweile - das ist schon erwähnt worden - in sieben Bundesländern mit ganz unterschiedlichen politischen Konstellationen und zum Teil mit einer breiteren als der jeweiligen Regierungsmehrheit verabschiedet worden. Ich denke, auch das ist beachtenswert.