Falls es beim Ende der Bewilligungsfrist Ende 2015 bleiben sollte, werden wir also unter Umständen auch eine differenzierte Handhabung zumindest erwägen müssen, die den Intentionen des Antrags in jedem Fall gerecht werden soll. Klar ist, wir wollen mögliche Hilfe weder über eine Antrags- noch über eine Bewilligungsfrist abhacken, sondern dafür sorgen, dass das Geld tatsächlich bei denjenigen ankommt, die Schäden erlitten haben.
Meine Damen und Herren! Nun zu Teil 2 der verbundenen Debatte: Bedauerlicherweise sind infolge des letzten Hochwasserereignisses gerade in der östlichen Altmark massive Schäden an den Straßen, aber auch am Straßenbegleitgrün ent
standen. Im Bereich der Bundes- und Landesstraßen wurden ca. 700 Bäume gezählt, die diese Katastrophe nicht überstanden haben.
Neben den materiellen Schäden ist zu berücksichtigen, dass die Alleen ein Markenzeichen unseres Landes sind. Ihre Bedeutung als Kulturgut und ihre Wirkung als Umweltfaktor sind unumstritten. Daher werden sie gemäß § 21 des Landesnaturschutzgesetzes besonders geschützt. Auch deshalb haben wir ein großes Interesse daran, diese Alleen wiederherzurichten.
Daneben ist die Landesregierung aufgrund der großen Außenwirkung der Bundesgartenschau im nächsten Jahr mit Ihnen, meine Damen und Herren, gemeinsam der Auffassung, dass sich die Havelberger Region in angemessener Weise präsentieren sollte.
Bisher wurden seitens der Straßenbauverwaltung des Landes massive Anstrengungen unternommen, um die betroffenen Fahrbahnen und Radwege instandzusetzen. Damit wird bereits jetzt wieder eine Infrastruktur angeboten, die als solche eine uneingeschränkte Nutzung ermöglicht. Im nächsten Schritt soll auch das Landschaftsbild durch die Beseitigung der Schäden an den straßenbegleitenden Baumbeständen wiederhergestellt werden.
Die Umsetzung wird schon deshalb keine triviale Aufgabe sein, weil bei der Standortwahl für Neupflanzungen die neuen technischen Regelungen zum Sicherheitsabstand zur Fahrbahn berücksichtigt werden müssen und ein gegebenenfalls erforderlicher Grunderwerb auch längere Vorbereitungszeiten bedingt. Dennoch geht die Bauverwaltung fest davon aus, bis zum Dezember das konkrete Programm für die Ersatzpflanzungen erarbeitet zu haben, um im Frühjahr 2015 mit der Umsetzung zu beginnen.
Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, das auch auf die kommunalen Straßen auszudehnen. Die Landesrichtlinie orientiert sich an den bundesgesetzlichen Regelungen und übernimmt die Fördertatbestände der BundLänder-Verwaltungsvereinbarung.
Für die gewünschte Änderung der Landesrichtlinie sehen wir da keinen Spielraum. Eine explizite Aufnahme eines solchen zusätzlichen Fördergegenstandes würde eine abermals aufwendige Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern erforderlich machen.
Wir sehen aber durchaus Spielraum in der aktuellen Fassung der Richtlinie, die vorbehaltlich der Einzelfallprüfung Ansatzpunkte für den Ersatz hochwassergeschädigter Bäume an kommunalen Straßen bieten kann. Insofern, denke ich, werden
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Die vereinbarte verbundene Fünfminutendebatte eröffnet jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Lüderitz. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden natürlich beiden Anträgen - bezüglich der Fristverlängerung und der Probleme mit den Alleebäumen und des straßenbegleitenden
Wir sind insbesondere bezüglich der Fristverlängerung der Auffassung - auch wenn der Staatsminister sie mit einem Fragezeichen versehen hat -, dass die Betroffenen das dringend erforderliche Signal bekommen müssen, dass sie sich mit der notwendigen Gründlichkeit auf eventuelle neue oder nachfolgende Anträge vorbereiten müssen.
Sie gewinnen dadurch auch Zeit, die vielfach noch bestehenden Hemmschwellen zu überwinden und sich dem Antragsprozedere zu stellen. Hier kommen auch die Hilfsorganisationen ins Spiel. Ihre befristet eingestellten sogenannten Fluthelfer bekämen das klare Signal, dass sich die Verträge, die sich zumeist an diesen staatlichen Fristen orientieren, ebenfalls bei Erfordernis verlängern könnten.
De facto haben die sogenannten Fluthelfer seit Beginn der Förderung aus dem Hochwassertopf einen wesentlichen Teil der Beratungsleistungen vor Ort übernommen. Sie sind oft diejenigen, die es den Betroffenen überhaupt ermöglicht haben, bearbeitungsfähige Anträge zu stellen. Ich denke, dafür gebührt ihnen aus diesem Hohen Haus ein großes Dankeschön.
Ich hoffe auch, dass die Hilfsorganisationen in ihrem Engagement nicht nachlassen und es ermöglichen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Aufgabe weiter nachgehen können.
Trotzdem möchte ich noch einmal auf den Punkt 3 des Antrags verweisen. Wir brauchen eine noch effizientere und gezieltere Öffentlichkeitsarbeit, um die Antragstellung zur Beseitigung der Hochwasserschäden umgehend dort anzuregen, wo sie noch nicht erfolgt ist. Hierbei gilt es, auf die Betroffenen aktiv zuzugehen und die oft noch vorhandenen Hemmschwellen und Vorbehalte abzubauen.
Ich gehe nach den Beratungen in den Ausschüssen davon aus, dass eine unproblematische Umsetzung des Antrags durch die Landesregierung erfolgt, und hoffe, dass die Landesregierung diesen Wunsch des Hohen Hauses, des Landtags mitnimmt und diese Fristverlängerung ermöglicht.
Nun zu den Folgen des Hochwassers, was die geschädigten Alleebäume und straßenbegleitenden Bäume betrifft. Auch hier würden wir im Grundsatz zustimmen und halten die Fokussierung auf die BUGA im Raum Havelberg für sinnvoll. Wenn wir das bis zum 18. April 2015 schaffen wollen, würde das bedeuten, dass die Ersatzpflanzungen unverzüglich umgesetzt werden müssen.
Nur so könnte man mit Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr 2015 sicherstellen, dass das Anwachsen gleich gefördert und das, was der Kollege Bergmann mit „blühenden Alleen“ und „grünen Alleen“ bezeichnet hat, zur BUGA umgesetzt ist.
Ich halte es auch für richtig, die Finanzierung aus dem Hochwassertopf zu ermöglichen. Meiner Auffassung nach lässt der Hochwassertopf des Bundes dies ausdrücklich zu. Er spricht in Gänze von der Wiederherstellung von Infrastrukturmaßnahmen; übrigens für alle Formen von Eigentum, also auch für kommunale Infrastruktur.
Darüber hinaus sollte man - das Landesnaturschutzgesetz wurde schon angesprochen - auch das Bundesnaturschutzgesetz nicht vergessen. Nach § 21 des Landesnaturschutzgesetzes dürfen Alleen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich sowie nachhaltig beeinträchtigt werden. Ich denke, das ist mehr als eindeutig.
Damit bin ich bei unserer Ergänzung des Antrags. Wir sind der Auffassung, dass auch auf den kommunalen Straßen die erforderlichen Ersatzpflanzungen geleistet werden sollten. Dafür müssen die gleichen Bedingungen wie für Bundes- und Landesstraßen gelten - darauf habe ich schon hingewiesen -, ohne dass zusätzliche Haushaltsmittel aufzubringen sind, also ebenfalls eine 100-prozentige Finanzierung dieser Ersatzpflanzungen aus dem Hochwassertopf. Wer sich die Sache anschaut, der weiß, dass das durchaus gedeckt ist.
Der vorliegende Antrag wirft unweigerlich die Frage auf, wie es insgesamt um den Erhalt der Alleen und der straßenbegleitenden Baumbestände in Sachsen-Anhalt bestellt ist. Wir müssen feststellen, dass wir zu den Bundesländern gehören, die sehr begrenzt aktiv geworden sind. In einigen Nachbarländern gibt es die unterschiedlichsten Erlasse oder Konzepte zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Alleen. Sie sind oftmals sehr umstritten, verfolgen aber zumindest das klare Ziel, einen Verlust zu vermeiden.
Bei uns gibt es einen Runderlass - er stammt aus dem Jahr 2001 - und zwei Dienstanweisungen, die damals noch für den Landesbaubetrieb gedacht gewesen sind. In deren Mittelpunkt steht die Verkehrssicherungspflicht - auch das hat der Minister gerade dargestellt - und stehen nur in zweiter Linie die naturschutzrechtlichen Bestimmungen.
Eine Gesamtbetrachtung, wie es MecklenburgVorpommern und Brandenburg versuchen, wird gar nicht erst angestrebt. Ersatzpflanzungen und Neuanlagen stehen immer wieder unter dem Haushaltsvorbehalt. Ich finde, es muss auch darüber gesprochen werden, natürlich nicht heute und hier, aber für meine Fraktion kann ich ankündigen, dass wir diesbezüglich in Kürze aktiv werden. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Lüderitz. - Für die SPDFraktion kann jetzt noch einmal der Kollege Bergmann sprechen. Bitte, Herr Abgeordneter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach kurzer Rücksprache mit dem Kollegen Scheurell möchte ich zuerst darauf hinweisen und betonen, dass wir uns natürlich freuen, dass es sich um einen gemeinschaftlichen Antrag aller Fraktionen handelt. Das finde ich in dieser Situation bezogen auf das Hochwasser besonders gut.
Auch wenn der Antrag, die Alleebäume betreffend - in Anführungsstrichen - nur von den Koalitionsfraktionen eingebracht wurde, ist schon im Vorfeld von den beiden Oppositionsfraktionen signalisiert worden, dass sie ihn mittragen würden. Ich finde es wirklich gut, dass wir bei dieser Sache gemeinsam vorgehen.
Der Termindruck, der in einigen Gemeinden bezogen auf den 31. Dezember herrscht, hängt natürlich auch mit der besonderen Belastung der Kommunen durch die Hochwassersituation zusammen.
Herr Staatsminister Robra, ja, wir haben vernommen, dass es aus verwaltungstechnischen Gründen wegen der Abstimmung mit dem Bund usw. immer wieder Probleme geben kann, sodass der eine oder andere Termin vielleicht etwas infrage gestellt ist. Ich plädiere aber weiterhin dafür, dass wir die Terminierung daran bemessen, wie die Situation für die Leute vor Ort ist. Wir versuchen, noch einmal eine Verlängerung hinzukriegen, und hoffen, dass auch der Bund seine Termine entsprechend anpasst.
Die umweltpolitischen Sprecher bzw. Vertreter der Fraktionen, ich denke, aller Fraktionen des Hohen Hauses, werden am Montag an der hier stattfindenden Hochwasserkonferenz teilnehmen, bei der sich die umweltpolitischen Sprecher vieler Länder treffen. Wir haben das Thema auch dort auf die Tagesordnung genommen, um mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern noch einmal über diese Terminstellung zu reden und um sie zu motivieren, dies dem Bund gegenüber zu vertreten. Ich glaube, dass es in der einen oder anderen Region auch außerhalb Sachsen-Anhalts wirklich notwendig ist.
Lieber Herr Kollege Lüderitz, selbstverständlich ist das Anliegen berechtigt, die kommunalen Straßen nicht außen vor zu lassen. Herr Kollege Scheurell wird einen Vorschlag machen, wie wir den Änderungsantrag vielleicht unter einem dritten Anstrich in unseren Antrag integrieren können. Wir haben es aufgrund einer rechtlichen Prüfung etwas umformuliert.
Aus meiner Sicht dürfen die Kommunen schon jetzt diese Anträge stellen. Vielleicht kann man sie motivieren, dies zu tun, und sie dabei unterstützen. Frank Scheurell wird dazu jedenfalls einen Vorschlag machen. Vielleicht können wir den geänderten Antrag dann hier verabschieden, wenn alle zustimmen. Wir würden damit Ihrem Wunsch gegenkommen. Dann hätten wir die Sache rund gemacht. - Vielen Dank für das Zuhören.
Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abgeordnete Herr Weihrich. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Bewältigung der Hochwasserfolgen sprechen, dann sind tatsächlich zwei Punkte auseinanderzuhalten, auf der einen Seite die finanzielle Schadensbeseitigung und auf der anderen Seite die Prävention von Schäden im Falle eines nächsten Hochwassers.
Was die finanzielle Schadensbeseitigung angeht, sind wir durchaus der Auffassung, dass das im Land gut läuft. Wir haben sehr wenig Kritik an der Abwicklung der Anträge. Allerdings möchte ich noch einmal festhalten - da Herr Scheurell eine allgemeine Debatte zu den Hochwasserfolgen aufgemacht hat -, dass wir bei der Prävention von den Schäden eines folgenden Hochwassers sehr unterschiedliche Auffassungen haben.
Herr Scheurell, Sie haben wieder nur gesagt, wir brauchten technische Maßnahmen, wir brauchten Verfahrensbeschleunigungen. Aber die wirklich wichtigen Punkte haben Sie nicht angesprochen, nämlich die Schaffung von Retentionsflächen. Wir müssen den Flüssen mehr Raum geben,
um die Hochwasserpegel zu senken. Wir brauchen Deichrückverlegungen und neue Polder. Alles das spielt in der Diskussion eine genauso wichtige Rolle wie die technischen Maßnahmen.
Außerdem brauchen wir auch bessere Informationen zur Eigenvorsorge. Dazu sind die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten notwendig. Wir drängen schon seit Langem darauf, dass auch das Hochwasser 2013 in die aktuellen Risiko- und Gefahrenkarten eingearbeitet wird, was bis heute nicht geschehen ist.
Wir sind auch sehr gespannt darauf, wann endlich die Hochwasserschutzkonzeption vorgelegt wird. Das sind Dinge, die genauso in die Diskussion hineingehören, wenn wir über die Prävention von Schäden sprechen. Das sei nur am Rand angemerkt. Im Grunde genommen hat das aber nichts mit dem Antrag zu tun.