Nun liegt es am Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, in der begonnenen Diskussion mit den Hochschulen das Landesinteresse innerhalb der
Hochschulentwicklung in den Zielvereinbarungen zu definieren. Wir hätten uns gefreut, wenn wir bereits vor dem Eintritt in diese Gespräche die Möglichkeit gehabt hätten, im Ausschuss gemeinsam über die verschiedenen Aspekte des Landesinteresses zu diskutieren. Doch nun gibt es hier die Möglichkeit, auf einzelne Punkte hinzuweisen. Das möchte ich gern tun.
erstens die Verankerung der Querschnittsthemen Inklusion, Umgang mit heterogenen Lerngruppen und Medienpädagogik im Bereich der Lehramtsausbildung sowie die Entwicklung eines phasenübergreifenden Curriculums,
drittens die Steigerung des Frauenanteils in den verschiedenen Statusgruppen der Hochschulen nach dem Kaskadenmodell,
viertens eine belastbare Vereinbarung zur Umsetzung des Konzepts „Eine Hochschule für alle“ - das betrifft den Bereich der Inklusion, Studieren mit Kind etc. - und
fünftens belastbare Vereinbarungen zum Ausbau dualer Studienangebote und der beruflichen Weiterbildung, auch in Gestalt von Teilzeitangeboten.
Diese fünf Punkte seien nur exemplarisch genannt. Es sind jedoch die Punkte, die für meine Fraktion von besonderer Bedeutung sind. Wir werden die zu erarbeitenden Zielvereinbarungen insbesondere unter diesen inhaltlichen Aspekten bewerten, wohl wissend, dass Zielvereinbarungen strategische Entwicklungsziele festhalten und weder als Aufgabenkatalog für die Hochschulen noch als Maßnahmebeschreibung verstanden werden können.
Jedoch wäre die Übereinkunft über diese genannten strategischen Ziele wichtig. Ihre Umsetzung muss in den kommenden Jahren durch das Ministerium kontrolliert und eingefordert werden. Ein standardisiertes Berichtswesen der Hochschulen, in das auch der Landtag eingebunden wird, wäre aus diesem Grund sehr begrüßenswert und würde von uns unterstützt werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Möllring. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst begrüße ich den Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrücklich. Die Hochschulen haben mit der Vorlage ihrer Hochschulentwicklungspläne in sehr kurzer Zeit die wesentlichen Weichenstellungen für den Entwicklungszeitraum bis zum Jahr 2024 beschrieben. Gleichzeitig ist es natürlich richtig, dass die Zielvereinbarungen für die nächsten fünf Jahre, also bis zum Jahr 2019, getroffen werden.
Die vorgesehenen strukturellen Anpassungen dienen der weiteren Profilierung, der Schwerpunktbildung und der Konzentration auf erfolgreiche Forschungsschwerpunkte unserer Hochschulen und somit der Steigerung ihrer nationalen und internationalen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Die meisten Hochschulen setzen mit den Hochschulentwicklungsplänen auch ein Zeichen dafür, dass sie sich an den Bemühungen des Landes um die Konsolidierung des Landeshaushaltes beteiligen.
Wie Sie wissen, liegen die Dinge in Halle, an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, etwas anders. Allerdings werden derzeit Gespräche mit den Vertretern der Hochschule in Halle geführt, um das vorgesehene Einsparziel und damit auch die erforderlichen Strukturmaßnahmen noch zu erreichen.
bilden eine sehr gute Grundlage für die Zielvereinbarungen und entsprechend für die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen zwischen dem Ministerium und den Hochschulen.
Mit der Rektorin und den Rektoren der Hochschulen sowie dem Präsidenten der Hochschule Anhalt habe ich bereits in der Hochschulrunde Anfang September 2014 auf ausdrücklichen Wunsch der Hochschulen hin vereinbart, alle hochschulübergreifenden Themen für die Zielvereinbarungen in Gesprächskreisen zwischen dem Ministerium und den Hochschulen in Vorbereitung der anstehenden Zielvereinbarungen zu erfassen und zu beraten.
Über die erreichten Beratungsergebnisse hinaus wurde die Bildung von zwei zusätzlichen Gesprächskreisen - erstens Weiterbildung, duales Studium und Qualitätssicherung und zweitens Berichtswesen - als erforderlich erachtet. Die Ergebnisse der Gespräche und die einzelnen Hochschulentwicklungspläne bilden auch die Grundlagen für die Einzelzielvereinbarungen zwischen dem Ministerium und den einzelnen Hochschulen.
Die Terminabstimmungen zur Führung der Zielvereinbarungsverhandlungen mit den einzelnen Hochschulen sind abgeschlossen. Zunächst soll bis zum 20. November 2014, also bis zur nächsten Woche, mindestens eine Verhandlungsrunde mit jeder Hochschule stattfinden. Ob die dann alle schon zum Erfolg führen, das weiß man bei Verhandlungen nicht. Sollten weitere Beratungen erforderlich sein, werden sie selbstverständlich durchgeführt. Wir hatten uns in den Ausschüssen darauf geeinigt, dass wir notfalls auch die Entwürfe vorlegen, sodass dazu noch vor dem Abschluss der Zielvereinbarungen in den Ausschüssen diskutiert werden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, Frau Professor Dr. Dalbert würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Herr Möllring, ich möchte gern nach dem Zeitplan fragen. Sie sagten am Ende Ihrer Rede, dass es am 20. November 2014 eine erste Runde mit den Hochschulen geben wird. Die Zielvereinbarungen müssen auch noch durch die Gremien in den Hochschulen. Deswegen würde ich Sie bitten, etwas zum Zeitplan zu sagen.
Ich gehe davon aus, dass wir in der nächsten Woche damit fertig werden. Aber - ich sagte es schon - bei Vereinbarungen kann man einen Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht erzwingen. Man muss sich - das ist das Wesen einer Vereinbarung - einig werden. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir das hinbekommen.
Mit den Ausschüssen ist verabredet worden, dass notfalls die entsprechenden Entwürfe vorgelegt werden. Denn wir müssen Anfang Dezember 2014 fertig sein. Mit sechs Hochschulen sind wir schon - -
aus Sinn, weil wir sonst mit Blick auf den Haushalt Probleme bekommen. Selbst wenn die Verhandlungen mit allen Hochschulen bis zum 20. November 2014 abgeschlossen werden können, ist zu berücksichtigen, dass diese Vereinbarungen noch in den entsprechenden Gremien in den Hochschulen behandelt werden müssen.
Ich bin der Meinung, dass wir die Zielvereinbarungen erst abschließen können, wenn der Haushaltsgesetzgeber den Haushaltsplan beschlossen hat. Denn ich kann mit den Hochschulen nicht etwas vereinbaren - selbst wenn ich davon ausgehe, dass der Haushaltsplan, wie es die Erfahrung zeigt, nach der letzten Sitzung des Finanzausschusses im Landtag nicht mehr verändert wird -, bevor der Gesetzesbeschluss und damit der Haushaltsbeschluss vorliegt. Der Respekt vor dem Haushaltsgesetzgeber erfordert es meines Erachtens, die Zielvereinbarung erst danach zu unterschreiben.
Ich gehe davon aus, dass die Vereinbarungen bis dahin so gut vorbereitet sind, dass wir sie dann unterschreiben können. Es war bisher meine Lesart, den Landtag erst einmal das Haushaltsgesetz und damit den Haushaltsplan beschließen zu lassen und auf dieser Basis eine Vereinbarung mit den Hochschulen zu schließen und die entsprechenden Unterschriften zu leisten.
Dass die Dinge etwas parallel gelaufen sind, wissen wir alle. Es hätte alles schöner und besser sein können. Wir alle waren dabei und wissen - Frau Dr. Pähle hat darauf hingewiesen -, dass die Dinge parallel gelaufen sind.
Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Lange. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat bei der Hochschulstrukturplanung jämmerlich versagt.
- Hören Sie erst einmal zu. - Seit Beginn der Legislaturperiode ist klar, dass es eine neue Hochschulstrukturplanung geben soll. Bis heute hat die Landesregierung keinen Hochschulstrukturplan vorgelegt.
Wer angesichts dessen sagt, diese Landesregierung habe nicht versagt - - Es tut mir leid; das ist einfach ein Fakt.
Jetzt sagt der Minister: Es tut uns leid, dass die Dinge etwas parallel gelaufen sind, aber wir waren doch alle dabei. - Wir diskutieren hier seit Jahren darüber, wie die Hochschulstrukturplanung aussehen muss und wie der Zeitplan ausgestaltet sein muss. Wir alle wussten um das Drama um Frau Wolff. Wir alle wussten, dass es eine Begutachtung des Hochschulsystems geben soll. Alles ist verschleppt worden und bis heute liegt kein Strukturplan vor, meine Damen und Herren. Das ist ein Totalversagen.
Mit brutalen Kürzungsvorgaben hat der Finanzminister einige der größten Demonstrationen nach der Wende provoziert. Damals waren 50 Millionen € im Gespräch, die bis zum Jahr 2025, und zwar in Gänze, aus dem System gepresst werden sollten. Es ging um die Privatisierung der Uniklinik in Halle. All das war hier Thema.
Angesichts dessen war es doch absehbar, dass die Rektoren irgendwann sagen: Bevor uns so etwas bevorsteht, willigen wir in die Bernburger Vereinbarung - wir nennen das hier Bernburger Frieden - ein.
Diese Vereinbarung ist den Hochschulen durch die Landesregierung abgepresst worden. Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Vereinbarung kam, bevor beim Bund die Entscheidung getroffen wurde, dass über die BAföG-Reform für das Land Millionen frei werden.
Nicht umsonst hat der Chef der Landesrektorenkonferenz Herr Willingmann gesagt: Ab 2016 müssen die BAföG-Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschulen fließen. Das ist doch kein Zeichen dafür, dass alle mit der Bernburger Vereinbarung zufrieden sind, sondern das ist ein Zeichen dafür, dass man darauf wartet, dass sich nach 2016 in der Hochschulpolitik des Landes endlich etwas ändert.
Wir diskutieren hier seit Jahren über die Hochschulstrukturplanung. Es gab durchaus vernünftige Beschlüsse, die selbst Sie als Koalition gefasst haben.