Protocol of the Session on November 14, 2014

Dann gehen Sie weiter und sagen - ich drücke es mit meinen Worten aus -, die Verantwortung solle bei den Schulen liegen. Damit laufen Sie bei uns offene Türen ein. Wir denken grundsätzlich, dass die Verantwortung von Bildungseinrichtungen in einer Hand liegen sollte, in dem Fall beim Kultusministerium. Deswegen gehört nach unserer Auffassung der gesamte Bereich des KiFöG ins Kultusministerium; denn hierbei handelt es sich auch um Bildungsaufgaben.

(Zustimmung von Frau Dr. Späthe, SPD)

Wir müssen aber auch über das Geld und über die Finanzierung reden. Die Finanzierungen, die in diesem Bereich seitens des Landes erfolgen, müssten dann auch beim Kultusministerium angesiedelt werden. Damit laufen Sie, wie gesagt, bei uns offene Türen ein.

Warum können wir diesem Antrag dennoch nicht zustimmen? - Wir können es nicht nur deswegen nicht, weil er in den Punkten 1 bis 3 nichts Neues fordert, sondern auch im Hinblick auf die Haltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Förderschulen. Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir konkrete Probleme lösen müssen. Die müssen wir lösen; das ist völlig klar.

Aber aus unserer Perspektive kann die Lösung nicht so aussehen - so liest sich für uns Ihr Antrag -, dass wir die Förderschulen strukturell ausbauen. Wir wollen Förderschulen nicht strukturell ausbauen, sondern wir wollen ein inklusives Schulsystem. Das heißt, wir wollen einen schrittweisen Rückbau von Förderschulen.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Deswegen brauchen wir einen Plan, der einen solchen Pfad vorgibt, der aufzeigt, wie wir von dem, was wir heute haben, zu einem inklusiven Schulsystem kommen. Deswegen müssen wir jetzt die Einzelfälle lösen. Wir brauchen aber auch einen Plan, wie wir unser Schulsystem umbauen können.

Zum Abschluss möchte ich auf die Frage des Näherrückens von Hort und Schule eingehen, die Sie als einen speziellen Problempunkt bei der Betreuung geistig behinderter Jugendlicher über 14 Jahren ansprechen. Dieses Thema war auch Gegen

stand eines Antrages, den wir in den Landtag eingebracht haben, weil wir es als grundsätzlich richtig empfinden, dass wir die Ressourcen, die wir für die Schulen und den Hort haben, auch pädagogisch wieder näher zusammenrücken. Denn eigentlich sind die Ressourcen für Ganztagsangebote für alle Kinder im Land vorhanden. Aber wir nutzen sie, wie ich finde, pädagogisch suboptimal.

Ein letzter Satz zu dem Alternativantrag. Ach wissen Sie, wir haben ein Problem, das wir lösen müssen. Ich finde den Lösungsvorschlag der LINKEN nicht zustimmungsfähig. Aber Berichte fordert man über Selbstbefassungsanträge und nicht mit Alternativanträgen. Mit einem ähnlichen Alternativantrag haben Sie vor einem Jahr unseren Antrag zu Schule und Hort abserviert. Mit dem vorliegenden Alternativantrag wollen Sie den Antrag der LINKEN abservieren. Deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Ich dachte, es geht um Inhalte!)

Frau Professor Dr. Dalbert, es gibt zwei Fragestellerinnen, Frau Bull und Frau Dr. Paschke.

Ich habe nachher noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen, deswegen nur kurz eine Frage zu den Ganztagsschulen. Förderschulen sind in SachsenAnhalt keine Ganztagsschulen. Der Kultusminister hat jetzt die Möglichkeit, mir zu widersprechen, wenn das anders ist. Es gibt einen guten Grund dafür, dass es einen begrifflichen Unterschied zwischen Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten gibt. Das Begehren, Förderschulen als Ganztagsschulen zu realisieren, ist bisher immer abgelehnt worden.

Der Unterschied besteht darin, dass es für Ganztagsangebote es kein zusätzliches Personal gibt. Deswegen habe ich gesagt, Förderschulen sind keine Ganztagsschulen. Zu den anderen Dingen würde ich nachher noch etwas sagen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ganztagsangebote, aber das gilt für alle Förderschulen im Land.

Jetzt hat Frau Dr. Paschke das Wort.

Frau Kollegin, Sie haben gesagt, wir hätten beantragt, was bereits gang und gäbe ist. Unter anderem haben Sie auf die Bedarfe abgestellt. Stimmen

Sie mit mir darin überein, dass in den Einzelfällen, in denen Bedarfe formuliert werden, aber dabei nicht eine gewisse Anzahl von betroffenen Kindern vorhanden ist, der sogenannte Einzelfall doch nicht gelöst wird?

Wir haben im Moment eine Lösung in § 8 Abs. 6 und in § 1 Abs. 4 des Schulgesetzes sowie im Runderlass des Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation an den Förderschulen für geistig Behinderte, die genauso schwammig formuliert ist, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern.

Wenn Sie in Ihrem Antrag gefordert hätten, dass die Förderschulen grundsätzlich Ganztagsschulen sind, also die Kinder auch in den Ferien betreut werden, dann wäre das etwas Neues gewesen. Insofern kann ich die Differenz zwischen Ihrer Formulierung im Antrag und dem, was wir im Moment haben, nicht erkennen.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Noch eine Nachfrage. Sie haben betont - darin stimmen wir überein -, dass die Inklusion in eine andere Richtung geht als die Förderschulen. Stimmen Sie aber auch mit mir darin überein, dass das im Moment, da so etwas für die einzelnen Förderschulen noch nicht absehbar ist, keine Lösung für diese sogenannten Einzelfälle ist?

Frau Dr. Paschke, das habe ich gerade gesagt. Wir müssen die Einzelfälle lösen. Das, was Sie in Ihrem Antrag fordern - so lese ich die Konnotation des Antrages -, bedeutet eine strukturelle Stärkung von Förderschulen und das finde ich schwierig. Deswegen sage ich, wir brauchen einen Plan, einen Pfad, wie wir vom jetzigen Schulsystem zu einem inklusiven Schulsystem kommen.

Jetzt hat die Kollegin Görke eine Frage.

Eigentlich hat mir meine Kollegin Paschke meine Frage schon ein wenig vorweggenommen. Sie suggerieren, dass wir, weil das Wort „Bedarf“ in dem Antrag vorkommt, grundsätzlich nur auf den Einzelfall abstellen. Daraus resultiert Ihre ablehnende Haltung. Aber geben Sie mir nicht dahin gehend Recht, dass Bedarfe auch grundsätzlich vorhanden sein können, dass also Ihre Lesart nicht die allumfassende sein muss?

Dem letzten Satz stimme ich grundsätzlich zu. Lesarten sind nie grundsätzlich gültig, sondern jeder hat seine eigene Lesart. Aber ich glaube, das war nicht der Gegenstand der Debatte. Der Gegenstand war Debatte war vielmehr Ihr Antrag. Ich habe zwei Probleme mit ihrem Antrag verbunden. Ich erkläre das gern noch einmal.

Das eine Problem ist, dass ich nicht erkennen kann, was in Ihren Vorschlägen Nr. 1 bis 3 anders ist als das, was im Schulgesetz und im Runderlass des Ministers geregelt ist.

(Frau Bull, DIE LINKE: Dass es nur bis 15 Uhr geht! Wir wollen, dass es bis 17 Uhr geht! Das ist der entscheidende Punkt! - Herr Leimbach, CDU: Sie müssen keine vorgezogenen Koalitionsverhandlungen füh- ren! - Heiterkeit bei der CDU - Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Das kann ich nicht erkennen.

Das andere Problem ist, dass ich es grundsätzlich schwierig finde, dass Sie die Stärkung der Förderschulen für geistig Behinderte fordern. Dann ist mir eine Lösung im Einzelfall lieber als die grundsätzliche Stärkung der Infrastruktur.

(Zuruf von Herrn Lange, DIE LINKE)

Vielen Dank. - Weder vorgezogen noch nachgezogen spricht nun Frau Kollegin Reinecke für die SPD-Fraktion. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über den mehrjährigen Diskussionsprozess, der zu diesem Thema stattgefunden hat, wurde berichtet. Er wurde auch von allen benannt.

In unserer Verantwortung für die Kinder mit Behinderung und vor allem auf der Grundlage der UNBehindertenrechtskonvention haben wir uns alle das Ergebnis der Kooperationsvereinbarung zwischen den Ressorts MF und MK hart erarbeitet. Die Beteiligten und die Aktiven wurden namentlich benannt. Den Prozess haben wir alle noch gut vor Augen. Diese Kooperationsvereinbarung wurde schließlich Bestandteil des Erlasses zur Unterrichtsorganisation an den Förderschulen für den GB-Bereich.

Das verabredete Verfahren ist bekannt. Es wurden zwei Stichtage zur Bedarfabfrage festgelegt, und zwar im Mai und im November, um abzuklären, welche bedarfsgerechte Fortschreibung notwendig ist. Es geht immer wieder über den darüber hin

ausgehenden Bedarf und um die Abstimmung, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann.

Das Format der Betreuungskonferenz hat sich gut etabliert. Es ist ein Instrument zur Problemlösungsfindung. Mit den gefundenen Anboten erfolgt gleichzeitig auch die Information über entsprechende Verfahrenschritte und auch die Klärung zur Kostenbeteiligung; sie ist jedoch nicht immer komplikationslos.

Schwierige Situationen im Einzelfall wurden von Kollegin Birke Bull benannt. Ich glaube, die Einzelfälle sind den Fachpolitikern sehr umfangreich bekannt. Auch wir sind in Kontakt und im Gespräch mit den Betroffenen.

Es stellen sich darüber hinaus weitere schwierige Situationen, zum Beispiel dann, wenn Eltern kurzfristig und/oder unvorhergesehen umfangreichen Bedarf anmelden, aus welchen Gründen auch immer, oder wenn eine Schule unter zum Teil großen organisatorischen Anstrengungen Angebote erarbeitet hat und diese unter anderem in den Ferien kurzfristig abgesagt wird, egal aus welchen Gründen. Es geht hierbei nicht um die Schuldfrage. Genau diese Gemengelage und diesen Spagat stellen wir in diesem Bereich oftmals fest.

Die Lage in den einzelnen Förderschulen im Land stellt sich sehr differenziert dar. Es ist unstrittig, dass die Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung unterschiedlich gehandhabt wird, weil regional unterschiedliche Partner unterschiedlich miteinander agieren. Gleichwohl hat sich in diesem Prozess ein guter Arbeitsstand entwickelt.

Ich möchte auch darum bitten, dass wir im Plenum die Einzelfälle nicht zu sehr überbewerten. Mit unserem Antrag geht es uns darum, diese Kooperationsvereinbarung, also die Instrumente, die wir entwickelt haben, zu reflektieren und auch zu evaluieren.

Uns ist der Unterschied zwischen unserem Antrag und einem Antrag auf Selbstbefassung sehr wohl bekannt, Frau Professor Dalbert. Wir wollen den Kultusminister an dieser Stelle auch nicht schonen. Es wird keine Eia-Popeia-Tour, sondern wir wollen uns die Rückmeldung einholen und reflektieren.

(Zustimmung von Frau Gorr, CDU)

Ich denke, die Zeit sollten wir uns einfach nehmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Sicherlich geht es auch darum, in den Blick zu nehmen, wie sich die Anzahl der über 14-jähigen GB-Schüler entwickelt und wie wir welche Formen der Zusammenarbeit besser gestalten können. Wir sollten uns auch einmal von den Initiatoren der Best-practice-Beispiele schildern lassen, wie die Kolleginnen und Kollegen es auf den Weg gebracht haben.

Ich unterstütze auch die Aussage meiner Kollegin Frau Gorr, die fordert, dass wir nach der Berichterstattung für das neue Schuljahr 2015/2016 die notwendigen Maßnahmen zu treffen haben.

Danken möchte ich am Ende meiner Rede all den Akteuren, die diese Kooperationsvereinbarung bisher mit Leben erfüllt haben, die mit hohem Einsatz, mit Engagement und auch mit Kreativität handhabbare Lösungen erarbeitet haben. Ich bitte und werbe um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Bull.