Protocol of the Session on November 14, 2014

Frau Wicke-Scheil, noch ein Wort zu Ihnen. Sie haben mich entweder missverstanden oder nicht richtig zugehört. Ich habe ausdrücklich die Kritik an der Einzelfallüberprüfung angeführt, dass das Ergebnis offen bleibt und dass das natürlich auch bedeuten kann, dass man zu dem Schluss kommen kann, dass abgeschoben werden könnte.

Insbesondere die Frage, die die Kollegin Zoschke jetzt gestellt hat, nämlich was unter dem Begriff „derzeit“ zu verstehen ist, ist eben der Punkt. Wir sagen, es geht um einen längeren Zeitraum als um

die akute Verbreitungsphase nach den Maßstäben der WHO in Bezug auf die Ebola-Epidemie.

Wir sagen, ein halbes Jahr - das ist das Maximum, das ein Innenminister tun könnte - wäre notwendig, um eben auch die Sekundärfolgen so weit es geht abzufedern. Wir sind uns einig, dass wir von nicht vielen Menschen reden. Aber wir reden von potenziell Betroffenen. Wir hätten es als richtig empfunden, wenn heute aus dem Landtag dieses Zeichen der solidarischen Unterstützung und der Humanität mit der Entscheidung für einen generellen Abschiebestopp gesetzt worden wäre.

Es ist schade, dass wir hier einen unterschiedlichen Weg gehen. Natürlich werden wir unseren Antrag unterstützen und nicht den Alternativantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Kollegin Quade. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir stimmen zunächst über den Ursprungsantrag ab, also über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3572. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag in der Drs. 6/3599 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 38. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/3594

In der Drs. 6/3594 liegen sieben Kleine Anfragen vor. Frage 1 wird die Abgeordnete Frau Bianca Görke zum Thema Ausreichung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Aufgaben der Erwachsenenbildung stellen. Die Antwort wird der Kultusminister Herr Dorgerloh erteilen. Bitte sehr, Frau Görke, Sie haben das Wort.

Die ESF-Mittel aus dem Jahre 2013 wurden dem Vernehmen nach nicht ausgeschöpft. Restmittel

von ca. 1 Million € sollen demnach in diesem Jahr noch ausgereicht werden. Nach entsprechenden Informationen hätten Träger von Erwachsenenbildungsmaßnahmen für diese Mittel auch entsprechende Projekte beantragt. Es wird berichtet, dass das Landesverwaltungsamt sich nicht im Stande sehe, die vorliegenden Anträge fristgemäß zu bearbeiten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Was wird sie unternehmen, damit die in Rede stehenden Mittel fristgemäß an förderwürdige Projekte ausgereicht werden können?

Jetzt bitte ich um die Antwort der Landesregierung. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Görke, Ihre Frage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Für die Alphabetisierungsprojekte standen ESFMittel - nicht Restmittel - von insgesamt 1 Million € zur Verfügung. Die Bewilligungen sind in entsprechender Höhe auch erfolgt.

Da einzelne Träger bis zum 31. Dezember 2014, also bis zum Ende des in den Bescheiden bestimmten Bewilligungszeitraumes die Mittel nicht ausgeben können, sind Verlängerungsanträge über den 31. Dezember 2014 hinaus bis zum 30. April 2015 gestellt worden.

Hier hat es in der Tat zunächst Schwierigkeiten bei der Anschlussbewilligung gegeben. Auf unsere Nachfrage hat das Landesverwaltungsamt nunmehr mitgeteilt, dass es die Bescheide kurzfristig erstellen wird.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Lange möchte den Minister etwas fragen.

Die Aussage war, dass im Landesverwaltungsamt keine Kapazitäten vorhanden sind, um die Bescheide zu erstellen. Das sind die Informationen, die bei uns angekommen sind. Ist das Kapazitätsproblem jetzt behoben, sodass die Bescheide tatsächlich ausgestellt werden, oder ist es der Wille des Ministers, dass die Probleme so schnell wie möglich bearbeitet werden?

In der Zuarbeit meines Hauses steht nichts von Kapazitätsproblemen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Bescheide kurzfristig erstellt werden. Den

Grund für die Verzögerung kann ich Ihnen jetzt nicht nennen.

Die Frage 2 stellt der Kollege Erben zum Thema Ausstattung der Landespolizei mit nichttödlichen Distanzwaffen. Bitte schön.

In der Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 14. Oktober 2014 wird berichtet, das Ministerium für Inneres und Sport prüfe auf Antrag des Landeskriminalamtes die Ausstattung der Landespolizei mit nichttödlichen Distanzwaffen, sogenannten Tasern. Frühere Tests seien zwar vor Jahren wenig erfolgreich gewesen, nach Auffassung des Ministeriums seien Taser mittlerweile jedoch

- Zitat -„ausgereifter“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Haltung hat die Landesregierung von

Sachsen-Anhalt zur Ausstattung von Polizeivollzugsbeamten in Spezialeinheiten wie dem SEK und dem MEK, der Landesbereitschaftspolizei und im Streifendienst mit nichttödlichen

Distanzwaffen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung von Sach

sen-Anhalt mögliche Gesundheitsrisiken, die beim Einsatz sogenannter ausgereifter Taser für die Betroffenen bestehen können?

Vielen Dank. - Herr Minister Stahlknecht, ich bitte um die Antwort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Rüdiger Erben wie folgt.

Entgegen dem Bericht in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 14. Oktober 2014 liegt im Ministerium für Inneres und Sport kein erneuter Antrag des Landeskriminalamtes zur Einführung des Tasers beim Spezialeinsatzkommando vor. Lediglich die Gewerkschaften der Polizei - DPolG und GdP - haben auf ihren Landesdelegiertentagen, die kürzlich stattgefunden haben, dafür plädiert, in Sachsen-Anhalt den Taser als Einsatzmittel bei den Spezialeinheiten der Landesbereitschaftspolizei oder sogar als Mannausstattung im Streifendienst einzuführen.

Eine generelle Mannausstattung in der Landespolizei, wie vonseiten der DPolG gefordert, und eine Ausstattung der BFE - das ist die GdP, die das gern hätte - wurde bisher zu keiner Zeit in Betracht gezogen. Zudem stünde dies nicht im Einklang mit der Empfehlung des Arbeitskreises II der Innenmi

nisterkonferenz auf seiner Sitzung im Februar 2006, Elektroimpulsgeräte nur für Spezialkräfte zuzulassen.

Durch den Einsatz von Elektroimpulsgeräten kann in der Regel eine gegenwärtige oder erhebliche Gefahr für Leib oder Leben abgewehrt werden. Das sind Gefahrenbereiche, in denen sich regelmäßig die speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Beamten der Spezialkräfte - sogenannte SEK - bewegen. Zudem sind die Rettungssanitäter dieser Einheiten speziell fortgebildet - sie haben eine First-Responder-Qualifikation - und sind dadurch in der Lage, fachgerecht auf mögliche Sekundärverletzungen zu reagieren.

Hinzu kommt der erhebliche Zeit- und Kostenaufwand für die erforderliche Fortbildung zur Gewährleistung einer hohen Anwendungssicherheit, die beim SEK gewährleistet werden kann. Sollte die Einführung von Elektroimpulsgeräten als erforderlich erachtet werden, ist ein Mehrwert gegenüber anderen Einsatzmitteln nach derzeitigem Kenntnisstand und aus zuvor beschriebenen Gründen nur innerhalb dieser Spezialeinheiten zu finden.

Zu Ihrer zweiten Frage. In der Tat haben sich die Elektroimpulsgeräte, die für den Einsatz bei den Spezialeinheiten der Polizei infrage kommen, in den letzten Jahren wesentlich weiterentwickelt. Dennoch sind wir der Auffassung, dass bei einem Einsatz des Tasers mögliche schwere Körperschäden bei Betroffenen bis hin zur Todesfolge nicht hinreichend sicher auszuschließen sind. Nach wie vor sind viele Faktoren, die einen derartigen tragischen Ausgang beeinflussen können, vorher nicht ausreichend abschätzbar. Um die höchsten Rechtsgüter, nämlich Leben und körperliche Unversehrtheit, zu schützen, verzichten wir auch weiterhin auf die Anwendung des Tasers innerhalb der Landespolizei. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine Rückfragen.

Die Frage 3 zur Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde Landkreis Stendal gegen einen Beschluss des Stadtrates Stendal stellt die Kollegin Frau Dr. Paschke, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Vor dem Hintergrund der Wahlmanipulationen und -fälschungen bei der Briefwahl zu den Kommunalwahlen zum Stadtrat der Hansestadt Stendal am 25. Mai 2014 beschloss der Stadtrat am 6. Oktober 2014, einen zeitweiligen Ausschuss „Wahlprüfung“ einzurichten und Akteneinsicht mit Ausnahme der Unterlagen, die dem Datenschutz unterliegen, zu

beantragen. Dagegen hat der Oberbürgermeister der Hansestadt Stendal Widerspruch erhoben, der von der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 als rechtmäßig und gesetzeskonform bestätigt wurde.

In der Begründung der zuständigen Kommunalaufsicht, wonach die Befugnisse des Stadtrates mit Bestätigung der Wahlergebnisse bereits erloschen sind und damit die Rechtmäßigkeit des Widerspruches erklärt wurde, liegt folgender Fakt vor: Der Stadtrat hatte am 7. Juli 2014 die Hauptwahl für gültig, jedoch die Briefwahl für ungültig erklärt. Die Briefwahlwiederholung erfolgte am 9. November 2014, im Vorfeld traten erneut Wahlmanipulationen auf.

Ich frage die Landesregierung: