Das ist für eine kleine Fraktion wie die unsere immer eine sehr schwierige Frage, wie Sie sich vorstellen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber ich denke, wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen, indem wir gesagt haben, wir verkleinern das Parlament in zwei Schritten, wir passen die Ausstattung der gewachsenen Verantwortung der Abgeordneten an und wir gewährleisten, dass jede Partei, die die Fünfprozenthürde überschreitet, eine eigene Fraktion bilden kann. Deswegen ist das ein vernünftiger Schritt.
Mit dem, was wir heute verabschieden, wird das Parlament in Sachsen-Anhalt transparenter werden. Ich denke, das ist wichtig und das ist gut so.
Wir haben klargestellt, dass die Abgeordnetentätigkeit im Mittelpunkt eines Abgeordneten stehen muss. Wir haben in vernünftigen Schritten festgelegt, dass Nebeneinkünfte offengelegt werden müssen. Wir werden ein Lobbyregister einführen. Wir haben auch klargestellt, dass ein Abgeordneter strafrechtlich genauso zu behandeln ist wie jeder Bürger und jede Bürgerin in Sachsen-Anhalt.
Transparenter wird das Parlament auch deswegen, weil wir die Diäten und die Mandatsausstattung Indexregelungen unterwerfen, sodass klar ist, in welcher Weise Erhöhungen stattfinden.
Um allen irrigen Annahmen entgegenzutreten, möchte ich noch einmal sagen, dass die Regelungen für die Diäten nicht uns betreffen, sondern die Abgeordneten der nächsten Wahlperiode, die zunächst mit einer Richterbesoldung starten. Hiernach werden die Diäten nach der Nominallohnentwicklung immer wieder angepasst. Das heißt, sie können auch sinken, sofern der Nominallohnindex in unserem Land sinkt.
Bei der Mandatsausstattung werden wir uns nach dem Verbraucherpreisindex richten. Das ist eine zusammengelegte Pauschale; Sie wissen das. Hierbei wurde detailliert nachgerechnet. Die eine
wurde sieben, die andere wurde 15 Jahre lang nicht erhöht. Eine Anpassung der Mandatsausstattung an den Verbraucherpreisindex wurde auf zwei Schritte umgebrochen. Zum nächsten Januar und zu Beginn der nächsten Wahlperiode wird die Mandatsausstattung erhöht. Auch das ist ein ganz transparentes Verfahren.
Mit dem, was wir heute verabschieden werden, wird unser Land auch demokratischer werden, weil wir die Hürden für die Einsetzung und für die Entscheidung eines Volksbegehrens gesenkt haben. Meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es ein besonderes Anliegen - darüber freuen wir uns besonders -, dass jedes Volksbegehren mit einem Argumenteheft begleitet wird, in dem die beteiligten Parteien darlegen können, wie sie zu dem Gegenstand des Volksbegehrens stehen und welche Argumente pro und kontra zu benennen sind. Ein solches Verfahren stärkt die Demokratie in unserem Land.
Die Politik für Kinder und Jugendliche ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein besonderes Anliegen. Das zeigt sich in vielen unserer Anträge. Deswegen freuen auch wir uns sehr, dass wir uns darauf geeinigt haben, erstmals die Kinderrechte als unveräußerliche Rechte in unserer Landesverfassung festzuhalten. Insofern ist das heute auch ein guter Tag für die Kinder in Sachsen-Anhalt.
Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir an manchen Stellen mehr erwartet hätten. Ich möchte auf die Frage der Frist zur Wahl des Ministerpräsidenten nicht eingehen. Auch wir hätten uns eine längere Frist vorstellen können; wir finden die jetzige Lösung unbefriedigend.
Wir haben aber auch die Chance verpasst, über das Wahlrecht zu reden, wenn wir einmal die Verfassung anfassen. Wir hätten uns gewünscht, dass die Altersbeschränkung für das Wahlrecht abgesenkt wird, sodass derjenige, der wählen kann, der dazu in der Lage ist, auch wählen darf. Eine Altersgrenze von 14 Jahren wäre sachgerecht. Aber wir wären schon froh gewesen, wenn wir Kommunal- und Landeswahlrecht vereinheitlicht hätten und uns auf eine Altersgrenze von 16 Jahren verständigt hätten. Diese Chance haben wir verpasst.
Die Landesregierung spricht so viel von der Willkommenskultur. Unsere Landesverfassung würde es erlauben, dass wir ein Wahlrecht für Migranten und Migrantinnen aussprechen, sofern sie eine gewisse Zeit bei uns im Land gelebt haben. Auch diese Chance haben wir heute verpasst. Dennoch und trotz verpasster Chancen an der einen oder anderen Stelle ist das, was wir heute gemeinsam beschließen werden, ein gutes Paket. Es zeigt in
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt spricht der Vorsitzende der CDU-Fraktion. Herr Schröder, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu dem eingestreuten Redebeitrag zur Verfassungsänderung in Bezug auf die Frist für die Wahl des Ministerpräsidenten sagen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir am Beginn der Debatte über das Paket zur Parlamentsreform, das ich ausdrücklich für meine Fraktion würdigen möchte - Kollege Borgwardt hat dazu schon etwas gesagt -, über diese Frage nicht diskutiert haben und dann, als es im Parlament angesprochen wurde, doch sehr kurzfristig darüber verhandelt haben, ob es auch an dieser Stelle zu einer Änderung der geltenden und aus unserer Sicht bewährten Verfassungslage kommen soll.
Nicht die CDU-Fraktion verpflichtet auf Sie auf die jetzigen Fristen, sondern die geltende Verfassungslage in Sachsen-Anhalt tut dies. Es war also lediglich die Frage, ob wir die geltende Verfassungslage ändern.
Wir respektieren selbstverständlich innerparteiliche Abstimmungsvorgänge, die Zeiträume, die damit verbunden sind. Aber man muss auch einräumen - das sind keine taktische Spielchen -, dass man eine Verfassung nicht mal eben so ändert, sondern für eine solche Verfassungsänderung eine besondere Begründung braucht.
Die besondere Begründung hätten wir nur darin sehen können, dass eine vernünftige Regierungsbildung innerhalb von sechs Wochen nach einem Wahltermin nicht mehr möglich wäre. Das sehen wir als Fraktion anders. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass wir bei der Verfassungslage, wie sie Sachsen-Anhalt kennt, bleiben möchten. - Herzlichen Dank.
Zum Ersten haben wir Herrn Henke sicherlich richtig verstanden, dass an einer Stelle eine gesonderte Abstimmung über eine selbständige Bestimmung gewünscht wird. Zum Zweiten darf ich darauf aufmerksam machen, dass wir, wenn wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen, eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Dazu steht in § 75 unserer Geschäftsordnung Folgendes:
„Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist durch Namensaufruf abzustimmen.“
Das wird an der entsprechenden Stelle so erfolgen. Gibt es neben dem Antrag von Herrn Henke noch andere Anmerkungen?
Wir gehen - sicherlich wie die Mehrheit - davon aus, dass artikelweise über den Gesetzentwurf abgestimmt wird.
Wenn das so gewünscht wird, dann können wir das so machen. Aber Ihnen ist klar, dass nicht nur über die Artikel, sondern zum Teil auch über die einzelnen Nummern abgestimmt werden muss.
Wir können das einzeln aufrufen. Dann verfahren wir so. Die namentliche Abstimmung erfolgt am Schluss bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit.
Ich lasse zunächst über Artikel 1 des Gesetzentwurfes abstimmen. Wer stimmt Artikel 1 zu? - Das ist nahezu das ganze Haus. Stimmt jemand dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Enthält sich jemand der Stimme? - Eine Gegenstimme. Damit wurde Artikel 1 bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung angenommen.
Wir stimmen nun über Artikel 2 ab. Wer stimmt Artikel 2 zu? - Das ist eine große Mehrheit im ganzen Haus. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Enthaltung. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung ist Artikel 2 des Gesetzentwurfes beschlossen worden.
Dann kommen wir zu Artikel 3. Wir sind auf der Seite 9 der Beschlussempfehlung. Ich rufe Artikel 3 Nr. 1 auf. Wer stimmt dem zu? - Das ist eine große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt eine Stimmenthaltung. Artikel 3 Nr. 1 ist bei einer
- Richtig. - Ich rufe Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ein Mitglied der CDU-Fraktion. - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist ein Abgeordneter. Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a ist damit angenommen worden.
Dann rufe ich Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe b auf. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Ein Mitglied des Landtages. Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt eine Stimmenthaltung. Die Bestimmung ist damit angenommen worden. - Manch einer hält die Stimmkarte sehr flach. Ich bin nicht mehr ganz so jung und sehe deshalb nicht mehr so gut.
Ich rufe Artikel 3 Nr. 3 auf. Wer stimmt dem zu? - Das ist eine große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Eine Abgeordnete. Wer enthält sich der Stimme? - Ebenfalls eine Abgeordnete. Diese Bestimmung ist damit angenommen worden.
Wer stimmt Artikel 3 Nr. 4 zu? - Das ist die große Mehrheit in diesem Hohen Hause. Wer stimmt dagegen? - Das ist ein Mitglied des Landtages. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter. Artikel 3 Nr. 4 ist damit angenommen worden.
Dann kommen wir zu Artikel 3 Nr. 5. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ein Mitglied des Landtages. Wer enthält sich der Stimme? - Zwei Stimmenthaltungen. Diese Bestimmung ist angenommen worden.
Als Nächstes Artikel 3 Nr. 6. Wer stimmt dem zu? - Die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Eine Stimmenthaltung. Diese Bestimmung ist damit angenommen worden.
Wir stimmen nunmehr über Artikel 4 ab. Ich sehe nicht den Wunsch, eine Einzelabstimmung dazu durchzuführen. Wer stimmt für Artikel 4? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Stimmenthaltung. Artikel 4 ist damit angenommen worden.
Jetzt kommen wir zu Artikel 5. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Zwei Mitglieder des Landtages. Wer enthält sich der Stimme? - Drei Abgeordnete. Artikel 5 ist angenommen worden.
Ich rufe Artikel 6 auf. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Zwei Mitglieder des Landtages. Wer enthält sich der