Protocol of the Session on October 16, 2014

Diese betrafen und betreffen die folgenden Bereiche: Kinderbetreuung - darauf komme ich gleich zu sprechen -, Wohngeld, bestimmte Zuständigkeiten der unteren Straßenverkehrsbehörde nach § 44 der Straßenverkehrsordnung - Sie haben das auch aufgegriffen -, die Sperrung von Feld- und Waldflächen sowie bestimmte Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz und nach dem Namensrecht.

Die Vorschläge zur Aufgabeverlagerung im Bereich der Kinderbetreuung hat das Hohe Haus im Rahmen der Novellierung des KiFöG nicht aufgegriffen - das ist so. Hinsichtlich der übrigen Vorschläge haben wir einen Gesetzentwurf erstellt; dieser befindet sich im Mitzeichnungsverfahren. Nun müssen wir das Mitzeichnungsverfahren abwarten.

Am 27. März 2014 hat es auch ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport, dem sehr verehrten Kollegen Dr. Brachmann, und meinem Staatssekretär Herrn Professor Dr. Gundlach gegeben, an dem auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände teilge

nommen haben. Da der Vorsitzende des Innenausschusses den Landtag vertritt und repräsentiert, sind alle eingebunden.

Jetzt müssen wir die notwendigen rechtlichen Prüfungen und kostenmäßigen Auswirkungen der Aufgabenverlagerungen und die Diskussionen in den beteiligten Häusern hierzu abwarten. Insofern: Schauen wir mal. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Sie wird eröffnet durch die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Dr. Bachmann hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Lieber Herr Grünert, es gibt die Redewendung, Beharrlichkeit führt zum Ziel. An Beharrlichkeit zum Thema interkommunale Funktionalreform fehlt es, was Ihre Person und Ihre Fraktion betrifft, nicht. Darüber, ob das Agieren allerdings zielführend ist, müssen wir uns noch einmal verständigen.

Als wir uns im November 2013 hier zu dem gleichen Thema verständigt haben, habe ich spaßeshalber gesagt: Funktionalreform - Klappe, die vierte. Heute müsste man sagen: Klappe, die fünfte. Sie, Herr Grünert, haben in Ihrer Rede aufgezeigt, wie viele Bemühungen es schon gegeben hat, diese interkommunale Funktionalreform auf den Weg zu bringen.

Es ist - damit haben Sie völlig Recht - ein - ich möchte nicht sagen, wunder Punkt - offener Punkt in der Koalitionsvereinbarung dieser Regierungskoalition. Es ist richtig, dass es diesen Katalog, den die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam der Landesregierung vorgelegt haben, gibt. Es ist auch richtig, dass es einen Gesetzentwurf gibt, der über das Mitzeichnungsverfahren noch nicht hinausgekommen ist.

Aber warum ist das so, Herr Grünert? - Die Erörterung dieser Frage war auch ein Hintergrund der Besprechung, die der Minister eben schon erwähnt hat. Wir haben das Thema aufgrund Ihrer Anträge im Innenausschuss auf der Warteliste. Wenn wir es dort zielführend weiter voranbringen wollen, bedarf es politischer Klärungsprozesse, damit das Bemühen der Innenpolitiker auch deckungsgleich mit den Bemühungen der Fachpolitiker ist. Wir haben es oft genug erlebt, dass derartige Vorstellungen eingebracht wurden und dann im Landtag keine Mehrheiten zu diesen Vorstellungen zustande kamen.

In der letzten Legislaturperiode hat es auch einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher

Vorschriften gegeben, von dem sehr wenig übrig geblieben ist.

Ich denke, wir kommen mit diesem Gesetzentwurf nur dann weiter, wenn klar ist, dass es hierfür politische Mehrheiten gibt, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Fraktionen, sondern auch dahin gehend, dass die einzelnen Bestimmungen von den Fachausschüssen mitgetragen werden. Erst dann sollte ein solcher Gesetzentwurf auch eingebracht werden.

Insofern muss ein solches Vorhaben zur Chefsache erklärt werden, und zwar sowohl innerhalb der Landesregierung als auch innerhalb der Fraktionen. Auch die Fraktionen sind aufgefordert, an ihrer Spitze zu klären, ob ein solcher Gesetzentwurf im Landtag eine Mehrheit findet und nicht der Diskontinuität unterfällt, weil er in den Ausschüssen zerredet wird.

Das möchte ich nicht. Insoweit kann ich nur dafür werben, dass wir die politischen Möglichkeiten nutzen, um abzuklären, ob ein solcher Gesetzentwurf im Haus Erfolg versprechend behandelt werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Abgeordnete Herr Meister. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat schlicht und ergreifend Recht, wenn sie in ihrem Antrag kritisiert, dass die Landesregierung bei dem Thema interkommunale Funktionalreform ihre eigenen Zusagen nicht einhält.

Wenn der Innenminister, wie schon angesprochen, im November 2013 einen Gesetzentwurf zur interkommunalen Funktionalreform für das erste Quartal 2014 ankündigt und bis zum heutigen Tag kein Entwurf vorliegt, dann hat er sich die Kritik redlich verdient.

Ich war überrascht, dass jetzt wieder das Mitzeichnungsverfahren angesprochen wurde. Ich hatte mir das Protokoll aus dem Jahr 2013 angeschaut. Dort ist es fast derselbe Wortlaut gewesen; auch dort wurde auf das Mitzeichnungsverfahren verwiesen. Es wurde gesagt: Das läuft und im ersten Quartal kommt der Gesetzentwurf. Jetzt hören wir wieder nur ein Schauen-wir-mal. Ich meine, das ist zu wenig.

Beunruhigend ist insbesondere, dass der Innenminister damals Änderungen im Finanzausgleichsgesetz ankündigte. Das neue FAG liegt im Entwurf bereits vor. Die eilige Einarbeitung detaillierter Än

derungen, die im Zuge eines Beschlusses einer interkommunalen Funktionalreform zu erwarten wären, erscheint eher unwahrscheinlich. Wenn der geplante Gesetzentwurf aber Regelungen enthalten soll, die noch zu Veränderungen im FAG führen, dann frage ich mich, wann diese integriert werden sollen.

Die Beschlussfassung zum Finanzausgleichsgesetz ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Die dann beschlossenen Regelungen sollten auch eine gewisse Verbindlichkeit entfalten und nicht ständig durch neue Vorschläge infrage gestellt werden. Das Land muss sich gegenüber den Kommunen als verlässlicher Partner präsentieren.

Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, den Gesetzentwurf schnellstmöglich vorzulegen. Aber wenn man sieht, wie die Abläufe sind, ist es meiner Auffassung nach unwahrscheinlich, dass uns der Gesetzentwurf tatsächlich in der nächsten Zeit vorgelegt werden wird und dass eine Einarbeitung in das FAG erfolgt. Wenn man es sich genau anschaut, muss man feststellen: Es ist unwahrscheinlich, dass das noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.

Lässt man den Fakt des fehlenden Gesetzentwurfes beiseite und beschäftigt sich nur mit den bisher bekannt gewordenen Vorstellungen, muss man all denjenigen, die größere Erwartungen an eine solche Funktionalreform haben, Wasser in den Wein schütten. Die Überschrift „Interkommunale Funktionalreform“ suggeriert deutlich mehr, als der Gesetzentwurf tatsächlich enthalten wird.

Der Minister hatte für den Gesetzentwurf in seiner Ankündigung die Bereiche genannt, die Kernpunkte einer solchen Reform sein sollen. Während ich bei der Übertragung der Zuständigkeiten für Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz, Aufgaben nach dem Namensrecht und Aufgaben der unteren Straßenbehörde noch Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger erkennen kann, fällt mir dies bei den anderen Bereichen wesentlich schwerer. Weder die Übertragung der Zuständigkeit für die Sperrung von Feld- und Waldflächen noch die für die Festsetzung von Namen und Geburtsdaten von Findelkindern und Personen mit ungewissem Personenstand bieten aus meiner Sicht signifikantes Reformpotenzial.

Ein zentraler Punkt, den der Minister im November 2013 angesprochen hat, ist die Entlastung der Landkreise und Gemeinden von kostenintensiven Standards. Herr Grünert hat zu den Details ausgeführt. Leider gibt es auch dazu von der Landesregierung bisher nichts Konkretes, sodass offen ist, was uns diesbezüglich erwarten wird. Derzeit muss man sagen: Es klingt nicht nach einem großen Wurf.

Unsere Fraktion wird dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen, um dem ins Stocken gerate

nen Diskussions- und Entscheidungsprozess neuen Schwung zu verleihen. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meister. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Herr Kolze. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionspartner wollen, dass das Rathaus Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen wird. Wir streben daher eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben an. Hierzu haben sich die CDU und die SPD im Koalitionsvertrag für die sechste Wahlperiode bekannt. Punkt 1 Ihres Antrages findet daher bei uns uneingeschränkte Zustimmung.

Es ist keine Frage: Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt und den Ausbau der Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Sie kann den Kommunen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels besser zu bewältigen, und bietet damit eine Chance insbesondere für den ländlichen Raum.

Wir alle wollen, dass die durch die Gemeindegebietsreform entstandenen leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten Ansprechpartner vor Ort sind, dass sie also die Aufgaben bürgerfreundlich und so weit wie möglich ortsnah und wirtschaftlich erledigen. Es besteht Einigkeit dazu in diesem Hohen Haus, dass durch eine verbesserte interkommunale Zusammenarbeit strukturelle Probleme erfolgreich gelöst und effiziente Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden sollen und dass durch die Erweiterung der Handlungsfähigkeit bürokratische Hemmnisse abgebaut und finanzielle und personelle Ressourcen freigesetzt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die berechtigte Frage ist nur, wann die interkommunale Funktionalreform denn nun kommen wird. Minister Stahlknecht hat im Innenausschuss im November 2013 erklärt, dass sich in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ein Gesetzentwurf derzeit im Mitzeichnungsverfahren befinde. Dass dieses bis dato noch nicht abgeschlossen und die Einbringung in den Landtag noch nicht erfolgt ist, deutet bereits auf das schwierige Abstimmungsverfahren zwischen den beteiligten Ministerien hin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Minister Stahlknecht hat seine Hausaufgaben gemacht. Im Kern werden durch den Entwurf des Ministeriums

für Inneres und Sport die in der Vorschlagsliste der kommunalen Spitzenverbände genannten Aufgaben von den Landkreisen auf die Gemeindeebene verlagert. Neben diesen Regelungen enthält der Gesetzentwurf Vorschriften, mit denen die Kommunen von kostenintensiven Standards entlastet werden sollen.

Insbesondere die Aufgabenverlagerung bedarf eines langwierigen Abstimmungsprozesses. Das ist bis dato in keinem Bundesland einfach gewesen. Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass wir hier in einem für die Gebietskörperschaften wesentlichen Bereich agieren. Die intensive Abstimmung über die Aufgabenverteilung ist auch erforderlich, um die Aufgabenerfüllung auf Dauer zweckmäßig und wirtschaftlich zu gestalten.

Ein Schuss aus der Hüfte ist dabei unangebracht. Die Entwurfsfassung muss mit der dafür gebotenen Gründlichkeit erarbeitet werden. Ich bitte insofern um Nachsicht für die Landesregierung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt Aufgabe der Landesregierung, das Abstimmungsverfahren gestrafft durchzuführen und diesem Haus einen finalen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich bin frohen Mutes, dass dies nunmehr zeitnah erfolgen wird.

Wir sollten uns im Ausschuss über die Zeitschiene und über die Eckpunkte für das Gesetzgebungsverfahren zur interkommunalen Funktionalreform erneut verständigen. Ich bitte Sie abschließend, den Antrag der Fraktion DIE LINKE für die weitere Beratung in den Innenausschuss zu überweisen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Herr Kollege Grünert, einen kleinen Moment bitte. Ich möchte die Debatte an dieser Stelle kurz unterbrechen. Wir sind im Zeitplan trotz schwieriger Themen sehr zügig vorangekommen. Nach meiner Auffassung kann von den für morgen vorgesehenen Beratungsgegenständen lediglich der Tagesordnungspunkt 13, die Änderung einer Ausschussüberweisung betreffend, vorgezogen werden. Den betreffenden interfraktionellen Antrag würde ich einbringen; eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen.

(Herr Schröder, CDU: Ja, können wir ma- chen!)

- Gut. Dann machen wir das so. - Jetzt hat Herr Grünert das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diese Debatte schon fast vorausgesehen. Hier

bei geht es nicht darum, wie viele Minister bei diesem Thema verschlissen worden sind - es sind drei Innenminister: Herr Jeziorsky, Herr Hövelmann und mittlerweile Herr Stahlknecht. Zwei Ministerpräsidenten haben dieses Thema zur Chefsache gemacht. Das war zum einen Herr Böhmer, der sagte: dringend notwendig, jawoll, ich gehe dabei voran; Herr Teufel hat mir das vorgemacht - Pustekuchen! Auch der andere Ministerpräsident - er ist heute nicht anwesend - hat offensichtlich in diesem ganzen Prozess versagt.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Hierbei geht es nicht um die Frage der Zeit. Seit dem Jahr 2002 besteht diese Aufgabe - seit 2002! Damals hat sich der Landtag zu dieser Aufgabe bekannt. Es geht um die Frage des Wollens, des politischen Durchsetzungsvermögens und der Koordination dieser Aufgabe, wenn man sie als Chefsache begreifen will. Das vermisse ich.

(Beifall bei der LINKEN)