Es hat klar Überweisungswünsche gegeben. Das würde bedeuten, dass wir sowohl den Antrag der Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Inneres und Sport überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? - Das ist das ganze Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit sind die Anträge überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist damit erledigt.
Bevor ich gleich den Tagesordnungspunkt 15 aufrufe, darf ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne Damen und Herren des Vereins Bürger für Ottersleben aus Magdeburg begrüßen.
tionalreform nicht weiter verzögern“ mahnen wir die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen - -
Einen kleinen Moment. Herr Grünert, ich würde gern dafür werben, dass man Ihnen zuhört. - Das wird ab sofort geschehen. Vielen Dank.
Ich bedanke mich auch. - Wir mahnen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, dem Landtag endlich den im Koalitionsvertrag verankerten und mehrfach angekündigten Gesetzentwurf zur interkommunalen Funktionalreform zu unterbreiten.
Seit dem 17. Januar 2002 steht die Landesregierung diesbezüglich in der Bringschuld. Denn mit dem Beschluss des Landtages in Drs. B 3/68/5222 wurden die ersten Aufgabenstellungen hierzu gemeinschaftlich im Landtag verabschiedet. Deshalb greifen wir dieses Anliegen erneut auf.
Laut Koalitionsvertrag sollte in dieser Wahlperiode eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben erfolgen, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu machen. Dafür sollen kooperative Ansätze zwischen den Gebietskörperschaften durch die Gesetzgebung weiter befördert und durch geeignete Anreize unterstützt werden. So lautete zumindest die Zielstellung.
Hoffnungsvoll blickten alle zu Beginn der Legislaturperiode in Richtung Landesregierung. Diese forderte die kommunalen Spitzenverbände auf, sich ihrerseits auf einen Aufgabenkatalog zu einigen.
Bereits am 10. April 2012, also vor zweieinhalb Jahren, legten die kommunalen Spitzenverbände dem Ministerium für Inneres und Sport gemeinsame Vorschläge dazu vor. In ihrem Schreiben an das Ministerium wiesen sie unter anderem darauf hin, dass im Vergleich zu der vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt im Jahr 2008 vorgelegten Liste die Vorschläge zur Fahrerlaubnisbehörde, zur Schulträgerschaft, zur unteren Bauaufsichtsbehörde und zur unteren Denkmalschutzbehörde gestrichen worden sind. Neu aufgenommen wurden unter anderen Zuständigkeiten aus den Bereichen der Kinderbetreuung, des Wohngeldes, des Verkehrs sowie aus den Bereichen Recht, Sicherheit und Ordnung.
Für das Gelingen der Reform gaben der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund zu bedenken, dass bedeutsame Folgefragen, insbe
sondere der Mehrbelastungsausgleich gemäß Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung und ein gegebenenfalls erforderlicher Personalübergang, im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zu klären wären.
Meine Damen und Herren! Erst auf Nachfrage hin erfuhr der Landtag am 20. Juni 2013, dass das Ministerium für Inneres und Sport auf der Staatssekretärskonferenz am 22. April 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur interkommunalen Funktionalreform und zur Entlastung der Kommunen vorgestellt hat und dass darin die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände vollständig eingearbeitet worden seien.
In der erwähnten 45. Landtagssitzung kündigte der Innenminister an, dass der entsprechende Gesetzentwurf dem Landtag zugehen werde, sich jedoch noch in der Ressortabstimmung befinde. Das war im Juni 2013.
Auch dieses Warten hat sich nicht gelohnt. Dies unterstrichen in besonders negativer Weise die Sitzungen der Enquete-Kommission des Landtages am 11. Oktober 2013 und am 8. November 2013, in denen es im Rahmen von Anhörungen zum 1. Schwerpunkt um den notwendigen Struktur- und Aufgabenwandel in der öffentlichen Verwaltung ging.
Dass die Landesregierung entgegen ihren wiederholten Ankündigungen im Herbst 2013 dem Landtag bisher keinen Gesetzentwurf zur interkommunalen Funktionalreform in Sachsen-Anhalt vorgelegt hat, ist aus unserer Sicht zu missbilligen.
Insbesondere die Zurückhaltung der Landesregierung, wenn es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Ziele geht, muss an dieser Stelle schon verwundern und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Durchsetzungskraft der Koalitionsfraktionen gegenüber ihrer Landesregierung sowie auf das Verhältnis der Koalitionsfraktionen untereinander.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag holen wir dieses Thema auf die Ebene der Landespolitik zurück, auch weil es uns notwendig erscheint, dass sich der Landtag in seiner Mehrheit gegenüber der Landesregierung zum Grundsatz der Subsidiarität und zu einer interkommunalen Funktionalreform nochmals bekennt, die die orts- und bürgernahe Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben ermöglicht, um die Rathäuser tatsächlich zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu entwickeln und um die kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen und von der Landesregierung, liegen Leistungsreserven seit zwölf Jahren brach. In Bezug auf eine klare Aufgabenzuordnung
werden die nunmehr durch zwei Gebietsreformen erzielten größeren Gebietskörperschaften seit Jahren vertröstet.
Sichtbar wird in diesem Prozess, dass es eben nicht zur Chefsache der Landesregierung gehört, die Kommunen für die nächsten Jahre zu ertüchtigen und die Aufgabenerledigung in die untersten Verwaltungsbereiche abzugeben, und dies bei gleichzeitiger Sicherstellung der dazu nötigen Finanzierung. Ressortdenken, Reformunwilligkeit der einzelnen Ministerien und fehlende Durchsetzungskraft des mit dieser Aufgabe betrauten Ministeriums dominieren, und zwar unabhängig von der Farbkonstellation der Regierungen seit 2002.
Die gemeinsamen Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände vom 10. April 2012 waren ein hoffnungsvoller Ansatz, diesen Prozess wieder in Gang zu bekommen, auch wenn viele weitergehende Fragen dabei nicht aufgenommen wurden. Folgerichtig ist daher, dass der Landesregierung eine Frist gesetzt werden soll. Sie sollte durch den Landtag verbindlich aufgefordert werden, dem Landtag bis zum Ende des vierten Quartals 2014 auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände einen Gesetzentwurf zur interkommunalen Funktionalreform in Sachsen-Anhalt vorzulegen.
In der 40. Sitzung des Innenausschusses am 28. November 2013 ging der Innenminister im Zusammenhang mit unserem Antrag in Drs. 6/2550 auf die beabsichtigten Regelungen aus der Konsensliste der kommunalen Spitzenverbände und auf weitere Vorschriften zur Entlastung von Standards ein.
Dies betrifft unter anderem bestimmte Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde - hierbei ging es zum Beispiel um die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo-30-Zonen -, die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz, also die Wohngeldstelle der Landkreise, die Zuständigkeit für die Sperrung von Waldflächen - die Gemeinden sind bereits für die Sperrung von Feldflächen zuständig -, die Zuständigkeit für die Änderung von Familiennamen und Vornamen sowie die Zuständigkeit für die Festsetzung von Geburtstag, Geburtsort und Familiennamen bei Findelkindern sowie bei Personen mit ungewissem Personenstand.
Neben diesen Regelungen sollten auch Vorschriften, mit denen die Kommunen von kostenintensiven Standards entlastet werden sollen, eingearbeitet sein. Dies betrifft die Erhöhung der Bagatellgrenze im Kommunalabgabengesetz, unterhalb deren von einer Festsetzung, Nachforderung oder Erstattung einer kommunalen Abgabe abgesehen werden kann. Wir haben derzeit das Kommunalabgabengesetz in der parlamentarischen Bera
Weiterhin sollten sich die Vorschriften, mit denen die Kommunen entlastet werden können, auf die Aufhebung der Zuständigkeitsregelung für die Zulassung von Drogen- und Suchtberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt beziehen. Die jetzige Zuständigkeitsregelung geht ins Leere, da für Drogen- und Suchtberatungsstellen keine Zulassungspflicht besteht.
Darüber hinaus sollten die Vorschriften die Aufhebung der Kostenerstattungsregelung für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen, die Anhebung der Soll-Größe eines Schiedsstellenbezirks, die Aufhebung der Regelung zum Schutz von Alleen im Naturschutzgesetz, da besondere Alleen stattdessen zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden können, sowie die weitere Abschaffung von Vorverfahren in ausgewählten Bereichen, in denen das Widerspruchsverfahren weitgehend keine Befriedungsfunktion hat, enthalten.
Der Minister führte in der genannten Sitzung des Innenausschusses aus, dass sich der Gesetzentwurf derzeit im Mitzeichnungsverfahren befinde, es aber an einigen Stellen noch Schwierigkeiten gebe. Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, den Gesetzentwurf im ersten Quartal des Jahres 2014 in den Landtag einzubringen.
Meine Damen und Herren! Seit diesem Zeitpunkt erfährt der Landtag keinerlei Reaktion aus dem Lager der Landesregierung, die sich sonst oft in Lobpreisungen übt.
Hat sie die Aufgabenstellung, den durchgeführten Kreis- und Gemeindegebietsreformen einen Inhalt durch eine tatsächliche Funktionalreform zu geben, aufgehoben? Ging es der Landesregierung nicht in erster Linie um eine Stärkung der kommunalen Ebene, die dazu eine bestimmte Größe aufzuweisen hatte, oder nur um eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und um einen damit verbundenen Demokratieabbau?
Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass die interkommunale Funktionalreform für die gemeindlichen und für die kreislichen Ebenen eine grundsätzliche Bedeutung hat. Würde sie in dieser Wahlperiode ausfallen, wären die Gemeindegebietsreform und die Kreisgebietsreform, die eine Steigerung der Leistungsfähigkeit ermöglichen sollten, ohne inhaltliche Begründung. Aus dem Blickwinkel der Kommunen ist es letztlich auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, wie sich die Überlegungen der einzelnen Reformen im Ergebnis weiterentwickeln.
Dass dieser Grundsatz auch für die Funktionalreform zwischen dem Land und den Landkreisen zutrifft, wird, so glaube ich, von keiner Fraktion des Landtages ernsthaft bestritten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns gemeinsam die Landesregierung auffordern, ihre Zurückhaltung aufzugeben, wenn es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Ziele geht. Lassen Sie uns gemeinsam die Landesregierung verbindlich auffordern, auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände dem Landtag bis zum Ende des vierten Quartals 2014 endlich den Gesetzentwurf zur interkommunalen Funktionalreform in Sachsen-Anhalt vorzulegen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Grünert. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Aktivitäten der Landesregierung hinsichtlich der geplanten interkommunalen Aufgabenverlagerung habe ich bereits in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport ausführlich berichtet. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass die kommunalen Spitzenverbände auf eine Bitte meines Ministeriums hin gemeinsame Vorschläge zur Aufgabenverlagerung erarbeitet haben.
Diese betrafen und betreffen die folgenden Bereiche: Kinderbetreuung - darauf komme ich gleich zu sprechen -, Wohngeld, bestimmte Zuständigkeiten der unteren Straßenverkehrsbehörde nach § 44 der Straßenverkehrsordnung - Sie haben das auch aufgegriffen -, die Sperrung von Feld- und Waldflächen sowie bestimmte Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz und nach dem Namensrecht.