Protocol of the Session on September 19, 2014

An dieser Stelle möchte ich die Kritiker auf das System hinweisen. Selbst wenn man das jetzt nicht machen würde, führt unser System dazu, dass das in den Folgejahren sowieso wieder abgezogen würde. In unserem System bringen sogenannte Bundeshilfen nicht unbedingt eine Besserstellung der Kommunen mit sich. Das haben wir aber auch gewusst, als wir das System geändert haben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen.

Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Deswegen werden wir in den nächsten Wochen sicherlich noch einmal über die Frage der internen Verteilung reden müssen. Wir müssen über die eine oder andere Wirkung diskutieren, die die Finanzausgleichsumlage bringt, ob das wirklich zielgenau ist.

Darüber hinaus möchte ich noch einige Worte zum Thema der Asylbewerberunterbringung verlieren. Wir haben das zu einem Zeitpunkt in das Finanzausgleichsgesetz aufgenommen, zu dem das angesichts des Aufgabenvolumens der Kommunen in Euro keine große Rolle mehr gespielt hat. Das wurde jedes Jahr weniger.

Jetzt haben wir die Situation, dass wir einen starken Anstieg haben. Ich baue darauf, dass der Bund seine Verantwortung erkennt. Denn weder die Kommunen noch das Land Sachsen-Anhalt

haben in irgendeiner Weise Einfluss darauf, welche Krisen sich in der Welt entwickeln, die letztendlich die Flüchtlingsströme auslösen. Deswegen hat auch der Bund eine entsprechende Verantwortung. Wir müssen - nicht für dieses FAG, aber für die Zukunft - ernsthaft überlegen, wenn sich das verstetigen soll, inwieweit wir die Finanzierung wieder zurücknehmen in das Aufnahmegesetz, wo sie einmal festgeschrieben war, und diese Dinge dort zukünftig fachgesetzlich regeln.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Zum Bedarfszuweisungserlass. Ich würde nicht so weit gehen wollen, wie der Kollege Barthel vorhin mit seiner Ansage gegangen ist. Fakt ist aber: Wer die Solidarität anderer in Anspruch nimmt, muss seinen Bürgern mindestens das auferlegen, was auch der Solidaritätleistende seinen Bürgern auferlegt. Damit bin ich beim Durchschnitt. Das muss er mindestens tun.

Nun zu der Frage - jetzt habe ich noch elf Sekunden Redezeit, aber das sage ich noch - der Regelungen der Aufwandsentschädigungen. Die Sachlage ist für mich ziemlich klar. Der Wortlaut des § 35 Abs. 2 Satz 4 des Kommunalverfassungsgesetzes ist eindeutig. Der Wortlaut im Erlass ist aber auch eindeutig. Es zeigt sich jedoch ein Widerspruch zwischen diesen beiden Regelungen. Insofern ist für mich klar, welche Regelung gilt.

(Herr Borgwardt, CDU: Kryptischer geht es nicht!)

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Erben. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Knöchel.

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Es ist in der Tat schwierig, dieses Thema in fünf Minuten abzuhandeln. Richtig ist - Sie haben es immer wieder gesagt -, dass es systematisch ist, dass bestimmte Dinge, die Kommunen entlasten sollen, jetzt bei den Kommunen abgezogen werden und in Sachsen-Anhalt bei den Kommunen nicht ankommen. Daraus kann man schlussfolgern: Das ist schön so und der Landeshaushalt kann sich freuen. Der Sozialminister hat Beifall geklatscht.

Wir haben Ihnen von Anfang an gesagt, wohin dieses System führt. Wir halten dieses FAG-System für falsch.

(Zustimmung bei der LINKEN - Minister Herr Bullerjahn: Wir zahlen 700 Millionen € für Sozialhilfe! 700 Millionen €!)

Die Grundsicherung im Alter ist vom Bund übernommen worden, um die kommunale Familie zu entlasten. Entlastet hat das den Landeshaushalt. Wir denken - deswegen haben wir das auch so in unserem Änderungsantrag erwähnt -, dass diese Summe bei den Kommunen ankommen soll. Abgesehen davon wollen wir einen Systemwechsel.

Die Diskussion über die Eingliederungshilfe, die Sie führen, finden wir schon fast putzig. Da steht also: Zuweisung KdU. Da stehen erhöhte Umsatzanteile für Gemeinden. Unser Finanzminister und auch der Herr Staatsminister stehen mit verschränkten Armen da und sagen: Das ist für den Landeshaushalt.

(Minister Herr Bullerjahn: Damit muss man sich einmal beschäftigen!)

Nun gut. Wir können uns die Realität zurechtreden.

(Zustimmung von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Das kann man machen. Wir müssen allerdings sagen, dass das, was wir in Sachsen-Anhalt für unsere Kommunen tun, offensichtlich nicht genug ist. Richtig ist, dass die Kommunen im vergangenen Jahr tilgen konnten. 47 Gemeinden haben Schulden in Höhe von 54 Millionen € abgetragen. Wir müssen aber beachten, dass sich bei 73 Gemeinden die Schulden um 72 Millionen € erhöht haben.

Mit Ihrem Erlass haben Sie so ein bisschen Ihre Sichtweise auf die Kommunen dargestellt. Die Kommunen seien selbst schuld an ihren Schulden. - Es sind zu viele, um diese Diagnose wirklich stellen zu können.

(Zustimmung von Herrn Grünert, DIE LINKE)

Benchmark. Herr Erben findet es gut, dass wir vergleichen. Das finde auch ich gut. Das Innenministerium hat uns einmal ein Kennzahlensystem für Kommunen vorgestellt. Das fand ich nicht so gut, aber ich fand es zumindest verbesserungsfähig. Jetzt stellen Sie ein Benchmarking vor, das im Prinzip die simpelste Mathematik des Durchschnitts ist. Das ist nur eine Durchschittsberechnung gewesen. Ich war erschrocken über dessen Schlichtheit.

Das zeigt übrigens, wie weit Sie von einer Bedarfsermittlung entfernt sind. Sie haben versprochen, den Bedarf von Kommunen auszufinanzieren. Sie sagen: Bedarf sind die Ist-Ausgaben, die Ist-Ausgaben von sich konsolidierenden Kommunen. Dadurch wird aber kein Bedarf abgebildet.

Als Ihnen, Herr Finanzminister, der Bedarf dann immer noch zu hoch war, haben Sie überlegt, mit welchen Rechentricks das heruntergerechnet werden kann. Dann haben Sie Ihr Benchmarking erfunden. Hinzu kam der Hebesatzvergleich. Bei den kreisfreien Städten ist mir das sofort aufgefallen.

Natürlich liegen wir etwas unter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer. Ich wünschte auch, wir hätten in Sachsen-Anhalt Städte wie Dresden, Leipzig oder Potsdam, dann könnte ich sagen: Wir müssen noch etwas tun bei den Hebesätzen. Aber wir haben nun einmal nicht einen solchen Grundstücksmarkt. Das funktioniert also nicht.

Wir haben in unserem Änderungsantrag viele Dinge infrage gestellt. Insbesondere möchten wir hinsichtlich der Auftragskostenpauschalen darauf hinweisen, dass es immer wieder Meinungsverschiedenheiten über deren Berechnung und Bemessung gibt.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass in Zukunft das Innenministerium als Kommunalaufsicht, das Landesamt für Statistik als Datenerheber, das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam einen Bericht über die Bemessung dieser Auftragskostenpauschale erstellen und diesen dem Landtag zuleiten. Denn hierbei geht es um den übertragenen Wirkungskreis, bei dem wir als Land ein Interesse daran haben müssen, dass die Berechnung ordnungsgemäß und unstrittig ist.

Bei der Asylfinanzierung, also bei der Finanzierung nach dem Aufnahmegesetz, sehen wir ebenfalls das Problem, das wir zu bewegliche Zahlen haben, als dass man sich festlegen könnte. Im vergangenen Jahr habe ich Ihnen erklärt, dass das in die Auftragskostenpauschale hineingehört.

Die Dynamik hat sich fortgesetzt. Aus diesem Grunde denken wir: Auftragskostenpauschale ja; das sollten wir nicht durchbrechen. Ferner sollten wir das System der vergangenen Jahre beibehalten, um den Kommunen eine Perspektive zu bieten, dass sie das, wenn sie wirklich erhebliche Mehraufwendungen haben, auch bekommen.

Insgesamt sind auch wir der Auffassung, dass die Dynamik, die sich hier entwickelt, ein eigenes Leistungsgesetz erforderlich macht. Dieses allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auf den Weg zu bringen halten wir für verfrüht, da die Verhandlungen hierzu im Bund noch laufen.

Meine Redezeit ist um. Das heißt aber nicht, dass die Zeit um ist, in der wir über das Finanzausgleichsgesetz sprechen. Wir werden Zeit haben, im Ausschuss ausführlich darüber zu diskutieren. Die parlamentarischen Geschäftsführer nehmen hoffentlich mit auf den Weg, dass etwas mehr Redezeit günstig wäre, wenn wir den Gesetzentwurf verabschieden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke sehr. - Das war der letzte Debattenredner. Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf

der Landesregierung in der Drs. 6/3422. Eine Überweisung stand nicht infrage. An welche Ausschüsse soll der Gesetzentwurf überwiesen werden?

Entschuldigung. - Die Federführung sollte der Finanzausschuss haben, mit der Mitberatung sollte der Innenausschuss betraut werden.

Gibt es weitere Vorschläge? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir darüber jetzt ab. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/3422 zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3403 ab, der sich auf den Runderlass bezieht. Ich habe nichts von einer Überweisung gehört. Demnach wünschen Sie eine Direktabstimmung?

Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht. Wir hatten uns zumindest darauf geeinigt, beide Gegenstände in den Ausschuss zu überweisen. Wenn jetzt aber auf einer Direktabstimmung bestanden wird, könnte es passieren, dass er abgelehnt wird. Das würde ich mir noch einmal überlegen.

Herr Grünert, bitte.

Frau Präsidentin, wir würden auch einer Überweisung zustimmen können, weil wir in dem Änderungsantrag zum FAG auch die Frage der Verordnungsermächtigung enthalten haben. Dann macht es Sinn, auch über die Kriterien, die dazu notwendig sind, zu diskutieren.

(Herr Borgwardt, CDU: Das war auch unsere Überlegung!)

Dann stimmen wir darüber ab, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3403 zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen wird. Wer stimmt dem zu? - Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Antrag in den Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Beratung

Landesenergiekonzept zum wirksamen Klimaschutzinstrument überarbeiten

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2473

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/3401

Die erste Beratung fand in der 53. Sitzung des Landtages am 18. Oktober 2013 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist Herr Dr. Thiel. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/2473 vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 53. Sitzung am 18. Oktober 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Umwelt betraut.