Protocol of the Session on September 19, 2014

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Herr Staatsminister, Frau Dr. Paschke möchte eine Nachfrage stellen. - Bitte schön.

Herr Staatsminister, ich weiß nicht, welche Gemeinde die erste glückliche ist, die im September Personalverstärkungsmittel bekommt. Ich halte die lange Bearbeitungszeit für fast nicht hinnehmbar.

Am 27. Februar 2014, als die Frage gestellt worden ist, hatten bereits zwei Kommunen, die Sie auch namentlich benannt haben, Anträge eingereicht. Meine Heimatkommune war, so hatten es einige Minister bei Besuchen gesagt, am stärksten von dem Hochwasser betroffen. Wir müssen innerhalb von zwei Jahren mit der öffentlichen Hand mehr als 80 Millionen € verbauen. Die VG hat einen Antrag auf Personalverstärkung gestellt, damit sie zwei Bauingenieure einstellen kann; sonst kann das nicht bewältigt werden. Am 3. September 2014 habe ich zum wiederholten Mal die Auskunft bekommen, dass der Antrag noch nicht bearbeitet worden ist.

Meine Frage: Ist meine Kommune, also die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, diejenige, die, wie Sie sagten, am 10. September 2014 endlich diesen Bewilligungsbescheid bekommen hat? Wie lange, meinen Sie, dauert es noch für die anderen Kommunen?

Deswegen, Frau Dr. Paschke, hatte ich darauf hingewiesen, dass die Bewilligung rückwirkend erfolgt.

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Das nützt doch nichts! Die müssen doch arbeiten!)

Das ist ein Umstand, der in den vielen Beratungen zwischen dem Hochwasser-Aufbaustab und den Kommunen immer wieder erläutert worden ist. Insofern sind die Kommunen durchaus schon in der Lage gewesen - das wissen sie auch -, Personal einzustellen, bevor die Bescheide ergehen. Sie mussten es dann vorfinanzieren, das ist richtig.

Es gibt eine zweite Nachfrage.

Herr Staatsminister, das mit der rückwirkenden Bewilligung ist gut, aber man weiß ja nicht, ob man die Mittel bewilligt bekommt. Wir mussten jetzt in Vorleistung gehen. Wir haben einfach ausgeschrieben und am 1. September 2014 sind zwei Einstellungen erfolgt.

Aber auch die anderen Kommunen wissen nicht, ob sie die Mittel bekommen werden. Und die Haushaltslage sieht bei einigen doch sehr problematisch aus. Deshalb war damals meine Frage, ob es eventuell eine Variante gibt, die außerhalb des Systems zur Beseitigung der Hochwasserschäden liegt und ob man eventuell die Mittel aus dem Ausgleichsstock zur Verfügung stellen könnte. Vielleicht sollte man darüber noch einmal nachdenken.

Wir gehen davon aus, dass wir mit dem EUSF durchaus in der Lage sind, die Mittel bereitzustellen. Darüber hinaus gibt es nach der Hochwasserrichtlinie für die Inanspruchnahme externer Dienstleister auch Mittel aus dem allgemeinen Fonds, der der Bundesrepublik insgesamt zur Verfügung gestellt worden ist.

Danke, Herr Staatsminister.

Die Frage 10 zum Thema Untersuchungen und Kontrollen in der Schweinezuchtanlage Glava GmbH in Gladau stellt die Kollegin Frederking. Die Antwort wird Herr Minister Dr. Aeikens geben. Bitte schön, Frau Abgeordnete Frederking.

In dem Genthiner Ortsteil Gladau im Landkreis Jerichower Land gab es im März 2014 mehrere Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Stendal in dem Schweinezuchtbetrieb Glava GmbH, die zur Straathof Holding gehört. Aus der „Volksstimme“ vom 20. März 2014 geht hervor, dass Dutzende Polizisten und Tierärzte jedes Tier in der Schweinezuchtanlage betrachtet haben und die einzelnen Haltungen, unter anderem Kastenstände, ausgemessen haben.

Die Durchsuchungen und Untersuchungen standen im Zusammenhang mit einer Strafanzeige des Landkreises Jerichower Land wegen Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes - siehe auch die Antwort 5 der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage in der Drs. 6/2334. Ende Juli 2014 erfolgten in dieser Schweinehaltungsanlage Kontrollen

durch die zuständige Veterinärbehörde - siehe auch die „Volksstimme“ vom 30. Juli 2014.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen und Sanktionen sind nach

und/oder aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen und der Kontrollen der zuständigen Veterinärbehörde von der Staatsanwaltschaft und den zuständigen Behörden ergriffen worden?

2. Sofern tierschutzrechtliche Verstöße aufgrund

der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen im März 2014 und/oder aufgrund der Kontrollen der zuständigen Veterinärbehörde Ende Juli 2014 und/oder aufgrund von vorangegangenen behördlichen Kontrollen vor März 2014 festgestellt wurden, führten diese Feststellungen dazu, dass gegen die Glava GmbH und/oder Herrn Adrianus Straathof die in der Landtagsdebatte am 17. Juli 2014 erwähnten Tierhaltungsverbote ausgesprochen wurden?

Danke, Frau Abgeordnete. - Bitte, Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Frederking! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen der Frau Abgeordneten Frederking wie folgt.

Zu 1: Nach den mir vorliegenden Informationen sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem Fall noch nicht abgeschlossen. Die Untersuchungen des zuständigen Landkreises stehen damit in unmittelbarem fachlichen Zusammenhang. Daher sind das Ergebnis der Ermittlungen und gegebenenfalls daraus resultierende Schritte abzuwarten.

Zu 2. Die in der Landtagsdebatte am 17. Juli 2014 angesprochenen Tierhaltungsverbote waren auf keinen konkreten Fall bezogen. Vielmehr habe ich darauf hingewiesen, dass die Kreisbehörden hinsichtlich möglicher Tierhaltungsverbote zuständig sind und dieses Thema sehr sorgfältig beachten sollen. Das tun sie auch. Zum Beispiel wurden seit 2009 26 Tierhaltungsverbote verhängt.

In dem in der Frage angesprochenen Fall verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1. Hierbei sind das Ergebnis der Ermittlungen und die rechtliche Bewertung des Ergebnisses entscheidend für eventuelle weitere Maßnahmen.

Vielen Dank, Herr Minister. Damit sind die Fragestunde und auch der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände

rung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3422

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3440

b) Runderlass über Zuweisungen aus dem

Ausgleichsstock überarbeiten, Recht auf kommunale Selbstverwaltung sichern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3403

Einbringer zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist Finanzminister Bullerjahn. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der wichtigste Satz für mich vorweg - das sage ich bewusst auch in Richtung der Landtagsabgeordneten, die zuallererst eine Verantwortung für den Landeshaushalt haben -: Die Kommunen in Sachsen-Anhalt werden aus meiner Sicht mit dem Anfang September 2014 im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum FAG auch künftig finanziell angemessen ausgestattet.

Ich bitte, nachher bei den Debattenbeiträgen nicht gänzlich die Diskussion zu vergessen, die wir gestern über unseren Haushalt geführt haben. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass Sie mir nicht in allen meinen logischen Ansätzen folgen werden, und das wird wahrscheinlich quer durch alle Bänke gehen. Deswegen dieser Satz vorweg; denn er bildet die Grundlage der Diskussion darüber, was Angemessenheit ist und wie sie hergeleitet wird.

Den Kommunen werden zur angemessenen Deckung der Finanzbedarfe im Jahr 2015 Mittel in Höhe von rund 1,48 Milliarden € und im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 1,46 Milliarden € zugewandt. Mit den sonstigen Einnahmen - also eigenen Steuereinnahmen - und Zuweisungen außerhalb des FAG verfügen sie damit im Jahr 2015 über rund 3,47 Milliarden € sowie im Jahr 2016 über 3,5 Milliarden € - jeweils ohne Mittel der Investpauschale; diese habe ich außen vor gelassen, weil sie konstant ist und einer anderen Systematik folgt, auch ohne den Ausgleichsstock. Das steht ihnen zur Finanzierung ihrer Aufgaben insgesamt zur Verfügung.

Gegenüber dem Jahr 2014, in dem es noch Mittel in Höhe von 3,43 Milliarden € waren, steigt also die Finanzausstattung der Kommunen im Jahr 2015

um 34 Millionen € - trotz der vorgenommenen Absenkung der FAG-Zuweisung und trotz einer geringeren Einwohnerzahl, die im Prinzip die Basis der Berechnungen ist.

Ich sage das deswegen, weil wir hier seit Jahren über einen Haushaltsdeckel des Landes reden, der konstant ist und 10 Milliarden € beträgt. In so mancher Diskussion - auch gerade in den letzten Tage wieder - scheint völlig in Vergessenheit zu geraten, dass wir auch Tarifsteigerungen beim Personal gegenfinanzieren und bestimmte Kostenstrukturierungen zusätzlich finanzieren müssen, so wie es die Kommunen in ihrem Wirkungsbereich natürlich auch erleben.

Das seit der Novelle 2013 nicht veränderte System - ich habe mich gestern noch einmal ausdrücklich bei jenen bedankt, die es verantwortet haben -, nämlich in guten Zeiten weniger und in schlechten Zeiten auf der Grundlage bestimmter Pfade mehr, steht trotzdem in der Kritik.

Ich sage es einmal so: Als Finanzminister wäre ich manchmal versucht, Ihnen wieder eine Quote vorzuschlagen. Ich wäre interessiert zu erfahren, was die Fraktionen machen. Ich glaube, dass die Versuchung nur kurz anhalten würde; denn bei näherer Betrachtung des Systems, das jetzt komplizierter und nicht meine Erfindung ist, ist es trotzdem richtig geändert, wie es geändert wurde.

Insbesondere wird dem Land vorgeworfen, seinen Haushalt auf Kosten der Kommunen zu sanieren und dafür umfangreiche Kürzungen vorzunehmen, obwohl unsere Steuereinnahmen steigen. In der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände wurde nur darauf hingewiesen, dass unsere Steuern steigen. Bei den eigenen muss also die Übersicht schlichtweg vergessen worden sein, nehme ich einmal an.

Ich habe noch einmal nachgeschaut: Auch die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen steigen um mehr als 200 Millionen €. Ich glaube, die Vertreter der Spitzenverbände, zu denen jetzt dauernd welche hochsehen, wissen das auch - ich jedenfalls wusste es. Die einseitige Sicht ist, wie gesagt, falsch.

Zunächst ist festzuhalten, dass die kommunale Finanzausstattung in erster Linie durch eigene Einnahmen - das ist der Grundsatz - und bundesrechtlich vorgegebene Steuererträge bestimmt wird. Das ist wie bei uns: Zuerst geht es um die Landessteuern und dann gibt es Auffüllbeträge. Als Letztes gibt es den Länderfinanzausgleich und vorher gibt es natürlich andere Symmetrien, wie Umsatzsteuer und Ähnliches.

Die kommunalen Finanzzuweisungen über das FAG dienen insoweit der Ergänzung der eigenen Einnahmen. Diese Systematik spielt kaum eine Rolle; denn es geht nicht um eine Vollfinanzierung

aus dem FAG. Es gibt auch kein Recht auf Vollfinanzierung aus dem FAG.