Vielen Dank, Herr Kollege Höhn. - Ich hatte den Eindruck, dass der Debattenbedarf noch nicht abgerundet ist. Der Herr Minister wünscht das Wort und er bekommt es nach unserer Geschäftsordnung. Er eröffnet damit die Debatte neu.
Ich will es ganz kurz machen, damit hier nichts im Raum stehen bleibt. Es wird auch so bleiben und wir haben es in Brüssel auch eingereicht. Deswegen will ich keine falschen Signale setzen; denn die lesen dort auch die Zeitung.
Zwischen CDU und SPD im Kabinett, auch von den Fraktionsspitzen ist völlig ohne Streit verabredet worden:
Erstens. Es gibt eine Richtlinie. Sie sieht Zahlen vor, die von den Zahlen von Stark III abweichen. Das ist übrigens nichts Neues. Es wird auch Schulen geben, die auf diesem Weg noch nicht förderfähig sind. In einigen Jahren wird man sich Gedanken darüber machen, was man mit diesen Schulen machen wird - entweder durch eine andere Richtlinie oder durch eine zusätzliche Sanierung dieser Schulen. Das ist nichts Neues. Wir werden auch nichts ändern. Das wird auch mit den Trägern zu besprechen sein. Das haben wir auf unserer Konferenz gesagt. Ich will nur dem Eindruck entgegentreten, damit Brüssel nicht beginnt, mit uns über diese Fonds neu zu reden.
Ich meine, es gibt keine andere Regierung in Ostdeutschland, die mehr als 400 Millionen € in die Hand nimmt und den Kommunen hilft, ein großes Problem loszuwerden. Thüringen eiert jetzt mit den Landesmitteln herum; das sind so zwischen 20 und 25 Millionen €.
Sie können sich einmal überlegen, wie viele Jahre Thüringen bei einem Bedarf von rund 1 Milliarde € braucht, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Kollege Höhn, man sollte daraus eine ernsthafte Bildungsdebatte machen, aber es nicht am Thema Stark III festmachen. Das hat weder das Programm verdient noch die, die nach Stark III sanieren wollen.
Alles andere sollten die Fraktionen, auch Frau Feußner, mit dem Bildungsausschuss machen, nicht über das Thema Stark III.
Stark III ist nun einmal bei uns angesiedelt. Es hilft nichts. Dann hätte der Antrag anders aussehen müssen.
Ich will noch einmal nachfragen. Ich habe mich mit dem Staatssekretär Hofmann nach dieser Konferenz unterhalten und habe noch einmal gesagt: Es gibt einen Antrag von uns, weil wir die starren Grenzen aus Stark III für die Förderfähigkeit von Schulen schlecht finden. Daraufhin sagte er: Ja, wir hatten heute eine entsprechende Konferenz und dabei habe ich genau darauf Bezug genommen, dass wir von diesen starren Schülerzahlen abgehen werden und andere Regelungen finden. - Das war seine Aussage.
Jetzt habe ich eben gehört, es soll wirklich eine Richtlinie geben, die die Förderfähigkeit für das Stark-III-Programm von den bisherigen Mindestschülerzahlen abweichend regelt, oder es gibt sie schon. Habe ich das richtig verstanden?
Herr Hofmann ist nicht im Finanzministerium. Deswegen kann ich dazu nichts sagen. Eine Änderung gegenüber der bisherigen Praxis gibt es nicht. Es gibt weder einen Entwurf, noch haben wir darüber im Kabinett diskutiert. Deswegen will ich für
Herrn Hofmann nicht reden. Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich kann mir vieles im Finanzministerium vorstellen, das aber nicht, weil das die Grundlage für die Beantragung der neuen Förderperiode war. Alles andere machen Sie mit ihm persönlich aus.
Weder im Parlament noch auf der Regierungsbank kann ich weiteren Redebedarf entdecken. Dann schließen wir die Debatte ab und kommen zum Abstimmungsverfahren. Trotz aller inhaltlichen Streitigkeit waren Sie sich darin einig, beide Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur - ich sehe keinen Widerspruch - und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Dazu gibt es auch keinen Widerspruch.
Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Ohne Gegenstimme und Enthaltung ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden.
Ich bin gestern richtigerweise darauf hingewiesen worden, dass es keine Karten gibt, und ich habe ständig um das Kartenzeichen gebeten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Bischoff, ich hoffe, danach sind Sie nicht so emotional. Schauen wir einmal.
Bitte seien Sie nicht verwundert, wenn ich eingangs betone, dass es unseres Antrages eigentlich nicht bedurft hätte. Warum? - Bereits im November 2012 fand im Landtag von SachsenAnhalt eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des KiFöG statt. Damals hatte Frau Professor Dr. Mönch-Kalina von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Wismar in ihrer Stellungnahme begründet, wie wichtig und notwendig festgelegte Standards in einer Landesrahmenvereinbarung wären.
„Der eigentliche Ansatz ist jedoch, dass die Leistung vom Grundsatz her in allen Kitas und für alle Kinder in Sachsen-Anhalt nach dem gleichen Standard angeboten werden können muss und werden soll. Dazu brauchen Sie landeseinheitliche Vereinbarungen - nicht im Sinne von festen Kostenbestandteilen, aber Sie müssen zumindest einen Kalkulationsrahmen haben. Sie müssen sich darüber verständigen, wie bestimmte Kosten berechnet werden, und müssen sich auch zum Verfahren verständigen.“
„Deswegen schlage ich vor, dass Sie in das Gesetz aufnehmen, dass zum Beispiel der Start in dieses Finanzierungssystem erst erfolgt, wenn die Landesrahmenvereinbarung geschlossen ist.“
Darin liegt nun der Knackpunkt; denn der Gedanke von Frau Mönch-Kalina wurde seitens der Koalition nicht zu Ende gedacht.
Wenn man in das neue KiFöG schaut, dann sieht man, dass zum 1. Januar 2015 der § 11a in Kraft treten wird, der eigentlich alles, was man zu den neuen Entgeltvereinbarungen und zum Rahmenvertrag wissen muss, regelt.
Wir stellen trotzdem den Antrag. Warum? - Liest man das neue KiFöG genau, so wird ein an sich recht merkwürdiges Verfahren deutlich. Zum einen werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2015 Leistungsentgelte und Qualitätsvereinbarungen mit den Kita-Trägern abzuschließen. Dies ist ein Prozess, der sich nicht von heute auf morgen erledigen lässt, sondern Zeit braucht. Deshalb laufen die Arbeiten an den örtlichen Vereinbarungen seit geraumer Zeit auf Hochtouren. Viele von Ihnen, die im Kommunalparlament sitzen, wissen das.
Anderseits tritt § 11a Abs. 5 auch erst am 1. Januar 2015 in Kraft. Dieser Absatz regelt den Rahmenvertrag auf Landesebene zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden, der als Orientierung für die örtlichen Vereinbarungen nach § 78b bis e SGB VIII dient.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle haben wir einen Fehler im Gesetz. Von der Sachlogik her sollte ein auf der Landesebene abgeschlossener Rahmenvertrag vor der Erarbeitung von örtlichen Vereinbarungen verabschiedet sein, damit die örtlichen Vereinbarungen nicht ins Kraut schießen, sondern einen verlässlichen Orientierungsrahmen vorfinden. Genau das passiert jedoch nicht, da das KiFöG das Verfahren umkehrt.
Die Folge dessen werden aus unserer Sicht zwei Dinge sein. Erstens wird es zwangsläufig zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Leistungsentgelt- und Qualitätsvereinbarungen in Sachsen-Anhalt kommen. So geht ein Kreis sogar so weit, zum Beispiel Stellenbeschreibungen der Hausmeister regeln zu wollen. Andere Landkreise wollen wiederum ganz andere Angelegenheiten vereinbaren. Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber hier wird ein Durcheinander entstehen. Wie auch anders? Es fehlt der Rahmenvertrag.
Zweitens. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die Einrichtungsträger und die Landkreise irgendwann die doppelte Arbeit haben werden, nämlich dann, wenn im Jahr 2015 ein Rahmenvertrag auf der Landesebene abgeschlossen wurde. Dann müssen gegebenenfalls die örtlichen Vereinbarungen nachverhandelt werden. Im Grunde wiederholt sich damit das Verfahren, das momentan läuft und das, wie Sie wissen, recht personal- und zeitaufwendig ist.
Die Landesregierung hat gemäß § 11a Abs. 5 KiFöG die Pflicht, den Abschluss des Rahmenvertrages zu koordinieren. Sehr geehrter Herr Minister Bischoff, ich gehe deshalb davon aus, dass Sie in Ihrer Rede darauf hinweisen werden, dass am 5. Juni 2014 ein erstes Treffen der Vertragsparteien stattgefunden hat und das nächste Treffen am 7. Juli 2014 anberaumt ist.
Sicherlich werden Sie uns Einzelheiten zum Verhandlungsstand präsentieren, die vielleicht sehr aufschlussreich sein werden. Doch aus dem oben genannten Dilemma kommen Sie nicht heraus.
Was den aus unserer Sicht vorhandenen Fehler im KiFöG anbelangt, ist das Ministerium aus unserer Sicht jedoch der falsche Adressat, wenn es um Kritik geht. Es war letztlich der politische Wille der Koalitionsfraktionen, insbesondere der SPD, ein neues Finanzierungsverfahren festzulegen. Offensichtlich wurden die Punkte, die ich soeben angesprochen habe, im Gesetzgebungsverfahren übersehen.
Aber egal, welche Ursachen dieser Zustand hat, ein Fakt ist: Die Landesregierung ist zum Handeln aufgefordert. Spätestens wenn absehbar wird, dass ein Rahmenvertrag nicht zustande kommt, muss die Landesregierung mit einer Verordnung aktiv werden.
Um den Prozess wieder in die richtige Richtung zu lenken, sollte das Jahr 2014 dazu genutzt werden, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Auf das nächste Jahr zu warten bringt im Grunde niemandem etwas.