Protocol of the Session on June 19, 2014

In Bezug auf die Lage in Sachsen-Anhalt ist zu sagen, dass diese Novellierung überfällig war. Wir haben hier im Haus einmütig die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs bis Ende 2012 verlangt. Nun schreiben wir Mitte 2014. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf greift einige Aspekte des damaligen Beschlusses auf. Wir begrüßen zum Beispiel ausdrücklich, dass der Datenschutzbeauftragte zukünftig von jedermann angerufen werden kann. Es fehlt jedoch weiterhin eine völlige Unabhängigkeit des Beauftragten.

Zu begrüßen ist - das hat die Kollegin Tiedge erwähnt - auch die Stärkung der Position der ehrenamtlichen Datenschutzbeauftragten. Die Informationspflichten bei Datenschutzverstößen sind gegenüber dem Gesetzentwurf noch deutlich zu konkretisieren. Hierbei müssen wir mindestens die qualitativen Vorgaben der Bundesebene erreichen.

In dem Gesetzentwurf sind unter anderem auch die Wildtierkameras angesprochen worden. Hierbei sehen wir weiteren Diskussionsbedarf. Ich freue mich deshalb auf die Fachdebatten und Anhörungen im Ausschuss. Sachsen-Anhalt braucht einen starken Datenschutz. Dafür ist das Gesetz weiter zu schärfen. Daran werden wir mitarbeiten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kolze. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie alle können sich sicherlich noch an die letzte Änderung des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erinnert. Gleich zu Beginn der laufenden Legislaturperiode haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 9. März 2010 eingebracht und beschlossen, damit der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch die Überwachung der nicht-öffentlichen Stellen übernehmen kann. Der Landesbeauftragte kontrolliert seitdem auch im nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle war eine kleine und smarte Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des EuGH. Es bestand aber bereits im September 2011 Konsens in diesem Hohen Haus dazu, dass neben der notwendigen Anpassung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Vorgaben des EuGH auch dringend eine Modernisierung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt angegangen werden muss.

Daher hat dieses Hohe Haus mit zwei Entschließungen, die in der Drs. 6/388 und in der Drs. 6/1545 vorliegen, die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes zu erarbeiten und einzubringen, der die nötige Anpassung unseres Rechtsrahmens für den Datenschutz an den Stand der Wissenschaft und Technik gewährleistet und dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist diesem Auftrag des Hohen Hauses gefolgt und hat uns nunmehr den Entwurf einer Novelle zum Datenschutzgesetz vorgelegt, die gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. von Bose erarbeitet worden ist.

Man hat sich bei der Erarbeitung an dem Rechtsrahmen des Bundesdatenschutzgesetzes orientiert. Aus der Sicht meiner Fraktion trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei.

Der Gesetzentwurf sieht zum Schutz sogenannter Whistleblower ein Jedermann-Anrufungsrecht, also ein Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch in fremden Angelegenheiten vor. Ergänzt wird dieses Recht durch eine Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen. Zudem wird die Rechtsstellung von Beauftragten für den Datenschutz verbessert, indem deren Einsetzung nur aus wichtigem Grund nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches widerrufen werden kann.

Ich bitte abschließend um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Damit sind wir an das Ende der Debatte gelangt. Die Überweisungswünsche sind klar formuliert worden: Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Ich gehe davon aus, dass der Innenausschuss federführend beraten soll.

(Frau Tiedge, DIE LINKE: Landwirtschaft!)

- Landwirtschaft? - Wegen der Hirsche. Dann also auch eine Überweisung in den Ausschuss für Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es bleibt bei der Federführung für den Innenausschuss.

Ich sage es noch einmal: Innenausschuss federführend, Rechtsausschuss und Landwirtschaftsausschuss mitberatend. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Vertreter aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3187

Einbringer ist der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In allen ostdeutschen Ländern besteht mittlerweile weitgehend Einigkeit darüber, dass das, was man Anfang der 90er-Jahre beim Verwaltungsaufbau gemacht hat, aus heutiger Sicht ein Fehler war.

Zum einen ist man auch hier im Hinblick auf die Demografie und die wirtschaftliche Entwicklung von falschen Annahmen ausgegangen, zum anderen hat man - natürlich auch weil ein Zeitdruck da war - unkritisch auf die Strukturen in den westdeutschen Ländern geschaut. In der Finanzverwaltung war ein dreistufiger Verwaltungsaufbau sogar alternativlos, weil es damals für die Länder noch keine Möglichkeit gab, von bundesrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Daher orientierte man sich an

teilweise bereits überkommenen Strukturen und es wurden keine neuen Überlegungen angestellt. Wir müssen diese Schritte jetzt nachholen, noch dazu unter dem Druck der Bevölkerungsentwicklung und der Haushaltskonsolidierung.

Im Kern ging es mir darum, auch in meinem Geschäftsbereich die Weichen so zu stellen, dass mit dem von der Landesregierung beschlossenen Stellenabbau die Aufgaben in einer vernünftigen Art und Weise und in einer guten Qualität erledigt werden können. Es ist bereits absehbar, dass mittelfristig die laufende behördeninterne Aufgabenkritik und Aufgabenumverteilung allein dafür nicht ausreichen wird. Zusätzlich müssen äußere Verwaltungsstrukturen neu geordnet werden.

Um dafür rechtzeitig gerüstet zu sein, wollen wir die Oberfinanzdirektion Magdeburg zum 1. Januar 2015 auflösen und die Landesfinanzverwaltung in Sachsen-Anhalt zweistufig organisieren. Ich denke, das wird in Zukunft auch der Weg für andere Verwaltungsstrukturen sein.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Finanzverwaltungsaufgaben der OFD unter dem Arbeitstitel „Steuern“, die nicht auf die Finanzämter delegierbar sind, gehen kraft Bundesrecht auf das Finanzministerium über. Den Finanzämtern werden bereits im Laufe des Jahres 2014 durch Organisationserlass kleinere Aufgaben aus den Bereichen Personal, Haushalt und Bewertungsrecht übertragen.

Die von der OFD für die gesamte Landesverwaltung wahrgenommenen zentralen Aufgaben der Landeshauptkasse und der Bezügestelle einschließlich Landesfamilienkasse werden auf einen Landesbetrieb für Liegenschaften, Hochbau und Finanzen, LHF, übertragen. Dafür wird der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement, BLSA, so umgebildet, dass die Aufgaben der Bezüge- und der Kassenverwaltung dort erledigt werden können.

Innerhalb des LHF werden die Liegenschafts- und Hochbauaufgaben in einem eigenen Geschäftsbereich als Landesbetrieb bewirtschaftet. Die Bezüge- und die Kassenverwaltung werden innerhalb des LHF ebenfalls in einer gesonderten Einheit organisiert, da sie für das Geschäftsmodell und die Gremienstruktur des bisherigen BLSA nicht geeignet sind. Diese Aufgaben werden nicht als Landesbetrieb bewirtschaftet.

In der neuen Behördenform können Querschnittsaufgaben wie Personal, Haushalt und Recht effizienter sowohl für die von der OFD übergeführten als auch für die bestehenden Fachbereiche erbracht und Synergien durch gemeinsame Standorte genutzt werden. Künftig soll der LHF auch Serviceaufgaben wie Post-, Boten- und Hausmeisterdienste für das MF insgesamt erbringen. Die

bisher in der OFD und im MF mit diesen Aufgaben betrauten Bediensteten werden in den LHF wechseln.

Durch die Strukturreform der Finanzverwaltung werden im Geschäftsbereich des MF straffere Strukturen einschließlich eines reduzierten Berichtswesens geschaffen. Die Anzahl der oberen Landesbehörden wird reduziert. Von den 132 Stellen im Bereich der Zentral- und Steuerverwaltung der OFD können unmittelbar 23 Stellen eingespart werden.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OFD Magdeburg und des BLSA zusätzliche Belastungen entstehen werden bzw. schon entstanden sind. Neben der Umorganisation - das gilt vor allem für die Finanzverwaltung - muss das Tagesgeschäft weiter erledigt werden. Insofern sage ich danke für das, was wir bisher gemeinsam hinbekommen haben.

Ich möchte ergänzen: Das ist der zweite Schritt. Kurz nach meinem Amtsantritt habe ich politisch mit dafür Sorge getragen, dass wir sieben Standorte aufgegeben haben, um entsprechend der Bevölkerungsentwicklung die Finanzämter vor Ort neu zu strukturieren, Synergien herzustellen und Stellen einzusparen.

Der Leitung der OFD und den beteiligten Personen danke ich darüber hinaus für das Miteinander bei der Gestaltung neuer Strukturen in meinem Geschäftsbereich. Ich denke, Sie haben verfolgen können, dass wir diese Umstrukturierung ohne große öffentliche Diskussion hinbekommen haben.

Insofern würde ich mir wünschen, dass wir die Beratungen innerhalb der Ausschüsse zügig vorantreiben können, damit wir mit dem 1. Januar 2015 in die neue Behördenstruktur starten können. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank für die Einbringung des Entwurfs, Herr Minister. - Wir treten in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Es beginnt für die Fraktion DIE LINKE Herr Knöchel. Bitte schön, Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir sprechen heute über die Umstrukturierung der Finanzveraltung mit 3 900 Beschäftigten. Die Umstrukturierung wird 25 Stellen einsparen. Der Finanzverwaltung ist zu eigen, dass sie als Einnahmenverwaltung in diesem Land hocheffizient funktioniert, und zwar trotz oder wegen der Strukturreformen, die auch sie mitmachen musste.

Die Oberfinanzdirektionen, als Landesfinanzämter eingeführt, waren Kernstück der Erzberger‘schen Finanzreform des Jahres 1919. Organisiert wurde eine für die damaligen Verhältnisse hocheffiziente Reichsfinanzverwaltung. Auch nach 1949, als die Aufgaben auf die Länder übergegangen sind, blieben sie als Schnittstelle zwischen Landesverwaltung und Bundesverwaltung bestehen. Der Bund zog sich im Jahr 2007 mit seinen Aufgaben aus den Oberfinanzdirektionen zurück, sodass die Oberfinanzdirektionen als bloße Bündelungsbehörden des Landes verblieben.

Infolgedessen experimentierten verschiedene Länder mit verschiedenen Modellen, denen allen zu eigen war, dass sie zunächst die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung infrage stellten. In Sachsen-Anhalt ist das nicht passiert, was zunächst vernünftig war. Die Frage nach dem Aufbau der Finanzverwaltung ist und bleibt aber trotz allem berechtigt. Wir wollen den Gesetzentwurf nutzen, um unsere Vorstellungen einzubringen.

Zu dem Gesetzentwurf selbst. Die Arbeitsstrukturen und Aufgaben der OFD waren effektiv, sodass sie fast vollständig in das Finanzministerium übergehen und dort als Abteilung Oberfinanzdirektion - Abteilung 4 - fortgeführt werden sollen.

Drei Aufgaben wollen Sie nach unten geben: Personal, Haushalt und Bewertung. Die Frage des Personals würden wir im Gesetzgebungsverfahren gern noch näher erläutert bekommen, weil in der Finanzverwaltung durch die Personalbedarfsberechnung zum Teil kleinste Einheiten, also 0,3 Stelleneinheiten in einem Amt zum Beispiel, für eine bestimmte Aufgabe zuständig sind. Das heißt also: Deren Steuerung, Fortbildung und Ähnliches macht man dann sinnvollerweise auch über eine Landesbehörde, weil das für eine einzelne Behörde eine zu kleine Aufgabe wäre.

Genauso ist es beim System der Beförderungen, das im Moment durch die Oberfinanzdirektion gesteuert wird. Darin, ob das durch die Ämter wirklich sinnvoll begleitet werden kann, bin ich mir nicht sicher. Den Haushaltsübergang und die Übertragung der Aufgaben an die Finanzämter halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Auch hier besteht Erläuterungsbedarf.

Bei der Bewertung allerdings gibt es ein großes Fragezeichen. Im Koalitionsvertrag in Berlin steht, dass die Länder ihren Beitrag zur zukünftigen Ausgestaltung der Grundsteuer leisten sollen. Die Bewertung beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Grundsteuer. Wenn das also der Beitrag ist, dieses Bewertungsverfahren auf die Finanzämter hinunterzugeben, obwohl gerade die Änderung des Verfahrens, die Kommunalisierung, die Vereinfachung der Bemessungsgrundlage eine Aufgabe ist, die eine zentrale Steuerung erfordert, wo am Ende möglicherweise auch der Übergang ins

Innenministerium steht, dann halte ich das für wenig sinnvoll. Das Gleiche gilt für die Frage der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer und wahrscheinlich auch für die damit einhergehende Absage an die Einführung einer Vermögensteuer durch das Finanzministerium.

Landeshauptkasse und Bezügestelle sollen in den BLSA eingegliedert werden; der Landesbetrieb soll künftig LBHF heißen und funktioniert als Querschnittsbehörde. Das Gesetz über den BLSA haben wir am 15. Dezember 2011 behandelt. Alle Fraktionen, alle Redner waren sich einig - ob Herr Henke, Frau Niestädt oder Herr Scheurell -, dass wir hier einen Fachbetrieb errichten wollen, der sich mit Bau- und Liegenschaftsmanagement beschäftigt. Nun schieben wir neue Aufgaben hinein.

Die Evaluation des Landesbetriebs haben wir im Finanzausschuss einhellig verschoben, weil wir gesagt haben: Die Aufgaben, die der Landesbetrieb hat, sollen zunächst dort erfüllt werden. Nun kommt aus dem Finanzministerium gleich die neue Struktur.

Die Kasse und die Bezügestelle sind eine ständige Landesaufgabe. Ich glaube, sie könnten auch als ständige Landesbehörde eine Zukunft haben, zumal wir uns mit der Eingliederung in den Landesbetrieb den Weg in das Thüringer Modell - ich erinnere hier an den § 35 des Thüringer Verwaltungs-, Zustell- und Vollstreckungsgesetzes, nach dem die Finanzämter als untere Behörde alle Landesaufgaben vollstrecken - verbauen. Darüber müssen wir im Gesetzgebungsverfahren, denke ich, noch einmal sprechen.

Insgesamt wollen wir, dass am Ende immer noch eine funktionsfähige Finanzverwaltung steht. In diesem Sinne wollen wir über dieses Gesetz im Finanzausschuss beraten. - Vielen Dank.