Protocol of the Session on June 19, 2014

Einige Dinge - da hat Kollege Krause Recht - hätten durchaus etwas gekostet. Dazu - auch das ist aktenkundig - haben wir in den vergangenen Haushaltsberatungen, um unser Gesetz - sollte es denn beschlossen werden - vollziehen zu können, entsprechende Anträge gestellt; die waren alle gegenfinanziert. Wir haben in allen entsprechenden Be

reichen anerkannt, dass es konnexitätsrelevant ist. Man hätte es ohne Probleme machen können. Das Geld wäre da gewesen.

Abschließend noch zu dem Punkt der Ombudschaften. Das ist in der Tat der Punkt, zu dem wir auch aus der Fachwelt, vom Landesjugendhilfeausschuss und von anderen Akteuren im Land die meiste inhaltlich-fachlich positive Zustimmung bekommen haben. Auch aus der Fraktion der CDU gab es fachlich durchaus positive Rückmeldungen dazu.

Ich will für meine Fraktion ankündigen, dass wir diesen Punkt aufnehmen und noch einmal in das parlamentarische Verfahren einbringen werden, weil wir glauben, dass es eine Sache ist, die insbesondere für die Jugendämter in diesem Land letztendlich auch eine Einsparmöglichkeit bietet, wenn die Verfahren ruhiger, sachlicher, fachorientierter und vor allem kürzer vollzogen werden können. Das sind Dinge, die wir uns von einer solchen Ombudschaftsstelle versprechen. Dazu werden wir noch einmal einen Vorschlag unterbreiten. Das wird zu gegebener Zeit bearbeitet werden.

Vielen Dank für heute. Ich hoffe, dass wir uns bei ähnlichen Beratungen mehr auf Kinder und Jugendliche und deren Lebenswelten beziehen können, so wie es auch die Kollegin Hohmann angemahnt hat, und nicht parteipolitische Belange in den Vordergrund stellen müssen. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Schindler. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Wir haben diesen ausführlich beraten. Ich möchte an dieser Stelle vorwegschicken, dass es nicht befremdlich ist, dass ein Gesetzentwurf, der die Änderung der Kommunalverfassung, damals noch Gemeindeordnung und Landkreisordnung, vorsieht, federführend in den Innenausschuss geht. Für mich ist es selbstverständlich, dass das im Innenausschuss behandelt wird.

(Zustimmung von Herrn Hövelmann, SPD)

Ich möchte an dieser Stelle außerdem noch sagen: Wir haben ausführlich darüber beraten. Wir haben eine Anhörung zur Kommunalverfassung und gleichzeitig zu diesem Gesetzentwurf gehabt. Es sind entsprechende Anzuhörende genannt worden.

Ich zitiere bzw. weise in meinem Redebeitrag noch darauf hin, was die Anzuhörenden zu diesem Gesetz gesagt haben. Es ist nicht irgendwie ohne

Diskussion und ohne Anhörung auch zu dem Thema der Änderung von Kinderrechten in der Gemeindeordnung und der Frage der Ombudschaften gemacht worden.

In diesen Anhörungen haben wir viel auch über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gehört. Wir haben Vertreter da gehabt, zum Beispiel einen Vertreter des Jugendkreistages aus der Börde. Wir haben vom Deutschen Kinderschutzbund einen Anzuhörenden da gehabt. Wir haben den Kinderbeauftragten in der Anhörung gehabt. Alle waren sich einig darin, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiterhin gestärkt werden müssen und dass es die verschiedensten Beteiligungsmöglichkeiten derzeit auch schon gibt, die genutzt werden müssen und noch viel mehr in Anspruch genommen werden müssen als bisher.

Die Frage, ob das mit der Änderung des Gesetzes erreicht wird, und zwar so, wie es hier vorgeschlagen gewesen ist - Bürger in einer Kommune ist man ab dem Alter von 14 Jahren; auch das war eine wesentlich Änderung -, ist in der Anhörung von allen verneint worden bzw. das ist als nicht notwendig erachtet worden.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau!)

Es ist gesagt worden, dass es damit nicht beendet ist. Vielmehr wurde vorgebracht - das sehe ich wiederum im Zusammenhang mit der Kommunalverfassung -: Wenn ich Bürgerrechte ab dem 14. Lebensjahr einräume, muss es in der Kommunalverfassung nicht nur „Bürgerrechte“, sondern auch „Pflichten“ heißen.

Man kann nicht Bürgerrechte in Altersgruppen teilen und vorsehen, dafür gelten dann nur die Rechte und nicht die Pflichten oder umgekehrt nicht die Pflichten und nur die Rechte. Hier ist es wirklich sehr schwierig zu unterscheiden und zu sagen, wir haben alles damit gelöst, dass wir in der Kommunalverfassung Bürgerrechte für Menschen ab dem 14. Lebensjahr einräumen.

Wir reden auch in diesem Zusammenhang immer von Kinder- und Jugendschutz. Wir haben explizit Gesetze, unter anderem das Kinder- und Jugendschutzgesetz, womit sogar Rechte, darunter Bürgerrechte, eingeschränkt werden und womit vorgegeben wird, hier gelten sie erst ab dem 16. Lebensjahr oder da erst ab dem 18. Lebensjahr. Damit werden Rechte eingeschränkt, um die Kinder und Jugendlichen vor bestimmten Dingen zu schützen.

Der zweite Teil des Gesetzentwurfes bezieht sich auf die Änderung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes und Bereiche des Kinder- und Jugendschutzgesetzes. Damit hat sich der Sozialausschuss explizit befasst. Er hat das besprochen. In der Beratung des Sozialausschusses ist gesagt worden, dass, so wie es auch Frau Hohmann jetzt

in ihrer Rede dargelegt hat, derzeit ein jugendpolitisches Programm erarbeitet werde. Daraufhin ist darauf hingewiesen worden, dass in diesem Zusammenhang die Frage der Ombudschaften nochmals beraten werden soll.

Ich wiederhole das, was ich in der ersten Beratung zu dem Gesetz an der Stelle gesagt habe, nämlich dass es wirklich eine differenzierte Betrachtung sein muss. Angesichts der Beratungslandschaft, der Beratungsangebote, die wir derzeit schon haben, in den Jugendämtern und durch die freien Träger, fragt sich, wie eine dritte Säule organisiert werden oder eingebettet werden soll.

Wir müssen bei der Frage der Abgrenzung der Schiedsstellen, die heute schon nach § 78 SGB VII vorgesehen sind, und dieser ombudschaftlichen Beratung oder Schiedsstelle, wie Sie sie in dem Gesetz vorsehen, darauf achten, dass das nicht querläuft und dass sich das nicht überschneidet.

Aus all diesen Gründen und eben mit der Beratung und mit Begründung haben wir entschieden, wir möchten dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung, die eine Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfes vorsieht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schindler. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3143. Die Beschlussempfehlung rufe ich hiermit auf. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und wir beenden den Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3156

Einbringer ist der Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich dachte, es wäre eine Behandlung ohne Debatte vorgesehen.

Ja, Herr Minister, es ist keine Debatte vorgesehen. Wenn Sie auch auf die Einbringung verzichten, dann ist das in Ordnung.

Das können wir machen.

Dann nimmt das Verfahren hier Fahrt auf. Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Behandlung ohne Debatte wurde vereinbart. Ich sehe auch niemanden, der sie trotzdem wünscht.

(Herr Striegel, GRÜNE, meldet sich zu Wort)

- Herr Striegel meldet sich.

Herr Präsident, ich bin mir nicht ganz sicher, ob es nicht wenigstens einiger weniger kurzer Worte bedarf, damit das Hohe Haus weiß, welches Gesetz denn eigentlich eingebracht wird. Wir waren uns einig darin, dass wir es dann in die Ausschüsse überweisen wollen. Aber ich glaube, es sollte schon für die Öffentlichkeit deutlich werden, um welchen Gesetzentwurf es ganz konkret geht und was darin an Inhalten vorgesehen ist. Insofern würde ich den Minister doch bitten, vielleicht einige wenige Worte zur Einbringung zu sagen.

Worum es geht, können wir der Überschrift des Gesetzentwurfes entnehmen. - Ich werde gerade darüber belehrt, dass man auf die Einbringung nicht ganz verzichten kann.

Herr Minister, Sie stehen hinsichtlich der Tierseuchenproblematik sicherlich im Stoff, sodass Sie uns das vortragen können. Ein wichtiges Thema ist es allemal; das merkt man immer dann, wenn eine Tierseuche ausbricht. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit haben Sie völlig Recht. Ich bin gern bereit, meine Ausführungen auf ein Minimum zu verkürzen, wenn es dem Willen des Parlamentes entspricht. Ich bin auch gern bereit, über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes zu referieren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes, kurz: Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz, geändert werden.

Wie alle anderen Länder hat sich auch das Land Sachsen-Anhalt entschieden, eine Tierseuchen

kasse einzurichten. Das ist gut so. Das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz regelt den Aufbau, die Organisation, die Aufgaben und die Aufgabenwahrnehmung der Tierseuchenkasse.

Das Gesetz zur Vorbeugung vor und zur Bekämpfung von Tierseuchen, kurz: Tiergesundheitsgesetz, vom 22. Mai 2013 hat am 1. Mai 2014 das Tierseuchengesetz abgelöst. Das Tiergesundheitsgesetz trägt einen neuen Namen, ist hinsichtlich der Reihenfolge der Paragrafen neu strukturiert und gestrafft worden und verwendet neue Begriffe.

Daher ist die Mehrheit der vorgesehenen Änderungen im Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz rechtlicher und rechtsförmlicher Natur. Es wurde aber auch die Gelegenheit genutzt, einige Änderungen und Ergänzungen, die aber nicht wesentliche inhaltliche Änderungen sind, vorzunehmen.

Wir haben in der Zeit vom 17. April bis zum 5. Mai 2014 eine Anhörung durchgeführt. Dabei wurden alle betroffenen Verbände, Behörden und Einrichtungen des Landes sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz angehört. Daraus haben sich keine signifikanten Änderungen ergeben.

Unmittelbar aus dem Gesetz abzuleitende Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die Haushalte der Kommunen sind nicht zu erwarten. Diese wichtige Tatsache wollte ich dem Hohen Hause in meinem Schlusssatz nicht vorenthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir stimmen über die Überweisung dieses Gesetzentwurfes ab. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf in den Fachausschuss für Landwirtschaft überwiesen werden soll, der auch die Federführung übernehmen soll. - Die Fachleute nicken. Soll es einen mitberatenden Ausschuss geben? - Man schüttelt den Kopf. Sollte es um Geld gehen, berät der Finanzausschuss ohnehin mit.

Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Drs. 6/3156 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer stimmt dem zu? - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen des Hohen Hauses. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.