Im Waldzustandsbericht wird des Weiteren ausgeführt, dass sich das Waldbrandrisiko in den letzten 50 Jahren aufgrund der Zunahme von Trockenperioden erhöht habe. Begrüßen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass der Waldbrandschutz dem Landeszentrum Wald übertragen wurde, wo er nach unserer Auffassung auch hingehört. Wir sollten als Parlament aber auch die Gelegenheit nutzen, die Öffentlichkeit auf die Gefahren für den Wald stärker aufmerksam zu machen, denn Unachtsamkeit kann die Arbeit von Jahren in kürzester Zeit vernichten.
Eine Sache, die uns ebenfalls Sorge bereitet, ist der Umstand, dass der Forstwirtschaft die Möglichkeiten des gezielten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ausgehen, zum einen weil die Anbieter - das ist heute noch nicht angesprochen worden - aufgrund der kostenträchtigen Zulassungsverfahren die Produkte vom Markt nehmen, zum anderen weil der erforderliche Einsatz von Flugzeugen und Hubschraubern erschwert wird. Hier müssen wir Mittel und Wege finden, damit auch in Zukunft ein effektiver Pflanzenschutz in unseren Wäldern möglich bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Waldanteil an der gesamten FFH-Gebietsfläche beträgt in Sachsen-Anhalt 19 %. Entsprechend der FFH-Richtlinie sind diese Waldflächen in Waldlebensraumtypen wie Hang- und Schluchtwälder, Waldmeister-Buchenwälder und Labkraut-Eichenwälder unterteilt. Zahlreiche Arten wie Schwarzstorch, Mittelspecht, Wildkatze, Luchs, Hirschkäfer oder Frauenschuh kommen fast ausschließlich in Wäldern vor.
Ein wichtiges Ziel der Forstwirtschaft in Natura2000-Gebieten muss es deshalb sein, naturnahe Waldgesellschaften als Voraussetzung für die Erfüllung der vielfältigen Funktionen zu erhalten bzw. zu entwickeln. Angesichts der langen Bewirtschaftungszeiträume bedarf es hierfür einer besonderen Sorgfalt. Aus diesem Grund sind für die FFH-Gebiete entsprechende Waldraumtypen-Managementpläne zu erstellen und umzusetzen. Ich denke, hier müssen wir mehr Tempo machen. Das hat auch mit dem Personal zu tun, was heute angesprochen worden ist.
Hervorheben möchte ich die Bereitschaft des Bundes, im Rahmen des Nationalen Naturerbes deutschlandweit weitere 30 000 ha für eine natürliche Entwicklung unserer Wälder zur Verfügung zu stellen. Ich denke, das ist nützlich und auch sinnvoll.
Ohne Zweifel steht die Ausweisung von Wildnisgebieten und Flächen der natürlichen Waldentwicklung in Konkurrenz zur Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz. Wir reden hier aber über 2 bis 5 %. Ich denke, das ist eine überschaubare Größe, zumal wenn man bedenkt, dass ein Großteil allein durch den Nationalpark und Biosphährenreservate abgedeckt wird.
Bezüglich des Standortes Magdeburgerforth, denke ich, sind wir uns in diesem Hohen Hause so gut wie einig: Diese Einrichtung muss erhalten bleiben. Der Herr Minister hat darauf hingewiesen, wie die Situation in den Betrieben sein wird. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Einrichtung Magdeburgerforth erhalten. - In diesem Sinne bitte ich um Annahme des Antrags und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Kollege Barth. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollegin Frederking.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wald ist mit seinen Leistungen für die Natur, als Erholungsraum, als Lebensraum, als Rohstofflieferant, als Arbeitsort und als Kohlendioxidspeicher ein wahrer Schatz, der nachhaltig genutzt und entwickelt werden muss. Das Landeswaldgesetz soll diesen bewahren.
Als Grundlage zur Gesetzesnovellierung wird mit dem vorliegenden Antrag - eine Mischung aus Selbstbefassungsantrag und Kleiner Anfrage - der Sachstand zur Forstwirtschaft abgefragt. Frage 2 erkundigt sich nach den Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen nach Natura 2000.
Aber genau diese Maßnahmen sollen eigentlich in den Managementplänen beschrieben sein. Oder soll die Antwort auf die Frage etwa der Ersatz für die in großer Zahl fehlenden Managementpläne sein? Eigentlich war deren Erstellung bis Ende 2013 zugesagt. Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor, sondern es kann auch das ernsthafte Anliegen der Landesregierung für Natur und Umwelt angezweifelt werden.
Herr Aeikens, sorgen Sie dafür, dass die fehlenden Managementpläne schnellstens auf den Weg gebracht werden und die nationalrechtliche Ausweisung für alle gemeldeten Natura-2000-Gebiete erfolgt.
Ich denke, mein Appell ist auch im Sinne des Kollegen Barth, der das eben auch angesprochen hat. Wir müssen hier Tempo machen.
Wir denken allerdings nicht, dass die von der Landesregierung vorgesehenen Grundschutzverordnungen zu einer Beschleunigung des Prozesses beitragen. Denn auch die Zusammenfassung von gleichartigen Natura-2000-Gebieten mit gleichen Lebensraumtypen erübrigt nicht, dass mit den Betroffenen gesprochen werden muss und dass Managementpläne erstellt werden müssen.
Ein Beispiel: Bereits Ende 2012 lag ein Verordnungsentwurf zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Auenwald bei Plötzkau vor. Doch anderthalb Jahre danach ist noch nichts passiert, weil die Landesregierung der Meinung ist, dass Grundschutzverordnungen weniger Diskussionen mit sich bringen. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist,
warum laufende Verfahren abgebrochen werden und so noch mehr Zeit vergeudet wird. Dieses Vorgehen trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu schaffen und Natura 2000 zügig umzusetzen.
Im Auenwald bei Plötzkau wurden aufgrund des Hochwassers vom Juni 2013 schadhafte Bäume gefällt. Doch erst im Nachhinein soll ein Gutachten feststellen, ob die Holzentnahmen zu einer Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes geführt haben. Der Verzicht auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung an dieser Stelle war offensichtlich nicht richtig.
Der Antrag greift mit Frage 3 die FFH-Verträglichkeitsprüfungen auf, stellt damit aber der Landesregierung gleichzeitig ein Armutszeugnis aus. Denn eigentlich sollte das Vorgehen klar und standardisiert sein, wenn diese Prüfungen tatsächlich gewährleisten sollen, dass Maßnahmen im Wald die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete nicht gefährden.
Alles in allem ist das Vorgehen der Landesregierung zur Umsetzung von Natura 2000 sehr unbefriedigend. Von einer zügigen Umsetzung kann angesichts solcher Fehler wie im Auenwald bei Plötzkau nicht ausgegangen werden, ganz im Gegenteil. Deshalb muss die Landesregierung schnell handeln, damit solche Verfehlungen in Zukunft ausgeschlossen werden.
Der Antrag impliziert ein Bekenntnis zur natürlichen Waldentwicklung und zur Entwicklung von Wildnisgebieten. Glaubhaft können die Absichten aber nur dann werden, Herr Geisthardt, wenn die quantifizierten Ziele nach der Biodiversitätsstrategie des Bundes für die Wälder Sachsen-Anhalts verbindlich festgeschrieben werden. Das heißt also: 5 % der Waldfläche zur natürlichen Waldentwicklung mit der Spezifizierung von 10 % nutzungsfreier Wälder im öffentlichen Wald und 2 % der Landesfläche als Wildnis. Nur mit dieser Festschreibung kann die Umsetzung des Anspruches von unbeeinflussten oder weitgehend unbeeinflussten Wäldern auch gemessen werden.
Die Ressource Holz muss nachhaltig genutzt werden, möglichst viel zunächst stofflich, dann energetisch. Bei einer Verarbeitung zu langlebigen Produkten wie Möbeln und Baustoffen gibt es den Vorteil, dass der Atmosphäre für einen längeren Zeitraum CO2 entzogen wird. Diese Zeit müssen wir nutzen, um unseren CO2-Ausstoß massiv zu reduzieren. Denn energiebedingt emittieren wir in Sachsen-Anhalt zurzeit in dreieinhalb Jahren so viel CO2, als wenn wir unseren gesamten Wald verbrennen würden.
Mit dem angeforderten Bericht werden die Ausschüsse frühzeitig in die Novellierung des Landeswaldgesetzes einbezogen. Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Frederking. - Zum Abschluss der Debatte erhält Herr Abgeordneter Geisthardt noch einmal das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr kurz machen. Wir alle sind uns offensichtlich sehr einig darin, dass Wald, Waldschutz und Waldentwicklung eine sehr wichtige Sache sind. Darüber, wie wir das am besten machen, unterhalten wir uns im Ausschuss.
Mir liegen nur noch zwei Bemerkungen auf der Zunge. Kollege Czeke, ich war der Meinung, dass ich deutlich gesagt hätte, wenn wir 10 % Stilllegungsfläche haben, dann reicht das hin. Dass Sie mich oder uns in die Nähe von Herrn Wendenkampf und seinem BUND rücken,
(Herr Gallert, DIE LINKE: Von Herrn Wen- denkampf gibt es auch schon Erklärungen! Bleiben Sie ruhig!)
Denn ich habe relativ wenig gemeinsam mit dem angeblichen Erfinder der deutschen Steinlaus oder des streng geschützten unsichtbaren Geheimniskäfers. Das muss man, denke ich, nicht miteinander verbinden.
Liebe Kollegin Frederking, Managementpläne sind natürlich sehr wichtig. Aber man sollte diesen Begriff nicht wie eine Monstranz vor sich hertragen. Es ist auch eine Frage der Personalausstattung und des Sachlichen, wie das überhaupt geleistet werden kann. Darüber, wie wir das am besten auf die Reihe bekommen, können wir uns im Ausschuss ebenfalls unterhalten. Ich denke, wir haben genügend Möglichkeiten, sowohl die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten als auch die sachlichen Möglichkeiten des Landes in Betracht zu ziehen. Lassen Sie uns das gemeinsam im Fachausschuss beraten. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Geisthardt. - Es besteht noch ein Fragewunsch des Abgeordneten Czeke. Möchten Sie die Frage beantworten?
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich weiß nicht, ob Ihr Antrag Ihnen gerade vorliegt. Sie schreiben in der Begründung, dass die Bedeutung des Waldes und der Forst- und Holzwirtschaft für den Klimaschutz, die biologische Vielfalt und die Entwicklung des ländlichen Raumes in der Öffentlichkeit eine höhere Aufmerksamkeit erhalten soll.
Allerdings beklagt auch der Waldbesitzerverband, dass man dies in der Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt so nicht ablesen kann. Ich habe mich das vorhin schon beim Dreiklang gefragt; denn die Ökonomie ist mir dabei auch wichtig. Wir müssen tatsächlich Einnahmen erzielen, sonst können wir die freiwilligen Aufgaben des Landeszentrums Wald so nicht finanzieren. Sie schreiben im zweiten Satz - die deutsche Sprache ist da sehr verräterisch -:
„Dies beinhaltet unter anderem, dass ein angemessener Teil der Wälder im Sinne der Biodiversitätsstrategie des Bundes unter Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird“.
Sie schreiben nicht, dass man ihn schon seiner natürlichen Entwicklung überlassen hat. Das bedeutet eine Zunahme der Fläche.
Das ist der Widerspruch. Damit sind Sie in deutlicher Nähe zum Slogan „Mehr Wildnis wagen“ - oder der Antrag stammt nicht von Ihnen oder ich weiß nicht, was wir gerade besprochen haben.
Lieber Kollege Czeke, da gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Die Bereiche, die bereits stillgelegt sind - es werden noch einige dazukommen, dazu existieren Pläne des Landes -, werden wir gemeinsam dort wiederfinden. Ob es dann 5 % sind oder etwas weniger, spielt im Moment nicht unbedingt eine Rolle. Wir müssen danach schauen, was in unserem Lande überhaupt geht, und nicht danach, was man sich am grünen Tisch ausgedacht hat. Das geht möglicherweise in einer irgendwie gearteten Planwirtschaft, aber das funktioniert in unserer Gesellschaft so nicht. - Vielen Dank.
Danke. - Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt ab.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss sowie in den Umweltausschuss ist beantragt worden. Ich sehe keinen Widerspruch und lasse darüber
abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen auch nicht.
(Herr Schröder, CDU: Herr Landtagspräsi- dent, das ist der Antrag der CDU! Über den soll direkt abgestimmt werden!)