Protocol of the Session on May 16, 2014

Eine Betreuung einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers ist mit Blick auf die personelle Ausstattung der Schule mit entsprechendem Personal nicht realisierbar. Den Erziehungsberechtigten steht jedoch im Rahmen der Sozialgesetzgebung die Möglichkeit offen, über die Beantragung des persönlichen Budgets und unter Nutzung des Pflegegeldes eine Betreuung am Wohnort zu organisieren.

Zu Frage 2: Alle Schulen für geistig Behinderte und Sinnesgeschädigte im Landkreis Stendal halten ein Ganztagsangebot zwischen 7,5 und 8,5 Zeitstunden vor und entsprechen so dem allgemeinen Bedarf der konkreten Schülerschaft. Da

der angesprochene konkrete Einzelfall nicht mit Sicherheit identifizierbar war - wir wissen davon auch erst seit ein paar Tagen -, kann dazu keine abschließende Aussage getroffen werden.

Ich würde darum bitten, uns den konkreten Namen, wenn er bekannt ist, zur Verfügung zu stellen, damit wir gemeinsam mit der Mutter und der entsprechenden Schule schauen können, dass ein konkretes Angebot möglich ist.

Über die Beantragung eines persönlichen Budgets bei dem zuständigen kommunalen Entscheidungsträger kann der Mutter darüber hinaus Unterstützung hinsichtlich der nachmittäglichen Betreuung gewährt werden. Hierzu ist gegebenenfalls ein kleiner Eigenbetrag zu leisten.

Frau Dr. Paschke möchte eine Nachfrage stellen. Bitte schön.

Mir lag die Information vor, dass in diesem Fall sowohl das Sozial- als auch das Kultusministerium als auch die Sozialagentur angerufen worden waren. Wenn das nicht der Fall ist, dann werde ich das noch einmal abklären.

Eine zweite Bemerkung. Die sogenannte Betreuungskonferenz im Landkreis Stendal hat einmal einen Ansatz gemacht, es wurden aber nie wirklich konkrete Fälle behandelt, sondern es wurde erst begonnen. Man wollte das weiterführen. Bisher hat eine solche Betreuungskonferenz nicht stattgefunden.

Eine dritte Bemerkung: Der Umfang des persönlichen Budgets, der dort in Rede steht, - hinsichtlich der Genehmigung besteht auch noch ein Hin und Her zwischen allen möglichen Stellen - ist so gering, dass man als Elternteil für Fachkräfte Dumpinglöhne aushandeln müsste, auch wenn man dort zuschießt.

Wir haben auch schon öfter über die Ferienbetreuung geredet. Nach meiner Meinung ist es insgesamt noch immer nicht auch nur halbwegs zufriedenstellend geregelt worden. Alle, die Schulen für Geistigbehinderte besuchen, werden irgendwann 14 Jahre alt und stehen irgendwann vor diesem Problem.

Ich kann die Einschätzung, die Sie zum Schluss vorgebracht haben, nicht teilen. Betreuungskonferenzen werden vor allem auch dann notwendig, wenn es offene Fälle gibt und wenn die Schulen nicht in der Lage sind, das möglicherweise auch durch Kooperationen miteinander zu klären. Das ist uns in der Generalität, wie Sie es dargestellt haben, nicht bekannt.

Es kann vorkommen, dass in Fällen, in denen ein Elternteil alleinerziehend ist, einen über das Ganztagsangebot hinausgehenden Bedarf gibt. Dafür sind die Betreuungskonferenzen da. Wir kennen diesen Fall nicht. Es wäre gut, wenn Sie uns die Unterlagen dazu zur Verfügung stellen würden,

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Das werde ich machen!)

damit wir helfen können, damit dann auch Unterstützung über die Möglichkeiten der Schule hinaus gewährt werden kann. Dabei sitzen dann die verschiedenen Träger und die verschiedenen Verantwortlichen vor Ort mit am Tisch, damit der Mutter ein konkretes Angebot gemacht werden kann.

Die Frage 10 stellt der Kollege Herr Dr. Köck zum Thema Geplanter Hochwasserschutz in Magdeburg. Herr Dr. Aeikens wird dann antworten. Bitte, Herr Dr. Köck.

Umfangreich informierte die „Magdeburger Volksstimme“ in ihrem Lokalteil über Pläne der Landeshauptstadt für einen verbesserten Hochwasserschutz in den östlichen Stadtteilen. Berichtet wurde unter anderem über geplante Maßnahmen in der Zoll-, der Ost- und der Turmschanzenstraße sowie darüber, dass dafür eine Förderung beim Land beantragt werden sollte.

Ein kurzer Einschub: Ich selbst habe Herrn Minister Aeikens dazu in einer Ortsgruppe der CDU während des Wahlkampfes erlebt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche geplanten Hochwasserschutzmaß

nahmen beantragte die Landeshauptstadt Magdeburg nach dem Hochwasser 2013 bisher in jeweils welcher Höhe und Form Fördermittel beim Land?

2. Für welche geplanten Hochwasserschutzmaß

nahmen bewilligte das Land bisher in jeweils welcher Höhe der Landeshauptstadt Magdeburg Fördermittel nach dem Hochwasser 2013?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Bitte schön, Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Das Junihochwasser 2013 hat auch in der Landeshauptstadt Magdeburg erhebliche Schäden hinterlassen. Aus diesem Grunde stellen sich das Land und die Landeshauptstadt Magdeburg

ihrer Verantwortung und sanieren in den kommenden Jahren die in der jeweiligen Zuständigkeit befindlichen Hochwasserschutzanlagen. So ertüchtigt das Land schwerpunktmäßig den Deich Herrenkrug sowie den linken Umflutdeich.

Auch die Landeshauptstadt Magdeburg ist sich ihrer Verantwortung bewusst und forciert Maßnahmen für einen verbesserten Hochwasserschutz.

Nach dem Junihochwasser 2013 wurde ein ZehnPunkte-Plan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Magdeburg erarbeitet. Daraus sind insbesondere die Hochwasserschutzmaßnahmen für die Sicherung der Bereiche Werder und Buckau sowie Rothensee/Industriehafen zu nennen.

Für die Umsetzung der Maßnahmen hat die Landeshauptstadt Magdeburg eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eng mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zusammenarbeitet.

Ich komme jetzt zu den konkreten Fragen. Ich verstehe und unterstütze die Förderung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen. Das Hochwasserereignis im Jahr 2013 hat deutlich gemacht, dass nicht nur der in der Verantwortung des Landes befindliche Hochwasserschutz weiterent

wickelt werden muss.

Im Rahmen meiner Kreisbereisungen wurde mir eine Vielzahl von Anforderungen an den kommunalen Hochwasserschutz dargelegt. Es gilt beide Bereiche zu einem sinnvollen und tragfähigen Konzept zusammenzuführen. Dies gilt auch für die von der Landeshauptstadt Magdeburg konzipierten Hochwasserschutzmaßnahmen.

Eine Aussage zu beantragten und bewilligten Fördermitteln kann ich heute allerdings noch nicht treffen, da der Programmstart für das kommunale Hochwasserschutzprogramm von der Bestätigung der EU-Fonds für die neue Förderperiode abhängt. Ich hoffe, dass es hierfür bald grünes Licht gibt.

Ergänzend möchte ich in Bezug auf ihren Einschub anfügen, Herr Abgeordneter Dr. Köck, dass ich gern bereit bin, auch Einladungen von anderen Parteien zu Fachveranstaltungen zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 11 stellt der Kollege Herr Dr. Thiel für die Fraktion DIE LINKE. Es geht um die Einhaltung der Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes. Herr Minister Stahlknecht wird die Frage beantworten.

Herr Präsident! Soldaten auf Zeit mit zwölf und mehr Dienstjahren können sich nach ihrem Ausscheiden in den öffentlichen Dienst eingliedern lassen. Dafür erhalten sie einen sogenannten Eingliederungsschein. Mithilfe dieses Scheines können sich die in den Zivildienst wechselnden Frauen und Männer im öffentlichen Dienst bewerben.

Laut § 10 des Soldatenversorgungsgesetzes ist zum Beispiel jede neunte Stelle des Bundes, der Länder und der Kommunen im gehobenen Dienst, zum Beispiel in der Allgemeinen Verwaltung, dafür vorzumerken und bei erfolgreicher Bewerbung zu besetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber der

oben genannten Gruppe gab es in den Jahren 2012 und 2013 und wie viele liegen bereits für folgende Jahre vor?

2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wur

den tatsächlich eingestellt bzw. aus welchen objektiven Gründen nicht übernommen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Bitte, Herr Minister Stahlknecht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch diese Frage beantworte ich gern.

Zu Frage 1: Im Jahr 2012 gab es 87, im Jahr 2013 79 und im Jahr 2014 67 Bewerberinnen und Bewerber.

Zu Frage 2: Im Jahr 2012 wurden 14 und im Jahr 2013 16 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Die Auswahlverfahren für das Jahr 2014 sind noch nicht abgeschlossen.

Es können nicht alle Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, weil ihre Zahl die Zahl der vorbehaltenen Stellen um das Zwei- bis Dreifache übersteigt. Zudem konzentrieren sich die Bewerbungen auf bestimmte Stellenangebote, insbesondere auf Beamtenstellen, sodass innerhalb des eingliederungsberechtigten Personenkreises eine Auswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgen muss.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 12 wird die Abgeordnete Frau Hohmann stellen. Es geht um den Ausgleich des gemeindlichen Defizits zur Finanzierung der Kinderbetreuung über das FAG. In Vertretung des So

zialministers wird dann Frau Ministerin Kolb antworten. Bitte schön, Frau Hohmann.