Protocol of the Session on May 16, 2014

zialministers wird dann Frau Ministerin Kolb antworten. Bitte schön, Frau Hohmann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Führen Steigerungen der Personalkosten bei

den Trägern von Kindertageseinrichtungen zur Erhöhung des gemeindlichen Anteils an der Finanzierung der Kinderbetreuung?

2. Wie und wann werden diese Mehrausgaben

bei der Ermittlung der kommunalen Finanzausgleichsmasse festgestellt und werden den Gemeinden über das FAG diese Mehrausgaben ausgeglichen?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage in Vertretung für Herrn Minister Bischof wie folgt.

Zur Frage 1: Steigerungen der Personalkosten, die durch die Verbesserung des Personalschlüssels und den Ganztagsanspruch für alle Kinder im Rahmen der Novellierung des KiFöG entstehen, werden durch das Land vollständig finanziert.

Sonstige Steigerungen der Personalkosten bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen, zum Beispiel durch einen entsprechenden Tarifabschluss, führen zur Erhöhung des gemeindlichen Anteils unter bestimmen Voraussetzungen, nämlich wenn der Träger ein kommunaler Träger ist oder wenn der Träger ein freier Träger ist und die Personalkostensteigerung als für den Betrieb notwendige Kosten anzuerkennen sind. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Personalkostensteigerung durch den Abschluss eines Tarifvertrages bedingt ist.

Zur Frage 2: Grundlage für die Berechnung der Finanzzuweisungen nach dem FAG für die Jahre 2015 und 2016 sind die Jahresrechnungsstatistiken der Jahre 2011 und 2012 sowie die Kassenstatistik des Jahres 2013.

Herr Minister Bischoff geht jedoch davon aus, dass es aufgrund der gemäß Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung einzuhaltenden Konnexität im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes nicht zu Mehrbelastungen kommt. Soweit dies doch der Fall sein sollte, würden sich diese Mehrausgaben dann in den entsprechenden Statistiken zeitversetzt widerspiegeln und damit auch in die Bedarfsberechnung des FAG für die jeweiligen Jahre einfließen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Eine Nachfrage gibt es nicht. Damit haben wir die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt 13 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2930

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Rotter. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin!

(Am Rednerpult löst sich eine Abdeckung - Heiterkeit)

- Ich randaliere. Frau Präsidentin, das tut mir außerordentlich leid. Ich werde versuchen, den Schaden zu beheben. Aber ich weiß nicht, ob ich das kann.

Das sind eben dicke Bretter, Herr Rotter.

Das sind dicke Bretter. Auch auf diese Art und Weise kann man die Aufmerksamkeit des Auditoriums auf sich lenken.

(Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

- Das werden wir dann sehen, Herr Striegel. Lassen Sie sich einfach überraschen. Lauschen Sie meiner Rede, dann kann ich Sie vom Gegenteil überzeugen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gute Arbeit für alle, sicher, gut bezahlt und unter menschenwürdigen Bedingungen - das ist es, was sich die meisten Menschen auch in unserem Bundesland wünschen. Das ist es auch, was Politiker aller Parteien und Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften den Menschen in unserem Land wünschen und wofür sie an den unterschiedlichsten Stellen und mit den unterschiedlichsten Mitteln kämpfen.

Dieser Wunsch und die feste Entschlossenheit, in der nächsten Zeit dafür etwas zu tun, sind auch in der Präambel des Koalitionsvertrages von CDU/ CSU und SPD vom November 2013 verankert. Darin heißt es - ich zitiere -:

„Wir wollen gute Arbeit für alle, sicher und gut bezahlt. Dazu setzen wir auf den Ideenreichtum und die Tatkraft der Menschen in unserem Land. Wir vertrauen auf verantwortungsbewusste und risikobereite Unternehmerinnen und Unternehmer und auf gut ausgebildete, leistungsstarke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit einer klugen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik wollen wir die Rahmenbedingungen für ein gutes Investitionsklima, für sichere und gute Arbeit mit einer fairen Bezahlung und für eine starke Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften schaffen. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn und allgemein verbindlichen Tarifverträgen sorgen wir für faire Löhne. Tarifautonomie, Tarifeinheit und Mitbestimmung sind für uns ein hohes Gut. Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern.“

Meine Damen und Herren! Dies entspricht auch den Interessen unseres Bundeslandes und deshalb wollen wir auch mit dem vorliegenden Antrag bekunden, dass wir der Bundesregierung unsere volle Unterstützung zukommen lassen und sie in ihrem Bestreben in dieser Richtung vollumfänglich unterstützen werden. Mit unserem Antrag wollen wir der Bundesregierung ganz klar aufzeigen, bei welchen ihrer Bestrebungen eine verbindliche Unterstützung seitens unseres Bundeslandes zu erwarten ist, und unserer Landesregierung natürlich den Auftrag geben, dies auch zu tun.

Als wichtigste Aufgaben sehen wir es an, rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen, die eindeutig zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehen, zu verhindern. Es kann doch nicht angehen, dass durch das Instrument der Werkvertragsarbeit immer häufiger tarifliche Regelungen umgangen werden. Genauso verwerflich ist es, wenn über eigens gegründete Firmen Arbeit outgesourct wird, um sie anschließend von denselben Beschäftigten für weniger Geld unter schlechteren Arbeitsbedingungen verrichten zu lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einigen Bereichen kann man durchaus schon von einer Dreiklassenbelegschaft sprechen. Schauen Sie sich beim nächsten Einkauf im Supermarkt einmal genau um. Werkvertragsarbeiter sind da, aber nicht auf den ersten Blick zu erkennen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich feststelle, dass die beste Absicht und auch die beste gesetzliche Regelung nur so gut wirken kann, wie ihre Kontrolle geregelt ist. Auch oder gerade deshalb bitten wir die Landesregierung, den Bund in seinen Bestrebungen zu unterstützen, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch

effektiver zu gestalten, zu erleichtern und in ausreichendem Umfang zu personalisieren.

Denn wer Wirtschaftskriminalität - als solche würde ich gewisse Auswüchse bei der Werksvertragsgestaltung durchaus bezeichnen wollen - effektiv bekämpfen will, der kommt an einer Aufstockung des Personals bei den entsprechenden Kontroll- und Prüfinstanzen nicht vorbei. Außerdem muss man diesen Instanzen das entsprechende Rüstzeug zur Verfügung stellen.

Ich selbst kann es nicht bestätigen, weil ich zugegebenermaßen bis jetzt dieser Problematik noch nicht die nötige Aufmerksamkeit eingeräumt habe. Es ist aber festzustellen, dass belastbare Zahlen und statistische Erhebungen gerade im Bereich der Werkvertragsarbeit sehr selten oder gar nicht vorhanden sind. Aber gerade dieses Material wäre aus meiner Sicht sehr wichtig.

Es gibt keine amtlichen Statistiken darüber, wie viele Beschäftigte in Deutschland unter Werkvertragsbedingungen arbeiten. Anders als bei der Leiharbeit erhebt weder das Bundesarbeitsministerium noch das Statistische Bundesamt Daten zum Umfang von Werkvertragsarbeit. Das hat etwas mit dem Wesen von Werkverträgen zu tun. Bei einem Werkvertrag schreibt der Auftraggeber eine Dienstleistung aus, die der Auftragnehmer dann eigenverantwortlich ausführt. Wie viele Arbeitskräfte er dafür einsetzt, muss nirgends festgehalten werden. Im Gegensatz zu Verleihfirmen brauchen Werkvertragsunternehmen auch keine Genehmigung dafür, ihre Mitarbeiter für andere Firmen arbeiten zu lassen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem weiteren Punkt unsere Antrags bitten wir die Landesregierung, die Bundesregierung dahingehend zu unterstützen, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrates sicherzustellen und diese zu konkretisieren; denn die Betriebsräte sind es doch, die sich darum kümmern - das ist ja auch ihre ureigenste Aufgabe -, dass Tarifverträge eingehalten werden, dass Arbeitsschutzbestimmungen Anwendung finden, dass auch für Werkvertragsarbeitnehmer Regelungen wie für die Stammarbeitnehmerschaft gelten und auch angewendet werden. Damit sie dies leisten können, brauchen sie unsere Unterstützung.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir an dieser Stelle als kleinen Einwurf den Hinweis auf die noch bis zum 31. Mai laufenden Betriebsratswahlen. Die eben angeführten Punkte sind aus meiner Sicht beredter Beweis für die Notwendigkeit starker Betriebsräte, die durch diese Wahlen geschaffen werden sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gute Arbeit ist sichere Arbeit. Gute Arbeit ist Arbeit, die

nicht krank macht - physisch und psychisch. Darum ist ein gesetzlich garantierter Arbeitsschutz so außerordentlich wichtig. Er ist wichtig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Angehörige der Stammbelegschaften, für Leiharbeiter, für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und selbstverständlich für Werksvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Dies sicherzustellen ist eine weitere Aufgabe der Bundesregierung, bei der die Unterstützung unseres Bundeslandes zugesichert wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch eines ganz deutlich klarstellen: Vieles ist in letzter Zeit über den Missbrauch von Werkverträgen in den verschiedensten Medien berichtet worden, unhaltbare, ja unmenschliche Zustände sind öffentlich gemacht worden. Die Probleme sind von der Politik erkannt worden, und sie werden im Bund in den Ländern intensiv angegangen.

Ich möchte jedoch betonen - das ist mir außerordentlich wichtig -: Werkverträge sind vom Grundsatz her nichts Schlechtes. Sie sind nicht Teufelszeug, das man prinzipiell ablehnen muss. Im Gegenteil: Werkverträge sind nichts anderes als privatrechtliche Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen bei entsprechender Vergütung. Diese sind in Deutschland im BGB geregelt. In unserer mehr und mehr spezialisierten Arbeitswelt machen sie durchaus Sinn und sind aus unternehmerischer Sicht manchmal sogar das Mittel der Wahl.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade weil wir auch das Mittel der Werkverträge brauchen, ist es umso notwendiger, deren Missbrauch zu verhindern. Lohndumping, das Aushebeln von tariflichen Vereinbarungen, der Abbau von Stammarbeitsplätzen und das Unterlaufen oder Aushebeln von Arbeitsschutzbestimmungen hat mit Werkverträgen als Bestandteil unserer modernen Arbeitswelt im Sinne der sozialen Marktwirtschaft nichts zu tun.

Hierbei sollten wir uns im Interesse der Sache auch keinerlei Denkverbote auferlegen. So könnte aus meiner Sicht auch die sogenannte Beweislastumkehr in die Diskussion einbezogen werden. Nicht mehr der Arbeitnehmer wäre dann in der Pflicht zu beweisen, dass sein Werkvertrag eigentlich ein verdeckter Arbeitsvertrag ist, sondern der Arbeitgeber müsste darlegen, dass der Werkvertrag betriebsbedingt nötig ist. Ich glaube, dem Arbeitgeber ist das leichter möglich. Diese Beweislastumkehr sollte durchaus einer Betrachtung unterzogen werden. Ob und in welchem Maße sie zur Vermeidung von Missbrauch tauglich ist, müsste ermittelt werden.

Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich noch einen Wunsch äußern: Ich wünsche mir

eine breite Zustimmung zu unserem Antrag. Denn nur so können wir heute ein starkes Signal aus diesem Hause senden, ein Signal, das ganz deutlich macht: Wir nehmen den Missbrauch von Werkverträgen nicht länger hin und unterstützen jeden, der sich dem Ziel verschrieben hat, diesen Missbrauch zukünftig zu verhindern. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Rotter, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Professor Dr. Kolb in Vertretung von Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist nicht bei allen Themen so, dass auf Bundes- und Landesebene Einverständnis darüber besteht, was wir wollen. Wir wollen gute Arbeit für alle, sicher und gut bezahlt. Das steht so in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, und das ist auch das Kernanliegen der Landesregierung, das wir im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts im letzten Jahr beschlossen haben.

Es geht darum, dass wir in Sachsen-Anhalt faire und attraktive Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt ermöglichen. Das heißt, wir wollen sogenannte prekäre Beschäftigungsverhältnisse soweit es geht beseitigen und alles dazu Erforderliche unternehmen, um die rechtlichen, aber auch tatsächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Arbeitsmarkt sich in Zukunft so entwickeln kann.