Protocol of the Session on May 15, 2014

Vielen Dank und Entschuldigung für das Übersehen. - Jetzt hat aber Frau Dr. Pähle das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesetzesüberschrift lautet: Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt. Man mag angesichts der Länge dieses schönen Titels fast sagen, dass auch die Beratungen darüber so lange gedauert haben. Aber es ist ein wichtiges Gesetz, über das auch mit Bedacht diskutiert werden soll.

Das zeigt sich bereits daran - der Ausschussvorsitzende Herr Tögel hat das berichtet -, dass wir in unserem Land viele Berufsgesetze mit diesem Gesetz angefasst haben. Es wurden zehn Gesetze geändert. Dazu kommen noch weitere gesetzliche Regelungen.

Die Liste der Berufsgesetze beginnt mit dem Gesundheitsdienstgesetz und reicht über das Gesetz über die Kammern für die Heilberufe in SachsenAnhalt, das Lebensmittelchemikergesetz, das Dolmetschergesetz, das Schulgesetz, das Hochschulgesetz, das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz, das Restauratorengesetz bis hin zum Gesetz zur staatlichen Anerkennung und der Ausbildung auf der Ebene der Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Heilpädagogen. Das heißt, die Berufsgruppen, die mit diesen zehn Gesetzen erfasst werden, sind natürlich weitaus vielfältiger.

Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch dem Dank meiner Vorredner anschließen, also dem Dank an alle mitberatenden Ausschüsse, die, glaube ich, im ersten Moment über das Verfahren doch ein wenig erstaunt waren.

Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hatte als vorläufige Beschlussempfehlung erst einmal den Regierungsentwurf weitergeleitet. Aber angesichts der Vielfältigkeit war es meines Erachtens eine kluge Entscheidung, die Debatte über bestimmte Berufsgruppen den jeweiligen Fachpolitikern zu überlassen.

Die Diskussion war vor allen Dingen im Bereich von Bildung und Kultur angezeigt. Ein herzlicher Dank richtet sich an dieser Stelle ganz besonders an den Ausschuss für Bildung und Kultur, dem infolge einer intensiven Diskussion eine Änderung des Schulgesetzes gelungen ist.

Abweichend vom Gesetzentwurf der Landesregierung sind in das Schulgesetz Ausgleichsmaßnahmen auch für diejenigen aufgenommen worden, die aus den Nicht-EU-Staaten zu uns kommen und im Lehrerberuf tätig sein wollen. Das ist eine Verbesserung. Da ist etwas erreicht worden. Dafür gebührt den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Bildung und Kultur ein herzlicher Dank.

Auch die Veränderungen, die wir im Restauratorengesetz hinbekommen haben, möchte ich an dieser Stelle lobend herausheben.

Ich komme zu dem Beratungsanspruch, den wir im Laufe der Diskussion eingefügt haben. Frau Dalbert ist darauf eingegangen. Es ist schön mitzubekommen, dass man sich auch mit unterschiedlichem politischen Kompass manchmal wie auf einer Sternfahrt auf das gleiche Ziel zu bewegt.

Der Kollege Thomas hat den Hintergrund für den Beratungsanspruch formuliert. Jeder, der hierher kommt, soll wissen, auf was er sich einlässt. Ich glaube, so lautete seine Formulierung. Unser Ansinnen war es vielmehr, allen denjenigen, die zu uns kommen, gleich nach ihrer Ankunft Beratung angedeihen zu lassen, damit sie nicht durch das System irren und frustriert werden. Sie sollen vielmehr da abgeholt werden, wo sie sind, um ihnen

möglichst schnell zu zeigen: Ihr seid hier willkommen, wir freuen uns auf euch.

Genau das ist der Aspekt, über den die SPD in den Beratungen auch immer mit diskutiert hat. Natürlich geht es um die Fachkräftesicherung. Aber viel wichtiger als die Frage, wie viele Fachkräfte können wir durch dieses Gesetz sichern, ist einfach die Frage, wie wir mit den Menschen umgehen, die zu uns kommen. Ich denke, dass wir mit dem Gesetz einen großen Schritt vorwärts gekommen sind.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zum Änderungsantrag der GRÜNEN sagen. Ja, wir haben mehrfach über die Gebühren diskutiert. Das ist im Protokoll über die Beratungen des Ausschusses auch so nachzulesen. Im Rahmen der Anhörung haben viele Vertreter der Kammern darüber geredet, dass der Betrag in Höhe von 600 € eine Höchstgrenze ist, die sie bei ihren Gebührenerhebungen gar nicht einfordern werden, weil die Verfahren günstiger sind.

Andere Kammern berichten davon, dass die Anerkennungsverfahren sehr viel teurer werden, weil die Verfahren auch länger sind. Deshalb ist der Betrag von 600 € ein bundeseinheitlich politisch gesetzter Wert, um eine Richtschnur zu haben.

(Zuruf von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Ich denke, wir werden dieses Gesetz - das ist auch in der Debatte schon mehrfach erörtert worden - an verschiedenen Stellen sicherlich sehr schnell wieder anfassen müssen und dürfen. In diesem Zusammenhang würde ich einfach dafür werben, erst einmal eine Zeit der praktischen Anwendung abzuwarten. Dann kann man über den gesetzten Gebührenrahmen noch einmal debattieren. Ich glaube, dann kann man auf der Grundlage von Fakten noch einmal für oder gegen den Betrag in Höhe von 600 € votieren. Wir können uns dann im Ausschuss gern noch einmal austauschen und das Gesetz an dieser Stelle möglicherweise auch novellieren.

Vor diesem Hintergrund werden wir den drei Punkten des Änderungsantrages der GRÜNEN nicht zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Frau Professor Dalbert würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Sie wollen Sie beantworten. - Bitte schön, Frau Professor Dalbert.

Danke, Frau Dr. Pähle. Sie haben zu den Gebühren gesagt, dass Sie darum bitten, erst einmal eine Experimentierphase abzuwarten, um dann auf der Grundlage anderer Zahlen das Gesetz möglicherweise noch einmal anzufassen.

Ich habe es durch den Zwischenruf schon einmal deutlich gemacht: Die 600 € sind zwar ein einheitlicher Rahmen, aber es gibt andere Bundesländer, die es auch jetzt sozial staffeln. - Das aber nur in Klammern als Kommentar.

Meine Frage ist: Wie wollen Sie empirische Zahlen darüber bekommen, dass jemand zu Hause sitzt und sagt: Ich kann mir diesen Antrag gar nicht leisten, also werde ich ihn nicht stellen?

Ich glaube, durch die Einführung der Beratungsstelle, die wir beim IQ-Netzwerk, das das jetzt schon macht, verorten, und auch sagen, dort sollen möglichst alle beraten werden, die das Ansinnen haben, ihre Berufsqualifikation anerkennen zu lassen, werden wir auch auf diese Fragestellung durch die Praxis des IQ-Netzwerkes Aussagen bekommen; denn dort wird die erste Beratung jenseits jeder Gebühr vorgenommen. Natürlich werden wir sehen, wie viele dann aus dieser ersten Beratung herausgehen und aufgrund des angesetzten Gebührenrahmens den zweiten Schritt des Anerkennungsverfahrens nicht gehen. Ich denke, dazu werden wir schon Aussagen treffen können und stochern nicht so ganz im Nebel, wie Sie das jetzt gerade vermutet haben.

Vielen Dank. - Die Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Ich schlage vor, dass wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3093 zuerst abstimmen, und zwar in der von Herrn Dr. Thiel gewünschten Form, über die drei Punkte einzeln abzustimmen. - Dagegen sehe ich keinen Widerspruch.

Dann rufe ich jetzt diesen Änderungsantrag auf, der sich auf Artikel 1 bezieht und in § 19 drei Absätze ändern will. Ich rufe jetzt diese drei Absätze gesondert auf. Damit habe ich Ihren Wunsch erfüllt? - Wunderbar.

Dann frage ich: Wer dafür ist, dass Absatz 1 gemäß der im Änderungsantrag vorliegenden Fassung geändert wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Änderungsantrag zu Absatz 1 abgelehnt worden.

Ich rufe den Absatz 2 in der Fassung des Änderungsantrags auf. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die Antragsstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag zu Absatz 2 abgelehnt worden.

Ich rufe den Absatz 3 in der Fassung des Änderungsantrags auf. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Damit sind der Änderungsantrag zu Absatz 3 und der Änderungsantrag insgesamt abgelehnt worden.

Ich schlage vor, dass wir nach § 32 unserer Geschäftsordnung über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind DIE LINKE und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Ich lasse jetzt über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Artikelüberschriften beschlossen worden.

Wir stimmen ab über die Überschrift. Sie lautet: Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Damit ist die Gesetzüberschrift beschlossen worden.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 abgearbeitet worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung

Regelmäßige Berichterstattung zur Unterrichtsversorgung und zur Personalausstattung der Schulen in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3037

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3088

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Höhn. Bevor Herr Höhn den Antrag einbringt, möchte ich dafür werben, dass versucht wird, die Redezeit nicht immer zu überziehen, da wir heute eigentlich noch zwei Tagesordnungspunkte vorziehen wollen.

Deshalb werde ich auch etwas strenger auf die Einhaltung der Redezeit achten, mit Ihrer Erlaubnis.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Höhn, bitte sehr.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Ich denke nicht darüber nach, warum das gerade jetzt kam.

Weil ich gerade jetzt angefangen habe.

Ich weiß. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns mal wieder über das Personal im Lehrerbereich reden.

(Zustimmung von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Es soll ja keine Langeweile eintreten oder irgendwie ein entsprechender Eindruck entstehen.

(Zuruf: Redezeit!)