Mit den Änderungen in Artikel 1 des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater werden die vom Steuerberaterversorgungswerk vorgeschlagenen Anpassungen umgesetzt.
Schwerpunkt des Änderungsgesetzes ist die Anhebung der bisher gültigen Altersgrenze zur Begründung einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk vom 40. auf das 62. Lebensjahr. Damit sollen mit den Regeln des Europäischen Sozialrechts nicht vereinbare Migrationshemmnisse abgebaut und der Tatbestand der Altersdiskriminierung vermieden werden.
Es soll des Weiteren in der Satzung des Steuerberaterversorgungswerkes bestimmt werden können, dass Mitglieder der Steuerberaterkammer, die wegen der derzeit gültigen Altersgrenze von der Begründung einer Pflichtmitgliedschaft im Versor
gungswerk ausgenommen sind, dem Versorgungswerk dann freiwillig auf Antrag als Mitglied beitreten können. Jedoch unterstütze ich den Vorschlag des Versorgungswerkes zur Begründung einer Pflichtmitgliedschaft durch Anhebung der Altersgrenze.
Es sollte berücksichtigt werden, dass Versorgungswerke eigenfinanzierte Selbstversorgungseinrichtungen sind. Es sollte daher der Spielraum beachtet werden, der den für die nähere Ausformung und Weiterentwicklung des berufsständischen Versorgungsrechts zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften zusteht. Das spricht für den Vorschlag, dass bei einer kollektiven Altersversorgung grundsätzlich alle Berufsangehörigen zur Finanzierung beitragen sollten.
Um ältere neue Mitglieder nicht in eine Überversorgung zu drängen, soll mit der Anhebung der Altersgrenze ein weiterer Befreiungstatbestand aufgenommen werden.
Ein vom Versorgungswerk vorgelegtes versicherungsmathematisches Gutachten wurde vom zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft geprüft. Es hat im Ergebnis bestätigt, dass die Erhöhung der Altersgrenze mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Versorgungswerkes als vereinbar angesehen werden kann.
Mit Artikel 2 wird der Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 10. Februar 2014 umgesetzt, der den Wunsch nach einer möglichst schnellen Klarstellung einer Auslegungsfrage zum Landespersonalvertretungsgesetz zum Ausdruck bringt.
Durch Korrektur der Zuordnung eines Regelungsgegenstandes zu der Thematik Versetzung und Abordnung wird im Ergebnis klargestellt, dass auch dann, wenn eine übergeordnete Dienststelle in Bezug auf einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte einer nachgeordneten Behörde eine Versetzung oder Abordnung verfügt, der bei dieser Dienststelle gebildete Stufenpersonalrat zu beteiligen ist.
Technisch gesprochen, gilt auch hier der Normalfall des § 71 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes: Jede Dienststelle beteiligt immer ihren speziellen Personalrat.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Debatte zu überweisen. Ich schlage die Überweisung in den Finanzausschuss vor.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Ist die Überweisung in einen weiteren Ausschuss erwünscht? - Nein. Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.
Herr Präsident! Liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt in der Drs. 6/2915 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zur Entlastung der Landesregierung, des Landesrechnungshofes sowie des Landtagspräsidenten für das Haushaltsjahr 2011 vor.
Grundlage für die Entlastung ist der Antrag des Ministeriums der Finanzen in der Drs. 6/1732. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen am 21. Dezember 2012 überwiesen.
Der Jahresbericht 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011 - Teil 1 - in der Drs. 6/1691 wurde an den Ausschuss für Finanzen am 11. Dezember 2012 überwiesen. Der Jahresbericht 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011 - Teil 2 - in der Drs. 6/2249 wurde dem Ausschuss für Finanzen am 4. Juli 2013 überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt. Der Unterausschuss hat in sechs Sitzungen zwischen dem
27. Februar 2013 und dem 5. März 2014 über die genannten Unterlagen beraten und die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet, welche durch den übergeordneten Ausschuss für Finanzen in der 60. Sitzung am 12. März 2014 bei fünf Stimmenthaltungen übernommen wurde und Ihnen heute nunmehr zur Entscheidung vorliegt.
Als Schwerpunkt der Beratung kristallisierte sich das Thema „Erhebliche Defizite bei der Erhebung von Ausgleichsbeiträgen in Sanierungsgebieten im Rahmen der Städtebauförderung“ heraus. Nach mehrmaligen Diskussionen und der Vorlage von ausführlichen Berichten und Unterlagen der Landesregierung konnte der Punkt am Ende der Beratung doch für erledigt erklärt werden.
Die unter Nr. 4 der Beschlussempfehlung genannten Punkte konnten trotz mehrmaliger Berichterstattung der Landesregierung noch nicht für erledigt erklärt werden. In Bezug auf diese Punkte legten die Abgeordneten neue Berichtstermine fest. Über diese Punkte wird im Laufe des Jahres nach Vorlage weiterer Berichte der Landesregierung erneut beraten werden.
Schwerpunkte der noch nicht erledigten Themen in dem Teil 1 des Jahresberichtes, Abschnitt A, waren Mängel bei der öffentlichen Förderung sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung staatlicher Stiftungen des öffentlichen Rechts am Beispiel der „Stiftung Moritzburg - Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt“ der Haushaltsjahre 2004 bis 2010 sowie in Abschnitt B die Nr. 1 - Erhebliche finanzielle Mehrbelastung beim PPP-Projekt Justizvollzugsanstalt Burg.
Liebe Anwesende! Ich möchte an dieser Stelle eine Änderung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung anregen. Auf Seite 1 sollen in Nr. 1 nach den Worten „des Landes Sachsen-Anhalt“ folgende Worte eingefügt werden:
„mit Ausnahme Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Kapitel 14 05 - Allgemeine Aufgaben des Straßenbaus - Abschnitt B Nr. 14 - Ungenügende Belastbarkeit der Gesamtkosten und fehlende gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Ernst-Reuter-Allee der Landeshauptstadt Magdeburg.“
„Insoweit wird der von der Entlastung ausgenommene Teil zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zurücküberwiesen.“
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt jetzt vor. Wir beraten darüber bereits am Mittwoch in der nächsten Woche. Hintergrund der Änderung ist aber das Einvernehmen des Unterausschusses
Rechnungsprüfung und des Ausschusses für Finanzen, das Thema zurückzuüberweisen und begründet erneut zu beraten.
Am Ende möchte ich noch etwas in eigener Sache zu Punkt 4 der Beschlussempfehlung, nämlich zur Entlastung des Landesrechnungshofes, sagen: Es ist schade, dass die Koalitionsfraktionen trotz Hinzuziehung eines externen Beraters, nämlich Herrn Dr. Schröder,
- Er ist nicht Doktor? Danke schön für den Hinweis. -, des ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofes, die Empfehlung nicht aufgenommen haben und wir nun eine Entlastung für den Landesrechnungshof erteilen, ohne eine Prüfung vorgenommen zu haben. Ich mahne an dieser Stelle noch einmal an, zeitnah eine tragfähige Lösung für dieses Problem zu finden.
Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung mit der soeben vorgetragenen Änderung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau Kollegin Feußner. - Der Minister hat mir gerade zur Kenntnis gegeben, dass er gern erst den Fraktionen zuhören würde.
Wir treten jetzt in die vereinbarte Dreiminutendebatte ein. Als Erste hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Klein das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich etwas dazu sagen, warum sich unsere Fraktion bei der Entlastung des Landeshaushalts 2011 der Stimme enthalten wird. Diesbezüglich gab es in diesem Jahr viel Ärger; vielleicht erinnern Sie sich.
Es gab 45 zusätzliche Stellen am Landeshaushalt vorbei. Es gab massive Kritik der EU am Umgang mit den EU-Geldern, und es gab einen Nachtragshaushalt, der die Steuermehreinnahmen nachträglich großzügig verteilte, insbesondere auch im Kulturhaushalt, in den Stiftungen sowie im Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie, und die Möglichkeiten zur Absenkung der Schulden nicht voll nutzte.
Aber ich werde nichts dazu sagen; denn seit zwei Tagen werde ich als Ausschussvorsitzende damit genervt, dass die Beschlussempfehlung für die
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 zurückzuziehen ist. Frau Feußner hat in ihrer Berichterstattung den strittigen Punkt genannt.