Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, mich hat die scharfe Kritik an unserem Antrag etwas verunsichert. Denn es gab in der vergangenen Woche im Rechnungsprüfungsausschuss eine ziemlich lange Diskussion zum Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes zum Thema „Gravierende Mängel bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen im Bereich der Abwasserbeseitigung“.
Es wurde unter anderem festgestellt, dass es für einen Teil der Abwasserzweckverbände, gerade für den Bereich der Gebührenerhebung, keinerlei Dokumentation gibt und dass es keine Unterlagen gibt, um nachzuvollziehen, wie bestimmte Abwasserzweckverbände zu bestimmten Ergebnissen
Mir fehlt an dieser Stelle die Nachvollziehbarkeit. Insofern bin ich sehr verunsichert, inwieweit der Bericht des Landesrechnungshofes, der recht umfangreich ist, mit Ihren Aussagen in Übereinstimmung zu bringen ist. Als einwandfrei habe ich die Arbeit der Abwasserzweckverbände, ausgehend von diesem Bericht und den Darlegungen des Berichterstatters, nicht einschätzen können.
Frau Dr. Klein, wir befassen uns zurzeit mit diesem Bericht des Landesrechnungshofes. Darin ist an verschiedenen Punkten auch erhebliche Kritik geübt worden. Aber wir teilen diese Kritik nicht in allen Punkten. Wir können etliche Vorwürfe durch die Darlegung der Sachverhalte auch entkräften. Deswegen ist es wichtig, dass über dieses Thema gesprochen wird und dass auch in den Ausschüssen Gelegenheit besteht, dazu Stellung zu beziehen.
Punktuelle Mängel habe ich eingeräumt. Aber es sollte keine Fundamentalkritik am Gesamtsystem vorgenommen werden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Als erste Rednerin in der Fünfminutendebatte spricht Frau Schindler für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE - das ist mir gerade zugerufen worden - zielt darauf ab, über dieses Thema zu diskutieren.
Ja, der Antrag kommt mit seiner Überschrift und seinen Punkten sehr harmlos daher, nach dem Motto: Es soll einmal das und das vorgetragen werden. Aber die Begründung zu dem Antrag und der Redebeitrag von Herrn Grünert zeigen etwas anderes. Es werden Vorwürfe erhoben, die von Minister Herrn Aeikens zurückgewiesen wurden, dass alle Abwasserzweckverbände im Land grundsätzlich Ihre Aufgaben nicht erfüllen und alles im Argen liegt. So schwarz-weiß geht es nicht.
Ich möchte noch einmal auf die Überschrift des Antrages eingehen: Sicherung annähernd gleicher Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver-
und Abwasserentsorgung. Ja, die Wasserver- und die Abwasserentsorgung sind ein hohes Gut. Es ist ein Bereich der Daseinsvorsorge in unserem Land.
Ich zitiere an dieser Stelle einmal die Bemerkung, die Frau Professor Dr. Dalbert in einem ganz anderen Zusammenhang gemacht hat. Sie hat zum Thema Bildung gesagt: Wir wollen sie nicht nur billig, sondern wir wollen gute Qualität. - Das gilt für diesen Bereich genauso. Wir wollen sie nicht nur billig und günstig, sondern wir wollen sie in hervorragender Qualität.
Wenn wir darüber diskutieren, welches hohe Gut wir mit der Trinkwasserversorgung in unserem Land haben, dann sage ich immer wieder, wir sollen uns dabei auch vor Augen halten, dass wir Tag und Nacht, egal zu welcher Stunde, den Wasserhahn aufdrehen können und ein hochwertiges Lebensmittel in einer hohen Qualität frei Haus geliefert bekommen. Diese Leistung muss erbracht werden. Es ist sehr mühselig, diese Leistung zu erbringen, und zwar - das diskutieren wir auch in vielen anderen Bereichen - im Bereich der Daseinsvorsorge, an jedem Ort, zu jeder Zeit, auch im letzten Winkel unseres Landes. Dass dies nicht selbstverständlich ist, wissen wir auch aus anderen Berichten.
Deshalb von mir noch einmal die Anerkennung der Leistungen, die in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass wir dieses im Land fast flächendeckend geschafft haben.
Sie zielen in Ihrem Antrag auf die Kosten-Leistungs-Analyse ab und dabei vor allen Dingen auf die Frage, inwieweit die Aufgabenträger dieser gerecht werden. Herr Grünert, wenn Sie sagen, dass das Kommunalabgabengesetz von den Verbänden hauptsächlich als Einnahmenbeschaffungsgesetz genutzt wird, dann verstehe ich Ihren Kontext nicht, dass Leistungen nicht erbracht werden und dafür Zahlungen eingenommen werden. Ich habe es an diesem Pult in verschiedenen Redebeiträgen Ihnen gegenüber schon öfter gesagt: Es wird nur in Rechnung gestellt, was bereits verausgabt worden ist.
Zum Thema Abwasserbeseitigungsplanung. Ja, wir haben jetzt das Ziel - das sehen wir im Zusammenhang mit der Änderung des Wassergesetzes -, Abwasserbeseitigungskonzepte und Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte von den Verbänden überarbeiten und darstellen zu lassen. Das ist wichtig und richtig.
Aber - auch der Minister hat es dargestellt - die Verbände stehen vor einer großen Herausforderung, auch bei dem Thema Daseinsvorsorge. Wir reden seit mehreren Jahren über die Gestaltung degressiver Gebühren, Abwassergebühren. Wir diskutieren im Zusammenhang mit dem neuen Kommunalabgabengesetz über die Gestaltung de
gressiver Trinkwassergebühren. Inwieweit wir dem Anspruch gerecht werden, auf der einen Seite dem Leistungsabnehmer einen entsprechend günstigeren Preis anzubieten, um vielleicht Dinge in die Richtung zu bringen, dass auch Wasser abgenommen wird, um das System haltbar zu lassen, aber auf der anderen Seite niemanden mehr zu belasten, das ist die große Kunst. Wir versuchen dieses Problem zu lösen. Das ist unser Anspruch.
Das Kommunalabgabengesetz - Sie haben es angesprochen; der Minister hat es angesprochen - wird derzeit in Angriff genommen. Wir erwarten in Kürze den Entwurf aus dem Ministerium, über den wir diskutieren können, auch über die Wirkung des Herstellungsbeitrages II. Sie haben es angesprochen: Der Ausgleich zwischen dem Anspruch des Beitragszahlers auf Verjährung, auf Festlegung, bis wann er mit Beiträgen zu rechnen habe, und dem Anspruch der Allgemeinheit, Verbände, die die Verursacher sind, auch zur Kostentragung mit heranzuziehen, muss mit diesem Gesetz reguliert werden.
Alles, was auf der einen Seite nicht erhoben wird, kann auf der anderen Seite - das ist dann die Allgemeinheit - über Umlagen an die Gemeinden auch erhoben werden. Dann bezahlt das nicht der Einzelne, sondern die Allgemeinheit. Es geht immer um einen sehr schwierigen Interessenausgleich. Es gibt dazu viel Diskussionsstoff. Deshalb werden wir diesen Antrag in den Ausschuss überweisen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Weihrich. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich für diesen Antrag; denn er greift ein Thema auf, das für die Entwicklung von SachsenAnhalt von großer Bedeutung ist. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, über die wir gestern umfangreich diskutiert haben, ist die effiziente Aufgabenerledigung im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung einer der zentralen Diskussionspunkte und wird zunehmend zu einer großen Herausforderung.
So könnten zum Beispiel den Aufgabenträgern im Hinblick auf die zu erwartende Debatte um solidarische Gebühren bei der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung bei unterschiedlichen Kostenstrukturen in dicht und dünn besiedelten Gebieten möglicherweise schwierige Entscheidungen ins Haus stehen. Deshalb macht es
Ein wichtiger Meilenstein für diese Vorbereitung ist die Evaluierung des Status quo, die letztlich durch diesen Antrag erreicht werden soll. Herr Dr. Aeikens, ich sehe das nicht im Geringsten als eine Diskreditierung der Menschen, die diese Aufbauleistungen nach der Wende vollzogen haben.
Es geht um nichts anderes als schlicht und ergreifend darum, zum Status quo Bilanz zu ziehen. Es ist überhaupt keine Herabwürdigung, ganz im Gegenteil, es soll diese Leistungen würdigen.
Wenn die Bilanz, die vom Ministerium erstellt werden soll, nicht desaströs ausfällt, wie Sie der Fraktion der LINKEN unterstellt haben, dann ist es doch umso besser. Ich glaube, es gibt in diesem Hause niemanden, der damit nicht einverstanden wäre. Wenn die Fakten so dargestellt werden und sie positiv ausfallen, sind wir uns doch einig, dass das ein Punkt ist, sich gemeinsam über die Situation zu freuen. Niemand möchte, dass die Situation schlechter dargestellt wird, als sie ist.
Noch eines: Wenn Sie, Herr Dr. Aeikens, wie gerade angekündigt, ein Leitbild für diese Bereiche vorlegen, dann passt so ein Bericht sehr gut als Grundlage zu dem Leitbild und würde die Aussagen, die Sie darin machen, noch einmal untermauern und leichter nachvollziehbar machen.
Wenn Sie einen Gebührenvergleich anstellen, dann gibt es niemanden in diesem Hause, der sagt, dass so ein Gebührenvergleich sich nur auf nackte Gebühren bezieht. Es ist trivial und eine Selbstverständlichkeit, dass, wenn man Gebühren vergleicht, auch die örtlichen Gegebenheiten bei den jeweiligen Auftraggebern berücksichtigt und in den Vergleich einbezogen werden müssen. Ich bin mir ganz sicher, dass es in Ihrem Hause, Herr Dr. Aeikens, Fachleute gibt, die das vornehmen und dementsprechend eine Auswertung vorlegen können.
Ich will noch darauf hinweisen, dass es in einigen Bereichen sehr gute Grundlagen gibt, wie zum Beispiel den Kennzahlenvergleich für die Trinkwasserversorgung des Wasserverbandstages. Allerdings sind mir in diesem Fall keine Auswertungen seitens des MLU bekannt. Das spricht dafür, dass eine Bilanz gezogen werden sollte.
Im Bereich Abwasser gibt es eine jährliche Berichterstattung; aber diese enthält keine Informationen und Vergleiche zu den Abwassergebühren. Auch die neuen Abwasserbeseitigungskonzepte werden viele Daten enthalten, die ebenfalls im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung in diesem
Bereich ausgewertet werden müssen. Gleiches gilt auch für die Ergebnisse der Prüfungen des Landesrechnungshofes, auf die Herr Grünert ausführlich eingegangen ist.
In der Vergangenheit - das will ich aber auch festhalten - wurden die Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten an einigen Stellen seitens des Landes nicht ausreichend genutzt. Ich habe mich persönlich auch mit dem Beispiel der Kläranlage Weißenfels beschäftigt. Allein dieses Beispiel zeigt, dass auf bekannte Schwachstellen, auch auf einzelne Schwachstellen, die kein Gesamtbild vermitteln, viel schneller reagiert werden muss.
Noch ein Wort zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013. Wir haben darüber im Hause umfänglich diskutiert. Ich begrüße ausdrücklich, dass das MI nun reagiert und das KAG anpassen wird. Aber das wird - darauf ist Herr Grünert auch eingegangen - ganz erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabenträger haben.
Auch darauf müssen sie sich frühzeitig einstellen. Dafür braucht es die Hilfestellung vonseiten des Landes, die implizit in Buchstabe e des Antrags eingefordert wird. Unter Abschnitt I wird insgesamt die Unterstützung bei den künftigen Herausforderungen im Bereich der Wasserwirtschaft gefordert, auf die ich am Anfang meiner Rede schon eingegangen bin. Dieser Punkt wird von meiner Fraktion ohne Einschränkung mitgetragen.
Meine Damen und Herren, ein kurzes Fazit: Der Antrag adressiert ein Thema, mit dem sich Politik und Aufgabenträger in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen müssen. Die eingeforderte Berichterstattung eignet sich gut als erster Schritt in einem längeren Prozess. Deswegen wird meine Fraktion dem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Weihrich. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Stadelmann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Fachthema, und die Fachpolitiker sind sich im Großen und Ganzen, glaube ich, auch einig, dass die Problemfelder beleuchtet werden müssen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nur sagen: Es ist eigentlich alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. Deswegen werde ich mich mit Einzelheiten zurückhalten.
Ich bin insbesondere Silke Schindler für ihren Beitrag dankbar. Im Grunde genommen hat sie genau das gesagt, was ich auch gesagt hätte. Insofern sieht man, dass wir uns darin einig sind. Deswegen möchte ich eher einen Verfahrensvorschlag
Beim ersten Durchlesen kommt der Antrag relativ harmlos daher, aber es ist natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden, all diese Berichte zu erstellen.
Wenn ich höre, dass in diesem Jahr sowieso ein Leitbild kommen soll, dann würde ich sagen, dass dieser Antrag in mindestens zwei Felder zu gliedern wäre. Das eine sind Berichte zu Statistiken, Kennzahlen, Leitbildern usw., über die sicherlich nicht in der nächsten Ausschusssitzung beraten werden muss, sondern die, wie es der Ausschussvorsitzende schon sagte, über einen längeren Zeitraum betrachtet werden können. Das andere ist das Thema KAG mit dem Herstellungsbeitrag II und der degressiven Gebührenbemessung. Das Thema ist eigentlich schon in der Pipeline und am Kochen.
Deswegen ist unser Vorschlag, wie wir mit diesem Antrag umgehen: Wir lehnen den Antrag nicht ab, sondern möchten ihn gern zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss überweisen. Dann können wir noch einmal spezifizieren, welche Fragen wir bis wann genau beantwortet haben möchten. Dann können wir vielleicht auch die eine oder andere Formulierung noch einmal besprechen und auch noch einmal nachfragen, ob man sich das eine oder andere nicht direkt vom Landesrechnungshof, vom Statistischen Landesamt usw. besorgen kann, ohne einen riesigen Aufwand betreiben zu müssen.