Deswegen ist unser Vorschlag, wie wir mit diesem Antrag umgehen: Wir lehnen den Antrag nicht ab, sondern möchten ihn gern zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss überweisen. Dann können wir noch einmal spezifizieren, welche Fragen wir bis wann genau beantwortet haben möchten. Dann können wir vielleicht auch die eine oder andere Formulierung noch einmal besprechen und auch noch einmal nachfragen, ob man sich das eine oder andere nicht direkt vom Landesrechnungshof, vom Statistischen Landesamt usw. besorgen kann, ohne einen riesigen Aufwand betreiben zu müssen.
Die Frage Herstellungsbeitrag II und degressive Gebührenbemessung wollen wir aufgrund der Dringlichkeit relativ zeitnah beraten. Da ich weiß, dass auch der Innenausschuss an dem Thema dran ist, würde ich sagen - wenn Sie unter Abschnitt II im Ergebnis der Berichterstattung eine Anhörung der Zweckverbände vorschlagen, die ich noch um die kommunalen Spitzenverbände erweitern würde -, dass wir das gemeinsam mit dem Innenausschuss machen.
Also, noch einmal, um es kurz zu fassen: Wir lehnen den Antrag nicht ab, sondern beantragen die Überweisung zur federführenden Beratung an den Umwelt- und zur Mitberatung an den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Stadelmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt noch einmal Herr Grünert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Dr. Aeikens, wenn ich in meiner Einbringung gesagt haben soll, dass alle Aufgabenträger, alle Vertretungen in den letzten Jahren nur Müll gebaut hätten, dann hätte ich das Ergebnis der Konsolidierung, nämlich die Teilentschuldung und die Sanierungshilfen, auch als Müll bezeichnen müssen. Das mache ich aber nicht.
Mir geht es darum - genau das ist der Punkt -, dass wir wieder an einem sogenannten Scheidepunkt stehen, an dem die Demografie zuschlägt, und zwar in einer unheimlichen Art und Weise. Die Verbände müssen das sicherzustellen. Wenn die Sicherheitsreserve in Höhe von 20 %, die wir damals eingeplant haben, infolge der demografischen Entwicklung auf 45 % angehoben wird, dann muss die Betriebswirtschaft eines Zweckverbandes darauf reagieren können.
Im Übrigen: Der Bericht des Landesrechnungshofs ist im Finanzausschuss bzw. im Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig beschlossen worden. Es gab also eine Positionierung über Fraktionsgrenzen hinweg - nicht weil wir das gerade schön fanden, sondern weil die Anmerkungen, die gemacht wurden, und auch die Prüfungsergebnisse natürlich hinterfragt werden müssen. Dafür sind wir eigentlich auch zuständig, und ich sage einmal, das gehört auch dazu.
Natürlich spielt die Frage der Örtlichkeit bei der Gebührengestaltung und -bemessung eine Rolle. Aber es kann doch nicht sein, dass eine einmal im Abwasserbeseitigungsplan festgelegte Zielstellung unwiderruflich durchgezogen wird, obwohl man schon weiß, dass die Zielstellungen überarbeitet werden müssen.
Deswegen wage ich nachzufragen, welche kommunale Vertretung überhaupt Kenntnis davon hat, dass diese Pläne bis zum 1. April zu überarbeiten sind, und wie der derzeitige Stand ist. Allein diese Frage zu besprechen würde sich lohnen. Ich habe es mir aber verkniffen; denn mir geht es darum, dass wir tatsächlich einmal über das ganze Thema diskutieren und dass wir das Thema nicht im Ausschuss aussitzen und irgendwann eine Erleuchtung vonseiten Dritter haben - sage ich einmal.
Eine letzte Anmerkung, die ich hier anbringen möchte: Frau Schindler, eine Degression in der Gebührenstaffelung führt immer zu einer Belastung, und die trägt in der Regel der Eigentümer des selbstgenutzten Wohngrundstücks. Es ist so. Gucken Sie es sich an. Ich kann Ihnen im Rahmen vieler Petitionsverfahren - ich würde Ihnen raten, sie auch einmal zu lesen - genau das Gegenteil von dem beweisen, was Sie mir unterstellen, dass ich davon angeblich keine Ahnung hätte.
Wenn das so ist, wenn die Kalkulationen auf den Prüfstand gestellt werden müssen und der Landesrechnungshof genau das festgestellt hat, dann ist es doch unseriös, wenn wir sagen: Nein, wir ignorieren das. - Nein, das gehört dazu. Viele Tatbestände sind darin enthalten.
Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen, weil Sie immer so auf Beispiele erpicht sind: Die degressive Gebührenstaffelung im Bereich Coswig hat dazu geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger in einem Mehrfamilienhaus ab der fünften Etage gebührenrechtlich nicht mehr veranlagt werden. So einfach ist das. Das lässt sich nachweisen. Ich kann Ihnen die Unterlagen geben. Das können Sie nachrechnen. Das ist aber nicht die Frage.
Mir geht es darum und das ist auch der Ansatz unserer Fraktion: Wir haben eine Entwicklung. Die hat Auswirkungen auf die Zweckverbände hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Betriebswirtschaft und auch der Belastungen für die Gebietskörperschaften. Dem müssen wir uns stellen, und zwar indem wir als Landesgesetzgeber die entsprechenden gesetzlichen oder planerischen Grundlagen dafür schaffen, dass der Weg der Gebührenstabilität und der Gebührengerechtigkeit in diesem Bereich weitergegangen werden kann.
Meine Damen und Herren, wir sind damit an das Ende der Debatte gekommen. Es gab klare Anträge auf Überweisung, zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss. Weitere Wünsche gibt es nicht. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.
Wer der Überweisung in der von mir beschriebenen Weise zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Teile der LINKEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der andere Teil der LINKEN. Die Ausschussüberweisung ist beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, damit haben wir den Tagesordnungspunkt 14 und die gesamte Tagesordnung der 30. Sitzungsperiode abgearbeitet und sind an ihr Ende gelangt.
Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende. Kommen Sie gut nach Hause und durch den Rest des Winters! Auf Wiedersehen!