Protocol of the Session on July 7, 2011

Nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören. Der Landtag kann Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.

Bei den im Antrag aufgeführten Tätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung handelt es sich ausschließlich um Mitgliedschaften in Aufsichtsräten von Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, an denen das Land beteiligt ist. Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates bei diesen Gesellschaften ist grundsätzlich durch die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung geboten.

Danach hat das Land bereits vor der Gründung eines Unternehmens oder dem Eingehen einer Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen einen angemessenen Einfluss in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens, insbesondere im Aufsichtsrat, sicherzustellen. Dies erfolgt überwiegend durch entsprechende Regelungen in der Satzung bzw. im Gesellschaftervertrag des Unternehmens.

In der Satzung der NordLB ist zum Beispiel festgeschrieben, dass dem Aufsichtsrat unter anderem die jeweils zuständigen Mitglieder der Landesregierung Niedersachsens und Sachsen-Anhalts angehören.

Die Mitgliedschaft von Ministerinnen und Ministern in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit Landesbeteiligung ist nach wie vor von der besonderen Bedeutung des Unternehmens abhängig. Das sind neben der NordLB aktuell die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, die

Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt und die Mitteldeutsche Flughafen Aktiengesellschaft.

Wie in der Begründung zu dem Antrag angemerkt, hat der Landtag in seiner letzten Legislaturperiode bereits Tätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Landesbeteiligung zugestimmt, so in den von mir genannten Fällen.

Ich bitte daher ebenfalls um Zustimmung zu der jetzt beantragten Zulassung einer Ausnahmeregelung für die im Antrag der Landesregierung aufgeführten Tätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD, und von Herrn Kurze, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Aber Frau Dr. Klein hat im Vorfeld um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Dr. Klein.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat in der vergangenen Legislaturperiode bereits diese Ausnahmeregelung abgelehnt. Wir werden das auch in dieser Legislaturperiode wieder tun, weil wir der Meinung sind, dass dies - wenn wir uns anschauen, um welche Gesellschaften es sich handelt - nur bedingt gerechtfertigt ist.

Die IMG ist eine relativ kleine Gesellschaft mit einer großen Wirkung. Sie hat 30 Mitarbeiter, ein Haushaltsvolumen von 7 Millionen € und drei Minister wollen zugleich in den Aufsichtsrat. Also, mit einem hätten wir notfalls noch leben können. Aber drei Minister sind doch einer zu viel.

Bei der NordLB, Herr Minister Bullerjahn, gibt es noch ein richtiges Problem. Im Staatsvertrag aus dem Jahr 2002 war in § 10 geregelt, dass die jeweiligen Finanzminister Mitglied im Aufsichtsrat sind. In dem Staatsvertrag aus dem Jahr 2007 gibt es diese Regelung nicht mehr. Sie ist weggefallen. Es werden nur noch die Organe aufgezählt.

Zum anderen haben wir das Problem, dass die Staatsaufsicht wiederum beim jeweiligen Finanzministerium liegt. Auch im Ergebnis der letzten Finanzkrise halten wir es für sehr problematisch, wenn man im Aufsichtsrat vertreten ist und gleichzeitig die Staatsaufsicht hat. Das haben wir auch bei anderen Dingen erlebt. Aber hierbei ist aus unserer Sicht eine grundsätzliche Neuregelung notwendig, was die Trennung der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und der Staatsaufsicht betrifft.

(Minister Herr Bullerjahn: Weil Sie uns miss- trauen!)

- Nein, aber man kann sich doch nicht selber beaufsichtigen. Das haben wir ja nun in letzter Zeit häufig festgestellt, dass das eben so nicht funktioniert, am Beispiel der Stiftungen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aus unserer Sicht müsste auch dieser Paragraf zumindest in der Form neu geregelt werden, dass die Staatsaufsicht in einem anderen Ministerium liegt. Solange das nicht geregelt ist, werden wir dem nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drs. 6/170.

Wer dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zumindest weitestgehend. Damit ist der Antrag angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 19:

Beratung

Neuregelung des Rechtsrahmens für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/174

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/205

Für die einbringenden Fraktionen spricht Frau Schindler. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der politischen Wende konnten wir in den letzten Wochen und Monaten die so genannte Energiewende verfolgen. Einige wollten den nun beschrittenen Weg schon längere Zeit gehen. Bei anderen dauerte die Erkenntnis etwas länger. Herr Thomas ist wohl gerade nicht im Raum. Das jetzt diskutierte Gesetz über die erneuerbaren Energien, das EEG, wurde bereits unter der rot-grünen Regierung im Jahr 2000 beschlossen und dann immer weiter fortgeschrieben.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Atomausstieg nun beschlossene Sache ist. Der Atomausstieg allein ist aber noch nicht die Energiewende. Im Bundestag und im Bundesrat wurde bzw. wird, wie wir wissen, morgen eine ganze Reihe von Gesetzen beraten, welche diese Energiewende begleiten und ermöglichen sollen. Dabei spielt das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, kurz EEG,

ohne Zweifel eine herausragende Rolle. Mit diesem Gesetz werden die Weichen für die Entwicklung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien gestellt.

Wegen der Bedeutung des Gesetzes ist die äußerst kurze Beratungszeit, die im Bundestag und auch im Bundesrat dafür vorgesehen ist, kritisch zu bewerten. Wir hätten uns gewünscht, dass entsprechend der Bedeutung dieses Gesetzes ein intensiver Dialog geführt wird und eine umfangreiche Anhörung stattfindet. Es wird der Bedeutung der erneuerbaren Energien nicht gerecht, wenn ein solches Gesetzeswerk im Hauruckverfahren durch die Parlamente gejagt wird.

(Zustimmung von Frau Frederking, GRÜNE)

Auch kommen wir nicht umhin festzustellen, dass den Ländern für die Abgabe einer Stellungnahme nur unzureichend Zeit gegeben wurde. Auch wenn die Ministerin heute früh sagte, dass von den Verantwortlichen in den Ministerien gut zugearbeitet wurde, so war dies doch nur unter großem Zeitdruck möglich. Den Fachabteilungen war es bisweilen kaum möglich, fristgerecht eine fundierte Stellungnahme zu erarbeiten, geschweige denn, die Vorschläge ausführlich mit den Verbänden zu erörtern und zu beraten.

Dies erklärt auch - das räume ich an dieser Stelle unumwunden ein -, dass unser Antrag etwas vage formuliert ist und auch keine Inhalte enthält, sondern nur die Berichterstattung, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung der genaue Wortlaut des Gesetzentwurfes oder der Gesetzesregelung auch uns noch nicht bekannt war. Wir wollten dieses Thema jedoch auf die Tagesordnung setzen.

Angesichts des Beratungstempos ist es nicht verwunderlich, dass dieses Gesetzespaket eine Reihe von kritischen Punkten beinhaltet, die sich für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien vielleicht als Hemmschuh erweisen können.

Leider sind nach Ansicht des Bundeskanzleramtes die Gesetze bis auf das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sodass die Entscheidungskompetenz weitestgehend dem Bundestag vorbehalten ist. Morgen wird das Gesetzespaket im Bundesrat beraten, jedoch nur als Einspruchsgesetz. Vielleicht wird in der einen oder anderen Angelegenheit - die letzten Abstimmungen laufen heute Abend und morgen früh, wie wir gehört haben - der Vermittlungsausschuss angerufen.

Das soll uns aber nicht davon abhalten, die wunden Punkte vor allem aus der Sicht von SachsenAnhalt zu benennen und die Landesregierung dabei zu unterstützen, eine Korrektur gegenüber der Bundesregierung einzufordern. Denn gerade für Sachsen-Anhalt als Land der erneuerbaren Energien sind diese Regelungen wichtig.

Leider geht mit der neuen Gesetzgebung eine Weichenstellung auch hin zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien, aber zuungunsten dezentraler Lösungen einher. Während die Ethikkommission für den dezentralen Ausbau geworben hat, fördert das neue EEG besonders zentrale Lösungen. Gerade für Sachsen-Anhalt ist die Dezentralität der Schlüssel zur Energiewende. Die vielfältigen Beteiligungsebenen binden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen ein und stützen damit das Rückgrat der Wirtschaft, besonders auch hier in Sachsen-Anhalt.

Wie zeigt sich dies konkret in den neuen Regelungen des EEG? - Zunächst einmal zur Regelung zu den Einspeisevergütungen. Das richtige Maß bei der Einspeisevergütung zu finden, ist nicht einfach. Einerseits ist es erforderlich, genügend Anreize zu schaffen. Andererseits sollen hohe Mitnahmeeffekte vermieden werden. Eine regelmäßige Evaluierung des EEG und, damit verbunden, eine Kostenermittlung sind unerlässlich. Das Instrument eines regelmäßigen Erfahrungsberichtes ist hier ausdrücklich zu begrüßen. Der neueste konnte aufgrund der Kürze der Zeit wohl kaum richtig Berücksichtigung finden.

Was nun die Neuregelung betrifft, so sehen wir die Gefahr, dass insbesondere große Biogasanlagen und der Ausbau von Offshore-Windenergie überproportional privilegiert werden. Das Ziel, bis 2030 Kapazitäten von 25 Gigawatt vor der Küste entstehen zu lassen, gehört natürlich zum Gesamtkonzept der Energiewende und ist für die Erreichung des Zieles 100 % erneuerbare Energien erforderlich. Ob es dazu allerdings einer Erhöhung der Vergütung von 13 Cent auf 15 Cent je Kilowattstunde bedarf, wobei diese Vergütung auch noch für zwölf Jahre garantiert wird, ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Zusätzlich wird durch das 5-Milliarden-€-Programm über die KfW ein Teil der höheren Kosten aufgrund der vorgesehenen Küstenentfernung von 30 bis 40 km aufgefangen.

Positiv herausstellen möchte ich die vorgesehene stärkere Förderung des Repowerings von Windkraftanlagen. Hierbei stellt sich die Frage, in welchem Umfang Betreiber in unserem Bundesland davon profitieren können. An dieser Stelle möchte ich noch einmal daran erinnern, dass über 1 000 Windkraftanlagen in unserem Land außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten liegen. Wir müssen daher schauen, ob sich die im Landesentwicklungsplan gefundene Lösung auch vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse bewährt oder ob ein Nachsteuern erforderlich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nutzungs- und Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Produktion von Lebensmitteln wurde unserer Meinung nach im Gesetzentwurf nur unzureichend berücksichtigt. Im Entwurf finden ökologische Notwendigkeiten nur unzureichend Berücksichtigung. Die Novelle zum EEG schafft praktisch eine Privi

legierung größerer Biogasanlagen, die wir für problematisch halten.

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass die Errichtung großer Biogasanlagen Nebenwirkungen hat. So ist festzustellen, dass der Anteil an Energiepflanzen, insbesondere von Mais, regional Dimensionen angenommen hat, die mit einer nachhaltigen Fruchtfolgegestaltung nicht mehr vereinbar sind. Zudem steht der Energiepflanzenanbau insbesondere in Konkurrenz zu Futterproduktion, was auch in unserem Land einige Milchviehbetriebe bereits zu spüren bekommen.

Sicherlich spielt der derzeitige Maisanbau in Sachsen-Anhalt auf ca. 10 % der gesamten Ackerfläche keine so große Rolle wie in anderen Ländern. Jedoch ist dies, wie gesagt, flächenmäßig unterschiedlich proportioniert. Wir sollten daher Überlegungen anstellen, wie wir einer übermäßigen Errichtung von Biogasanlagen in unserem Land begegnen können. Große Biogasanlagen sind raumbedeutend. Vielleicht wäre die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten im Landesentwicklungsplan ein Steuerungsinstrument, welches zu prüfen wäre.

Mit der Novelle zum EEG sollen die erneuerbaren Energien an den Markt herangeführt werden. Im Erfahrungsbericht der Bundesregierung ist hierfür die Einführung eines optionalen Marktprämienmodells vorgesehen. Damit soll ein Mechanismus geschaffen werden, der die Marktpreissignale an die Betreiber der Anlagen weitergibt, sodass diese ihren Strom bedarfsgerecht in das Netz einspeisen. Konkret soll damit zum Beispiel für Biogasanlagenbetreiber ein Anreiz geschaffen werden, in Gasspeicher zu investieren.

Wir halten das Marktprämienmodell zwar durchaus für geeignet, die erneuerbaren Energien stärker nach dem Energiemarkt auszurichten, allerdings ist für uns unverständlich, wieso die Bundesregierung entgegen der Empfehlung aus dem Erfahrungsbericht dieses Modell für Anlagen ab 500 kW verpflichtend einführen will. Wir sehen die Gefahr, dass die Marktprämienpflicht die Entwicklung der energetischen Nutzung von Biomasse behindert. Aus unserer Sicht sollte die Marktprämie für alle Anlagen fakultativ, also optional sein.

Wir möchten der Landesregierung für die Anrufung des Vermittlungsausschusses den Rücken stärken. Dies betrifft insbesondere das Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus. Nach unserer Auffassung ist es nicht sinnvoll und zweckmäßig, wenn die Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Das Gesetz muss grundlegend im Sinne einer strikten Trennung der Bedarfsplanung durch den Bund und der Trassenplanung und Planfeststellung durch die Länder überarbeitet werden. Eine Doppel- und Parallelstruktur von Bund und Ländern darf nicht hingenommen werden. Vielmehr muss es darum ge

hen, die vorgehaltenen Kompetenzen und die Erfahrungen in den Ländern für die zukünftigen Genehmigungsverfahren zu nutzen.

Wir sollten die Diskussion über die einzelnen Änderungen des EEG in den Ausschussberatungen vertiefen. Morgen wird, wie gesagt, bereits der Beschluss gefasst. Wir haben dazu keine weitere Einwirkungsmöglichkeit. Es ist sicherlich hilfreich, wenn die Landesregierung die Änderungen, die jetzt vorgenommen werden, bewertet und wir gemeinsam überlegen, wie wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gerade hier in SachsenAnhalt parlamentarisch begleiten.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.