Protocol of the Session on July 7, 2011

schuss für Grundwasserprobleme, Vernässungen und Wassermanagement einzusetzen.

Der Ausschuss für Inneres hat sich in der 3. Sitzung am 23. Juni 2011 mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. In seiner an den Ausschuss für Umwelt gerichteten Beschlussempfehlung sprach sich der Ausschuss für Inneres ebenfalls einstimmig für die Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses für Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement aus.

In der 3. Sitzung am 29. Juni 2011 hat sich der Ausschuss für Umwelt wieder mit den Anträgen und mit den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse befasst. Im Vorfeld der Beratung wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD ein Entwurf der Beschlussempfehlung vorgelegt, der Grundlage der Beratungen war.

Auf eine Anregung der Fraktion DIE LINKE hin wurde der Entwurf dahin gehend geändert, dass die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses im Juli 2013 beendet werden soll. Darüber hinaus soll ein Zwischen- und ein Endbericht vorgelegt werden. Die Änderungen wurden im Ausschuss für Umwelt einstimmig beschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt hat sich in der 3. Sitzung abschließend mit den Anträgen befasst und einstimmig die Ihnen als Drs. 6/166 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und damit zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Weihrich.

Es ist vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte abzuarbeiten. Deshalb kommen wir gleich zu dem Abstimmungsverfahren. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 6/166 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Ich darf festhalten, dass damit der zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ eingesetzt worden ist. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 6/130

Berichterstatter ist der Kollege Mewes. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ihnen wird nicht entgangen sein, dass im März 2011 der neue Landtag gewählt wurde. Dementsprechend erfolgte auch eine Änderung bei der Zusammensetzung des Petitionsausschusses. Er wurde gemäß Artikel 61 der Landesverfassung vom Landtag neu bestellt.

Dem Petitionsausschuss obliegt die Behandlung der nach der Verfassung und dem Grundgesetz an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Der Petitionsausschuss der sechsten Wahlperiode hat seine Tätigkeit am 19. Mai 2011 aufgenommen.

Meine Damen und Herren! Bei der vorliegenden Beschlussempfehlung handelt es sich ausschließlich um Petitionen, die vom Petitionsausschuss der fünften Wahlperiode abschließend behandelt wurden.

Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben in dem Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Mai 2011 235 Bürger Gebrauch gemacht. 28 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden. Neun Petitionen wurden an die zuständigen Landesparlamente oder an den Deutschen Bundestag abgegeben. 198 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petitionen registriert und bearbeitet werden.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 39 zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 32 eingegangenen Petitionen. Einzelheiten, meine Damen und Herren, können Sie der Anlage 11 zur Beschlussempfehlung entnehmen.

Viele Petenten nutzten auch die Möglichkeit, eine Sammelpetition einzureichen. Vier Sammelpetitionen, zum Beispiel zum Thema Grundwasseranstieg, Entwässerung einer Straße oder Beschwerden über Personal der JVA, wurden abschließend behandelt. Zehn Sammelpetitionen gingen neu ein.

237 Petitionen, davon 150 Petitionen abschließend, wurden in vier Sitzungen behandelt. Zirka 15 % der abschließend behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt.

Anhand der zu bearbeitenden Petitionen lässt sich erkennen, dass die Bürger ein sie belastendes Verhalten von Verwaltungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Vielmehr nahmen sie auch im Berichtszeitraum mit Vorschlägen und Anregungen aktiv an der Politik des Landes Sachsen-Anhalt teil.

Um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen der Verwaltung und dem Bürger tätig zu werden, führten die Mitglieder des Ausschusses vielfach Ortstermine durch und nahmen Kontakt mit Petenten auf. Die Gespräche trugen dazu bei, bestehende Missverständnisse auszuräumen, den Petenten Entscheidungen der Verwaltung näher zu bringen, aber auch akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, waren unter vielen anderen der Maßregelvollzug, Kommunalabgaben, Straßenbaumaßnahmen, Beschwerden von JVA-Insassen und Beschwerden über Finanzämter. Einzelheiten können Sie den Anlagen 1 bis 10 der Beschlussempfehlung entnehmen.

Petitionen, meine Damen und Herren, unterliegen nicht der Diskontinuität. Daher wurden etwa 135 Petitionen aus der fünften in die sechste Wahlperiode übernommen. Um bei den Petenten nicht den Eindruck entstehen zu lassen, ihre Petitionen würden aufgrund der Landtagswahl nicht bearbeitet, wurden alle eingehenden Petitionen der Landesregierung zur Prüfung und Stellungnahme übersandt und die Petenten über den Stand ihres Petitionsverfahrens laufend informiert.

Grundsätzlich - das sage ich sehr gern - ist es lobenswert, dass der Petitionsausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit von den Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung kompetent unterstützt wurde. Somit konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend beantwortet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/130 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Mai 2011 vor. Ich danke allen Abgeordneten der fünften Wahlperiode, die mit einer fairen und überparteilichen Arbeit und mit viel Engagement dazu beigetragen haben.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 10 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Danke schön, Herr Kollege Mewes. - Wir treten ohne Debatte in das Abstimmungsverfahren ein. Der Herr Kollege Mewes war so freundlich, genau vorzulesen, worüber wir jetzt abstimmen.

Das soll hiermit geschehen. Wer der Drs. 6/130 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 erledigt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 11:

Beratung

Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt und das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform - LVG 12/11 (ADrs. 6/REV/14) , LVG 60/10 (ADrs. 6/REV/15), LVG 61/10 (ADrs. 6/REV/16), LVG 62/10 (ADrs. 6/REV/17) und LVG 74/10 (ADrs. 6/REV/19)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/158

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Harms. Herr Harms, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in der Tagesordnung genannten Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht wurden pflichtgemäß im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung behandelt.

Es sind ausschließlich Verfahren, die mit dem Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt zu tun haben. Sie betreffen die Gemeinden Schwarzheide, Rieder, Bad Suderode, Gernrode und Mieste.

In der 4. Sitzung des Ausschusses wurde darüber befunden und abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis lautete 11 : 0 : 0. Es wurde empfohlen, in den Verfahren keine Stellungnahme abzugeben und ein Einverständnis zu erklären, dass die Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung ergeht.

Ich bitte darum, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen. - Danke sehr.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Harms. - Auch hierzu ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/158 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/158 einstimmig angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt

Antrag Landesregierung - Drs. 6/170

Einbringer ist Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Antrag stellvertretend für den Ministerpräsidenten ein, spreche aber, da es mich selbst betrifft, auch in eigener Sache.

Nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören. Der Landtag kann Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.