Wir kommen dann zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drs. 6/2732. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu? - Das sind die beiden Antragstellerinnen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat der Änderungsantrag eine Mehrheit gefunden.
Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/2708 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir den Antrag in der geänderten Fassung beschlossen und den Tagesordnungspunkt 3 abgearbeitet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berufsbildungsbericht des Landes Sachsen-Anhalt liefert - bisher jährlich - wichtige Zahlen und Daten über die Entwicklung der beruflichen Bildung. Anhand der dokumentierten Zahlen zum Ausbildungsmarkt, zur Berufsorientierung in den Schulen, zu den Herausforderungen des Systems des Übergangs von der Schule zum Beruf und zu den Aktivitäten der beruflichen Weiterbildung, um nur einige Merkmale des Berichts zu nennen, lassen sich wichtige Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Bildungspolitik und damit für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung ableiten.
Für die Bewältigung des demografischen Wandels liefert der Bericht entscheidende Hinweise für die Politik, für Bildungseinrichtungen und auch für
Unternehmer. Bereits heute bleiben immer mehr Lehrstellen in immer mehr Wirtschaftszweigen unbesetzt. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann zu gravierenden Folgen führen, nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Das Handwerk, die Industrie, die Landwirtschaft und die Gesundheitsberufe - ich nenne nur das Stichwort Pflege -, nahezu alle Wirtschaftszweige und Berufsgruppen sind bereits heute von einem Fachkräftemangel betroffen. Dieser wird sich weiter verschärfen, wenn die Politik nicht entsprechend gegensteuert.
Der uns vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen zum Berufsbildungsbericht zielt im Kern auf eine Verlängerung des Berichtszeitraums von einem Jahr auf künftig zwei Jahre ab. Mit dieser, wie ich denke, maßvollen Änderung greifen CDU und SPD gemeinsam den einstimmig gefassten Beschluss der Mitglieder des Landesausschusses für Berufsbildung auf, der den Berufsbildungsbericht für das Land Sachsen-Anhalt regelmäßig erstellt und die Landesregierung in Fragen der beruflichen Bildung berät. Ich denke, hier ist der richtige Platz, den Mitgliedern dieses Ausschusses dafür einmal Dank zu sagen.
Dem Wunsch der Landesregierung nach einer geringfügigen Anpassung im Kontext aktueller Personalplanungen kann nach sorgfältiger Prüfung ebenso entsprochen werden wie den berechtigten Forderungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im genannten Ausschuss nach einer Sicherung des hohen Qualitätsanspruchs, der dem Berufsbildungsbericht zugrunde liegt.
Dabei sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine weitere Ausdehnung des Zeitraums der Berichterstattung an den Landtag auf vier oder gar fünf Jahre, wie von der Landesregierung im Vorfeld der heutigen Beratung vorgeschlagen, wenig Sinn macht. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass bestimmte Tendenzen in der beruflichen Bildung nicht mehr korrekt erfasst werden. Wie Sie alle wissen, beträgt die Regelausbildungszeit drei Jahre. Damit bestünde die Gefahr, dass ganze Ausbildungszyklen sich einer exakten Darstellung und systematischen Erfassung entziehen würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung des Berufsbildungsberichts kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wie bereits dargelegt, kann die Politik auf der Grundlage des Berichts Prognosen für die Zukunft erstellen und - auch unter Mitwirkung der Wirtschaft - vernünftige Entscheidungen treffen.
Dabei kann es von Vorteil sein, neben der bisherigen Darstellung der Einmündung in eine Berufsausbildung nach der Schule künftig auch die Einmündung in ein Hochschulstudium abzubilden. Ich denke, damit könnten Aussagen zur Durchläs
sigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung noch genauer getroffen werden. Grundsätzlich wird eine bessere Vergleichbarkeit der beiden Ausbildungswege nach der Schule ermöglicht. Unser Antrag gibt dafür den erforderlichen Handlungsspielraum.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem Berufsbildungsbericht für das Land Sachsen-Anhalt ist es möglich, die Stärken des dualen Ausbildungssystems in Deutschland zu erkennen und regelmäßig zu evaluieren, um daraus die richtigen Schlussfolgerungen für das Gelingen der Fachkräftesicherung hier im Land Sachsen-Anhalt zu ziehen.
Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, Herrn Arbeitsminister Bischoff im Namen der Koalitionsfraktionen, aber auch seitens der Wirtschaft für die Entwicklung der vor wenigen Tagen gestarteten Weiterbildungsförderung mit dem zutreffenden Titel „Weiterbildung direkt - Ich mach’ mehr aus mir“ zu danken. Die Weiterbildungsförderung ist ein wichtiger Baustein der regionalen Strukturentwicklung und trägt damit auch zum Gelingen der Fachkräftesicherung bei.
Der Berufsbildungsbericht ist dabei eine wichtige Orientierungshilfe. Die Koalition wird ihre Verantwortung wahrnehmen und, wie ich denke, auch diese Aufgabe erfolgreich meistern. - Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Keindorf. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Bischoff. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schönen Dank für das Lob, das tut immer gut. Ich hoffe, ich kann es ab und zu auch einmal zurückgeben.
Ich finde auch, dass das Programm „Weiterbildung direkt“, bei dem jeder Arbeitnehmer ein Stück weit selbst organisieren kann, wie und wo er für seine berufliche Laufbahn weitergebildet werden will, ein gutes Programm ist. Ich hoffe, dass es möglichst viele in Anspruch nehmen. Wir probieren das Programm jetzt sozusagen in der alten Förderperiode aus, um es dann in der neuen Förderperiode verstärkt in Angriff nehmen zu können.
Es kommt selten vor - zumindest aus meiner Sicht -, dass die Landesregierung eine Bitte um Arbeitserleichterung an das Parlament richtet. Herr Keindorf hat richtig gesagt, dass wir tatsächlich vorhatten, den Bericht einmal in der Mitte der Wahlperiode vorzulegen. Da haben die regierungstragenden Fraktionen gesagt: Nein, alle zwei Jahre
sollte der Bericht schon vorgelegt werden. Natürlich ist das auch schon eine Erleichterung. Aber es geht nicht nur um eine Erleichterung hinsichtlich der Personalressourcen und des Abbaus von Personal im öffentlichen Bereich. Das ist nicht der wichtigste Grund.
Der wichtigste Grund ist vielmehr - den kennen Sie alle -, dass im Bereich der beruflichen Erstausbildung die angespannte Situation, die wir bis zum Jahr 2007 auf dem Ausbildungsmarkt hatten - das war auch laufend ein Thema im Landtag -, nicht mehr vorhanden ist. Das sieht man auch anhand der Berufsbildungsberichte. Diese haben zurzeit eine andere Qualität. Das ist auch von Ihnen gelobt worden, zumindest als der letzte Berufsbildungsbericht im Ausschuss vorgestellt worden ist.
Man muss sagen, dass der Ausbildungsmarkt jetzt Gott sei Dank stabil und gleichzeitig ein wichtiges Fundament ist, um dem Fachkräftemangel erfolgreich begegnen zu können. Wir brauchen ein kontinuierliches Engagement der Unternehmen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung; denn das Ziel lautet, alle jungen Menschen in Berufsausbildung und Arbeit zu bringen. Das ist auch ein hehres Ziel für die, die langzeitarbeitslos sind und die wir teilweise manchmal schon „abgeschrieben“ haben.
Damit wird Verantwortung übernommen für die nachwachsende Generation und der Fachkräftebedarf in den Unternehmen gesichert. Dort besteht nach wie vor noch Handlungsbedarf. So ist trotz deutlich verbesserter Arbeitsmarktchancen die Integration von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen - ich habe es eben gesagt - kein Selbstläufer und auch keine Selbstverständlichkeit. Darauf werde ich nachher im Rahmen einer Kleinen Anfrage - ich glaube von Frau Dirlich noch - eingehen.
Auch die Anteile von Mädchen in der dualen betrieblichen Ausbildung und von Jungen in Sozial- und Pflegeberufen sind bislang nicht signifikant gestiegen. Es besteht also weiterhin Handlungs- und Interventionsbedarf. Das lässt sich meistens auch aus dem Datenmaterial ableiten. Deshalb gebe ich das Lob weiter und auch an die zurück, die im Landesausschuss für berufliche Bildung und im Beirat Übergang Schule und Beruf vertreten sind und den Berufsbildungsbericht mit verantworten sowie insbesondere in den Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretungen darüber diskutieren.
Wir glauben, dass Daten besser vergleichbar sind, wenn wir diese für einen etwas längeren Zeitraum vorliegen haben; denn in dem kurzen Zeitraum von einem Jahr kann man weniger Schlussfolgerungen ziehen. Man kann auch keine Prognosen aufzeigen, weil die Zeit dafür einfach zu kurz ist. Ich denke, weil die Nachfrage jetzt stabil ist und viel
Ich komme noch ganz kurz zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Darin ist der Wunsch geäußert worden, auf zwei Punkte näher einzugehen. Es geht um den Stand der Inklusion in der Berufsbildung - das halte ich für wichtig - und um die regelmäßige Analyse des Standes der dualen Ausbildung in Verbindung mit einer zielgerichteten Qualifizierung für den Beruf und für konkrete Unternehmen.
Ich habe das noch einmal bei uns besprochen. Wir nehmen das auch schon für den jetzigen Bericht mit auf, soweit wir es können. Wir halten das für eine sinnvolle Erweiterung. Deshalb würde ich einfach zusagen, dass wir diese Maßgabe aufgreifen und für die künftige Gestaltung des Berufsbildungsberichtes mitnehmen.
Insofern will ich gern im Ausschuss für Arbeit und Soziales und, wenn es gewünscht wird, auch in anderen Ausschüssen Rede und Antwort stehen, sodass wir, glaube ich, eine sinnvolle Arbeit und eine sinnvolle Arbeitsteilung und in dem Sinne auch ein Stückchen Arbeitserleichterung für uns im Haus schaffen.
Ich habe allein in den letzten zwei Tagen - ich bitte darum, das jetzt nicht gleich als große Kritik zu verstehen; klar beschäftigt das die Landesregierung und sie stöhnt auch immer - viele Kleine Anfragen bekommen.
- Unerhört, ja. Aber die letzten beiden Anfragen zum Kinderfördergesetz betreffen Zahlen, die wir jahrgangsweise und für zurückliegende Zeiträume vorlegen würden. Ich habe jetzt laufend auch Diskussionen mit Familienverbänden und ähnlichen Einrichtungen, die sagen: Uns erschlägt die Bürokratie, wenn solche Anfragen kurzfristig kommen. Dann sage ich: Das ist ein Landtagsauftrag.
Wir werden alle Anfragen nicht mehr in der Ausführlichkeit und vielleicht auch nicht mehr mit der Intensität, wie wir es bisher gemacht haben, beantworten können, wir werden es nach unseren Möglichkeiten tun. Aber es ist ein gewaltiger Aufwand. Deshalb wäre ich dankbar, wenn man uns beim Berufsbildungsbericht etwas Zeit lässt und wir diesen nur noch alle zwei Jahre vorlegen müssten. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte eröffnet die Fraktion DIE LINKE. Er hat das Wort der Kollege Herr Dr. Thiel.
- Herr Striegel hat sich gemeldet. Das habe ich nicht gesehen. - Sie möchten kurz intervenieren oder dem Minister einem Frage stellen?
Ich glaube, am Ende wird es eine Frage. Meine Fraktion hat hohes Verständnis dafür, dass auch die Regierung arbeiten muss und ihre Arbeitsfähigkeit erhalten bleiben soll. Wir stehen dem Ansinnen, den Berufsbildungsbericht zukünftig nur noch alle zwei Jahre abzufordern, durchaus offen gegenüber.
Aber ich wollte noch einmal, damit mir das nicht falsch in Erinnerung bleibt, zu dem nachfragen, was Sie zum Thema Anfragen von Landtagsmitgliedern gesagt haben. Muss ich daraus entnehmen, dass zukünftig nicht mehr in der von der Verfassung vorgegebenen notwendigen Detailtiefe vom Sozialministerium geantwortet werden soll oder dass Anfragen gar nicht beantwortet werden? - Das würde ich als eine etwas merkwürdige Botschaft empfinden, die sich aus der Parlamentsdebatte ergeben würde. Diesbezüglich würde ich Sie gern um eine Klarstellung bitten.
Wir werden den Verfassungsauftrag mit Sicherheit erfüllen. Sie werden uns auch ermahnen, wenn wir es nicht gründlich genug machen. Ich wollte nur sagen, wir werden es - so steht es auch in der Verfassung - nach unseren Möglichkeiten tun. Aufgrund der zeitlichen Vorgabe kann es sein, dass es bei manchen Dingen auch Informationen gibt, die wir in der Kürze der Zeit nicht bekommen können. Aber was wir bekommen können, das werden wir selbstverständlich einarbeiten.