Protocol of the Session on December 12, 2013

Frau Dr. Klein.

Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie sagen jetzt, dass alles auf die nächste Förderperiode verschoben wird. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Finanzminister gesagt, bis 2016 seien alle Schulen gestrichen. Das hat er gestern in seiner Rede gesagt. Ich frage mich, wie schnell das dann gehen soll. Denn das hieße ja, wir hätten nur noch zwei Jahre Zeit.

Dafür bin ich jetzt nicht der richtige Ansprechpartner. Ich kann mir vorstellen, dass wir eine Nachlauffrist haben für die laufende Förderperiode. Da gibt es immer die Frage, ob das N plus 1 oder N plus 2 ist. Ich vermute, dass das damit zusammenhängt. Aber das kann ich nur vermuten.

Ich bitte, im Finanzausschuss danach zu fragen. Aber die neue Förderperiode läuft ja länger. Daher sollen auch länger Mittel zur Verfügung stehen. Ich kann es nur vermuten.

(Zuruf: Bis 2020 hatte er gestern gesagt!)

Nein. Gestern hat er eindeutig 2016 gesagt.

Am besten ist es, wir schauen ins Protokoll.

Oder Sie fragen ihn direkt.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 5 stellt der Kollege Lange zur Graduiertenförderung. Es antwortet Herr Minister Möllring. Bitte schön, Herr Kollege Lange.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Landeshaushalt für das Jahr 2014 wurden Mittel für die Graduiertenförderung eingestellt. Der Haushaltsplan enthält aber keine diesbezüglichen Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre nach 2014. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung die Absicht, die Voraussetzungen zu schaffen, dass auch im Jahr 2014 Stipendien entsprechend dem Graduiertenfördergesetz neu vergeben werden können und, wenn ja, in welchem Umfang?

2. Steht das Nichtvorhandensein von diesbezüglichen Verpflichtungsermächtigungen Stipendienverträgen, die über das Jahr 2014 hinausreichen, entgegen?

Danke, Herr Lange. - Bitte schön, Herr Minister Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu Frage 1: Die gestern vom Landtag im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 1,5 Millionen € versetzen die Hochschulen in die Lage, auch neue Stipendien vergeben zu können. Bei den Universitäten werden das ca. 60 sein können; bei den Fachhochschulen rechnen wir mit jeweils zwei.

Zu Frage 2: Auch wenn die Hochschulen das Geld nur einmal mit dem Haushalt für 2014 bekommen, so wirtschaften sie mit den Mitteln so, dass Teile davon erst 2015 verwendet werden, damit die Stipendien über die gesamte gesetzliche Laufzeit - regelmäßig sind das zwei Jahre - gezahlt werden können. Die Mittel sind übertragbar. Das hilft dabei.

Ich habe mich erkundigt: Weder in diesem noch im letzten Haushaltsjahr waren Verpflichtungsermächtigungen enthalten. Trotzdem wurden Stipendien vergeben.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 6 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Paschke zum Thema Ausnahmetatbestände zur Fristverlängerung der Schulentwicklungsplanung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Es antwortet Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! In der 54. Sitzung am 14. November 2013 habe ich die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage innerhalb der Fragestunde unter anderem gefragt, ob es punktuell möglich ist, eine Fristverlängerung zur Vorlage der Schulentwicklungsplanung zu erhalten. Darauf antwortete der Kultusminister: Ich kann mich im Augenblick an keine Ausnahmetatbestände erinnern; ich arbeite das aber gern nach.

Da die Ergebnisse dieses Nacharbeitens bisher nicht bei der Fragestellerin angekommen sind, bitte ich, dies der Beantwortung meiner Anfrage

voranzustellen und folgende Fragen ergänzend zu beantworten:

1. Welche Kommunen haben eine Fristverlängerung für die Vorlage der Schulentwicklungsplanung beantragt?

2. Mit welchen Argumenten wurde dem stattgegeben bzw. erfolgte eine Ablehnung, zum Beispiel beim Landkreis Stendal?

Herr Minister.

Herr Präsidenten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Paschke, ich hatte Ihnen schon gestern signalisiert, dass wir in der Tat nachgearbeitet haben. Deswegen darf ich Ihnen die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Eine Verlängerung der Frist zur Vorlage der festgestellten Schulentwicklungspläne beim Landesschulamt können nur die Träger der Schulentwicklungsplanung, also die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht aber einzelne Kommunen beantragen.

Davon haben zwei Landkreise Gebrauch gemacht. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hatte im Juli 2013 einen Antrag gestellt, dem mit einer Verlängerung der Frist vom 31. Januar 2014 auf den 28. Februar 2014 in moderatem Umfang stattgegeben wurde.

Der Landkreis Stendal hatte erst zum 21. November 2013 einen Antrag gestellt, dem angesichts des zu diesem Zeitpunkt erreichten Verfahrensstandes nicht stattgegeben wurde.

Zu Frage 2. Zu Ihrer Frage nach den Argumenten. Im Fall des Landkreises Stendal ließen sich zum Stand des Verfahrens keine Gründe ableiten, die eine Verlängerung der Frist rechtfertigen würden, da alle kreisangehörigen Schulträger ihre Position in den Entwurf des Schulentwicklungsplanes eingebracht hatten.

Anders war es beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort gab es sehr frühzeitig Bedenken, alle kreisangehörigen Schulträger im Rahmen der eigenen Terminplanung beteiligen zu können. Das hat die Schulbehörde umfänglich benannt und zu diesem frühen Zeitpunkt akzeptiert.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Dr. Paschke, bitte.

Herr Minister, Sie haben am 23. Mai 2013 die entsprechende Verordnung veröffentlicht. Ich möchte

darauf hinweisen, dass wenige Tage später, nämlich am 9. Juni, im Landkreis Stendal in der Gemeinde Fischbeck der Deich gebrochen ist. Danach mussten sich sämtliche Gemeinden, der Landkreis usw. ein Vierteljahr lang mit diesem Hochwasserereignis beschäftigen. Sie waren objektiv überhaupt nicht in der Lage, die Probleme mit den einzelnen Gemeinden und den Elternvertretungen zu klären. Es war nicht anders möglich, sodass wir damit erst im September anfangen und die ganzen offenen Baustellen erkennen konnten.

Es hat sich letztlich an dem von Ihnen erwähnten 21. November - das war der Tag der Beantragung - herausgestellt, dass wir in einigen Gemeinden absolut nicht in der Lage waren, diese offenen Baustellen zu schließen. Wenn der Antrag am 21. November eingegangen ist, dann hat das Ministerium laut Kreisverwaltung die Ablehnung ohne jegliche Begründung innerhalb von zwölf Stunden geschickt.

Ich würde mir manchmal wünschen, dass andere Entscheidungen des Ministeriums ebenso schnell erfolgen würden. Ich verstehe - ehrlich gesagt - die Entscheidung in dem speziellen Fall des Landkreises Stendal überhaupt nicht und habe kein Verständnis dafür, dass so etwas abgelehnt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Das war weniger eine Rückfrage als noch einmal eine Erläuterung, warum es zu diesem Antrag gekommen ist. Ich werde mir das daraufhin noch einmal anschauen.

Ich hatte als Information mitbekommen, dass alle kreisangehörigen Schulträger ihre Positionen in den Entwurf des Schulentwicklungsplanes eingebracht haben, dass das also alles vorliegt. Daher war die Frage, warum dann eine Verlängerung benötigt wird.

Wir werden noch einmal mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen und noch einmal fragen, wie jetzt der Sachstand ist und warum das so entschieden wurde.

Danke.

Die Frage 7 stellt Herr Wagner zu dem Thema Studentenwerke. Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Möllring.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um den Studentenwerken Planungssicherheit zu geben, sprach sich der Landtag für das Ausbringen von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt aus. Auf dieser Basis

sollten die Leistungsvereinbarungen mit den Studentenwerken abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wurden die Leistungsvereinbarungen durch Landesregierung und Studentenwerke bereits unterschrieben?

2. Wenn ja, wann? Wenn nein, worin liegen die Gründe und wann will die Landesregierung die Leistungsvereinbarungen unterschreiben?

Dank schön. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat erst gestern diese Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2014 eingestellt. Wir beantragen jetzt beim Finanzministerium die Freigabe. Wir bereiten die Leistungsvereinbarungen mit den beiden Studentenwerken vor. Sowie wir die Freigabe aus dem Finanzministerium haben, werden wir die Leistungsvereinbarungen unterschreiben.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister. Herr Lange würde Sie gern etwas fragen.

Herr Minister, die Entwürfe für die Leistungsvereinbarungen kennen wir ja schon. Darüber haben wir auch schon einmal im Ausschuss geredet.