Deswegen wurde der heute bereits oft zitierte Satz in den Koalitionsvertrag aufgenommen, dass das Rathaus das Eingangsportal sein soll und dass wir eine Funktionalreform bei Aufgaben, die zweckmäßigerweise verlagert werden können, einfordern.
Dies betone ich, weil die Auffassungen darüber, was zweckmäßig ist, offensichtlich auseinandergehen. Auf der einen Seite stehen die Innenpolitiker, die entsprechend den Vorstellungen von Herrn Grünert das Subsidiaritätsprinzip zur Grundlage ihrer Überlegungen machen und der gemeindlichen
die Fachpolitiker, die sagen, das funktioniere nicht wirklich. Hierin besteht das Grundproblem und deswegen ist das inzwischen schon der vierte Anlauf.
Es hat bereits einen Ministerpräsidenten gegeben, der ein Jahr zum Jahr der Funktionalreform ausgerufen hat. Aus diesem Jahr ging nicht wirklich eine Funktionalreform hervor. Es bleibt noch einiges zu tun.
Ich möchte es nicht bei dieser Zustandsbeschreibung belassen. Es gibt inzwischen - ich könnte sagen: wieder einmal - einen gemeinsamen Katalog der kommunalen Spitzenverbände, in dem sie selbst ihre Vorstellungen zur Übertragung von Aufgaben von der Ebene der Landkreise auf die der Gemeinden darlegen. Diesen Katalog sollten wir zur Grundlage unserer politischen Bemühungen machen.
Wir wissen, dass es seit einiger Zeit einen Gesetzentwurf der Landesregierung zu dieser Problematik gibt, mit dem man darum bemüht ist, diesen Katalog in Gesetzesform zu gießen. Herr Minister, ich habe vernommen, dass uns das Ding im ersten Quartal 2014 erreichen wird.
- Okay, der Gesetzentwurf kommt. Wir werden dann sehen, was in den Gesetzentwurf übernommen wurde und was noch fehlt.
Ich plädiere gleichwohl für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss - es ist bereits Thema im Innenausschuss -, damit wir uns zu der Frage verständigen können, was Bestandteil des Gesetzentwurfes werden sollte und was aus welchen Gründen nicht aufgenommen werden sollte. Herr Grünert, Sie haben mit Ihrem Antrag erreicht, dass noch einmal Druck auf den Kessel kommt, und das ist auch gut so. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Dr. Brachmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Meister. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt kaum jemanden in diesem Hause, der dem grundsätzlichen Anliegen des Antrages, eine interkommunale Funktionalreform durchzuführen, negativ gegenübersteht.
nern ortsnah und bürgernah erledigt werden können, dürfte auf breite Zustimmung stoßen. Auch die Landesregierung hat im Jahr 2007 in ihrem Leitbild zur Gemeindegebietsreform in SachsenAnhalt bereits Folgendes formuliert:
„Die Aufgaben sollen so weit wie möglich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit auf der jeweils niedrigsten Ebene wahrgenommen werden. Denn mit der Aufgabenübertragung auf kommunale Körperschaften wird dem Prinzip der bürger-, orts- und objektnahen Verwaltung Rechnung getragen.“
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE geht in die richtige Richtung. Wir diskutieren noch über die Frage, ob wir mit dem Anliegen des Antrages die Enquete-Kommission, die sich auch mit diesem Thema befasst, ein Stück weit übergehen und ihr diesen Auftrag letztlich entziehen.
Da aber der Gesetzwurf im ersten Quartal 2014 vorgelegt werden soll, halte ich es für falsch, jetzt noch auf die Bremse zu treten, und wäre dafür, dem Antrag zuzustimmen. Ich spreche mich nicht gegen eine Überweisung des Antrags aus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionspartner wollen, dass das Rathaus Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen wird. Wir streben daher eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben an. Hierzu haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag für die sechste Wahlperiode bekannt. Daher brauchen wir dem Punkt 1 des Antrages der LINKEN nicht zuzustimmen; denn dies entspricht bereits der Beschlusslage. Seien Sie sich dessen gewiss: Die interkommunale Funktionalreform wird kommen.
Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz deutlich: Wir, die Koalitionsfraktionen, lassen uns dabei nicht treiben.
Nach der Verabschiedung des Rettungsdienstgesetzes, nach der Novelle zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, nach dem Sportfördergesetz und angesichts des absehbaren Abschlusses der Beratungen zum Kommunalverfassungsrecht ist die interkommunale Funktional
reform ein weiterer sogenannter Big Point, den wir in der zweiten Hälfte dieser Wahlperiode angehen möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Frage ist die interkommunale Zusammenarbeit ein wichtiger Baustein für den Erhalt und den Ausbau der Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Sie kann den Kommunen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels besser zu bewältigen, und bietet damit insbesondere eine Chance für den ländlichen Raum.
Wir alle wollen, dass die durch die Gemeindegebietsreform entstandenen leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten als Ansprechpartner vor Ort funktionieren und die Aufgaben bürgerfreundlich und so weit wie möglich ortsnah und wirtschaftlich erledigen.
Es besteht in diesem Hohen Haus Einigkeit darüber, dass durch eine erhöhte interkommunale Zusammenarbeit strukturelle Probleme erfolgreich gelöst und effiziente Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden können. Zudem sollen durch die Erweiterung der Handlungsfähigkeit bürokratische Hemmnisse abgebaut und finanzielle und personelle Ressourcen freigesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ministerium für Inneres und Sport hat bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen eine bewährte Herangehensweise und leitet noch vor einer Kabinettsbefassung einen Diskussionsprozess mit Gesprächen, Workshops und Regionaltagungen mit denjenigen ein, für die wir dieses Regelwerk erarbeiten.
Beispielsweise wurden im Vorfeld der Erarbeitung der Kommunalverfassung im Rahmen von Workshops und Symposien die in den Kommunen haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen, die Vertreter kommunaler Verbände sowie Interessierte aus der Landespolitik und von Behörden und Institutionen aktiv an der Ermittlung des Reformbedarfs beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass das Ministerium auch bei der Erarbeitung eines Gesetzes zur interkommunalen Funktionalreform und zur Entlastung der Kommunen in dieser bewährten Weise vorgehen wird und dabei die praktischen Erwartungen und Änderungsvorschläge in die Entwurfsfassung einarbeiten wird.
Daher halte ich auch Punkt 2 Ihres Antrages für obsolet; denn die einvernehmlichen Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände vom April 2012 hinsichtlich einer Aufgabenverlagerung von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden werden Grundlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung sein.
Wir sollten uns im Ausschuss über die Zeitschiene und über die Eckpunkte für das Gesetzgebungsverfahren zur interkommunalen Funktionalreform verständigen. Ich bitte Sie daher darum, den Antrag der Fraktion DIE LINKE für die weitere Beratung in den Innenausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht noch einmal Herr Grünert. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Herr Kolze, wir geben Ihnen völlig Recht: Gut Ding braucht Weile. Aber doch nicht mehr als zwölf Jahre!
Ich bitte Sie, Sie hatten genug Zeit. Seit 2012 haben wir Zeit, um uns zu diesem Themenkomplex inhaltlich zu verständigen. Damit bin ich wieder bei Herrn Teufel. Auch Sie waren damals als jung gewählter Abgeordneter zugegen, als Herr Teufel sagte, so etwas müsse Chefsache sein und dürfe nicht bloß deklaratorischen Charakter haben. Eine solche Reform muss von der Spitze, insbesondere vom Ministerpräsidenten und vom Staatsminister, getragen werden. Anderenfalls führt eine derartige Reform nur zu dem, was wir derzeit haben.
Ich bin dafür, dass wir einen Aufgabenkatalog erstellen, der eben nicht nur die Gegenstände enthält, die die beiden Spitzenverbände untereinander abgestimmt haben, die sich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch nicht in vollem Umfang im Gesetzentwurf wiederfinden. Daneben gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten, die durchaus nennenswert sind und die sich im Gesetzentwurf wiederfinden sollten. Für die Siebente Enquete-Kommission gibt es noch genügend Tätigkeitsfelder, um qualitative Vorschläge zum Aufgabenumfang zu machen.
Nachdem wir im Juni 2013 von der Erarbeitung des Gesetzentwurfes erfahren haben, sind wir davon ausgegangen, dass er uns bald vorgelegt wird. Offensichtlich wurde der Zeitraum dann doch etwas umfangreicher. Deshalb haben wir in unserem Antrag als Termin das Ende des ersten Quartals 2014 genannt.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Innenministerium dem Landtag den Gesetzentwurf im ersten Quartal 2014 zuleiten wird, sodass wir dann in ausreichendem Umfang die Möglichkeit haben zu
prüfen, ob das, was nun so viel Zeit in Anspruch genommen hat, die Anforderungen an die qualitativen Normen, die der Landtag damals mit dem Entschließungsantrag beschlossen hat, auch erfüllen kann.
Ich habe noch die Bitte, dass der Antrag, wenn er denn in den Ausschuss überwiesen wird - das unterstützen wir -, bereits in der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten wird.
Wir hatten eigentlich gehofft, dass wir vor der Beratung über den Haushaltsplan 2014 zumindest die Grundbestandteile und die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die Haushalte der Kommunen erörtern können. Wir laufen nun wieder hinterher. Wenn der Gesetzentwurf im Januar 2014 vorgelegt wird, können wir die Beratungen dazu im günstigsten Fall bis zum Ende des zweiten Quartals abschließen. Dann besteht das Problem, dass die Aufgaben- und Kostenreflexion sich letztlich erst im Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 widerspiegeln kann. Deshalb hatten wir gehofft, dass uns der Gesetzentwurf schon früher vorgelegt wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Grünert. - Damit ist die Debatte zu Tagesordnungspunkt 15 abgeschlossen. Es wurde eine Überweisung des Antrages in den Innenausschuss beantragt. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig zur Beratung in den Innenausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 15 ist somit beendet. Der Tagesordnungspunkt 16 wurde bereits gestern behandelt.