Protocol of the Session on November 14, 2013

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/517 vorliegenden Antrag meiner Fraktion in der 12. Sitzung am 10. November 2011 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betraut.

Ziel des Antrages ist es, die Landesregierung zu bitten, mit den am Grünen Band beteiligten Bundesländern Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, das Grüne Band als Nationales Naturmonument

auszuweisen. Ferner wird die Landesregierung aufgefordert, den auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil am Grünen Band als Nationales Naturmonument auszuweisen sowie die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt führte in der 12. Sitzung am 14. März 2012 zu diesem Thema eine Anhörung durch. Zu dieser Anhörung wurden der Landrat des Landkreises Harz, der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt, der Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sowie zahlreiche weitere Verbände und die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeladen.

Im Rahmen der Anhörung wurde das Anliegen kontrovers bewertet. So äußerte der Landesbauernverband, dass er die Ausweisung des Streifens entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ablehnt, da unter anderem in den Ackerbaugebieten der Landkreise Harz, Börde und Altmarkkreis Salzwedel der ehemalige Grenzstreifen in der Regel in eine ackerbauliche Nutzung übernommen wurde und nach den Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft bewirtschaftet wird.

Dagegen führte der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt im Zuge der Anhörung aus, dass er die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument ausdrücklich begrüße. Es wurde in diesem Zusammenhang unter anderem der ökologische Stellenwert des Grünen Bandes betont. Zudem werde durch die Unterschutzstellung des gesamten Grünen Bandes der Schutz eines einzigartigen Biotopverbundes in seiner Ganzheit ermöglicht.

Im Laufe der Beratung erreichten den am Verfahren beteiligten Ausschuss auch Stellungnahmen einiger weiterer Verbände.

In der 13. Sitzung am 11. April 2012 kam der Umweltausschuss mehrheitlich überein, das Ergebnis der Umweltministerkonferenz im Herbst 2012 abzuwarten und erst danach in die Beratung zu dem Antrag einzutreten.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Umweltausschusses in der betreffenden Sitzung stellte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt dem Ausschuss eine kartografische Übersicht über die Eigentums- und Nutzungsstrukturen im Einzugsgebiet des Grünen Bandes zur Verfügung.

Die SPD-Fraktion regte an, zwischen den beteiligten Bundesländern und dem Bund eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen, damit das Nationale Naturmonument auch als Denkmal der Teilung und Wiedervereinigung Deutschlands fungieren könne. Die dafür benötigte Zeit solle den Beteiligten eingeräumt werden.

Aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE wurde die Frage der Vermarktung des Grünen Bandes und in diesem Zusammenhang die Frage nach der Organisation eines naturverträglichen Besuchermanagements aufgeworfen. Auch wurde die Frage nach der Nutzung der Flächen des Grünen Bandes gestellt.

In der 27. Sitzung am 3. Juli 2013 stand der in Rede stehende Antrag erneut auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt. Im Ergebnis der Beratung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dem mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde mehrheitlich empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Die CDU-Fraktion machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass sie Interesse daran habe, das Grüne Band sowohl unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als auch als touristisches Highlight weiterzuentwickeln. Jedoch gab die CDUFraktion zu bedenken, dass das Grüne Band viele Flächen beinhalte, die nicht dem Anspruch genügten, der an ein Grünes Band gestellt werde. Das Thema solle zunächst im Land mit den vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen weiterentwickelt werden, bevor ein Nationales Naturmonument ausgewiesen werden könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt das Grüne Band dagegen für die Ausweisung als Nationales Naturmonument geeignet, da sowohl die kulturhistorische als auch die naturschutzfachliche Funktion des Gebietes auf einzigartige Weise zusammenwirkten. Zudem wurde der besondere naturschutzfachliche Wert der Flächen im Grünen Band und die Signalwirkung im Hinblick auf das Naturschutzinstrument und auf den Tourismus betont.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich in der 28. Sitzung am 25. September 2013 mit dem Thema und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.

Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Umwelt in der 32. Sitzung am 6. November 2013 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen heute in der Drs. 6/2561 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Danke sehr für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Aeikens.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt empfiehlt

dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mehrheitlich, den genannten Antrag abzulehnen. Lassen Sie mich für die Landesregierung darauf hinweisen, dass die Ablehnung keinesfalls eine Antwort auf die Frage darstellt, ob das Grüne Band eines besonderen Schutzes bedarf. Das Schutzbedürfnis stand und steht für unser Bundesland außer Frage. Wir prüfen vielmehr, wie der Schutz des Grünen Bandes in seiner Vielgestaltigkeit bereits realisiert ist und sich weiter realisieren lässt.

Seit März 2010 steht mit dem Nationalen Naturmonument eine neue Schutzgebietskategorie im Bundesnaturschutzgesetz, um flächenhafte Naturerscheinungen und Landschaftsausschnitte von nationaler Bedeutung, die einen Denkmalcharakter aufweisen, einem herausgehobenen Schutz unterstellen zu können.

Hierbei stellt sich die Frage: Ist das Nationale Naturmonument die geeignete Schutzgebietskategorie für das Grüne Band? Zu diesem Thema wurde vom Bundesamt für Naturschutz im Jahr 2010 ein spezielles Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieses Gutachtens liegen nun vor und Teile daraus wurden auch bereits publiziert.

Wir ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass die Ausweisung des Grünen Bandes in seiner Gesamtheit als „Nationales Naturmonument“ den Empfehlungen der genannten Studie widersprechen würde. Das ist eine Auffassung, die auch die übrigen am Grünen Band partizipierenden Länder so teilen. Deshalb begrüße ich aus der Sicht der Landesregierung die erarbeitete Beschlussempfehlung und würde mich freuen, wenn der Landtag sie so beschließen würde. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Bergmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grüne Band beschäftigt uns heute nicht zum ersten Mal. Ich muss aber klar und deutlich sagen, dass auch ich dafür plädiere, der Beschlussempfehlung zu folgen. Zum Grünen Band gibt es aber dennoch auch heute einige Punkte zu sagen.

Selbstverständlich - das gilt auch für die SPDFraktion - lehnen wir das Grüne Band nicht ab. Im Gegenteil, wir freuen uns darüber, dass es wächst und dass vielleicht in einigen Jahren die Lücken geschlossen sein können. Wir freuen uns insbesondere über die Arbeit, die dort durch die Stiftung für Umwelt, Natur- und Klimaschutz geleistet wird,

aber auch über die Arbeit des BUND, der in der Altmark eine hervorragende Arbeit leistet.

Wir freuen uns darüber, dass mit dem Grünen Band eine Marke wächst, die für den Tourismus ganz wichtig ist. Da mir die tourismuspolitische Sprechern der SPD-Fraktion im Nacken sitzt, muss ich das erwähnen. Ich will das aber auch erwähnen; denn ich glaube, es ist auch ein ganz entscheidender Punkt, dass wir neben dem Naturschutzgedanken den Tourismusgedanken hierbei nicht aus den Augen verlieren.

Wir hatten gestern als Mitglieder des Stiftungsrates der SUNK das Vergnügen, einen Sachstandsbericht über das Grüne Band zu hören. Wir haben auch die Puzzle-Arbeit gesehen, also die sehr aufwendige Arbeit, die das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung zu leisten hat, sodass wir wissen, dass es noch Jahre dauern wird, bis wir das Ziel erreicht haben und dann wirklich von einem kompletten oder mehr oder weniger durchgehenden Grünen Band reden können.

Die Forderung, das Ganze als Naturmonument auszuweisen, halte ich - das habe ich in der letzten Rede auch schon gesagt - zum jetzigen Zeitpunkt für unsinnig. Das hängt auch damit zusammen, dass wir noch gar nicht wissen, was wir an welcher Stelle eigentlich genau am Grünen Band wollen. Wir wissen also noch nicht, wo der Tourismusschwerpunkt und wo der Naturschutzschwerpunkt sein soll oder wo die Geschichte den höchsten Platz einnehmen muss. Alles das muss geklärt werden.

Aber, Herr Minister, hier muss ich auch etwas von der Landesregierung einfordern. Es gibt noch kein Gesamtkonzept für das Grüne Band SachsenAnhalt. Ich glaube, die Erarbeitung dieses Konzeptes ist eine Landesaufgabe.

Ich kündige deshalb bereits heute an, dass die SPD-Fraktion sich dafür stark machen wird und wir auch im Ausschuss gern noch einmal eine Berichterstattung der Referenzstelle „Grünes Band“ des Landesverwaltungsamtes haben möchten. Wir möchten diese Berichterstattung haben, um einfach auch sehen zu können, wie weit die Arbeit dort vorangeschritten ist und in welche Richtung die Überlegungen der Landesregierung gehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe am 10. Februar 2011 bereits festgestellt, dass die Ausweisung als Nationales Naturmonu

ment eine Möglichkeit wäre. Aber ich könnte mir auch andere Lösungen vorstellen. Das sehe ich eigentlich heute noch genauso. Die Anhörung wie auch die Trends in den anderen Bundesländern - der Minister wies bereits darauf hin - zeigen, dass es eher auf Letzteres hinausläuft. Man sucht also einen Bezug zu den vorhandenen Naturschutzkategorien.

Wir sind nach der Anhörung und nach den Gesprächen mit den Akteuren vor Ort ebenfalls zu der Auffassung gekommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einführung einer neuen Kategorie „Naturmonument“ für Sachsen-Anhalt im Alleingang eher nicht anzuraten wäre. Das heißt - da kann ich dem Kollegen Bergmann nur beipflichten - aber nicht, dass die knapp 40 % der Flächen am Grünen Band, die noch nicht gesichert sind, aus dem Blick zu verlieren sind.

Vielmehr wäre es zwingend erforderlich, dass das Biotopverbundsystem, das der Kollege Uli Kasten bereits im Jahr 1999 eingefordert hat, am Grünen Band endlich umgesetzt wird und dafür alle Möglichkeiten beginnend mit dem Element des Nationalparks über die Instrumente Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH- oder Vogelschutzgebiet bis hin zum Flächennaturdenkmal herangezogen werden, um wirklich eine weitreichende grüne und politische Erinnerungskultur am Grünen Band zu erhalten und sie als touristische und naturschutzfachliche Marke zu etablieren.

Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über diese Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. Wir würden aber wirklich darum bitten, dass zukünftig im zuständigen Fachausschuss die Problematik des Grünen Bandes nicht aus dem Auge verloren wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke dem Kollegen Bergmann für seinen Vorschlag, Vertreter der Referenzstelle für das Grüne Band einzuladen. Das unterstützen wir nachdrücklich.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Stadelmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke einmal, dass das, was von meinen Vorrednern einschließlich des Ministers gesagt wurde, die Situation deutlich macht. Wir haben zum einen diese neue Kategorie, die vom Bund ausgerufen wurde, aber im Grunde genommen fachlich noch nicht bis ins Letzte untersetzt worden ist. Wir haben auf der anderen Seite ein Grünes Band, an

dem noch unheimlich viele Aufgaben zu erledigen sind.

Ich bin einfach der Meinung, dass wir das schrittweise entwickeln und ein Konzept erarbeiten sollten. Wir haben durch die Übertragung der Flächen durch den Bund Aufgaben mitbekommen, die vorgegeben sind und die sowohl naturschutzfachliche und touristische als auch Themen der Regionalentwicklung umfassen.

Ich glaube, auch die Kollegen, die gestern in der Stiftungsratssitzung waren und sich das dort im Detail haben vorführen lassen, haben gesehen, welche Sisyphusarbeit noch vor den Beteiligten liegt. Wenn das Grüne Band irgendwann einmal als ein Nationales Naturmonument gelten soll, dann muss man wirklich davorstehen wie vor der Zugspitze oder vor dem Elbsandsteingebirge und sagen, das ist wirklich eine tolle Sache. So weit sind wir einfach noch nicht, muss ich an dieser Stelle sagen.

Ich denke, dass das Vorgeschlagene richtig ist. Wir sollten uns die Referenzstelle ansehen, damit wir sehen, wie dort mit dem Grünen Band umgegangen wird. Wir sollten auch weiterhin mit den Akteuren in Kontakt bleiben und uns weiterhin mit der Entwicklung des „Grünen Bandes“ beschäftigten, weil wir dann sehen werden, wie wir die Ziele, die dort vorgegeben sind, bestmöglich erreichen können.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Stadelmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Weihrich.