Protocol of the Session on November 14, 2013

Danke sehr, Kollege Stadelmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Weihrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat den heute hier zur Abstimmung stehenden Antrag gestellt, weil sich das Grüne Band wie kein anderes Gebiet in Deutschland als Nationales Naturmonument eignet. Wir sind auch nach den Beratungen mehr denn je der Auffassung, dass es der Bedeutung des Grünen Bandes angemessen wäre, es als Nationales Naturmonument auszuweisen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Fraktion ist mehr denn je davon überzeugt, dass es kein Gebiet in Deutschland gibt, das kulturhistorische, landeskundliche und naturschutzfachliche Bedeutungen in ähnlicher Weise vereint wie das Grüne Band. Somit drängt sich die Schutzkategorie Nationales Naturmonument geradezu auf.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument hätte dem Hauptziel, einen

Teil des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens als einen einzigartigen nationalen Biotopverbund zu erhalten und zu entwickeln, entsprochen werden können. Ich muss das hier nicht noch einmal wiederholen. Das Grüne Band ist ein Sinnbild für die Geschichte Europas, die Wiedervereinigung und die Überwindung des Eisernen Vorhanges. Deswegen sage ich ganz deutlich: Heute wird eine Chance vertan.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es wäre eine Chance nicht nur für den Naturschutz am Grünen Band, sondern auch eine Chance, um das Grüne Band als Symbol für das Zusammenwachsen Europas deutlicher sichtbar zu machen. Es wurde auch eine Chance für den Naturschutz verpasst; denn mit einem Nationalen Naturmonument hätte Sachsen-Anhalt ein neues Highlight mit internationaler Strahlkraft bekommen.

(Unruhe)

Mit dem Label „Nationales Naturmonument“ könnten die entsprechenden Tourismusregionen besser für sich werben und könnten besser vermarktet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es hätte deshalb Sachsen-Anhalt gut angestanden, als erstes Bundesland ein Nationales Naturmonument auszuweisen, nicht nur um den Schutz und um die Entwicklung des Grünen Bandes zu verbessern, sondern auch deshalb, weil mit der Ausweisung, also mit dem Auftrag, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen, auch ein klarer Auftrag an die Landesregierung ergangen wäre.

Gerade darin liegt im Moment die Krux; denn im Moment fehlt es an einem Konzept für das Grüne Band. Es fehlt sogar an einer Idee für die Entwicklung dieses Konzeptes. Das ist im Übrigen auch die Quintessenz aus der gestrigen Sitzung der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz. Damit bleibt auch vollkommnen unklar, wie die Landesregierung und die Koalition ihre Aussage im Koalitionsvertrag untersetzen möchten, das Grüne Band weiterzuentwickeln. Dazu passt auch sehr gut Ihre Aussage, Herr Dr. Aeikens, zu prüfen, wie man das Grüne Band schützen will.

Ich will noch einmal betonen dass wir gestern in dieser Runde gesessen haben und keiner eine Idee für die Entwicklung eines Konzeptes für das Grüne Band hatte, wo die touristische Nutzung und wo der Naturschutz im Vordergrund steht. Gerade diese Aufgabe müssen wir angehen. Gerade mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument wäre ein klarer Auftrag an die Landesregierung ergangen, meine Damen und Herren. Deswegen halten wir nach wie vor an diesem Antrag fest.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine kleine Spitze, Herr Bergmann, kann ich mir hier nicht verkneifen. Das, was Sie hier bei der Einbringung zu Protokoll gegeben haben, hat sich noch ganz anders angehört. Damals fanden Sie die Idee noch ganz gut, weil man mit der Schutzkategorie Nationales Naturmonument an diesem Beispiel klar verdeutlichen könne, was dieses Schutzinstrument für Inhalte habe. Ich kann dieser Aussage nur zustimmen.

Herr Weihrich, kommen Sie bitte zum Schluss.

Meine Damen und Herren! Der ehemalige Umweltminister und designierte Vizekanzler Sigmar Gabriel hat das Grüne Band als erlebbares Symbol für den Naturschutz und den Frieden in Europa bezeichnet und deshalb vorgeschlagen, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen. Wir hätten heute die Gelegenheit gehabt, in diesem Sinne ein Zeichen zu setzen. Doch am Ende wird es wohl heißen: Chance vertan. Leider, muss ich wohl sagen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Bergmann.

Ich denke, es ist mehr eine Klarstellung, also eine Zwischenintervention. Herr Kollege Weihrich, Sie haben völlig Recht. Das habe ich damals auch so gesagt. Aber uns unterscheidet von einigen anderen hier, dass wir auch dazulernen.

Ich habe auch gesagt, ich stehe heute nicht mehr dazu, weil es für mich wichtiger ist, dass wir im europäischen Kontext, wo das Band überall als „European Green Belt“ bekannt ist und die Marke Grünes Band eindeutig im Vordergrund steht, nicht unüberlegt der Marke eine zweite Marke aufdrücken, nämlich das Naturmonument, mit der noch gar keiner Erfahrungen hat, und wir dadurch anfangen würden, diese Marke „Grünes Band“ zu verwässern.

Die Unterschutzstellung können wir später immer noch nachholen. Es ist auch eine völlig andere Frage, welche Kategorie wir dafür auswählen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt würde ich dafür aus diesen Gründen nicht plädieren.

Dann ist das ein Missverständnis, weil ich vernommen hatte, dass die Ablehnung schon bei der Einbringung deutlich gemacht wurde.

Aber ich will noch einmal sagen, für mich ist es wichtig, dass mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument auch ein Auftrag für die Entwicklung eines Konzeptes gegeben wäre. Gerade daran fehlt es eben im Moment. Es fehlt an dieser Idee, wie das Grüne Band weiterentwickelt werden soll. Alle Zuständigen in der Landesverwaltung können dieses Konzept auch nicht entwickeln. Das haben wir gestern in der Stiftungsratssitzung gehört. Deswegen müssen wir hier ansetzen.

Ich habe einfach nicht das Vertrauen - das sage ich hier auch ganz offen -, dass ein solches Konzept in unserem Sinne in Kürze entwickelt wird, wie es eigentlich erforderlich wäre. - Danke.

Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen über die Drs. 6/2561 ab. Es handelt sich dabei um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt. Der Antrag soll abgelehnt werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Einhaltung europäischer Vorgaben zum ökologischen Netz Natura 2000

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2558

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2577

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Lüderitz. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Plenarsitzung im Februar 2013 habe ich von gleicher Stelle, und zwar insbesondere mit Blick auf das Naturschutzgebiet „Elbaue Jerichow“, aber doch zum analogen Inhalt der Umsetzung der EU-Richtlinien wie auch bundes- und landesgesetzlicher Vorgaben vorgetragen.

Die damalige Debatte führte dann zum Beschluss in der Drs. 6/1840, der sich unmittelbar - auf Wunsch der Koalitionsfraktionen - auf den gesamten Natura-2000-Prozess bezog. Leider - das zeigt auch der Änderungsantrag heute - wurde er nur unzureichend von der Landesregierung umgesetzt. Es wurde unter anderem beschlossen, das Kon

zept zu überarbeiten mit dem Ziel, die Sicherung der betroffenen Gebiete zu beschleunigen und die EU-Richtlinie im Verhältnis 1 : 1 umzusetzen, ein doch eindeutiger Arbeitsauftrag an die Landesregierung, der - das zeigt der Bericht des Landesrechnungshofes - sehr mager abgearbeitet wurde.

Übrigens wurde seitens der Landesregierung in der damaligen Debatte und in den folgenden Ausschusssitzungen kein Wort dazu gesagt, dass es eine umfangreiche Berichtspflicht an das Bundesministerium für Umwelt gegeben hat, die uns zwischenzeitlich auf anderen Wegen erreichte. Warum erwähne ich das? Weil wir dort durchaus beachtenswerte Details nachlesen können, die uns dann im Landesrechnungshofbericht wieder begegnen.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Landesrechnungshof ausdrücklich für diesen Bericht bedanken. Als Fachpolitiker aus der Opposition hat man nicht die Chance, solch ein Thema so tiefgründig zu hinterfragen - vor allem nicht die Chance, auch die richtigen Antworten zu bekommen.

Umso mehr ist zu kritisieren, dass Sie, Herr Minister, uns in den Berichterstattungen im Ausschuss bzw. in der Berichterstattung im Rahmen der Drs. 6/2056 zur Beschlussrealisierung offensichtlich nur unvollständig informiert haben, um es vorsichtig auszudrücken. Das kann jeder für sich nachvollziehen, wenn man ganz einfach beide Berichte - den des Landesrechnungshofs und den der Landesregierung - nebeneinanderlegt. Sie wurden fast zeitgleich abgefasst.

Solche Fakten wie unzureichende nationalrechtlich gesicherte Ausweisung der Natura-2000-Flächen, das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU, die insgesamt schleppende Umsetzung des Prozesses, die nicht unerheblichen Probleme bei der personellen Absicherung, die verspätete Inkraftsetzung der Richtlinie „Natura 2000 - Ausgleich für Forstwirtschaft“, die immerhin in der jetzt noch geltenden EU-Periode - im Jahr 2012 - das Licht der Welt erblickt - also fünf Jahre nach Beginn der Förderperiode -, die erheblichen Umschichtungen von EU-Mitteln von insgesamt 12,3 Millionen € zum Nachteil des Natura-2000Prozesses, der fehlende konkrete Ablaufplan zur Umsetzung der EU-Vorgaben - all dies findet in den Berichten an den Landtag keine Beachtung. Ich finde, das ist in keiner Weise hinnehmbar. Dafür müsste heute Ihrerseits zumindest eine Entschuldigung erfolgen, Herr Minister Dr. Aeikens.

Ich möchte heute nicht noch einmal tiefgründig den Prozess Natura 2000 erläutern; das habe ich bereits am 20. Februar 2013 ausführlich getan. Ich möchte nur kurz darstellen, welche Etappe vor uns liegt, und dann die Probleme, die unser Land bei der Umsetzung hat, etwas näher erläutern.

Die vollständige Landesliste der FFH- und Vogelschutzgebiete liegt bekanntermaßen seit 2008 vor. Danach besteht für das Land die Pflichtaufgabe, bis 2014 alle 297 Schutzgebiete als besondere Gebiete auf gesetzlicher Grundlage - Bundesnaturschutzgesetz - auszuweisen. Davon haben wir gegenwärtig nach öffentlich bekannten Zahlen gerade mal 15 % geschafft.

Darüber hinaus haben wir uns verpflichtet, für all diese Gebiete bis zum 31. Dezember 2013 Managementpläne zu erstellen. Auch hier sind wir noch nicht einmal bei 50 %. Auch die Vorgabe, 2014 für weitere 27 Gebiete Managementpläne zu erarbeiten, bringt keine wesentliche Verbesserung. Dann haben wir gerade einmal 59 % erreicht.

Richtigerweise geht das Ministerium davon aus, dass diese Pläne die wesentlichen Voraussetzungen für die Schutzgebietsverordnung sind. Das möchte ich auch noch einmal nachdrücklich unterstützen und schließe mich dem ausdrücklich an.

Aber wenn das so ist, dann bedarf es einer wesentlich höheren Schlagzahl bei der Managementplanerarbeitung. Andere Bundesländer machen es uns eindrucksvoll vor. So haben Sachsen und Thüringen ihre Hausaufgaben gemacht. Brandenburg wird es 2014 geschafft haben. Nur wir hängen neben den drei Stadtstaaten mächtig hinterher. Es rächt sich die mehr als unzureichende Personalausstattung in diesem Bereich bereits seit 2005.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der Umweltausschuss hatte auf seiner letzten Beratung im LAU Halle eine Lehrvorführung von Personalmissmanagement dieser Landesregierung. Das LAU zeichnet in unserem Land für das Monitoring und die Vorbereitung der Berichtspflichten an Bund und Europäische Union verantwortlich, teilweise auch bei der Hilfe zur Managementplanerstellung. Es müssen Daten für 51 Raumtypen und 205 Tier- und Pflanzenarten ermittelt und aufbereitet sowie zur Berichterstattung vorbereitet werden.

Nur leider unterliegt die Personalausstattung auch dem von der Landesregierung so geliebten Personalentwicklungskonzept, dem PEK. Also wird Personal nicht nach Aufgaben oder - wie in diesem Fall - nach Fläche berechnet, sondern nach Bevölkerung. Das führt im LAU dazu, dass die übertragenen Pflichtaufgaben der EU und des Bundes, was die Berichtspflichten angeht, zukünftig nicht mehr sicher erarbeitet und erbracht werden können.

Damit schließt sich der Kreis in diesem Fall: EUVertragsverletzungsverfahren, wesentlich mitverursacht durch das Land Sachsen-Anhalt, noch weniger EU-Geld, auch weniger technische Hilfe, noch weniger Gestaltungsmöglichkeiten im Natur

schutz, noch weniger Menschen, die sich hier wohlfühlen und bleiben wollen.