Protocol of the Session on November 14, 2013

welche Briefe zu schreiben, sondern es geht darum, sie sehr eng und verzahnt auf ihrem Weg zu begleiten. Das wird sicherlich nicht ohne Streit und Diskussionen abgehen. Das ist in dem Referat, das sich mit der allgemeinen Kommunalaufsicht beschäftigt, anders.

Ich will es ein bisschen flapsig sagen: Das Programm Stark IV wird gemeinsam durch das MI und das MF angedacht und konzeptionell in Regierung und Landtag durchgesetzt. Die Arbeit macht nachher das MI. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 stellt die Kollegin Lüddemann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um die Stellung des Kinderbeauftragten. Bitte schön, Frau Kollegin.

Im Zuge der Aufgabenkritik im Ministerium für Arbeit und Soziales ergaben sich zahlreiche Wechsel bei den Zuständigkeiten. Auch die Stelle des Kinderbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt soll davon betroffen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Aufgabenkritik bezüglich der Position des Kinderbeauftragten vorgenommen bzw. vorgesehen, insbesondere zur administrativen Anbindung und sächlichen wie personellen Ausstattung dieses Amtes?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Änderungen vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und dessen Intention, die Rolle von kommunalen Kinder- und Jugendbeauftragten substanziell zu stärken?

Vielen Dank für die Fragen. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bischoff. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Cornelia Lüddemann für die Landesregierung wie folgt:

Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 11. November 2011 zur Erstellung eines Aufgabenerledigungskonzeptes zur Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes hat das Ministerium für Arbeit und Soziales eine extern begleitete Aufgabenkritik

durchgeführt, welche für den Bereich des Kinderbeauftragten ergeben hat, dass aufgrund der dort wahrgenommenen überwiegend freiwilligen Aufgaben Veränderungspotenzial besteht.

Zur Umsetzung des Konzeptes wurde der Kinderbeauftragte organisatorisch dem Referat 44, also dem Referat Jugend, zugeordnet. Damit ist es zum einen möglich, die Aufgabe des Kinderbeauftragten in dem erforderlichen Umfang weiter wahrzunehmen, und zum anderen, die Auslastung der Stelle durch Erledigung von Aufgaben des Referats sicherzustellen. Im Referat ist ungefähr ein halbes Dutzend Mitarbeiter, also mit Referatsleiterin, Referenten und anderen Mitarbeitern.

Zur zweiten Frage. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 5. November 2013 - also vor einer Woche - unter anderem auch das Aufgabenerledigungskonzept des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen, welches den Verzicht bzw. Teilverzicht auf Aufgaben im Bereich des Kinderbeauftragten enthält.

Eine wie auch immer geartete Auswirkung auf oder ein Zusammenhang dieser Entscheidung mit dem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bzw. mit dem von dieser Fraktion eingebrachten Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des kommunalen Verwaltungsrechts sehe ich jedenfalls derzeit nicht. Falls allerdings dem Kinderbeauftragten durch Gesetz künftig neue Aufgaben übertragen werden sollten, würde dies natürlich beim Zuschnitt seines Aufgabenbereichs berücksichtigt werden.

Danke schön, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 3. Sie betrifft die Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Sie wird vom Abgeordneten Herrn Scharf gestellt. Herr Scharf hat § 45 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung so interpretiert, dass der Satz: „Die Fragen sollen nicht mehr als zwei Fragesätze enthalten“, eben nicht „nicht dürfen“ heißt, und wird deshalb mehr als nur zwei Fragen stellen. Bitte schön.

Herr Präsident, ich verstehe Ihre Ausführungen so, dass meine Frage zugelassen ist.

(Herr Borgwardt, CDU: Das war eine Be- gründung dafür, dass du jetzt eine Ausnah- me machst!)

Ich frage jetzt, ob sie zugelassen ist, ob ich meine Frage vorgetragen kann, oder wollen Sie, dass ich eine Geschäftsordnungsdebatte mit Ihnen führe? Das könnte ich auch machen, aber

das ist, denke ich, an dieser Stelle nicht vorgesehen.

Ich habe nur, weil es ganz ungewöhnlich ist, dass jemand mehr als zwei Fragen stellt, für alle zum Verständnis gesagt, dass Sie das Wort „sollen“ nicht als „nicht dürfen“ auslegen.

Vielen Dank. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 17. Oktober 2013 in der 52. Sitzung zur Drs. 6/2487 - Nach dem Hochwasser 2013: Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen - folgenden Beschluss gefasst:

„Die Landesregierung ist gebeten, … auf eine qualitativ und quantitativ angemessene personelle und materielle Ausstattung der Förder-, Planungs-, Genehmigungs- und an den Ausführungsverfahren zu beteiligenden Behörden hinzuwirken.“

Ich frage die Landesregierung:

Ab welchem Datum können im Geschäftsbereich des MLU unbefristete Neueinstellungen mit welchen Qualifikationen und in welchen Vergütungsgruppen jeweils in den Bereichen Landeshochwasserbetrieb, Landesverwaltungsamt für Planfeststellungsverfahren, Landesverwaltungsamt für die Regulierung von Hochwasserschäden in den Gemeinden und Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zur Regulierung von Hochwasserschäden in der Land- und Forstwirtschaft und für das ländliche Wegenetz vorgenommen werden?

Wie viele Stellen werden dafür jeweils bereitgestellt?

Ab wann und für welche Zeiträume sind die Neueinstellungen geplant?

Werden Mittel für die unverzichtbare sächliche Arbeitsplatzausstattung zusätzlich zur Verfügung gestellt?

Wie viele befristete Neueinstellungen sind in den jeweiligen Bereichen geplant?

Werden für die befristeten Neueinstellungen die Mittel für die unverzichtbare sächliche Arbeitsplatzausstattung zusätzlich zur Verfügung gestellt?

Vielen Dank für die Fragen. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abgeordneten Scharf namens der Landesregierung wie folgt.

Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen MF und MLU ergibt sich folgender aktueller Sachstand: Es können unter Nutzung von Neueinstellungskontingenten des MLU aus anderen Behörden insgesamt fünf zusätzliche unbefristete Einstellungen für den LHW vorgenommen werden. Drei dieser Einstellungen sollen noch in diesem Jahr realisiert werden, zwei Einstellungen können ab 1. Januar 2014 erfolgen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 11 des TV-L. Als Qualifikation ist für die fünf Einstellungen eine wasserwirtschaftliche, hydrologische Ausbildung erforderlich. Zusätzliche Stellen sind für diese Einstellungen nicht zur Verfügung gestellt worden.

Des Weiteren sind befristete Einstellungen vorgesehen, im LHW 35 VBE ab sofort befristet bis 31. Dezember 2020. Die überwiegende Mehrzahl davon wird im Bereich Planung und Bau sowie Betrieb und Unterhaltung eingesetzt. Landesverwaltungsamt: Sechs VBE ab sofort bis 31. Dezember 2020 für Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Bis zur Klärung des endgültigen Bedarfs wurde zurückgestellt das Thema: zehn VBE bis 31. Dezember 2018 zur Regulierung von Hochwasserschäden in Gemeinden.

Im Bereich der Ämter für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung wurden bereits fünf VBE genehmigt. Vier VBE können zusätzlich ab sofort eingestellt werden bis 31. Dezember 2018 befristet zur Regulierung von Hochwasserschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bereich des ländlichen Wegenetzes.

Die Finanzierung der Stellen wird im Rahmen der Verstärkungsmittel für die jeweiligen Laufzeiten durch das MF gesichert. Die notwendige Kabinettsvorlage wird kurzfristig im Kabinett behandelt werden. Bezüglich notwendiger sächlicher Mittel befinden wir uns noch in der Abstimmung.

Des Weiteren wurde mit dem Finanzministerium vereinbart, die Aufgaben und den Personalbedarf des Landeshochwasserbetriebes erneut - und dieses Mal extern - zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation werden gemeinsam von MLU und MF dem Kabinett mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt werden.

Danke schön, Herr Minister. Es gibt keine Nachfragen.

Die Frage 4 würde der Kollege Gebhardt stellen. Ich sehe ihn nicht. Dann werden die Frage und die Antwort der Landesregierung zu Protokoll genommen.

Die Frage 5 zum Stand der Anlage von Pendlerparkplätzen stellt Frau Kollegin Hunger. Bitte schön.

 siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Seit Mai 2012 liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Bitte von Pendlern aus der Region Querfurt vor, an der A 38 einen Pendlerparkplatz zu errichten. Im Juli 2012 konnte sich Minister Webel vor Ort von der für die Pendler unbefriedigenden Situation überzeugen und äußerte sich in der Presse sehr optimistisch zu baldigen Abhilfemöglichkeiten.

Durch mehrere Nachfragen war bisher zu erfahren, dass zunächst zum weiteren Pendlerparkplatzbedarf im Land recherchiert wurde, was inzwischen wohl abgeschlossen ist. Nun soll der Landesstraßenbaubetrieb ein Konzept für die weiteren Planungsschritte erarbeiten, um so die Finanzierung und den Bau mit dem Bund abstimmen zu können.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Probleme haben die zügige Realisierung des Baus des Pendlerparkplatzes behindert? Wann kann mit der Fertigstellung des Pendlerparkplatzes gerechnet werden?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Webel. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Hunger, wie Sie in Ihrer Anfrage zum Stand der Anlage von Pendlerparkplätzen richtig dargestellt haben, war zunächst die landesweite Erhebung der verkehrsrelevanten Mitfahrerparkplätze an Anschlussstellen der Bundesautobahnen sowie der autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße B6n erforderlich. Diese ist nun abgeschlossen. Die Standortermittlungen erfolgten über örtliche Begehungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer sowie der Landkreise. An der Anschlussstelle Querfurt ist der Bau von ca. 30 neuen Stellplätzen an einem ausbaufähigen Feldweg südlich der Anschlussstelle geplant.

Nun zu Ihren Fragen:

Erstens. Wie bei allen Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Straßen sind auch hier vor dem Baubeginn zeitlich aufwendige Planungen und Planrechtsverfahren durchzuführen. Insofern kann nicht von einer Behinderung der Realisierung gesprochen werden.