Protocol of the Session on October 18, 2013

Wir haben nicht für alle Beförderungen das notwendige Geld. Das ist klar. Aber wir als Parlament müssten bei einer noch höheren Transparenz durch die Landesregierung während der Aufstellung der Haushaltspläne schauen, was in diesem Bereich noch umzusetzen ist.

Meine Damen und Herren! Wir werden Ihrem Änderungsantrag nicht beitreten, aber wir werden ihm zustimmen; denn letztlich geht es darum, auf dem Weg zu einem moderneren Dienstrecht einen weiteren wichtigen Schritt zu tun. Dafür wünsche ich uns Erfolg. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Kollegin Paschke. - Jetzt spricht für die Landesregierung der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Motiv für den Antrag ist offensichtlich die Annahme, dass bereits mit der nächsten Novelle zum Landesbeamtengesetz die Evaluierung umgesetzt wird. Dies ist nach der gegenwärtigen Planung nicht der Fall.

Vor der Evaluation bzw. einem eventuellen Gesetzentwurf als Resultat derselben wird die Landesregierung - es ist gerade angesprochen worden - den Entwurf eines Artikelgesetzes einbringen, mit dem im Wesentlichen einerseits die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten schrittweise auf den Stand der bereits für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bzw. für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und vieler anderer Länder geltenden Grenzen angehoben wird - ich habe es oft angekündigt - und andererseits das gesamte Versorgungsrecht für die Beamtinnen und Beamten als Vollregelung mit einigen Neuerungen ausgestattet wird. Das wird also vorweg separat geklärt.

Mit diesen Änderungen werden die Optionen und Spielräume der Föderalismusreform auch im Beamtenrecht des Landes Sachsen-Anhalt genutzt. Das betrifft zunächst das Landesbeamtengesetz als Vollregelung aus dem Jahr 2009 - das ist mehrfach angesprochen worden -, dann das Landesbesoldungsgesetz aus dem Jahr 2011 und danach das neue Versorgungsrecht für die Beamtinnen und Beamten, verbunden mit den neuen Regelaltersgrenzen.

Wir haben im Ausschuss öfter darüber diskutiert, warum wir diese schrittweise und teilweise auch späte Einführung selbst unterstellen. Wir tun das, weil wir natürlich aufgrund des Arbeitsvolumens

unter Berücksichtigung des Personalentwicklungskonzeptes schauen müssen, dass wir bestimmte Trends oder Absichten der Personalentwicklung nicht konterkarieren.

Die Mitglieder des Hohen Hauses können sich sicher sein, dass ich sie nicht mit einem Gesetzentwurf überrasche, der die Punkte 1 bis 6 des gemeinsamen Entschließungsantrages in der Drs. 5/2281 - Sie haben es angesprochen - betrifft.

Ich möchte nur sagen, Frau Paschke, Sie tun so, als ob wir zum ersten Mal darüber reden.

(Unruhe bei der LINKEN)

Ich glaube, wir haben in jeder dritten Sitzung eine allumfassende Diskussion über das Dienst- und Versorgungsrecht geführt. Gerade nach der Föderalismusreform ist das, glaube ich, auch gewollt und richtig, weil die Parlamente zu einzelnen Regelungen in ihrem Wirkungsbereich auch Entscheidungen treffen können und sollen.

Ohne einer Entscheidung der Landesregierung vorgreifen zu wollen, kann ich ankündigen, dass mit dem vorgenannten Artikelgesetz auch das Richtergesetz geändert wird. Auch für die Richter sollen die Altersgrenzen angehoben werden.

Außerdem soll das Beamtengesetz punktuell geändert werden, wobei sich die Erforderlichkeit der Änderungen aus der täglichen Praxis ergeben hat.

Im Übrigen erfolgt erst nach dem Abschluss der Evaluationsphase, also Ende Februar 2014, unsere eigene Evaluierung und dann die Vorlage der Vorschläge; denn hierbei sind die Ressorts einzubinden. Die Ressorts haben zum Teil unterschiedliche Vorschläge in diesem Bereich.

Evaluiert werden primär die gegenüber dem bis zum 31. Januar 2010 geltenden Beamtengesetz neu aufgenommenen Tatbestände. Gegenwärtig ist vorgesehen, das Gesetz im Wesentlichen hinsichtlich folgender Neuregelungen zu evaluieren:

Vergleichbarkeit von Laufbahnbefähigungen bei länderübergreifenden Versetzungen. Mit Blick auf die Veränderungen in der Steuerverwaltung war das zum Beispiel zwischen den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Thema.

Weiterhin geht es um den Wechsel der Laufbahn aufgrund von Ergänzungsqualifizierungen bereits vorhandener Beamtinnen und Beamten, den Erwerb einer Laufbahnbefähigung durch EU-Bürger, die Einstellungen im ersten Beförderungsamt bei einem dringenden Personalgewinnungsinteresse, die Übertragung von Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 14 an Beamtinnen und Beamte des bisherigen gehobenen Dienstes ohne zusätzliche Qualifizierung, um Erfahrungen mit der Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten im Gegensatz zur früheren Genehmigungspflicht und um Erfahrungen

mit der Beibehaltung des differenzierten Fachlaufbahnmodells in Sachsen-Anhalt.

Ich werde nach dem Ablauf des genannten Zeitraumes die Erkenntnisse der Ressorts auswerten. Die sind zum Teil sehr unterschiedlich. Diese werden dann die Basis des Berichtes des Finanzministeriums über die Evaluierung bilden. Ich hoffe, dass ich dabei auch verwertbare Daten aus dem kommunalen Bereich vorlegen kann.

Ob und inwieweit sich danach die Notwendigkeit einer Gesetzesanpassung ergibt bzw. ob eine solche aus politisch-gestalterischen Motiven sinnvoll erscheint, werde ich dann im Dialog mit den zuständigen Landtagsausschüssen, also dem Finanzausschuss und dem Innenausschuss, klären.

Ich habe schon ein Interesse daran, dass wir vorher genug Zeit haben, um darüber zu reden; denn da steckt zum Teil der Teufel im Detail. Das ist keine Ruhepolitik, sondern eine Politik, die sich an den unterschiedlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Beschäftigten abbildet.

Ich kann aus meiner Erfahrung in der TdL erzählen, dass die Unterschiedlichkeit in Deutschland das grundsätzliche Problem ist, wenn es darum geht, dort einheitliche Regelungen zu finden. Das ist in einem Land mit unterschiedlichen Entwicklungslinien nicht anders.

Bei dieser Gelegenheit begrüße ich Ihr spezielles Interesse an dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen, die mich nach der Bündelung des Dienstrechts in meinem Ressort als zuständiger Minister und, wie ich gerade gesagt habe, auch als Mitglied der TdL besonders betreffen.

Gerade die Vergleichbarkeit der Statusgruppen und die daraus resultierende Frage der faktischen Gleichbehandlung sind immer wieder eine Herausforderung. Dieser müssen wir uns stellen. Das ist aber nicht nur ein Thema in Sachsen-Anhalt.

Ich denke auch an die Diskussionen, die die Lehrergewerkschaften führen. Sie drängen darauf, dass wir uns der Diskussion über einen bundesweiten Tarifvertrag stellen.

Sie kennen meine Grundhaltung. Ich werde einzelne vertragliche Regelungen der Länder nicht unterstützen; vielmehr setze ich hierbei auf eine bundesweite Regelung. Wir sind diesbezüglich mit dem Bundesvorstand der GEW im Gespräch. Auch aus diesem Grunde führen wir eine regelmäßige Diskussion.

Ich denke, die Vorsitzende des Finanzausschusses weiß, dass wir in der Ausschusssitzung tausend Punkte finden, um das Thema immer wieder aufzugreifen. Aber wir wissen, dass dabei auch Rechtsfragen sowie Fragen nach einer adäquaten Bezahlung oder nach Aufstiegschancen zu klären sind. Sie haben jetzt gerade die Sekundarschul

lehrer neuen Rechts angesprochen. Das ist ein Thema, das man nicht so pauschal beantworten kann.

Alles das, über das wir dort diskutieren, kostet zudem Geld. Also alles das, über das dort diskutiert wird und das entschieden wird, muss sich in den Haushaltsplänen widerspiegeln.

Sie haben vorhin angesprochen, dass sich das Haushaltsbegleitgesetz dazu nicht eigne. Aber das ist am Ende das Mittel des Finanzministers, um ewige Diskussionspunkte oder eigene Vorschläge, auch kritische, im Gesamtkontext des Haushalts vorzulegen.

Ich will nur eines einflechten: Sie haben das Thema leistungsgerechte Bezahlung oder die Einschätzbarkeit angesprochen. Wenn ich in meinem Job eines gelernt habe, dann das, dass das eine der größten Herausforderungen ist, die aber beide Seiten betrifft. Es geht also um die Einschätzbarkeit von Leistungen und auch das Aushalten unterschiedlicher Bewertungen durch diejenigen, die eingeschätzt werden, ohne dass ich mich bei all dem, was schwierig ist, nur noch Widersprüchen gegenübersehe. Das hat letztlich viele Personalvertretungen dazu gebracht, diese Diskussion dadurch einzuebnen, dass doch pauschal bezahlt wurde.

Ich denke, diese Diskussion ist richtig. Wir werden die Evaluation vorantreiben und wir werden genug Zeit haben, um über den zweiten Teil dessen, was ich angesprochen habe, zu reden, bevor von uns Gesetzesinitiativen angestrebt werden. - So weit vielleicht zum heutigen Stand. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Erben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst der Fraktion DIE LINKE, dass sie uns den Entschließungsantrag aus dem Jahr 2009 wieder ins Gedächtnis gerufen hat. Ich konnte mich an ihn erinnern. Aber wenn Sie mich vor wenigen Tagen gefragt hätten, was genau darin stand, dann hätte ich es auch nicht mehr gewusst.

Aber ich glaube, er erinnert uns nicht nur an die Inhalte und die Herausforderungen, sondern er erinnert uns auch daran, dass wir uns damals als Haus breit aufgestellt und entschieden haben, das gemeinsam zu machen.

Deswegen ist es auch ein Anliegen meiner Fraktion, das auch bei der neuen grundsätzlichen Re

gelung im Landesbeamtenrecht zu tun. Dazu zählen für mich Versorgungs- und Besoldungsfragen. Ich glaube, wir tun gut daran, dies in großer Gemeinsamkeit zu machen und diesbezüglich keine Schnellschüsse zu organisieren.

Das haben wir in der Vergangenheit nicht gemacht. Das werden wir auch in der Zukunft nicht tun; denn die Beamtinnen und Beamten in diesem Land haben es verdient, dass wir mit ihrem Recht so umgehen, dass in der Praxis Kontinuität besteht. Wir haben die Möglichkeiten der Föderalismusreform I genutzt, haben deswegen aber keine Revolution in Sachsen-Anhalt ausbrechen lassen.

Wenn ich mir das anschaue, wie das mit dem neuen Landesbeamtenrecht seit dem Jahr 2010 gelaufen ist, dann sehe ich, zumindest bei einem groben Überblick, nicht diesen riesigen Novellierungsbedarf in Bezug auf die Neuerungen, die wir damals vorgenommen haben. Insofern warten wir jetzt auf das, was im Ergebnis der Abfrage von den Häusern berichtet wird, und werden das hier in aller Ruhe besprechen können.

Ein anderer Fall ist das Thema Altersgrenze. Das müssen wir jetzt klären, und zwar aus verschiedenen Erwägungen heraus. Es gehen nun die ersten Beamtinnen und Beamten mit 65 Jahren in den Ruhestand, die einen Teil ihrer Altersversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Es geht dabei gerade auch um Beamtinnen und Beamte, die die Altersgrenze jetzt erreichen und ihre Vordienstzeiten vor 1990 in den neuen Bundesländern geleistet haben. Dazu brauchen wir eine Lösung. Diese Beamtinnen und Beamten können wir letztlich nicht in eine Lücke fallen lassen. Deswegen müssen wir eine Lösung finden und haben dies in den Koalitionsvertrag geschrieben.

Ein anderer Fall sind die besonderen Altersgrenzen. Da geht es nicht nur um die Frage: Gleicht man dies dem Rentenrecht an? Denn die besonderen Altersgrenzen haben auch eine Berechtigung, was die körperliche Beanspruchung in diesem Fall betrifft.

Wir werden das in aller Ruhe besprechen. Ich freue mich auf eine große Gemeinsamkeit hier in diesem Hohen Hause.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Erben. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Meister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Novellierung des Landesbeamtengesetzes liegt noch nicht allzu lange Zeit zu

rück. Und doch besteht bereits neuer Novellierungsbedarf. Das ist aber nicht tragisch, da sich die Anforderungen an Beamtinnen und Beamte genauso rasch ändern wie die Bedürfnisse unserer Beamtinnen und Beamten, die sie an das Land als ihren Arbeitgeber richten.

Trotz bündnisgrüner Abwesenheit in der letzten Legislaturperiode hat der Landtag damals einen durchaus weitblickenden Beschluss gefasst.

(Herr Borgwardt, CDU: Zweier Legislatur- perioden! - Lachen bei den GRÜNEN)