Protocol of the Session on October 18, 2013

(Herr Borgwardt, CDU: Zweier Legislatur- perioden! - Lachen bei den GRÜNEN)

- Ich verstehe gar nicht, wie ihr ohne uns ausgekommen seid.

Im Entschließungsantrag vom 11. November 2009, exakt vor vier Jahren, gab man der Landesregierung den Auftrag, das Landesbeamtengesetz nach eben diesen vier Jahren zu evaluieren. Da offenbar eine Novellierung des Gesetzes ansteht, macht es Sinn, sich vor dem Gesetzgebungsverfahren die Ergebnisse dieser Evaluation anzusehen.

Dabei spielen verschiedenste Fragen eine Rolle: Wie hat sich die Verbeamtungspraxis entwickelt? Gab es tatsächlich eine Reduzierung der Zahl der Fachlaufbahnen? Was hat sich in der Beförderungspraxis des Landes verändert oder sogar schon verbessert? Konnte das Auseinanderdriften der unterschiedlichen Dienstrechte zwischen Bund und Ländern tatsächlich eingedämmt werden? Oder hat es sich in den letzten vier Jahren eher noch verschärft?

All dies sind die Fragen, die im damaligen Entschließungsantrag im Wesentlichen gestellt wurden und deren Beantwortung nun erforderlich ist. Nur so kann man tatsächlich an den richtigen Stellschrauben drehen, damit wir mit einem zeitgemäßen Landesbeamtengesetz den Spagat schaffen, als Land Sachsen-Anhalt ein guter Arbeitgeber zu sein und somit attraktiv für aktuelle und zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zugleich die notwendigen Strukturveränderungen im Land nicht aus dem Blick zu lassen. Auch ich bin der Ansicht, wir sollten dies in größtmöglicher Gemeinsamkeit tun.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn wir eine vernünftige Novellierung des Landesbeamtengesetzes gemeinsam gestalten wollen, dann müssen wir die Auswirkungen des aktuellen Gesetzes von vornherein evaluieren. Dass die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres und Sport diesen Prozess mit einer Anhörung begleiten, ist folgerichtig.

Ich kündige bereits jetzt an, dass für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch die Frage der Teilzeitmöglichkeiten für unsere Beamtinnen und Beamten eine entscheidende Rolle spielen wird; denn hierbei ist Sachsen-Anhalt immer noch

Schlusslicht in der Bundesrepublik. Während im Durchschnitt in Deutschland jeder dritte Beamte in Teilzeit arbeiten kann, ist es in Sachsen-Anhalt nur etwa jeder fünfte. Hierbei müssen wir als Land noch deutlich nachbessern.

Ein Ausbau der Teilzeitmöglichkeiten in SachsenAnhalt schafft zum einen Einsparmöglichkeiten für den Landeshaushalt und zum anderen Spielraum für Neueinstellungen, die wir dringend benötigen, um in bestimmten Bereichen mit jungen Kräften wieder ein Gleichgewicht zwischen Dynamik und Erfahrung herzustellen, sei es bei der Landespolizei oder bei unseren Lehrerinnen und Lehrern.

Meine Fraktion wird deshalb dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ihre Zustimmung erteilen. Wir werden auch dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Abgeordneter Meister. - Für die Fraktion der CDU spricht Frau Abgeordnete Feußner.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf von Herrn Scheurell, CDU)

Mit der Föderalismuskommission I - das ist hier schon angesprochen worden - hat der Bund zahlreiche technische Regelungen zum Bundesbeamtengesetz an die Länder übertragen. Dem hat das Parlament mit der Verabschiedung des Landesbeamtengesetzes im November 2009 Rechnung getragen.

Mit diesem Beschluss wurde auch ein Entschließungsantrag verabschiedet, auf welchen sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE bezieht. Darin werden unter anderem die sechs Punkte genannt, die Sie aufgezählt haben, die bei einer Neuordnung des Landesbeamtenrechts in Zukunft Berücksichtigung finden sollten.

Darüber soll eine Evaluation des Gesetzes nach einem Anwendungszeitraum von vier Jahren Auskunft geben. Diese Evaluation wäre, wie der Minister angekündigt hat, in Kürze zu erwarten; im Frühjahr 2014, wenn ich richtig zugehört habe. Ebenfalls betonte der Minister, dass es eine Novelle zum Landesbeamtengesetz als Artikelgesetz schon vor der Evaluation geben wird.

Nun stelle ich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, vor der Evaluation ein weiteres Gesetz vorzulegen, wenn für das Frühjahr dieser Bericht angekündigt wird. Ich glaube, das ist auch der wesentliche Kritikpunkt der Fraktion DIE LINKE, wenn ich das richtig verstanden habe. Man möchte erst diesen

Bericht abwarten und dann über eine Novelle in diesem Hause diskutieren.

Ich kann den Zeitplan des Ministers zwar nicht nachvollziehen. Das wird er uns sicherlich im Ausschuss noch einmal darlegen. Er hat angekündigt, die Regelaltersgrenzen an die der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anzupassen bzw. das gesamte Versorgungsrecht

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

- ja, diese beiden Punkte; das haben Sie so vorgetragen, wenn ich das richtig verstanden habe - neu auszugestalten. Diese beiden Punkte soll es vor der Evaluation geben.

Wie gesagt, man könnte das aus meiner Sicht transparenter gestalten, warum das Gesetz vorher schon angefasst werden muss. Sinnvoll wäre es, wenn man das gemeinsam mit der Evaluation tut. Es wird aber bestimmte Gründe haben.

Was sich mir auch nicht ganz erschließt, ist, dass wir bereits im Haushaltsbegleitgesetz eine Veränderung vornehmen. Es geht dabei um die Kostendämpfungspauschale; das ist angesprochen worden. Unabhängig von dieser Änderung ist mir wohl bewusst, dass es viele Länder gibt - ich habe mir sagen lassen, neun; ich weiß nicht genau, ob das stimmt -, die das bereits so tun.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Ja, neun!)

Zumindest denjenigen, die sich mit dem Haushalt beschäftigen, ist klar, dass wir damit eine gute Einnahme von 3 Millionen € im Jahr erwarten, was wir sicherlich auch dringend benötigen. Das in Form eines Haushaltsbegleitgesetzes zu machen, halte ich aber für einen nicht ganz glücklichen Weg. Das darf ich an dieser Stelle für unsere Fraktion sagen. Wir werden im Rahmen dieser Haushaltsdiskussionen darauf sicherlich noch einmal gemeinsam eingehen und entsprechende Begründungen - ich denke, auch von Ihrem Hause - dazu hören. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete Feußner. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Dr. Paschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ganz wenige Anmerkungen. Herr Erben, Sie haben gesagt, wir wollen keine Schnellschüsse machen. Das machen wir aber mit dem Haushaltsbegleitgesetz, wenn wir das so annehmen. Dann schießen wir, bevor „Feuer frei“ gesagt wurde.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Insofern gehen wir jetzt einmal davon aus, auch wenn man die Rede von Frau Feußner gehört hat, dass wir im Rahmen der Debatte um den Haushalt 2014 diese Paragrafen aus dem Haushaltsbegleitgesetz herausnehmen. Das ist die eine Bemerkung.

Die zweite und letzte Bemerkung ist: Herr Minister, ich werde Ihre Rede sehr aufmerksam im Protokoll nachlesen. Ich habe diese Zeitabfolge nicht verstanden. Es ist öfter so - das muss ich an dieser Stelle einmal sagen -, wenn Sie reden, dass ich mir vorkomme, als ob ich im Auto sitze und immer wieder in ein Funkloch komme und danach wieder ein bisschen besser verstehe.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielleicht wäre es für die Zukunft möglich, dass wir noch einen Mast aufstellen, sodass man nicht in so viele Funklöcher kommt. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir schließen die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ab und treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Uns liegen der Ursprungsantrag und ein Änderungsantrag vor.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/2501. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Antragsteller offensichtlich nicht,

(Herr Gallert, DIE LINKE: Nö! - Heiterkeit bei der LINKEN)

aber die Opposition. Wer enthält sich der Stimme? - Wer stimmt dagegen? - Bei großer Zustimmung aus allen Fraktionen

(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)

hat der Änderungsantrag augenscheinlich die erforderliche Mehrheit bekommen.

(Herr Wagner, DIE LINKE: Zu später Stunde!)

Ich lasse nunmehr über den durch den Änderungsantrag geänderten Ursprungsantrag abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich nun noch einmal um das Kartenzeichen.

(Unruhe)

Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Bei einigen wenigen unschlüssigen Kolleginnen und Kollegen ist dieser Antrag mit einer großen Zustimmung aus allen Fraktionen so beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 erledigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind damit am Ende

der 27. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass sich im Anschluss - ich würde sagen, in zehn Minuten - die Schriftführerinnen und Schriftführer im Raum B0 07 einfinden.

Ich berufe den Landtag zu seiner 28. Sitzungsperiode für den 14. und 15. November 2013 ein. Ich wünsche allen ein gutes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 11.13 Uhr.