Protocol of the Session on October 18, 2013

Ja.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Damit schließen wir die Debatte zu dem Antrag ab und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

In der Debatte sind drei Vorschläge zum Umgang mit dem Antrag geäußert worden: zum einen der Wunsch auf Direktabstimmung - für diesen Fall hat die Fraktion DIE LINKE eine Einzelabstimmung über die Punkte beantragt - und zum anderen von den Koalitionsfraktionen der Wunsch, den Antrag zu überweisen.

Ich lasse entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer den in der Drs. 6/2473 vorliegenden Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag in die beiden genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Vor Gesetzesnovelle rechtzeitig Evaluation des Landesbeamtengesetzes vorlegen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2483

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2501

Für die Einbringerin hat Frau Abgeordnete Dr. Paschke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag ergreift die Fraktion DIE LINKE eine eher seltene parlamentarische Initiative. Selten vor allen Dingen deshalb, weil die meisten Entschließungsanträge - auch zu Gesetzesvorhaben - in den Archiven landen bzw. eher deklaratorischen Charakter haben. Deshalb sind sie oft gut gemeint, aber unschädlich in der Wirkung.

In der Hoffnung, dass dieses Schicksal den Entschließungsantrag in der Drs. 5/2281 aus der letzten Legislaturperiode nicht ereilt, haben wir den vorliegenden Antrag vorgelegt, der im Wesentlichen das aufgreift, was im Jahr 2009 von allen

damals im Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam beschlossen worden ist.

Ich denke, den Entschließungsantrag wird auch deshalb nicht das Schicksal ereilen, im Archiv zu landen, weil die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag einen wichtigen Schritt gegangen sind, das zu verhindern, und dass wir die wesentlichen Elemente des Entschließungsantrags in der sechsten Legislaturperiode umsetzen.

Warum finden meine Fraktion und ich das ganz besonders wichtig? Ich möchte diejenigen, die nicht mit dem Dienstrecht vertraut sind, noch einmal erinnern:

Im Jahr 2009 hat das Land Sachsen-Anhalt für die Bediensteten des Landes in Umsetzung der Föderalismusreform I ein eigenes Landesbeamtengesetz geschaffen und hat damit tatsächlich Neuland betreten.

Was liegt näher, als dass man nach einem bestimmten Zeitraum - im Entschließungsantrag wurde gesagt, nach vier Jahren - dieses Gesetz evaluiert, um den Fragen nachzugehen: Welche Regelungen haben sich bewährt? Welche deklarierten Zielstellungen konnten wir umsetzen? Wenn wir einige nicht umsetzen konnten: Wie können wir nachjustieren?

Es gibt für mich noch einen zweiten Grund, warum ich es so wichtig finde. Das ist vor allen Dingen die Erinnerung daran, wie damals der Text zustande gekommen ist. Wir haben lange darum gerungen, um tatsächlich die Punkte herauszuarbeiten, die allen Fraktionen wichtig waren. Allzu oft gibt es im Parlament nicht überfraktionelle Entschließungsanträge. Der Kern dieses Entschließungsantrages ist tatsächlich: Wir wollen nach vier Jahren evaluieren und wollen vorlegen, welche Ergebnisse wir erreicht haben.

Warum ist es uns so wichtig, das gerade jetzt umzusetzen? - Nicht nur weil die vier Jahre herum sind, sondern weil Finanzminister Bullerjahn im Rahmen von Spitzengesprächen zwischen dem Finanzministerium und den Interessenvertretungen der Bediensteten zum Besoldungsanpassungsgesetz 2013 angekündigt hat, grundsätzliche Fragen des Dienstrechtes in einer Novelle dem Parlament zu unterbreiten.

In einer Mitteilung des DBB vom 14. Mai 2013 heißt es dazu: Bullerjahn kündigte zudem eine Novelle zum Landesbeamtengesetz an, mit der die Regelaltersgrenzen und besonders die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte neu festgesetzt werden. Orientierungswerte für die Änderungen seien die Regelungen im Rentenrecht und die Regelungen für Bundesbeamte.

Nun hoffe ich sehr, Herr Minister, dass Sie unter dem Begriff „grundsätzliche Fragen“ nicht nur das

Heraufsetzen des regulären Ruhestandsalters auf 67 Jahre gemeint haben, wenn Sie sagen, sie wollten grundsätzliche Fragen im Beamtenrecht novellieren.

Im letzten Personalstandsbericht wurden uns zu der Umsetzung des Vorhabens eines Ruhestandsalters von 67 schon die ersten detaillierten Berechnungen vorgelegt, sodass Sie jetzt - so vermuten wir - nach jahrelanger Ankündigung, dass Sie das tun wollten, damit ernst machen.

Wir wissen, dass Sie damit nicht ernst machen, weil immer mehr Menschen 100 Jahre alt werden und deshalb länger arbeiten können; vielmehr haben Sie den jetzigen Zeitpunkt - das muss man der Ehrlichkeit halber sagen - gewählt, weil wir uns in einer bestimmten Umbruchphase befinden. Der Personalabbau konnte durch das Beibehalten des Ruhestandsalters 65 beschleunigt werden und das kommt jetzt in ein etwas anderes Fahrwasser. Das können wir sehr gut nachvollziehen, teilen das Vorgehen dennoch nicht, und das ist Ihnen auch bekannt.

Meine Damen und Herren! In den Punkten 1 und 4 unseres Antrages wird mehr aufgegriffen als nur diese eine Stelle, die im Evaluationsbericht enthalten sein muss. Aus unserer Sicht ist das eine Schwachstelle Ihres Änderungsantrages.

Wir wollen, dass die Eckpunkte der Novellierung im Rahmen des Evaluationsberichtes vorgelegt werden. Wir wollen beim Evaluationsbericht nicht nur zeitgleich erklärt bekommen, warum wir das Ruhestandsalter 67 einführen, sondern wir wollen, dass weitere Eckpunkte, wenn sie denn vorgesehen sind, tatsächlich dem Parlament vor der beabsichtigten Novellierung vorgelegt werden und dass die Anzuhörenden - das haben Sie aufgegriffen - sich dann ebenfalls dazu positionieren können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Natürlich wollen wir im Ergebnis der Evaluation insbesondere wissen, in welchem Umfang die Zielsetzungen des jetzt gültigen Gesetzes umgesetzt worden sind. Sie haben den Punkt 2 jetzt umformuliert. Ich bin mir nicht sicher, ob wir jetzt das Gleiche meinen. Wir meinen damit, dass es vor allen Dingen um folgende Aussagen und um die Beantwortung folgender Fragen geht:

Erstens. Haben wir durch die Umgestaltung des Laufbahnrechts, also die Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen, tatsächlich eine größere Durchlässigkeit erreicht?

Zweitens. Inwiefern konnte die Leistungsorientierung real gestärkt werden? Ehrlich gesagt, gerade in diesem Punkt sehe ich wenig Licht am Gesetzeshorizont und auch am Verordnungshorizont. Vielleicht können wir das im Rahmen der Novelle besser hinbekommen.

Drittens war die Zielsetzung, die Mobilität zu stärken. Welche Mobilität lässt das Beamtenrecht aber in der Realität zu? Haben wir dabei tatsächlich Erfolge erreicht?

Viertens sollte der Eintritt in den Ruhestand flexibilisiert werden. Damit meinen wir nicht nur Altersteilzeitregelungen, die jetzt ausgebaut werden, sondern wir meinen, dass wir durchaus auch einmal schauen sollten, was andere machen, nicht nur im öffentlichen Dienst. Bietet es sich zum Beispiel an, über Lebensarbeitszeitkonten nachzudenken, oder bietet sich das überhaupt nicht an? - Letztlich ist die Frage zu beantworten, inwiefern das Gesetz das Prinzip des lebenslangen Lernens gestärkt hat.

Die zwei vordringlichsten Zielstellungen unserer Fraktion - das war nicht die Zielstellung, die jetzt direkt im Gesetz verankert wurde - bestehen darin: Zum einen wollen wir einen noch stärkeren Ausbau der Beteiligungsrechte. Zum anderen wollen wir einen weiteren Versuch unternehmen, jeder Art der Diskriminierung von Ostbiografien eine deutliche Abfuhr zu erteilen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Botschaft lautet also klipp und klar: Erst soll die Evaluation erfolgen, und zwar umfänglich mit den genannten Punkten - Sie haben vielleicht noch weitere -, und dann soll es die Novelle geben.

An dieser Stelle sei gesagt, dass wir es für unseriös halten, mithilfe des Haushaltsbegleitgesetzes nach unserem Verständnis auch grundsätzliche Fragen des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes zu regeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Koalition sieht das anders und hat aus diesem Grunde diesen Teil aus der Begründung zu unserem Antrag nicht übernommen. Aber der Minister hat wesentliche Fragen des Dienstrechtes eben mal schnell in ein Gesetz hineingeschrieben, über die schon im Jahr 2009 umfänglich debattiert wurde und die dann von einer Mehrheit abgelehnt wurden.

Deshalb sind wir nicht dafür, dass solche Dinge wie die Kostendämpfungspauschale mithilfe des Haushaltsbegleitgesetzes in das Gesetz aufgenommen werden. Wir wollen das regeln, wenn der Entwurf für die Novellierung des Beamtengesetzes auf dem Tisch liegt. Ich gehe davon aus, dass es ein Artikelgesetz wird, in dem die Punkte Besoldung und Versorgung eventuell auch mit enthalten sind.

Für die Heilfürsorge haben Sie im Haushalsbegleitgesetz einen Prüfauftrag vorgesehen. Nun ist es nicht gerade üblich, in Haushaltsbegleitgesetzen Prüfaufträge zu erteilen. Warum ist das aber so passiert?

Es ist deshalb so passiert, weil eigentlich schon im Jahr 2009 relativ klar war: Hände weg von der Heilfürsorge! Weil man das aber nicht aufgibt, hat man zumindest einen Prüfauftrag hineingeschrieben. Dann prüfen wir das aber im Rahmen der Novellierung. Dann kann sich jeder angemessen einbringen. Das konnten die Spitzenverbände während der knapp 14-tägigen Anhörungsfrist nicht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf zwei Punkten eingehen, die auch in dem damaligen Entschließungsantrag stehen.

Wir hatten in Punkt 2 beschlossen, Verbeamtungen auf den Kernbereich der Eingriffsverwaltung zu beschränken. Die Realität sieht anders aus. Wir wollen über diese Realität im Rahmen der Vorlage des Evaluationsberichtes tatsächlich noch einmal beraten.

Dabei geht es um die Frage der Lehrerverbeamtungen usw. Diesbezüglich müssen wir klären - wir haben es nicht grundsätzlich abgelehnt, aber wir müssen uns den neuen Bedingungen stellen -, ob wir diesen Beschluss noch aufrechterhalten wollen oder nicht. Wir sind im Moment der Meinung: Jawohl, man muss ihn von der Tendenz her aufrechterhalten.

In diesem Zusammenhang stand Punkt 3, der auf ca. 100 existierende Fachlaufbahnen Bezug nimmt. Mir ist nicht bekannt, wie viele Fachlaufbahnen wir aktuell haben. Aber auch das wird uns gesagt werden, wenn der Beschluss umgesetzt wird.

Der Landtag hatte zudem einstimmig gefordert, die Beförderungsgrundsätze und -kriterien transparenter zu gestalten und dabei den Leistungsgedanken zu stärken. Dazu wäre viel zu sagen. Ich meine jetzt das Beamtenrecht und auch die Tarifbeschäftigten. Ich erinnere an das Stichwort Sekundarschullehrer neuen Rechts. In diesem Bereich hat es vor Transparenz nun nicht gerade gestrotzt.

Ich möchte aber auf einen anderen Fakt aufmerksam machen. Derzeit wären nach der Auskunft der Landesregierung 3 776 Beamte und 77 Tarifbeschäftigte beförderungsfähig bzw. könnten höhergruppiert werden, wenn die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 13,2 Millionen € zur Verfügung stehen würden.

In dieser Berechnung sind die Ministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wissenschaft und Wirtschaft und das MLV ausdrücklich nicht enthalten; denn diese Ministerien haben in der Antwort auf meine Kleine Anfrage aus unterschiedlichen Gründen geantwortet, dass sie hierzu keine Auskunft geben können.

Wenn wir aber bei den Ministerien bleiben, die dazu Auskunft geben konnten, dann kann man sagen: Trotz aller Anstrengungen haben wir im weit gefassten Bereich der Polizei ca. 1 600 Kräfte und

im Bereich der Justiz ca. 900 Beschäftigte, die befördert werden könnten.

Wir haben nicht für alle Beförderungen das notwendige Geld. Das ist klar. Aber wir als Parlament müssten bei einer noch höheren Transparenz durch die Landesregierung während der Aufstellung der Haushaltspläne schauen, was in diesem Bereich noch umzusetzen ist.