Ob jemand eine Stelle der Besoldungsgruppe W 2 oder W 3 bekleidet, ist also nicht Ausdruck der individuellen Leistung eines Professors, sondern der strukturellen Selbstorganisation der Wissenschaft. Dem völlig berechtigten Leistungsprinzip wird grundsätzlich anders entsprochen, nämlich durch die Möglichkeit, leistungsabhängige Zulagen zu den Grundbezügen zu erhalten. Das kann sogar dazu führen, dass ein W2-Professor ein deutlich höheres Monatseinkommen hat als ein W3-Professor. Ich glaube, diesen Grundsatz sollten wir weiter im Auge behalten.
Für die vorgesehene Änderung bei der Mitgliedergruppe der Hochschullehrer sehe ich keine Notwendigkeit; denn die außerplanmäßigen Professoren gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon heute zur Mitgliedergruppe der Hochschullehrer, wenn sie selbständige Aufgaben in Forschung und Lehre ausüben.
darüber, zu welcher Mitgliedergruppe der Hochschulen die außerplanmäßigen Professoren gehören. Diese Autonomie sollten wir den Hochschulen nicht nehmen.
Ich darf vielleicht noch einen Satz zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen, die den Stundensatz nach Besoldungsgruppe W 1 berechnen will. Ein Mitarbeiter, der nach Besoldungsgruppe W 1 besoldet wird, erhält im Moment knapp 4 000 €. Das sind pro Stunde 25 €. Wir zahlen schon heute an den Hochschulen für 45 Minuten Sätze zwischen 21,40 € und 51,98 €, also deutlich mehr.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Dr. Pähle. Sie eröffnet damit die vereinbarte Fünfminutendebatte. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke der Fraktion der GRÜNEN für ihren Gesetzentwurf, zeigt er doch, dass sich der Landtag nicht nur mit der Finanzierung der Hochschulen des Landes befassen, sondern auch gestalterisch am Prozess der Veränderung der Hochschullandschaft in unserem Bundesland mittun will.
Über das Modell des Tenure-Track - wortwörtlich ein „Verfahren zur Anstellung“; das hat der Minister schon gesagt - ist in verschiedenen Debatten bereits diskutiert worden. Gerade in den Debatten über gesicherte Karrierewege in der Wissenschaft wurde auf das Modell des Tenure-Tracks verwiesen, um mehr Karriereplanung für den Einzelnen zu ermöglichen.
Der alternative Weg zur Professur neben den klassischen Berufungsverfahren wird in Deutschland aber noch selten beschritten. Wissenschaft und Forschung verlangen aber neben der Möglichkeit von Fremdberufungen und der Notwendigkeit, neue Ideen in den Wissenschaftsbetrieb zu integrieren, immer lauter und immer mehr eben auch Kontinuität im Wissenschaftsbetrieb.
Ich glaube, ich habe in einer Rede im Landtag gesagt, es ist mittlerweile zu einer gewissen Monstranz im Wissenschaftsbereich geworden, dass gesagt wird, die Leute müssen erst einmal aus der eigenen Hochschule heraus und sich an anderen Universitäten und Hochschulen, möglichst noch im Ausland, verdingen und erst dann wieder zurückkommen.
Dieses Verfahren funktioniert, wenn ein idealer Wettbewerb existiert, das heißt, wenn die Hochschulen alle gleich ausgestattet sind und genü
gend Geld haben, um Berufungen zu realisieren. Bei diesem Verfahren ist Sachsen-Anhalt mit Verlaub nicht wirklich gleichberechtigt beteiligt.
Gute Wissenschaftlerinnen können nicht mit befristeten Verträgen auf Dauer an den Universitäten gehalten oder für sie gewonnen werden. Einige Universitäten haben sich daher schon vor Jahren für das Tenure-Track-Modell entschieden.
Mit diesem Modell wird jungen, engagierten und qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bereits nach der ersten Post-Doc-Phase - das ist sehr früh auf dem wissenschaftlichen Karriereweg - eine Perspektive eröffnet. Das geht einher mit dem Zugeständnis von großer Selbständigkeit und der Möglichkeit, bereits frühzeitig Leitungs- und Führungsaufgaben zu übernehmen bis hin zur Ausübung des Promotionrechts, und der Zusage, nach einer erfolgreichen Bewährung bei der Besetzung von Professuren möglicherweise auf eine Ausschreibung zu verzichten.
Nur darum geht es. Es geht einfach um die Möglichkeit des Verzichts auf eine Ausschreibung. Es ist keine generelle Absage an den Wettbewerb unter Wissenschaftlern, sondern es wird lediglich gesagt: Du, Mitarbeiter XY, hast dich in deiner Entwicklung so exzellent hervorgetan, dass wir dich hier halten wollen, und deshalb ziehen wir dich anderen Bewerbern vor, auch wenn du nicht die Hochschule verlassen hast, auch wenn du keinen Umweg über eine andere Universität gegangen bist, sondern hier kontinuierlich an deinem Fach gearbeitet und Forschung und Lehre am Standort weiterentwickelt hast.
Mit der hier vorgeschlagenen Regelung würde Sachsen-Anhalt bereits existierende Modelle aus Baden-Württemberg, die von der Universität Freiburg intensiv genutzt werden, oder aus Bremen und Niedersachsen aufgreifen. Sachsen-Anhalt würde damit einen Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen betreten, der zwar noch immer eher einem Trampelpfad als einer ausgebauten Autobahn gleicht, aber dennoch von einigen seit Langem beschritten wird.
Von diesen Erfahrungen können und sollten wir lernen. Wir würden unter Beweis stellen, dass wir ein hohes Interesse daran haben, aus dem Mittelfeld der deutschen Hochschullandschaft an die Spitze aufschließen zu wollen.
Beim CHE-Forum „Tenure-Track - Erfahrungen und Konzepte“, das in diesem Jahr stattgefunden hat, wurden interessante Erfahrungsberichte zusammengestellt. Ich denke, wir sollten uns diese
ganzen Dinge anschauen und dabei auch einige wichtige Erfolgsfaktoren berücksichtigen. Deswegen bitte ich um Überweisung der beiden Anträge an den Fachausschuss. Ich freue mich auf interessante Diskussionen und Fragen.
Wir werden uns damit auseinandersetzen müssen, welche Anforderungen wir an den Prozess der Evaluierung stellen, wie die Prognosen an unseren Hochschulen für das Erreichen einer positiven Evaluation und eines Tenure sind und was mit den Personen passiert, die das Tenure nicht erreichen. Wo sollen Sie hin? Was soll mit ihnen geschehen? Welche Möglichkeiten auf dem Karriereweg sollen ihnen geöffnet bleiben? - Auf diese Diskussion freue ich mich.
Ich möchte als letzten Satz noch anmerken, dass so eine Diskussion meines Erachtens natürlich gut eingebettet ist in die vor uns liegende Debatte über die Strukturen unserer Hochschulen, sodass dieser Gesetzentwurf auch im Zusammenhang mit den möglicherweise zu verändernden Hochschulstrukturen zu sehen ist. Ich denke, dass wir uns im Ausschuss sicherlich darauf verständigen können, wenn es in einem akzeptablen Zeitrahmen liegt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Lange. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass dieses erstarrte System der Personalkategorien endlich aufgebrochen werden muss, beweist allein schon die Rede des Ministers, der genau an diesen Dingen festhalten möchte.
Ich finde, dass die GRÜNEN einen guten Aufschlag gemacht haben, den Tenure-Track einzuführen. Wir müssen uns im Ausschuss natürlich über die Details verständigen. Es gibt einiges, was man noch besprechen kann. Dass es notwendig ist, ist aber sowohl in der Rede von Frau Professor Dr. Dalbert als auch in der Rede von Frau Dr. Pähle deutlich geworden. Ich werde die Argumente nicht alle wiederholen.
Ich gebe zu, dass wir Tenure-Track und diese ganzen Dinge schon lange in unseren Konzepten festgeschrieben haben. Wir sagen aber, dass wir die Personalkategorien einmal insgesamt überdenken müssen. Ich greife gern das auf, was Frau Dr. Pähle gesagt hat, worüber wir hier im Landtag schon einmal gesprochen haben: Wir müssen die Strukturdiskussionen nicht allein über die Frage der Struktur der Fachbereiche und der Hochschu
len führen, sondern endlich zu einer Debatte kommen, wie das Hochschulpersonal strukturiert werden soll.
Wer soll für welche Aufgaben zuständig sein und wie sollen die Karrierewege gestaltet werden? - Es ist dringend notwendig, diese Frage zu beantworten.
Also, ich freue mich an dieser Stelle auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. Dann können wir auch darüber reden, ob es nicht konsequent wäre, die Habilitation endlich abzuschaffen. Das, was der Minister hier vorgetragen hat, ist im Prinzip eine Folge davon, dass die Habilitation noch in den Hochschulgesetzen enthalten ist. Die meisten Universitäten entscheiden sich nämlich dafür, dass sie zu einem Mitarbeiter sagen: Habilitiere einmal auf dem alten Weg. Dann habe ich dich weiter unter meiner Fuchtel. Dann bin ich weiter dein Chef und das Abhängigkeitsverhältnis bleibt erhalten. Genau das gilt es aufzubrechen. Es wird eine spannende Diskussion werden.
Zu unserem Änderungsantrag. Nein, Herr Minister, nein, wir zahlen nicht Sätze zwischen 21,50 € und 25 € oder 50 €, wie Sie es sich wünschen, sondern die Landesregierung hat die Richtlinienkompetenz an die Hochschulen abgegeben.
Die Hochschulen sagen: Na gut, wir orientieren uns daran. In den Ordnungen der Hochschulen steht aber: „bis zu 21,50 €“ in der untersten Kategorie. Das führt dazu, dass an der Martin-LutherUniversität im künstlerischen Bereich, wozu Sie uns beim letzten Mal erklärt haben, dass wir die Lehrbeauftragten in diesem Bereich haben möchten, eben nur 15 € gezahlt werden. Ich sage, das ist ein Missbrauch, der dort betrieben wird, weil dort Leute ausgebeutet werden.
Wenn das so ist, dann muss der Gesetzgeber an dieser Stelle einschreiten, und zwar in einer Art - sagen wir jetzt einmal - Mindestlohn für Lehrbeauftragte. Dafür wird es endlich Zeit.
Herr Minister, ich will nicht zum Saulus werden, kündige Ihnen aber schon an, dass ich meine Anfrage aus dem Jahr 2008 gern wiederholen werde und wir diese Erhebung noch einmal machen, um zu zeigen, dass das dringend notwendig ist.
einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN auf den Weg bringen wollen. Wir bekommen jetzt Mittel aus dem Hochschulpakt. Das führt dazu, dass wahrscheinlich wesentlich mehr befristete Stellen besetzt und die Mittel des Hochschulpaktes im Wesentlichen für Lehraufträge ausgegeben werden.
Das ist der Grund, weswegen es, wenn wir den Hochschulen an der Stelle mehr Geld aus dem Hochschulpakt zur Verfügung stellen, notwendig ist, darüber zu debattieren, dass die Mitarbeiter, die seitens der Hochschulen mithilfe dieser Mittel angestellt werden, auch vernünftig bezahlt werden sollen.
Zur Besoldungsstufe W 1 als Basis. Das liegt daran, dass wir gesagt haben: Laut Hochschulgesetz sollen die Lehrbeauftragten eine eigenständige Lehre durchführen. Deswegen ist die Besoldungsstufe W 1 als unterste Kategorie für Professoren die richtige Basis.
Das hat auch den Vorteil, dass, wenn die Besoldung nach der Besoldungsstufe W 1 steigt, automatisch auch der Mindestlohn für die Lehrbeauftragten steigt. Wir müssen dann nicht immer das Hochschulgesetz ändern, weil wir im Hochschulgesetz keine feste Summe festgeschrieben, sondern eine Basis gesetzt haben, die durchaus durchdacht ist, weil es um die Eigenständigkeit der Lehre geht.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Das werden noch spannende Debatten.
Vielen Dank, Herr Lange. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Thomas. - Wir müssen unbedingt einmal einen parlamentarischen Abend zum Thema „Saulus/Paulus“ durchführen. - Aber jetzt ist Herr Thomas an der Reihe. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschätzte Kollegin Dalbert, ich habe Ihnen, wie das meine Art ist, aufmerksam zugehört und habe mir - Sie gestatten -, einen Satz von Ihnen notiert. Sie haben nämlich gesagt: „Es gibt an unseren Hochschulen keine Karrierewege.“
Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Feststellung kommen. Wenn Sie sich in der Hochschullandschaft umschauen und sehen, wie viele Studenten dort mittlerweile in weiteren höheren Gremien mitarbeiten, wie viele promovieren und auch habilitieren, dann ist das ein Vorwurf, der uns nicht richtig erscheint.
Trotz aller sachlichen Differenz sollten wir aufpassen, dass wir unser Hochschulsystem, unsere Hochschulstruktur, so wie wir sie haben, nicht