Sie sagen also - ein bisschen spitz formuliert -: Wir wollen den Mist nicht an der Grenze des Landes; dann holen wir ihn uns gleich herein. Darin liegt schon ein Widerspruch. Vielleicht haben Sie es anders gemeint, aber hier steht es so.
Das brauchen wir uns aber auch nicht gegenseitig vorzuhalten. Wichtig ist, dass man den Ausstieg schafft.
mit haben wir in den letzten zehn Jahren, kann man sagen, schon Probleme gehabt -, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt dafür bestraft werden, dass hier der Ökostrom für einen Großteil der Republik hergestellt und produziert wird.
Der Ausstieg ist für die ganze Republik und der Windstrom aus Sachsen-Anhalt auch. Wenn alle profitieren, dann müssen auch alle zahlen. Bisher ist es so, dass dort, wo die Netze ausgebaut werden, auch die Kosten anfallen. Das ist ein Punkt, der dringend in das EEG aufgenommen werden muss, den wir bisher nicht haben hineinbekommen können. Das muss genauso wie die Einspeisevergütung verteilt werden.
Dann möchte ich noch zu einem Misston im Antrag der GRÜNEN etwas sagen. Ich finde schon, dass Sie das Land Sachsen-Anhalt verkennen, wenn Sie sagen, wir brauchen den Atomausstieg, um auf erneuerbare Energien umzusteigen - okay. Aber wir brauchen den Atomausstieg, um das Land der erneuerbaren Energien zu werden.
Das muss auch weitergehen. Wir brauchen den Atomausstieg nicht als Anstoß, aber er unterstützt natürlich die Weiterentwicklung.
Die Landesregierung wird zu all den Punkten des großen Paketes im Ausschuss ausführlich zu berichten haben. Das wird sie tun. Dort müssen wir auch darüber sprechen, dass wir in Zukunft den Energiemix gestalten - nicht nur wollen, sondern auch müssen. Darum sage ich auch ganz deutlich: Das wird noch ein paar Jahre - „paar“ ist klein- und nicht großgeschrieben - ohne fossile Energieträger nicht gehen.
(Zustimmung bei der SPD, von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, von Herrn Schröder, CDU, und von Herrn Kurze, CDU)
Insofern - um auf eine mögliche Nachfrage gleich zu antworten - stehen wir hinter dem, was der Herr Ministerpräsident gesagt hat: Für uns ist die Braunkohle auch als Energieträger in den nächsten Jahren ein wichtiges Element im Energiemix des Landes Sachsen-Anhalt.
Herzlich Dank, Frau Budde. - Ich habe nur eine kurze Frage, weil Sie am Ende Ihres Redebeitrages die Braunkohle angesprochen und gesagt haben, in den nächsten Jahren sei für Sie die Braunkohle unverzichtbar. Dazu möchte ich gerne etwas nachfragen.
Auch für uns vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Braunkohle bis 2030, 2035 unverzichtbar, aber bis dahin läuft ja das Braunkohlekraftwerk.
Meinen Sie also den Braunkohlestrom, den wir bis 2030, 2035 haben werden, oder meinen Sie den Braunkohlestrom, der in einem neuen Braunkohlekraftwerk dann bis zum Jahr 2060 produziert wird?
Wenn das Braunkohlekraftwerk neu gebaut wird, geht man von einer Laufzeit von 20 Jahren aus. Insofern müssen wir uns jetzt nicht über eine Laufzeit bis 2050 oder 2060 streiten. Wir meinen durchaus beide.
NEN, Ihr vorliegender Antrag, der eine doch sehr allgemein gehaltene Form hat und auf uns fast wie eine Resolution gewirkt hat, hat uns angeregt, einen Alternativantrag zu formulieren. Der Alternativantrag ist sicherlich auch in vielem Ihren Positionen sehr ähnlich und benennt sie an einigen Stellen vielleicht klarer. Ich möchte dazu jetzt einiges sagen.
Ich beginne mit dem Traum vom Atomausstieg, wie es Herr Thomas so schön formuliert hat. Wie viel ist von diesem Traum bereits Realität? - Ja, die Stilllegung der sieben alten Meiler ist nun festgeschrieben. Das ist eindeutig ein Erfolg des gesellschaftlichen Druckes und der Protestbewegung.
Ich halte es für anmaßend und für politischen Dummenfang, wenn man sagt, auch die CDU und die FDP hätten niemals den Ausstieg infrage gestellt.
(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Sturm, CDU - Herr Gallert, DIE LINKE: Das letzte Mal vor vier Wochen in diesem Raum! - Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE - Heiterkeit bei der LINKEN)
Ich glaube nicht, dass man sich an diese Daten, die jetzt festgeschrieben worden sind, wirklich halten wird und damit einen stufenweisen Ausstieg hinbekommt. Schon die übertragenen Reststrommengen und die E.on-Klage werden dafür sorgen, dass diese Daten wieder infrage gestellt werden.
Schauen wir uns einmal die Begründung zu dem Gesetzentwurf an. Darin steht ganz klar, dass man sich bei der Terminfestlegung an der Erzielung eines angemessenen Gewinns für die AKW-Betreiber orientiert hat. Wenn das also die Realitäten in der Volkswirtschaft sind, die zu dieser Terminfestlegung geführt haben - nun ja. Diese Reststrommengenregelung hat es übrigens auch schon in dem Gesetz von Rot-Grün gegeben. Vielleicht ist das schon damals ein Webfehler gewesen.
Rein technisch wäre der Ausstieg wesentlich früher machbar. Meine Fraktion hat sich im Bundestag auf Studien von Greenpeace bezogen und ist auf das Jahr 2014 gekommen.