Das eigentlich Schwierige ist, dass durch die ständig steigende Zahl von Sanktionen - im Jahr 2012 hat sie sich an manchen Stellen nahezu verdoppelt - der Eindruck vermittelt wird, man müsse die Leute zur Arbeit prügeln, man müsse sie bestrafen bzw. müsse ihnen Strafe androhen, damit sie bereit seien, eine Arbeit aufzunehmen. Das ist ein Eindruck, der nicht entstehen darf. Das ist das Falsche an den Sanktionen.
Zu den Jugendlichen. Hier wird gesagt, es geht doch nur um 10 % bzw. höchstens 30 %. Etwa 90 % der Jugendlichen werden mit Sanktionen von 100 % belegt. Auch diese Zahlen sind bekannt. 100 % bedeutet, sie bekommen keinen Cent. Was machen sie dann? Vielleicht können sie in ihrer Unterkunft wohnen bleiben. Aber wovon bezahlen sie ihr Essen? Dann sind sie entweder auf ihre Eltern angewiesen - die haben natürlich genug; denn sie sind im Zweifel selbst Hartz-IV-Empfänger - oder aber sie gehen andere Wege. Ich weiß nicht, ob das für die Gesellschaft wirklich billiger wird. Aber das ist ihr Problem.
Dann kennt natürlich jeder einen, der einen kennt, der völlig unbelehrbar ist. Ich sage Ihnen, ich ken
ne auch einen. Ich habe ihn in der eigenen Familie. Als ich ihn gefragt habe, was denn eigentlich mit ihm los sei, hat er mir geantwortet: Solange ich für das Nichtarbeiten genauso viel bekomme wie für das Arbeiten, wäre ich ja mit dem Klammerbeutel gepudert, würde ich arbeiten gehen. - Der Bengel ist noch keine 30. Das ist schlimm. Ich war betroffen. Bezahlen Sie die Leute endlich anständig. Dann gehen sie auch zur Arbeit.
(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von der CDU: Unglaublich! - Diese Logik! - Herr Schröder, CDU: Und das von einer Partei, die das bedingungslose Grundeinkommen fordert!)
Meine Damen und Herren, wir befinden uns nicht im luftleeren Raum. Ich bin mir sicher, dass die Sozialministerin des Landes Niedersachsen nicht der Partei DIE LINKE angehört. Aber sie denkt darüber nach, wie man mit Sanktionen umgeht. Auch sie hat bereits in einer Pressemitteilung verkündet, dass sie sich auf der Bundesebene für die Abschaffung von Sanktionen einsetzen will. Zumindest - sie hat es dann in der Antwort auf eine Kleine Anfrage etwas relativiert - will sie überprüfen, ob und an welchen Stellen Sanktionen sinnvoll sind. Aber nicht einmal dazu sind Sie bereit und das finde ich traurig.
Verehrte Frau Kollegin Dirlich, ich bin gern bereit einzuräumen, dass es durchaus Fälle gibt, über die man reden kann, und dass es auch Entscheidungen gibt, die unter Umständen die Angemessenheit fragwürdig erscheinen lassen.
Aber ich möchte Sie doch fragen: Was schlagen Sie denn für den Fall vor, dass wir diese Sanktionen im Zusammenhang mit der Meldepflicht nicht mehr haben? Was soll denn stattdessen stattfinden? Wird das Geld für die Leistungen dann einfach so überwiesen? - Es muss doch irgendetwas geben, um an die Menschen, die wir in den Arbeitsmarkt integrieren wollen, heranzukommen. Ich habe die große Befürchtung, dass wir an die Menschen, über die wir reden, dann gar nicht mehr herankommen. Und das wäre, glaube ich, auch sehr schade.
Wenn man den Sanktionsparagrafen streicht, bleibt die Mitwirkungspflicht übrig. Und 97 % kommen dieser Pflicht ohne Weiteres nach - Punkt.
Wir haben die Debatte damit abgeschlossen. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2241. Mir liegt kein Antrag auf Ausschussüberweisung vor.
Dann stimmen wir jetzt direkt ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 29 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, umgehend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um im Kalenderjahr 2014 die Europawahl, die allgemeinen Kreistagswahlen, die allgemeinen Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten, die allgemeinen Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen in den kreisangehörigen Gemeinden, die allgemeinen Landratswahlen - außer in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Börde und Stendal - sowie die Oberbürgermeisterwahl in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau an einem einheitlichen Termin zu ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung und der Landtag hatten sich schon einmal - das war im Jahr 2009 - auf die Durchführung der Kommunalwahlen und der Europawahl an einem einheitlichen Tag - damals am 7. Juni 2009 - verständigt und dies auch gesetzlich geregelt.
Ausgangspunkt der Überlegungen war damals zum einen, den künftigen Kandidatinnen und Kandidaten eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorbereitung auf kommunaler Ebene zu ermöglichen; zum anderen sollte durch die Durchführung der Wahlen an einem einheitlichen Wahltermin der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Wahlorgane, die örtlichen Verwaltungen und Vertretungen verringert werden, da große Teile der Wahlvorbereitungen in einem einheitlichen Arbeitsgang erledigt werden könnten.
„Die zeitgleiche Durchführung der Kommunalwahlen am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament ist aus Kosten- und aus organisatorischen Gründen sinnvoll.“
Darüber hinaus sollte sich ein gemeinsamer Wahltermin positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Die Grundlage dafür wurde bereits im Jahr 1998 mit dem Gesetz über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und staatlichen Wahlen geschaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Argumente greifen nach unserer Auffassung auch für die Wahlen im Jahr 2014. Die Mehrzahl der Kommunen befindet sich in der Phase der Haushaltskonsolidierung. Das heißt, dass ein einheitlicher Wahltermin mit wesentlichen finanziellen Entlastungen der kommunalen Verwaltungen und Wahlgremien einhergehen kann.
Im Durchschnitt geht man von Kosten in Höhe von rund 150 000 € pro Wahl aus. Nach der gegenwärtigen Rechtslage wären in den Kommunen im ersten Halbjahr 2014 mindestens drei, höchstens fünf Wahlen durchzuführen. Demnach würde sich nach unserer Berechnung ein Einspareffekt von mindestens 300 000 bis 600 000 € pro Kommune ergeben. Gleichzeitig - das ist ein anderer wichtiger Gesichtspunkt - würde der einheitliche Wahltermin auch eine bessere Mobilisierung der Wahlberechtigten ermöglichen, da sie mit nur einem Tag Aufwand alle zu wählenden Gremien bedienen könnten.
Ein mindestens dreimaliger Gang an die Wahlurnen in einem halben Jahr wird sicherlich nicht mit einer hohen Wahlbeteiligung einhergehen, zumal die Europawahl für die Bürgerinnen und Bürger immer noch am wenigsten vermittelbar ist, jedoch bereits fast alle Entscheidungen in den Vertretungen von europäischen Normen gekennzeichnet sind.
die allgemeinen Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten, die allgemeinen Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen in den kreisangehörigen Gemeinden, die allgemeinen Landratswahlen außer in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Börde und Stendal sowie die Oberbürgermeisterwahl in Dessau-Roßlau stattfinden könnten, dann entspricht dies der turnusmäßigen Durchführung der Neuwahlen alle fünf Jahre vor Ablauf der Wahlperiode der Vertretungen.
Eine Durchbrechung des Grundsatzes der in regelmäßigem Abstand stattfindenden allgemeinen Neuwahlen ist nur aufgrund von gesetzlichen Regelungen möglich. Eine solche Abweichung vom turnusgemäßen Wahltermin im Juni 2009 wurde im Zusammenhang mit der letzten Gemeindegebietsreform vorgenommen.
Heute erreichte uns alle die Pressemitteilung des Landkreistages von Sachsen-Anhalt. Auch von diesem Gremium aus wird der dringende Appell an den Landtag gerichtet, einen einheitlichen Termin für die Kommunalwahlen, die Gemeinderatswahlen und die Landratswahlen zu ermöglichen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Thiel. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Innenminister, wenn er möchte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will hier nur kurz für meine Fraktion zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE Stellung nehmen. Ich glaube, es ist eine gute Tradition in diesem Land gewesen, dass wir seit dem Jahr 1994 allgemeine Kommunalwahlen und Europawahlen an einem Tag durchführen. Das war in den Jahren 1994, 1999 und 2004 so. Das sollte auch im Jahr 2009 so sein. Dafür müssen noch Voraussetzungen geschaffen werden.
Etwas differenzierter sehen wir die Sache, was die Zusammenführung mit möglichen Landratswahlen angeht, die im Übrigen auch im Harz im nächsten
Jahr nicht stattfinden werden; der Landkreis Harz wird in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht benannt.
Ich will daran erinnern, dass sich im letzten Jahr im Sommer die größte Stadt des Landes sehr gequält hat, weil es eine noch amtierende Amtsinhaberin und einen schon gewählten Nachfolger gab. Dazu haben wir in diesem Land eine Debatte gehabt, in der Argumente ausgetauscht wurden, ob das richtig oder falsch ist.