Protocol of the Session on July 12, 2013

Ich will daran erinnern, dass sich im letzten Jahr im Sommer die größte Stadt des Landes sehr gequält hat, weil es eine noch amtierende Amtsinhaberin und einen schon gewählten Nachfolger gab. Dazu haben wir in diesem Land eine Debatte gehabt, in der Argumente ausgetauscht wurden, ob das richtig oder falsch ist.

Damals haben auch einige, die heute für eine Zusammenlegung der Wahltermine oder zumindest nicht dagegen sind, darauf hingewiesen, dass dies unbedingt so sein müsse, weil sonst die ordnungsgemäße Vorbereitung der nächsten Wahlperiode nicht realisiert werden könne.

Vielleicht hat der eine oder andere an dieser Stelle seine Meinung geändert. Diese Debatte haben wir im letzten Sommer und auch in der Vergangenheit geführt.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in diesem Land seit dem Jahr 1993 eine Rechtslage haben, wonach die Wahlen von Landräten und Oberbürgermeistern quasi nicht mit allgemeinen Kommunalwahlen zu synchronisieren sind. Nur durch die Kreisgebietsreform im Jahr 2007 gab es die Fügung, dass beides an demselben Tag stattfand.

Es gibt zu dem Thema also eine ganze Menge zu bereden. Deswegen schlagen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner vor, den Antrag an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Erben. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Abgeordneter Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, ich komme aus dem Saalekreis. Wir sind dort auch in der Situation, dass wir auf eine Terminierung von Kommunalwahlen zulaufen, wonach wir den Landrat eigentlich irgendwann zwischen Januar und März wählen müssten und dann bereits im Mai eine Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl hätten.

Das ist ein Zustand, der nicht ideal und optimal ist. Ich glaube, daran kann man etwas ändern, und das sollte man auch ändern, wenn man die Chance dazu hat. Insofern bin ich der Fraktion DIE LINKE in gewisser Weise dankbar, dass sie diesen Antrag eingereicht hat.

(Frau Zoschke, DIE LINKE: Gern doch!)

Wenn Wahltermine so nah beieinander liegen, dann sinkt regelmäßig die Wahlbeteiligung. In der Politikwissenschaft gibt es jede Menge auch unterschiedlicher Theorien, was uns eine unterschiedliche Wahlbeteiligung sagen will.

Es gibt Studien, die besagen, eine niedrige Wahlbeteiligung spreche erst einmal für eine Grundzufriedenheit in der Demokratie. Es gibt andere, die besagen, es spricht eher für eine Unzufriedenheit der Wählerinnen und Wähler, für eine schlechte Performance der Politikerinnen und Politiker. Ich will mich darüber hier nicht streiten.

Ich glaube, es gibt jede Menge guter Gründe, Wahlen zusammenzufassen und zu schauen, was möglich ist, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht, wählen zu gehen, auch tatsächlich Gebrauch machen können.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und bei der LINKEN)

Meine Fraktion spricht sich daher dafür aus, den gemeinsamen Wahltermin am 25. Mai 2014 tatsächlich zu realisieren. Wir haben die Chance, das hinzubekommen, zumal wir am gestrigen Tag über das Kommunalverfassungsgesetz im Landtag debattiert haben. Wenn wir dieses Gesetz novellieren, dann ist das auch der richtige Ort, um dieses Problem klären zu können.

Meine Fraktion hat dazu schon gestern einen Vorschlag gemacht. Für diejenigen, die den Antrag gelesen haben, ist das keine Überraschung. Dieser Vorschlag ist aus unserer Sicht der richtige und der ehrliche Weg, damit umzugehen, nämlich den Wahlkorridor für die Wahl von Oberbürgermeistern und Landräten entsprechend zu erweitern, nämlich auf fünf Monate. Das schaffte für die Kommunen mehr Flexibilität. Damit hätten wir die Chance, § 63 Abs. 1 zu ändern.

Ich will noch ein Stück weit den Befürchtungen von denjenigen entgegentreten, die vermuten, es sei alles parteitaktisch motiviert und nutze am Ende nur einem oder wenigen im Saal.

(Herr Leimbach, CDU: Ja!)

Ich glaube, es kann nicht das vorrangige Movens an dieser Stelle sein, darauf zu schauen. Sowohl für die Variante kurz hintereinander liegender Wahltermine als auch für die Variante eines gemeinsamen Wahltermins finden sich Vorteilshaberinnen und Vorteilshaber.

(Herr Leimbach, CDU: Das ist aber jetzt um- ständlich!)

Viel entscheidender finde ich, dass wir eine ganz andere Praxis beenden - auch dazu haben wir im Kommunalverfassungsrecht die Chance -, dass wir nämlich endlich den Missbrauch im Hinblick auf Listen bei Kreistagswahlen beenden, dass ein Landrat oder eine Landrätin, der oder die amtiert,

als Kandidat erscheint, von dem oder der klar ist, wenn er oder sie zum Landrat oder zur Landrätin gewählt wird, dass er oder sie dann gar nicht antreten, das Mandat gar nicht annehmen kann.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Deswegen sind wir für die Zusammenlegung! - Unruhe bei der LINKEN)

An dieser Stelle will ich sehr deutlich machen: Das wollen wir ausschließen. Wir haben hierfür gesetzliche Möglichkeiten. Man kann dazu nach Brandenburg schauen.

(Herr Borgwardt, CDU: Es könnte sein, ihr habt keinen dieser Kandidaten!)

An dieser Stelle muss man wirklich etwas tun. Es ist eine missbräuchliche Praxis,

(Zustimmung von Herrn Erben, SPD)

jemanden aufzustellen, der nicht wirklich zu einer Wahl antreten will und kein Interesse daran hat, sondern nur als Stimmenfänger agieren will. Das ist undemokratisch. Ich finde, das ist eine Praxis, die wir im Land beenden sollten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Herr Erben, SPD: Völlig korrekt!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Striegel. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Abgeordneter Kolze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die antragstellende Fraktion setzt sich dafür ein, Europawahlen, Kommunalwahlen, Landrats- bzw. Oberbürgermeisterwahlen im kommenden Jahr an einem einheitlichen Termin zu ermöglichen.

Diese Forderung vertreten auch die kommunalen Spitzenverbände, die diesbezüglich alle Fraktionen des Hohen Hauses angeschrieben haben. Der Wahltermin für die Europawahl 2014 ist gemäß den Planungen des Europäischen Parlaments der 25. Mai 2014. Die Landesregierung hat entschieden, die Kommunalwahlen 2040 ebenfalls an diesem Tag durchführen zu lassen.

(Herr Borgwardt, CDU: 2014! - Herr Knöchel, DIE LINKE: Das entscheidet die Landes- regierung dann nicht mehr! - Heiterkeit bei der LINKEN)

- 2014. Entschuldigung.

In sieben der elf Landkreise sowie in der Stadt Dessau-Roßlau ist bis zum Juli 2014 die Wahl des Landrates bzw. des Oberbürgermeisters erforderlich.

Herr Dr. Thiel, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass die zeitgleiche Durchführung der Kommunalwahlen und der Wahlen zum Europäischen Parlament eine kostengünstige, effiziente und auch leicht handhabbare Lösung wäre.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Aber!)

Richtig ist, dass die Zusammenlegung für die Wahlorgane, für die örtlichen Verwaltungen und Vertretungen, einen spürbar geringeren organisatorischen, personellen und vor allem finanziellen Aufwand bedeutet, da große Teile der Wahlvorbereitung in einheitlichen Arbeitsgängen vollzogen werden können.

Ein einheitlicher Wahltermin würde auch das örtliche Gemeinwesen in den Mittelpunkt rücken und eine erheblich höhere Wahlbeteiligung als bei getrennten Wahlen bewirken.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Zusammenlegung an einem einheitlichen Wahltermin nicht am Willen der CDU-Fraktion gescheitert ist, sondern daran, dass unser Koalitionspartner eine gemeinsame Initiative zur Bündelung der Direktwahlen nicht wünscht.

Es versteht sich, dass wir aus Koalitionsräson dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen können und wollen.

Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Inneres und Sport für die weiteren Beratungen.

(Unruhe)

Im Ausschuss sollten wir die Möglichkeit diskutieren, durch eine gemeinsame Initiative eine Erweiterung des Wahlkorridors vorzunehmen, um den zuständigen Vertretungen einen größeren Spielraum zu eröffnen, den Wahltermin festsetzen zu können. Beispielsweise wären so auch die anstehenden Landratswahlen in einigen Landkreisen mit der Kommunal- und Europawahl verknüpfbar.

Ich denke, es wäre angebracht, im Ausschuss hierzu die kommunalen Spitzenverbände hinzuzuziehen und zu befragen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der LIN- KEN)

Herr Abgeordneter Kolze, es gibt eine Anfrage des Abgeordneten Rothe. Möchten Sie diese beantworten?

Aber ja.

Herr Kollege Kolze, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass der Kollege Erben für unsere Fraktion vorhin für eine Überweisung plädiert hat?

Ich habe sehr gern zur Kenntnis genommen, was Herr Striegel vorhin gesagt hat, dass wir uns nämlich ansehen sollten, ob man nicht verhindern kann, dass Leute aus rein parteitaktischen Erwägungen für einen Stadtrat oder einen Kreistag kandidieren.

Ich möchte mich, ohne einen Namen zu nennen, auf einen Bürgermeister in Querfurt beziehen, der während seiner Amtszeit immer wieder für den Stadtrat kandidiert hat, obwohl er als hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter natürlich im Amt bleiben wollte.