Protocol of the Session on July 11, 2013

Grundsätzlich freue ich mich natürlich, dass ich aus allen Fraktionen ein positives Zeichen dahin gehend vernehme - so interpretiere ich die Beiträge der Kollegen -, dass demokratisches Handeln und das Einbringen von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich gewünscht ist.

Es scheiden sich die Geister bei der Frage, inwieweit man diesem Vorschub leisten soll, inwieweit man dem Raum gegeben soll und inwieweit man das unterstützt.

Ich möchte zu einigen Punkten, die angesprochen wurden, im Detail etwas sagen.

Der Aspekt der Kinder- und Jugendbeauftragten wurde mehrfach angesprochen. Dieser Aspekt findet sich sehr wohl auch in unserem Änderungsantrag zum Kommunalrechtsreformgesetz wieder. Ich habe noch einmal nachgeschaut; denn das ist nicht der Bereich, den ich persönlich verantworte. Der Aspekt der Kinder- und Jugendbeauftragten findet sich sehr wohl in unserem Änderungsantrag wieder. Dies ist für uns der einzige Punkt, der im Hinblick auf die Konnexität relevant ist.

Derzeit haben wir in Halle und in Magdeburg bereits jeweils eine Kinder- und Jungendbeauftragte bzw. einen Kinder- und Jugendbeauftragten. Das heißt, in den anderen Kommunen müssen auch solche Beauftragten eingerichtet werden. Daraus würden Kosten in Höhe von ca. 450 000 € entstehen. Das ist klar. Das ist uns bewusst. Aber genau das ist der Punkt, an dem wir sagen, uns ist es wichtig, wir würden das Geld in die Hand nehmen und dies tun. Natürlich ist es völlig klar, dass man diese Entscheidung treffen muss, bevor man dieses Gesetz beschließt.

Ich verstehe nicht, warum alle derart aggressiv auf das Wahlalter eingehen. Ich weiß nicht, ob Sie Angst davor haben, wenn den 14- bis 16-Jährigen das Wählen erlaubt wird. Ich habe davor keine Angst. Ich würde mich darauf freuen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

Wir haben dies in unserem Änderungsantrag zum Kommunalrechtsreformgesetz aufgenommen.

Kollege Krause, natürlich ist die Altersgrenze von 14 Jahren willkürlich. Diese Diskussion wird immer wieder geführt. Aber das Wahlalter wird immer willkürlich gesetzt. Es befindet sich sicher niemand im Raum, der sich noch an die Zeiten erinnern kann, zu denen das Mindestwahlalter 21 Jahre betrug. Nun beträgt es 16 bzw. 18 Jahre.

Auch in anderen Ländern wollen die GRÜNEN das Mindestwahlalter auf 14 Jahre absenken.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Wir haben gute Gründe dafür, dass ein Wahlalter von mindestens 14 Jahren gelten soll. Vorhin haben wir über Strafmündigkeit gesprochen. Es gibt auch die Religionsmündigkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und andere Gesetzeslagen, die ab einem Alter von 14 Jahren greifen.

An dieser Stelle ist auf einschlägige Diskussionen zu verweisen. Herr Hurrelmann ist eine Koryphäe auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpartizipation und Herausgeber der Shell-Jugendstudien, die Ihnen, so hoffe ich, bekannt sind. Er schreibt eindeutig, dass Jugendliche heutzutage mit zwölf Jahren durchaus in der Lage sind, die Welt so zu beurteilen, dass sie auch wählen können. Aber, wie gesagt, zum Wahlalter kommen wir später. Mir ist es nur ein persönliches Bedürfnis, all diesen Mythen, die sich immer aufbauen, entgegenzutreten.

(Zuruf von Minister Herrn Stahlknecht)

Ich finde es ein bisschen schade, Kollegin Hohmann, dass Sie sich nicht auf das konzentriert haben, was wir, wie ich finde, Positives mit dem Antrag wollen, sondern dass Sie immer nur aufgezählt haben, was wir alles nicht tun. Das hätten wir vorhin beim Kulturfördergesetz auch tun können. Dort gibt es auch sehr viele Dinge, über die der Kulturkonvent debattiert hat, die man umsetzen könnte und die die Kultur fördern könnten. Aber wir haben an der Stelle die Notwendigkeit gesehen zu sagen: Wir müssen hier anfangen, mir müssen hier hineingehen, das ist ein wichtiges Thema. Deswegen haben wir den Antrag, den der Kollege Gebhardt vorgestellt hat, vollumfänglich unterstützt. Das ist überhaupt keine Frage.

Man kann immer mehr tun und es gibt ganz, ganz viele andere Sachen. Auch die doppelte und die

dreifache Redezeit würden nicht ausreichen, um das auszuführen. Ich denke jedoch, es ist wichtig, erst einmal einen Schritt zu gehen, erst einmal anzufangen. Drittelparitäten und so etwas - ich meine, das ist jetzt irgendwie schon durch. Wir wissen leider Gottes, wie dazu die Mehrheiten sind.

Sie haben dankenswerterweise unseren Parteitagsantrag erwähnt, den wir in der letzten Woche beschlossen haben. Darin findet sich das alles wieder. Darin haben wir wirklich alle Lebensbereiche. Und das ist im Prinzip auch der Fahrplan, den wir hier nach und nach abarbeiten werden. Damit wäre auch Ihre Frage beantwortet, was denn noch kommt. Sie haben den Antrag gelesen, dazu muss ich mich jetzt nicht weiter äußern.

Ich denke, ich habe jetzt alle Fragen, die aufgetreten sind, beantwortet. Ich freue mich, dass wir dann in den Ausschüssen - -

Wollen Sie zwei weitere Fragen beantworten, liebe Frau Kollegin?

Ja, gerne.

Es gibt nämlich zwei Wortmeldungen. Der Erste wäre Herr Borgwardt und dann Herr Gallert. Bitte, Herr Borgwardt.

Frau Kollegin, Sie haben, wie immer bei dem Punkt, offensichtlich ein gestörtes Verhältnis, nämlich zu den Rechten, die Sie gerne wollen, und zu den Pflichten, die diese Rechte gelegentlich bedingen. Das zum Ersten, als Feststellung.

Zum Zweiten. Es stimmt in keiner Weise, dass das prinzipiell willkürlich ist. Als das Wahlalter 21 Jahre betrug, war das genau das Alter, mit dem damals die Mündigkeit eintrat. Nun kann man darüber spekulieren, ob das richtig ist. Aber das hatte nichts mit Willkür zu tun, sondern man hat es einem logischen Prinzip folgen lassen. Das wollte ich nur richtigstellen.

Das war nicht wirklich eine Frage. Aber aus Ihrer Intervention ergibt sich für mich die Frage, was Sie damit meinen, dass ich wie immer ein gestörtes Verhältnis zu Rechten und damit verbundenen Pflichten hätte. Das würde ich nämlich pauschal absolut von mir weisen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Jetzt könnte Herr Gallert seine Frage oder Kurzintervention oder was auch immer anbringen.

Die dritte Variante. Ich möchte als Fraktionsvorsitzender sprechen, wenn Frau Lüddemann fertig ist.

Okay. Also könnten wir Frau Lüddeman sich jetzt setzen lassen. Bitte schön. - Herr Fraktionsvorsitzender Gallert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns jetzt etwa eine Stunde lang über denkbare Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im gesellschaftlichen System unterhalten. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass wir natürlich wissen, dass es im Normalfall nicht ausreicht, solche Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen, wenn man nicht gleichzeitig die Rahmenbedingungen dafür herstellt, dass diese Möglichkeiten wahrgenommen werden können. Denn wir reden über die Absenkung des Wahlalters, wissen aber, dass die Wahlbeteiligung von Leuten über 18 bei uns im Land auch nicht golden ist.

Deswegen ist es, glaube ich, ganz besonders wichtig, noch einmal kurz auf eine Sache einzugehen, die Frau Lüddemann ganz am Anfang erwähnt hat. Wir brauchen Menschen, die Kinder und Jugendliche bewusst befähigen und in die Lage versetzen, demokratische Mitwirkung auszuführen. Diese Menschen, die das tun, arbeiten in Kinder- und Jugendeinrichtungen. Diese Einrichtungen sind durch die angekündigten Einsparungen dieser Landesregierung in ihrem Wirken radikal betroffen. Das dürfen wir nicht vergessen.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Vieles, über das wir hier reden oder nicht reden, kann nämlich durch solche Einsparungen zu Makulatur werden.

Wir hätten deshalb und weil es am Montag einen Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zu genau diesem Thema gegeben hat, gern eine Aktuelle Debatte für morgen beantragt, die sich mit dieser Situation auseinandersetzt. Wir haben am Dienstag im Fraktionsvorstand den Beschluss gefasst, dies zu tun. Leider mussten wir konstatieren, dass sich die Koalitionsfraktionen, obwohl es einen dringenden gesellschaftlichen Bedarf für diese Debatte gegeben hätte, dieser Aktuellen Debatte verweigert haben und sich auf formale Gründe zurückgezogen haben.

Wir sagen ganz klar: Mit dieser Entscheidung der Koalitionsfraktionen hat das Parlament eine wichtige Chance verpasst, gerade an diejenigen Menschen, um die es hierbei geht, ein wichtiges Signal der Solidarität zu senden.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Gallert. - Ich sehe niemanden, der darauf reagieren möchte. Dann beschließen wir die Debatte. Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, werde ich einen Fehler von mir korrigieren: Wir haben natürlich nicht zwei Gesetzesvorlagen, sondern einen Gesetzentwurf und einen Antrag. Und danach verfahren wir jetzt.

Ich rufe jetzt die Drs. 6/2216 auf. Ich habe vernommen, dass eine Überweisung gewünscht wird. Und wenn ich richtig gehört habe, dann soll der Innenausschuss mit der Federführung beauftragt werden und der Ausschuss für Soziales und Arbeit mit der Mitberatung. Habe ich das richtig vernommen?

(Herr Borgwardt, CDU: Sie meinen den Ge- setzentwurf? - Herr Schröder, CDU: Ja, ist richtig!)

- Ja, den Gesetzentwurf. Wir sind jetzt bei der Drs. 6/2216, das ist der Gesetzentwurf.

Gibt es weitere Überweisungsanträge? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen. - Herr Striegel.

Ich würde anregen, dass wir beides zusammen in dieselben Ausschüsse überweisen; denn es gehört in einen Sachzusammenhang.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

Aber, Herr Striegel, wir haben dazu schon eine andere Antragslage aus dem Plenum. Deswegen müssen wir jetzt so verfahren.

Ich wiederhole und lasse jetzt darüber abstimmen: Wer ist für die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales? - Das ist offensichtlich das gesamte Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Sie wissen, dass dieser Gesetzentwurf auch finanzielle Belange betrifft und dass er deshalb nach § 28 der Geschäftsordnung auch im Finanzausschuss beraten werden wird.

Jetzt kommen wir zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2211. Dazu ist eine umgekehrte Überweisung gefordert worden, nämlich zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Habe ich das so richtig gesagt?

(Frau Niestädt, SPD: Ja!)

- Gut. Dann lasse ich darüber jetzt abstimmen. Wer ist dafür, dass der Antrag in der Drs. 6/2211 in den Sozialausschuss zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen wird? - Das ist offensichtlich auch das gesamte Haus. Enthält sich jemand der Stimme? - Stimmt jemand dagegen? - Nein. Dann ist auch diese Überweisung so beschlossen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung