Eine Bestandsdatenabfrage kann zum Beispiel darauf gerichtet sein, anhand einer Anschlussnummer einen Anschlussinhaber zu ermitteln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ein Beispiel aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts nennen. Nehmen wir an, dass dies für die Ermittlung des Aufenthaltsortes einer vermissten oder suizidgefährdeten Person nur mit Auskünften über Standortdaten der gefährdeten Person möglich ist.
Eine Ermittlung des Aufenthaltsortes ist auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert. Wir wollen genau für diesen Fall die gesetzliche Befugnis der Polizei zur Einholung der notwendigen Auskünfte erhalten.
Liebe Frau Quade, genau das unterscheidet uns. Sie lehnen die Bestandsdatenauskunft als einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre ab. Dann muss man aber ganz nüchtern feststellen, dass Sie damit bei dem von mir geschilderten möglichen Fall auf diese zur Rettung notwendigen Auskünfte verzichten. Ich will das nicht weiter bewerten. Ich stelle dies nur aufgrund der öffentlichen Äußerungen fest.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zahlreiche Bundesländer, etwa Hamburg, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein, haben die Neu
regelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Daten bereits auf den Weg gebracht. Wir wollen hier in Sachsen-Anhalt auch zeitnah zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommen.
Die Koalitionsfraktionen stellen durch den gemeinsamen Änderungsantrag klar, dass der Verfassungsschutz Auskunft über Bestandsdaten nur bei Vorliegen enger bestimmter Voraussetzungen erlangen darf, die in Artikel 10 des G10-Gesetzes aufgelistet sind. Es müssen Anhaltspunkte für den Verdacht bestimmter Straftaten bestehen.
Ich bitte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs für die weiteren Beratungen an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Kolze, Sie haben gerade versucht, diesen Versuch eines Schnüffelgesetzes als Selbstmörderschutzgesetz darzustellen.
Wenn dieses Gesetz nach Ihrer Auffassung ein Selbstmörderschutzgesetz ist, warum abstrahieren Sie das nicht so in dieses Gesetz hinein?
Dies ist auch nicht notwendig, weil es entsprechende Rechtsanwendungstechniken gibt, und diese werden von denjenigen, die die Gesetze anwenden, strikt beachtet.
Es geht nicht um eine Frage, sondern um eine Intervention, insbesondere auch als Reaktion auf das, was der Kollege Knöchel sagte.
Zwei Dinge. Erstens geht es im Gefahrenabwehrrecht immer um die Erforderlichkeit. Wenn eine Maßnahme nicht erforderlich ist, dann geht es auch nie darum, Daten zu erheben. Dann scheidet das Ganze sowieso aus.
Zweitens. Lesen führt im Allgemeinen zur Erkenntnis. Das gilt auch für das Lesen von Gesetzentwürfen. Bei den suizidgefährdeten Personen geht es - das können Sie der Gesetzesbegründung entnehmen - ganz offensichtlich um über das Internet angekündigte Selbstmorde,
beispielsweise um Ankündigungen auf Facebook. Wir haben in der Vergangenheit diesbezüglich schon einiges erlebt. Auf diese Fälle stellt die Gesetzesvorschrift sowohl im Gesetzestext als auch in der Begründung ausdrücklich ab. Damit ist die Frage eigentlich beantwortet.
Vielen Dank, Herr Erben. - Wir haben die Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes und des damit verbundenen Änderungsantrages nunmehr beendet. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht, Verfas
sung und Gleichstellung überwiesen werden soll. - Ich sehe keine Widerspruch. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Dann stimmen wir jetzt darüber ab, dass dieser Gesetzentwurf - der Änderungsantrag wird automatisch mit überwiesen - an den Innenausschuss überwiesen wird.
In meinem Redebeitrag habe ich darauf verwiesen, dass wir den Gesetzentwurf gern auch an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen möchten.
Wir werden jetzt über die generelle Überweisung des Gesetzentwurfes abstimmen. Wer stimmt der generellen Überweisung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Somit ist der Überweisung zugestimmt worden.
Jetzt stimmen wir über die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Innenausschuss ab. Wer ist für die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Innenausschuss? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist logischerweise die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden.
Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Einige wenige. Damit ist der Gesetzentwurf einschließlich des Änderungsantrages ausschließlich an den Innenausschuss überwiesen worden.