Ich möchte abschließend noch einen Blick auf das Verfahren werfen. Das Gesetz sollte rückwirkend in Kraft treten. Das juristische Problem ist Ihnen offenbar und eingängig geworden. Das ist gut. Das damit verbundene Problem löst sich keineswegs. Es ist ein Problem, das wir sehr oft an dieser Stelle haben: Die Zeitverzögerung bei der Einbringung von Gesetzentwürfen ist stets mit einem enormen Zeitdruck in der parlamentarischen Beratung verbunden. Auch hierbei steht zu befürchten - das ist eben angesprochen worden -, dass dieser Gesetzentwurf den Landtag ohne eine Anhörung und ohne eine formelle und materielle Wür
Das, meine Damen und Herren, ist schlichtweg unseriös. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir werden auch seiner Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass es richtig wäre, wenn aus SachsenAnhalt das Signal käme, dass diese Kompetenzen hier nicht geregelt werden.
Ich bin jetzt wahrscheinlich nicht ausreichend geschäftsordnungsfest, aber ich habe drei Fragen; wahrscheinlich gibt es keine Obergrenze.
Erstens. Frau Kollegin Quade, Sie stimmen mir doch sicherlich zu, dass es gerade im Bereich des Polizeirechtes nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um Verantwortlichkeit geht; denn ich kenne keine einzige Vorschrift im SOG, die sich an einer Schuldfrage festmacht.
Zweitens. Wenn immer wieder das Abhörprogramm Prism bemüht wird, dann stimmen Sie mir sicherlich darin zu, dass Prism vor allem so etwas wie eine amerikanische Form der unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung ist und mit der Frage von Bestandsdaten, über die wir heute hier reden, nichts zu tun hat.
Drittens. Ich wage jetzt einfach die dritte Frage zu stellen. Kennen Sie das Abstimmungsverhalten des federführenden Justizministers im Bundesrat, als es darum ging, in der Strafprozessordnung die Bestandsdatenabfrage festzuschreiben?
- O ja. - Fangen wir mit der Schuldfrage an. Herr Erben, ich habe an keiner Stelle die Schuldfrage erwähnt. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass all diese Ermächtigungen, die jetzt zur Debatte stehen, wie auch ein weiter Teil der Ermächtigungen im SOG, die wir sehr scharf kritisiert haben, für die Abwehr einer für unsere Begriffe zu abstrakt formulierten Gefahr erteilt werden sollen und gedacht sind, und zwar bevor eine Straftat passiert ist. Ich habe nicht von Schuld gesprochen. Wir müssten vielleicht in einen persönlichen Dialog treten, wenn wir das klären wollen.
Zur zweiten Frage. Was Programme wie Prism und Tempora angeht, also die verschiedenen Überwachungsprogramme, können wir deren wirkliche Inhalte, glaube ich, im Moment nicht abschätzen.
Ich sagte es bereits: Offenkundig herrscht derzeit eine Empörung, die wir in durchaus relevanten Teilen der Politik und der Gesellschaft erleben, wenn es um Fragen des Datenschutzes und des Umgangs mit Daten geht. An dieser Stelle spielt dieses Gesetz sehr wohl hinein.
Es ist natürlich interessant, wenn ein Land in eben jener Zeit eine solche Regelung zum Umgang mit Daten erlässt. Natürlich hätte ich mir an dieser Stelle ein deutlich anderes Signal gewünscht.
Ich sage nicht, dass Prism und Tempora zu 100 % das Gleiche sind wie die Bestandsdatenauskunft. Dazu lassen sich Prism und Tempora zu wenig einschätzen.
Es ist zu sagen, dass Sie mit der Bestandsdatenauskunft und den hier im Land getroffenen Regelungen sehr wohl Anhaltspunkte nicht nur für eine Standortortung, nicht nur für eine mögliche und durchaus in Teilen, wie bei möglichen Suizidfällen oder befürchteten Suizidfällen, notwendige Ortung, sondern eben auch für eine inhaltliche Überwachung von Kommunikation und den Zugang zu Inhalten von Kommunikation haben. Das haben Sie mit der Herausgabe von PINs und PUKs und anderen Codes zum Sperren von Speichermedien. Vor diesem Hintergrund sehe ich diesen Zusammenhang sehr, sehr deutlich. Ich hätte mir an dieser Stelle ein anderes Signal gewünscht.
Fraktion der GRÜNEN oder der Fraktion DIE LINKE die verschiedenen Abstimmungsergebnisse vorzuwerfen und vorzuhalten.
(Herr Borgwardt, CDU: Das macht ihr nie! - Herr Felke, SPD: Das haben Sie noch nie gemacht! - Unruhe)
Mir ist das Abstimmungsergebnis bekannt. Ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, noch einmal über die Notwendigkeit zu reden und eine inhaltliche Begründung für die Bestandsdatenauskunft und die Zugänge zu erhalten, statt dieses Spielchen zu treiben. Das ist tatsächlich vergleichsweise billiger Wahlkampf. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist meine Überzeugung, dass wir dieses Hohe Haus nicht als Bühne für die große Weltpolitik nutzen sollten.
Wir sollten es daher tunlichst vermeiden, die Diskussion zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten mit der aktuellen Diskussion über Abhörskandale und die Überwachungsprogramme Prism und Tempora der amerikanischen und britischen Geheimdienste zu verbinden.
Frau Quade, Sie haben in Ihrer Pressemitteilung vom 24. Juni 2013 in markigen, gar kräftigen Worten dargelegt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Schnüffelei auf Landesebene legitimiere und Sie die Möglichkeit der Bestandsdatenauskunft für die Polizei und den Verfassungsschutz strikt ablehnen.
Dafür sind wir auch bereit, die hierfür notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Nichts anderes machen wir.
Ich sage es ganz deutlich: Das vorliegende Gesetz schafft für die bisher möglichen Bestandsdatenauskünfte im Bereich der Gefahrenabwehrarbeit der Polizei und für den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eine den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügende neue normative Grundlage.
Es wurde bereits gesagt: Bestandsdaten sind die Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Konkret sind dies bei Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail oder Internetzugangsanbietern ständig gespeicherte Kundendaten wie Name und Anschrift eines Anschlussinhabers, zugeteilte Rufnummern oder andere Anschlusskennungen.