Protocol of the Session on March 21, 2013

Vorhin hat sich der Kollege Herbst mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit der Begriff des Arrests antiquiert sei. Wenn man den Gesetzentwurf und das Verfassungsgerichtsurteil liest, fällt auf, dass immer von amtsangemessener Vergütung die Rede ist. Ich halte den Begriff für problematisch, weil wir eigentlich von leistungsgerechter Vergütung reden.

Ein wesentlicher Punkt des Verfassungsgerichtsurteils war die Aussage, dass es nicht sein könne, dass ein Professor im Eingangsamt am Ende weniger verdiene als ein Sekundarschullehrer mit einer gewissen Berufserfahrung. Die Besoldungsgruppe A 15, Stufe 5 wurde dort als Vergleichsmaßstab herangezogen. Für mich stellt sich die Frage, weshalb das nicht sein darf, weshalb man unterstellt, dass die Leistung eines Sekundarschullehrers per se geringer sein müsse als die eines Professors.

Ich habe auch in den Varianten gesehen, dass man als Alternative über Mindestleistungsbezüge nachgedacht hat. Dies ist am Ende auf einen Punkt zu reduzieren, nämlich dass man feststellen muss, dass das Beamtenbesoldungsrecht und die

Idee, tatsächlich eine Leistungsgerechtigkeit über die Vergütung herzustellen, bei Wissenschaftsbeamten ein Widerspruch in sich ist. Offensichtlich hat man große Mühe, das so umzusetzen, dass es plausibel wird.

Ich will daran erinnern, dass wir bei all den Versuchen immer nur darüber nachdenken, dass der Minderleistende oder derjenige, der 100 % leistet, am Ende auch einen Leistungszuschlag bekommt. Das ist eine Einbahnstraße. Wir gehen also gar nicht davon aus, dass es auch Professoren geben kann, die möglicherweise weniger als 100 % leisten.

Das ist insofern verwunderlich, als wir genau wissen, dass das der Fall sein kann. Ich möchte daran erinnern, dass wir im Unterausschuss Rechnungsprüfung in Bezug auf die Lehrdeputate einmal einen ganz erstaunlichen Sachverhalt hatten. Wir mussten feststellen, dass bestimmte Professoren Mindestvorgaben nicht eingehalten haben. Wenn diese am Ende auch noch eine Leistungszulage bekommen, dann habe ich große Sorge, dass wir noch kommunizieren können, dass leistungsgerecht bezahlt wird.

Insofern muss man vielleicht generell einmal darüber nachdenken, ob im 21. Jahrhundert, in dem wir über den Wettbewerb der klügsten Köpfe, über dynamische Prozesse, über Quellen der Innovation und hochsensible Hochschulstrukturen reden, Wissenschaftsbeamte die Aufgaben überhaupt noch adäquat wahrnehmen können und ob das miteinander vereinbar ist.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE - Herr Knöchel, DIE LINKE: Das ist die Revolution in der CDU!)

Ich glaube, man muss sich durchaus einmal anschauen, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass gute Wissenschaft und gute Forschung und Lehre nur von verbeamteten Wissenschaftlern zu erbringen sind. Das ist zumindest das, was wir in der Arbeitsgruppe besprochen haben. Insofern halten wir in Anbetracht des Urteils den Weg, den der Finanzminister aufgezeigt hat, für richtig.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf federführend im Ausschuss für Finanzen und mitberatend im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu behandeln. Ich freue mich auf die Diskussion. Ich denke, wir können gerade über die Frage, wie man künftig mit dem Status der Professoren umgeht, noch sehr emsig diskutieren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Kollege Barthel, würden Sie eine Frage des Kollegen Lange beantworten?

Natürlich.

Bitte.

Der Kollege Barthel hat bei mir einige Fragen aufgeworfen. Ich möchte sie auf zwei Fragen reduzieren.

Sie haben gerade über die Leistung der Professoren und darüber, wie sie entlohnt werden sollen, gesprochen. Sie haben hinterfragt, ob jemand, der seine Leistung nicht erbringt, noch ein Leistungsbudget bekommen soll. Dass jemand eine Leistungskomponente bekommt, wenn er die Leistung nicht erbringt, das sollte an keiner Hochschule der Fall sein; ansonsten würde das System nicht funktionieren. So habe ich es bis jetzt auch nicht verstanden.

Sie haben die Leistungskomponente besonders hervorgehoben. Mich würde interessieren, wie Sie zu der Einschätzung der Hochschulen stehen, dass dieses Gesetz genau diese Leistungskomponente und auch den Anreiz zur Leistung reduziert. Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage. Herr Barthel, Sie stimmen doch mit mir darin überein, dass die Forderung nach einer amtsangemessenen Entlohnung aus dem Beamtenrecht entsteht. Bedeutet das, dass sich die CDU neuerdings vom Beamtenrecht abwendet und das Beamtentum hinterfragt? Das ist dann tatsächlich, wie mein Kollege Knöchel es gerade gerufen hat, eine Revolution in der CDU.

(Zuruf von der CDU - Herr Knöchel, DIE LINKE: Wir sind bei Ihnen! - Unruhe)

Kollege Knöchel, das, was Sie jetzt gesagt haben, macht mir ein bisschen Angst.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Herr Lange, ich möchte trotzdem versuchen, Ihre Frage zu beantworten. Ganz offen gesprochen, halte ich die derzeitige Regelung mit Leistungsbudget und Grundalimentierung nicht für ein echtes Leistungsentgelt. Ich halte es vielmehr für ein Feigenblatt, wenn man sieht, wie es zum Teil verteilt wird. An der Transparenz gibt es nach wie vor große Kritik.

Ich kenne Professoren, die erhalten über dieses Modell mit Sicherheit keine leistungsgerechte Vergütung; denn sie hätten ansonsten viel mehr verdient. Andere fahren mit der Grundalimentierung überdurchschnittlich gut, weil sie sich eben nicht bei 100 % der Leistung bewegen. Das ist genau

der Mangel an diesem System, wie wir es festgestellt haben.

Ein Leistungssystem, wie wir als Union es verstehen, ist ein Bonus-Malus-System, bei dem es quasi eine Nulllinie bei 100 % und nach unten und oben Abweichungen gibt.

Das soll dann für alle Beamten gelten?

Nein. Das Beamtentum generell wollte ich nicht infrage stellen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, Leute zu verbeamten. Allerdings ist die Frage gerechtfertigt, wen man künftig verbeamtet, wenn man berücksichtigt, welche Lasten für den Landeshaushalt entstehen, gerade was die Frage der Altersversorgung betrifft. Es ist durchaus zeitgemäß, diese Frage zu stellen.

Zur Amtsangemessenheit. Wir haben vorhin auch darüber gesprochen, dass der Begriff der Amtsangemessenheit aus historischer Sicht sicherlich einmal richtig war. Aber wir reden an dieser Stelle nicht über Statusdenken und über Standesdünkel. Wenn man über Amtsangemessenheit spricht, muss man wissen, dass sich daraus ableitet, dass man kraft Status eine bestimmte Grundvergütung verdient hätte, ohne dass dahinter eine Leistung steht. Das halte ich für falsch.

Ich halte den Begriff der leistungsgerechten Bezahlung - im Übrigen ist das, wenn Sie über Mindestlohn sprechen, durchaus ein Postulat, das ich aus Ihrer Fraktion höre - für zeitgemäßer, indem man sich dazu bekennt, angemessen und leistungsgerecht zu bezahlen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. Der Kollege Knöchel möchte Ihnen gern eine Frage stellen.

Sie rennen damit wirklich offene Türen ein. Gibt es bei Ihnen, da Sie es sehr überzeugend vorgetragen haben, schon Überlegungen dazu? Gerade die Frage der Definition von Leistung im Hochschulbereich ist sehr schwierig. Mancher Professor forscht 20 Jahre vor sich hin und erbringt erst nach 20 Jahren die Leistung. Es gibt ein Spannungsfeld zwischen Leistungsdefinition von außen und Freiheit der Wissenschaft. Gibt es schon Überlegungen innerhalb der CDU dazu, wie man dieses Spannungsfeld auflösen kann?

Die Diskussion, die Sie aufgeworfen haben, finde ich hochinteressant. Ich bin bei Ihnen und ich freue mich auf die Diskussion dazu im Ausschuss.

Ich bin erst einmal froh, wenn ich Ihnen auch eine Freude machen kann.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Ich möchte einmal anders anfangen. Wir haben beispielsweise von der GEW eine Stellungnahme erhalten, in der steht, Leistungsanreize hätten in den Hochschulen nichts zu suchen. Darin steht - ich verkürze es einmal -, sie seien schädlich. Leistungswettbewerbe zwischen Professoren und Fakultäten seien schädlich - so steht es darin. Das kann ich vorlesen. In der Stellungnahme steht auch, sie plädierten dafür, die leistungsabhängige Vergütung abzuschaffen. Das finde ich äußerst bemerkenswert.

Vielleicht liegt Ihre Freude und Verwunderung darin begründet, dass der Finanzpolitiker eigentlich zu einem originären Hochschulthema spricht. Ich möchte natürlich den Kollegen nicht vorgreifen, aber die Frage, wie wir auch im Wettbewerb um die klügsten Köpfe künftig eine leistungsgerechte Bezahlung hinbekommen, um uns Spitzenkräfte leisten und die Spreu vom Weizen trennen zu können, die halte ich für legitim.

Der Finanzminister hat vorhin gesagt, angesichts der Perspektive, die wir in Sachsen-Anhalt haben, was die Spielräume angeht, darf es keine Denkverbote geben. Es müssen auch solche Themen angefasst werden. Zumindest bei den Finanzpolitikern haben Sie in der Frage, wer verbeamtet werden muss und wie man damit umgeht, Verbündete.

Wir werden die Diskussion sehr offen, allerdings auch ergebnisoffen führen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert. - Sammeln Sie sich erst einmal. Ich sage inzwischen noch etwas an.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Ich bin ganz versammelt!)

- Wunderbar. - Ich sage noch etwas zur Aktualisierung der Tagesordnung. Nach dem Tagesordnungspunkt 12 machen wir, wenn die Zeit dafür ausreicht, mit den Tagesordnungspunkten 13, 22 und 23 weiter. Den vorhin angekündigten Tagesordnungspunkt 18 behandeln wir heute nicht.

Frau Professor Dalbert, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer persönlichen Einlassung zu diesem Tagesordnungspunkt anfangen, damit es keine Missverständnisse gibt. Wir reden an dieser

Stelle nicht über meine Professorenbesoldung, sondern über die W-Besoldung.

(Heiterkeit)

Die W-Besoldung betrifft Professoren und Professorinnen, die seit dem Jahr 2005 in diesem Land berufen wurden oder künftig berufen werden. Meine Berufung erfolgte im Jahr 1998. Ich bin werde nach der Besoldungsordnung C besoldet. Auch wenn ich diesen Landtag verlassen würde, würde für mich wieder die Besoldungsordnung C gelten.

Ich stehe hier schlicht als hochschulpolitische Sprecherin meiner Fraktion. Meine Fraktion hofft, dass ich diese komplizierte Materie durchdringen kann.

Ich bin sehr froh, dass wir diesen Gesetzentwurf heute in erster Lesung behandeln. Es ist auf den Tag genau ein Jahr her, dass wir einen Antrag eingebracht haben, der die Bitte an die Landesregierung enthielt, möglichst zügig einen eigenen Vorschlag hierzu vorzulegen.

Wenn man sich jetzt den Vorschlag ansieht, dann stellt man fest, dass er verschiedene Punkte beinhaltet. Das eine ist die Anhebung der W-2-Besoldung im Grundgehalt. Das ist der Weg, den die Landesregierung gewählt hat, um dem Verfassungsgerichtsurteil Genüge zu tun. Sie hat in der Folge richtigerweise auch die W-3-Besoldung angehoben, damit dem Abstandsgebot Genüge getan wird. Ich denke, das ist erst einmal ein guter Entwurf.