Protocol of the Session on February 21, 2013

Die erste Frage stellt die Abgeordnete Frau Dr. Klein zum Thema Ortsdurchfahrt Siersleben.

Herr Präsident! Herr Minister Webel! In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 18. Februar 2013 in der Ausgabe für das Mansfelder Land stand ein kleiner Artikel, dem zu entnehmen war, dass die Ortsdurchfahrt Welfesholz und Siersleben so, wie es die Bürgerinitiative vorgeschlagen hatte, nicht geht.

Nun wissen Sie und diejenigen, die aus der Gegend kommen, dass die beiden Ortschaften, insbesondere die Gemeinde Siersleben, stark belastet sind. Als ich am Dienstagabend gegen 18.45 Uhr nach Hause gefahren bin, sind vor mir acht Lkw mit Hänger mit Auricher Kennzeichen in Kolonne gefahren. Die Strecke wird also zunehmend durch den Lkw-Verkehr genutzt. Bis die Verlängerung der A 71 gebaut sein wird, dauert es noch.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, um insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Siersleben eine Lösung anzubieten, die sie entlastet?

Frau Dr. Klein, zum Thema Siersleben fand vor gut einem Jahr schon einmal eine Beratung vor Ort mit dem Abgeordneten Herrn Leimbach statt. Im Gegensatz zu der bis dahin vorherrschenden Meinung, dass wir in Siersleben nichts zu tun brauchen, weil sich die Verkehrsströme nach dem Neubau der ganzen Strecken um Siersleben herum so gestalten, dass dort keine Belastung auftritt, habe ich mich vor Ort überzeugen lassen, dass dort wirklich eine erhebliche Belastung gegeben ist. Die Landesstraßenbaubehörde hat jetzt den Auftrag zu prüfen, wie groß die Belastungen sind und welche Veränderungen dort vorgenommen werden können.

Ich glaube, dass es nur mit einer Ortsumfahrung gehen wird. Aber Sie kennen auch die Problematik der Ortsumfahrungen, die das Land finanzieren muss. Dort haben wir zurzeit einen Vorlauf. Wir hätten Baurecht für Projekte im Wert von 25 Millionen €; aber wir haben keinen Cent für Neubaumaßnahmen. Vielleicht gelingt es uns einmal gemeinsam, Geld auch für solche Maßnahmen bereitzustellen.

(Zuruf: 2050!)

Die Vorsitzende des Finanzausschusses nickt wohlwollend. Das muss nicht von Nachteil sein.

Herr Minister Webel, die nächste Frage zum Thema Verkehrspolitik, konkret zum Saale-Seitenkanal, stellt der Abgeordnete Herr Dr. Köck.

Ich habe eine kurze Frage, Herr Minister. Welche Absprache gibt es mit Minister Ramsauer zum Saale-Seitenkanal?

Herr Dr. Köck, am 19. November 2012 gab es in Berlin eine Zusammenkunft mit dem Bundesver

kehrsminister Dr. Ramsauer und dem zuständigen Abteilungsleiter Herrn Klingen. Von unserer Seite waren Herr Fahsel, der zuständige Abteilungsleiter im MLV, und ich dabei.

Wir haben uns darüber verständigt - das liegt auch schriftlich vor -, dass wir die ganze Problematik Planco-Gutachten und unsere Stellungnahme dazu jetzt nicht weiterverfolgen. Vielmehr werden wir im Jahr 2015, wenn der nächste Bundesverkehrswegeplan aufgestellt wird, unsere Probleme ausfechten und jetzt diese Spiegelfechterei lassen.

Danke schön, Herr Minister.

Die nächste und für heute letzte Frage Ihr Ressort betreffend in Bezug auf die Bundesratsinitiative zum Fluglärm stellt Herr Abgeordneter Weihrich von der Fraktion der GRÜNEN.

Herr Minister! Meine Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz hat in den Bundesrat einen Gesetzentwurf zum Fluglärm eingebracht.

(Frau Budde, SPD: Zum oder gegen?)

Darin beantragt das Land Rheinland-Pfalz verschiedene Änderungen zum Luftverkehrsgesetz, um damit einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu erreichen.

Ich habe die ganz einfache Frage: Wie wird sich die Landesregierung zu dieser Gesetzesinitiative des Landes Rheinland-Pfalz verhalten?

Wir werden uns insbesondere mit unseren Nachbarländern Thüringen und Sachsen abstimmen, auch mit Brandenburg. Dann werden wir, so denke ich, eine vernünftige Lösung finden, wie wir uns gemeinsam zu diesem Gesetz verhalten werden.

Es gibt eine Nachfrage.

Der Gesetzentwurf ist ja aktuell in dieser Plenarperiode im Bundesrat. Daher bitte ich Sie um eine klare Auskunft zu dieser Initiative. Das muss doch im Grunde genommen schon jetzt im Land abgestimmt sein. Insofern muss doch nun ein Votum zu erfragen sein.

Wir stimmen die Dinge für den Bundesrat immer im Kabinett ab und legen fest, wie wir uns dazu ver

halten werden. Wir werden uns am Dienstag eine Meinung dazu bilden.

Das ist aber doch aktuell in dieser Plenarperiode.

Es wird eine Kabinettsentscheidung geben; das ist nicht meine persönliche Entscheidung.

Eine letzte Nachfrage zu dem Themenkomplex.

(Zuruf)

Nein, wir entscheiden immer vor der Bundesratssitzung im Kabinett.

Wir können hier keine Dialoge führen. Das ist vielleicht in der Kantine besser geeignet.

Lassen Sie sich das Verfahren von Herrn Robra erklären.

Es gibt keine weitere Nachfrage. Damit ist diese Frage für heute beantwortet.

Wir kommen zum letzten Komplex: Gleichstellungspläne am Uniklinikum. Das ist eine Frage des Abgeordneten Lange an Frau Ministerin Professor Dr. Wolff.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, in der „MZ“ vom 7. März 2012 war zu lesen, dass es am Uniklinikum in Halle noch keinen Gleichstellungsplan gibt. Ein Jahr später - es ist bald wieder Frauentag - möchte ich nachfragen: Haben die Unikliniken in Halle bzw. in Magdeburg entsprechende Gleichstellungspläne und Konzepte zur Frauenförderung? Wenn das nicht der Fall ist: Warum ist das so?

Danke für die Nachfrage. - Die Uniklinik Halle hat meines Wissens seit 2009 einen Gleichstellungsplan. Auch er muss überarbeitet werden. Er wird gerade überarbeitet, soviel ich weiß.

Die Uniklinik Halle hatte letztes Jahr in der Tat noch keinen Gleichstellungsplan. Das war eines der vielen Themen, die in der Vergangenheit dort nicht besonders gut bearbeitet wurden. Das hat ja unter anderem dazu geführt, dass wir einen Wechsel in der Geschäftsführung herbeigeführt haben. Die neue kaufmännische Direktorin Frau Dr. Hailer hat sich dieses Thema auf den Schreibtisch gezogen. Mein letzter Informationsstand ist, dass nunmehr eine Fassung des Plans zumindest im Entwurf vorliegt, die gerade mit den zuständigen Partnern im Klinikum abgestimmt wird.

Eine Nachfrage.

Wissen Sie, wann das der Fall sein soll? - Wir haben ja das Uniklinikum schon seit vielen Jahren als Anstalt des öffentlichen Rechts. Daher wäre ein Gleichstellungsplan eigentlich schon eher zu erwarten gewesen. Werden Sie sich als Aufsichtsrätin dafür einsetzen, dass die Uniklinik in Halle möglichst zügig einen solchen Gleichstellungsplan bekommt?

Dies tue ich nicht nur als Aufsichtsratsvorsitzende, sondern auch aus generellem persönlichen Interesse an dieser Thematik. Sie können sicher sein, dass wir da regelmäßig nachfragen und versuchen, so gut es geht, ohne die internen Diskussionsprozesse völlig zu „vergewaltigen“, Nachdruck hineinzubringen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Die beiden letzten Fragen im Rahmen der heutigen Befragung der Landesregierung betreffen das Ressort Justiz, Recht und Verfassung und gehen an Frau Ministerin Professor Dr. Kolb. Die folgende Frage stellt die Abgeordnete Frau Lüddemann zum Thema Gleichstellungsbeauftragte.

Frau Ministerin, in der letzten Woche wurde in Thüringen ein neues Gleichstellungsgesetz verabschiedet. Dort ist die Möglichkeit eröffnet worden, dass die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten auch von Männern wahrgenommen werden kann. Ich bin interessiert zu erfahren, wie Sie dies bewerten und ob Sie eine Übertragbarkeit auf Sachsen-Anhalt sehen oder gar anstreben.

Ich muss nachfragen: Meinen Sie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten?

Wir haben eine ganz klare Regelung bei uns im Frauenfördergesetz, wonach die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen ausschließlich von einer Frau wahrgenommen werden kann.

(Zustimmung)

In den letzten Monaten gab es einige Auslegungsschwierigkeiten auf kommunaler Seite. Es gab Ausschreibungen, Bewerbungsverfahren, bei denen durchaus auch Männer in Betracht gezogen worden sind. Wir haben das mit dem Innenminister Herrn Stahlknecht noch einmal klargestellt.

Ich halte es nach wie vor für richtig, dass Gleichstellungsbeauftragte Frauen sind. Es geht insbesondere um Ansprechpartnerinnen für Frauen, wenn es um Fragen von Gewalt geht, wenn es um Fragen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geht. Deshalb gibt es gute Gründe dafür, dass wir bei unserer bisherigen Regelung bleiben.

Danke schön.

Eine letzte Frage auch an Sie, Frau Ministerin, betrifft das Thema Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht. Das ist eine Frage des Abgeordneten Uwe Loos.

Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie wird sich die Landesregierung bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf bezüglich einer Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Bundesrat verhalten?