Protocol of the Session on February 21, 2013

Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie wird sich die Landesregierung bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf bezüglich einer Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Bundesrat verhalten?

Das steht noch nicht fest, weil die Fassung, über die der Bundesrat zu befinden hat, im Moment noch nicht klar ist. Derzeit gibt es noch Diskussionen im Bundestag. Am 13. März 2013 wird im Bundestag noch einmal eine Expertenanhörung stattfinden. Die Länder haben sich ganz klar dazu positioniert, was sie vom Bundesjustizministerium erwarten, insbesondere was die Verbesserung der Einnahmesituation betrifft.

Wir werden unser Abstimmungsverhalten natürlich davon abhängig machen, welche finanziellen Auswirkungen die letzte Fassung des Gesetzes auf Sachsen-Anhalt hat.

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Frau von Angern.

Frau Ministerin, gesetzt den Fall - das ist natürlich Glaskugelleserei -, es bleibt bei dem Entwurf, der gerade beraten wird - sprich: die Einnahmesituation für die Länder, die Sie kritisiert haben, bleibt aus Ihrer Sicht ähnlich schlecht -, werden Sie dann dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen oder werden Sie sich der Stimme enthalten?

Über das Abstimmungsverhalten wird das Kabinett im Vorfeld befinden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir das dann machen, wenn wir ganz genau wissen, wie das Gesetz aussieht. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Damit ist auch diese für heute letzte Frage beantwortet worden. Ich schließe hiermit die Befragung der Landesregierung ab.

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 21. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrerer Abgeordneter - Drs. 6/1814

Es gibt sechs Kleine Anfragen. Die Frage 1 stellt Herr Abgeordneter Dietmar Weihrich zum Thema Sachstand zur Deponie Roitzsch. Die Frage wird vom Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herrn Dr. Hermann Onko Aeikens beantwortet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drs. 6/1047 vom 24. April 2012 geht hervor, dass für die Deponie Roitzsch noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Im Rahmen einer Vorortbegehung durch die Bürgerinitiative im Beisein des Landesverwaltungsamts wurde festgestellt, dass bereits Baumaßnahmen durchgeführt wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde inzwischen ein Planfeststellungsbeschluss erteilt? Wenn nein, wann rechnet die Landes

regierung mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens?

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Baubeginn bereits erfolgte? Hat die Landesregierung den Baubeginn genehmigt? Wenn nein, wie wird die Landesregierung auf die Baumaßnahmen reagieren? - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Herrn Weihrich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Bisher wurde durch das zuständige Landesverwaltungsamt der Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie Roitzsch noch nicht erteilt; jedoch ist das Planfeststellungsverfahren weitgehend abgeschlossen.

In den nächsten Wochen wird der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses dem Vorhabenträger zur Anhörung nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zugehen, um ihm letztmalig vor der Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses Gelegenheit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.

Hinsichtlich der zweiten von Herrn Weihrich aufgeworfenen Frage kann ich mitteilen, dass weder ein vorzeitiger Baubeginn erfolgte, noch ein solcher von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

Von Vertretern der Bürgerinitiative „Keine Hochmülldeponie in Roitzsch“ wurde der Verdacht geäußert, es sei ungenehmigt mit der Errichtung der Deponie begonnen worden. Die Bürgerinitiative begründete diesen Verdacht mit einer Wallaufschüttung parallel zur B 100.

Im Ergebnis eines Ortstermins teilte das Landesverwaltungsamt der Bürgerinitiative am 26. November 2012 schriftlich mit, dass die Prüfung der vorliegenden Unterlagen ergeben habe, dass diese Wallaufschüttung nicht im Zusammenhang mit der geplanten Deponie stehe.

Danke schön.

Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Henke auf. Er stellt die Frage 2 zum Thema Zukunft der Altschuldenhilfeentlastung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition von CDU/CSU und FDP versprach im Jahr 2009, den Erfolg des Programms „Stadtumbau Ost“ nicht

durch ungelöste Altschuldenprobleme gefährden zu wollen. Mit dem in der Drs. 5/80/2776 B festgehaltenen Landtagsbeschluss wurde die Landesregierung im Jahr 2010 gebeten, sich auf Bundesebene für die Streichung der Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen einzusetzen. Zum Ende des Jahres 2013 läuft die bisherige Regelung zur Altschuldenhilfeentlastung aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Altschuldenhilfeentlastung für den Stadtumbauprozess, und wie sollte sich eine Anschlussregelung gestalten, um den notwendigen Prozess des Stadtumbaus Ost weiterhin erfolgreich zu flankieren?

2. In welcher Weise hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass in Ostdeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt nach Ablauf des Jahres 2013 die Streichung der Altschulden weiter erfolgen kann, und in welcher Weise ist die Landesregierung seit dem Beginn der sechsten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt in der oben beschriebenen Angelegenheit auf Bundesebene aktiv gewesen?

Danke schön. - Die Antwort wird der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Thomas Webel geben. Herr Minister, bitte.

Sehr geehrter Herr Henke! Wir alle wissen, die Altschuldenhilfeverordnung hat als Anreizinstrument entscheidend dazu beigetragen, dass in SachsenAnhalt mithilfe des Programms „Stadtumbau Ost“ viele Wohneinheiten vom Markt genommen werden konnten. Dabei handelte es sich meist um Gebäude mit einem hohen Leerstand und mit nur geringen Vermietungschancen. Sie selbst wissen das aus Haldensleben. Dort sind auch einige vom Markt genommen worden.

In Sachsen-Anhalt haben 81 Wohnungsunternehmen Sanierungskonzepte vorgelegt. Bis zum Ende des Jahres 2012 ist im Land eine Altschuldenentlastung für ca. 3,5 Millionen m² abgerissener Wohnfläche bewilligt worden, was etwa 63 000 Wohneinheiten entspricht.

Die Gesamtbewilligung der KfW zur Übernahme von Altschulden für abgerissene Wohnungen im Land Sachsen-Anhalt beträgt knapp 286,5 Millionen €. Die Summe der bisher erfolgten Mittelabrufe liegt bei exakt 253 Millionen €. Wir haben also noch gut 33 Millionen € zur Verfügung.

Deshalb haben wir uns das ehrgeizige Ziel vorgenommen, im Jahr 2013, in dem letztmalig die Möglichkeit der Altschuldenentlastung besteht, den Ab

riss von Wohngebäuden im Land Sachsen-Anhalt noch einmal verstärkt zu fördern, um das beantragte Entlastungsvolumen auszuschöpfen.

Sehr geehrter Herr Henke, Ihre Frage nach der Gestaltung der Anschlussregelung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der zweiten Frage, die ich wie folgt beantworte:

Sie haben es selbst gesagt. Bereits im Koalitionsvertrag für die sechste Legislaturperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt haben sich die Koalitionspartner zu einem schnellstmöglichen Erlass der Altschulden für abgerissene Wohnungen bekannt. Wir sind aber leider nicht Herr des Verfahrens. Sie wissen selbst, dass der Bund Herr des Verfahrens ist. Diesem Anliegen entsprechend haben sich die neuen Länder bereits mehrfach mit Nachdruck an den Bund gewandt. Zum letzten Mal haben wir bei der Bauministerkonferenz dem zuständigen Staatssekretär eindringlich gesagt, dass Handlungsbedarf bestehe.

Wir wissen aber, bereits im Jahr 2010 legte Empirica das im Auftrag des Bundes erstellte Gutachten „Altschuldenhilfe und Stadtumbau“ vor, in dem kein Bedarf für die Fortführung der Altschuldenhilfeentlastung in der bestehenden Form nach dem Jahr 2013 erkannt wurde.

Auf dieses Fazit bezog sich das Bundesbauministerium. In diesem Sinne teilte der Bundesbauminister Dr. Ramsauer bereits im November 2011 mit, dass angesichts des Vorhabens der Haushaltskonsolidierung die Priorität gegenwärtig bei der Finanzierung der Städtebauförderung liege. Gleichwohl sagte er aber zu, das vorliegende Gutachten vor dem Auslaufen der Härtefallregelung nach § 6a des Altschuldenhilfegesetzes zu aktualisieren und im Hinblick auf aktuelle und zu erwartende Anforderungen des Stadtumbaus Ost zu ergänzen.

Diese aktualisierte Begutachtung sollte gemeinsam mit dem Bericht zum Stadtumbau Ost dem Deutschen Bundestag im Herbst 2012 vorgelegt werden. Der Bericht zum Stadtumbau Ost wurde termingerecht vorgelegt, ein neuerliches Gutachten zum Altschuldenhilfegesetz bedauerlicherweise nicht. Daran wird aber weiter gearbeitet.

Im Dezember 2012 fand die erste Sitzung des Expertenkreises zur Begleitung des Gutachtens „Anreizinstrumente für Investitionen im Stadtumbau Ost - Alternativen zur Altschuldenhilfe“ statt. Das nächste Treffen ist für den 19. März 2013 vorgesehen.

In der ersten Sitzung wurde ein Resümee zu den Altschulden gezogen. Eine Aktualisierung der Aussagen zur Altschuldenhilfe wurde zwar als notwendig erachtet, insgesamt aber als wenig zukunftsorientiert bewertet.

Trotz dieser wenig optimistischen Aussichten schließe ich mich an dieser Stelle ausdrücklich

den Forderungen der wohnungswirtschaftlichen Verbände unseres Landes sowie der Position des GdW an. Sie wissen, der Präsident vertritt Gott sei Dank unsere Meinung.

Ohne die notwendige Altschuldenregulierung würde der weitere Erfolg des Stadtumbaus Ost gefährdet. Das wissen wir selbst. Welches Wohnungsunternehmen würde weiter Wohnungen vom Markt nehmen, wenn es auf den Altschulden sitzen bliebe? - Dieses Problem ist natürlich schwierig, weil es deutschlandweit betrachtet werden muss.

Ich denke, es muss deutlich gemacht werden, dass mit dem Auslaufen der Regelungen des Altschuldenhilfegesetzes am Ende des Jahres 2013 ein Anreiz für die Wohnungswirtschaft erlischt, sich aktiv am Stadtumbauprozess zu beteiligen. Deshalb gibt es natürlich die Forderung, weitere Anreizinstrumente für die Beteiligung der Wohnungswirtschaft am Stadtumbauprozess zu schaffen. Diese Anreizinstrumente erwarte ich von dem derzeit in Arbeit befindlichen Gutachten.

Wir werden uns mit diesem Gutachten unverzüglich auseinandersetzen, wenn es vorliegt, und für die für Sachsen-Anhalt nötigen Umsetzungsinstrumente sorgen, um vor allen Dingen die sachsenanhaltische Wohnungswirtschaft und den Stadtumbau in unserem Land finanziell besser zu stellen.

Wir müssen gemeinsam dafür streiten, diese Instrumente für uns zu gestalten. Es gibt Diskussionsthemen, die kennen Sie auch, Herr Henke, dass man die Wohnungswirtschaft eventuell im Gegenzug zum Erlass von Altschulden verpflichtet, im innerstädtischen Bereich neu zu bauen. Wir sind noch nicht am Ende. Wir warten erst einmal den 19. März ab. Ich werde Sie darüber gern im Ausschuss informieren.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Danke schön, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung. Es gibt dennoch eine Nachfrage. - Herr Abgeordneter Henke.

Ich möchte auf Ihre letzten Ausführungen eingehen. In dem Empirica-Gutachten wurden Empfehlungen gegeben, wie es künftig gestaltet werden kann. Sie sprachen eben von diesen Anreizinstrumenten, die möglicherweise in diese Richtung gehen. Meine Frage: Würde die Landesregierung es unterstützen, den Empfehlungen von Empirica zu folgen?