Abschließend können wir Folgendes festhalten: Wer die Novelle verhindern will, der schwächt bewusst oder unbewusst die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt.
Gestatten Sie mir abschließend noch einige Worte zu der von der Opposition geforderten gesetzlich verankerten individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Polizeibeamte ständig als diejenigen stigmatisiert werden, vor denen es die Gesellschaft zu schützen gilt.
Ich erinnere an eine Befragung der GdP am Ende des letzten Jahres in Niedersachsen. Im Ergebnis haben sich fast 10 000 Polizeibeamte nahezu einstimmig gegen eine Kennzeichnung ausgesprochen.
Ich nehme in Sachsen-Anhalt wahr, dass die Polizei genauso aufgestellt ist wie in Niedersachsen. Meine Damen und Herren! Wir werden uns nicht über die berechtigten Interessen der Polizisten hinwegsetzen.
Interessant finde ich auch das Argument der LINKEN, dass die Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen für eine rechtsstaatliche Transparenz vonnöten sei. Ich sage es noch einmal: Unsere Polizistinnen und Polizisten denken und handeln rechtsstaatlich. Wir haben die beste Polizei, die es in diesem Lande je gegeben hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die taktische Kennzeichnung von Einsatzhundertschaften, Zügen und Gruppen sowie polizeiinterne Videografien ermöglichen eine individuelle Zurechenbarkeit eines möglichen Fehlverhaltens einzelner Beamter. Hierdurch wird das grundgesetzlich verbürgte Recht des Einzelnen auf effektiven Rechtschutz abgesichert, aber auch die Interessen unserer Polizisten, die jeden Tag für die Allgemeinheit ihre Knochen hinhalten und sich damit auch Gefahren aussetzen, hinreichend gewahrt.
Wir lehnen daher die von der Opposition geforderte individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizisten in geschlossenen Einsätzen ab.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Sport und um die Ablehnung der als Tischvorlage ausgereichten Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Kolze. Es gibt eine Anfrage des Faktionsvorsitzenden Herrn Gallert. Möchten Sie diese beantworten? - Bitte schön, Herr Gallert.
Herr Kolze, nur einen kurzen Hinweis. Dass es sich um eine Tischvorlage handelt, ist nicht so schlimm, da Sie die Änderungsanträge kennen. Sie sind alle schon einmal im Innenausschuss gestellt worden. Wir hätten Sie nicht überfahren.
meinsamen Ankündigung der Fraktionen DIE LINKE und der GRÜNEN, Klage vor dem Landesverfassungsgericht einzulegen für den Fall, dass die aufgezählten Bestimmungen in diesem SOG enthalten bleiben, war bewusst gewählt, um der Koalition die Möglichkeit zu geben, diesem Problem abzuhelfen.
Der Zeitpunkt der Ankündigung hat nichts mit der Vorlage einer Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu tun, der übrigens nicht die Funktion eines Landesverfassungsgerichts hat. Einen solchen Eindruck konnte man bei Ihrer Argumentation gewinnen.
Die Ankündigung war ausdrücklich auf die Aspekte bezogen, die in Ihrer Novelle zum SOG enthalten waren, um Ihnen die Möglichkeiten zu geben, rechtzeitig darauf zu reagieren. Das ist aus unserer Perspektive auch danach nicht geschehen. Daraus erklärt sich aber der Zeitpunkt der Ankündigung.
Eine konkrete Frage habe ich Ihrem Statement nicht entnehmen können. In einem Punkt haben Sie Recht, verehrter Herr Kollege Gallert: Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ersetzt natürlich in keiner Weise unser Landesverfassungsgericht. Diesen Eindruck wollte ich auch nicht vermitteln. Aber ich konnte Ihrer bisherigen Argumentation entnehmen, dass die Würdigung des GBD in Ihrer geschätzten Meinung sehr hoch ist. Nur deswegen habe ich das an dieser Stelle angeführt. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Kolze. - Zum Schluss der Debatte spricht der Abgeordnete Herr Striegel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kolze, die Opposition gefährdet die Sicherheit dadurch unbewusst oder bewusst, dass sie gegen dieses Gesetz stimmt und sich dann auch noch erdreistet, nach Dessau klagen zu gehen. Ich glaube, das glauben Sie noch nicht einmal selber. Das ist eine Behauptung, die Sie an dieser Stelle aufstellen. Das ist, um Sie einmal aus einer Pressemitteilung zu zitieren, nahezu boshaft.
über einen sehr langen Zeitraum, nämlich seit Sommer 2012, betrieben haben, nicht darum, mit Polemik zu arbeiten. Es geht nicht darum zu schauen, ob es in den Jahren einen technischen Fortschritt gegeben hat. Vielmehr geht es darum zu schauen, wie dieser technische Fortschritt und die Entwicklungen in der Sicherheitspolitik unter Wahrung von Grund- und Bürgerrechten ihren Niederschlag in einem Polizeigesetz finden können.
Dazu hat meine Fraktion - ich glaube, auch die Fraktion DIE LINKE - gute Vorschläge gemacht. Die haben Sie samt und sonders ignoriert. Dazu muss ich schon sagen: Das zeugt von Ignoranz Ihrerseits gegenüber den Vorschlägen der Opposition. Damit gefährden Sie letztlich ein geordnetes parlamentarisches Verfahren.
Herr Kollege Erben, den Verweis auf andere Bundesländer gibt es hier ja häufig; das machen wir manchmal auch, das ist auch nicht grundsätzlich falsch. Ich könnte jetzt bezüglich der CDU auf die fortschrittlicheren Kollegen in Brandenburg verweisen. Das will ich alles nicht tun. Der entscheidende Punkt ist für mich: Der Verweis auf andere, die etwas tun, macht schlechtes Handeln nicht besser.
Bloß weil eine grün-rote Regierung in Baden-Württemberg unsinnige Gesetze verzapft und der SPDInnenminister dort als Hardliner gilt, muss das von uns noch lange nicht aufgegriffen werden. Damit sind unsere verfassungsrechtlichen Bedenken doch nicht einfach vom Tisch zu wischen.
Herr Kollege Erben, nur um es deutlich zu machen: Ich habe den SPD-Innenminister in besonderer Weise kritisiert.
Zur technischen Entwicklung. Keiner stellt in Abrede, dass wir der technischen Entwicklung auch an der Stelle Folge leisten und mit ihr Schritt halten müssen. Es ist überhaupt nicht die Frage, Herr Kollege Bommersbach, dass selbstverständlich sichergestellt werden muss, dass es bei einer vermuteten Sprengvorrichtung möglich ist, eine Funkzelle abzuschalten. Aber dann schreiben Sie das doch in das Gesetz! Wir werden Ihnen nachher noch die Möglichkeit dazu geben; wir beantragen eine getrennte Abstimmung. Übernehmen Sie dann den entsprechenden Passus aus unserem Änderungsantrag, der lautet: „im Nahbereich einer Sprengvorrichtung …“
Zur Quellen-TKÜ und zur Rolle des GBD. Herr Kollege Kolze, ich konnte mich bei Ihrer Rede davon überzeugen, dass Sie die Stellungnahme des GBD vollständig gelesen haben. Ihnen wird aufgegangen sein - das haben Sie ja erwähnt -, dass der GBD mit der ihm eigenen und, wie ich glaube, auch korrekten Zurückhaltung, aber dennoch deutlich an einigen Stellen gesagt hat, er sieht im konkreten Fall der Quellen-TKÜ Schwierigkeiten.
Bezüglich der Quellen-TKÜ ist der Minister übrigens wortbrüchig geworden; auch das ist wichtig zu sagen. Es hieß vorher, im neuen SOG werde keine Quellen-TKÜ enthalten sein.
Der GBD hat für eine Streichung plädiert, weil wir weit davon entfernt sind, eine rechtskonforme Software zu bekommen. Ich gehe davon aus - das sage ich sehr deutlich -, dass wir niemals eine rechtskonforme Software bekommen werden. Denn wir werden niemals aus der Schwierigkeit herauskommen, dass wir die Integrität informationstechnischer Systeme nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Moment tatsächlich sichern können, in dem wir Staatstrojaner, in dem wir Schadsoftware auf solche Systeme aufspielen.
Abschließend zur polizeilichen Kennzeichnung. Herr Kollege Kolze, auch die beste Polizei - ich gehe davon aus, dass die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt zumindest in dem Streben unterwegs ist, die beste Polizei dieser Bundesrepublik zu sein - macht Fehler. In dieser besten Polizei, die Fehler macht, weil dort Menschen am Werk sind, müssen Fehler aufgeklärt werden.
Wir können die Fehler nicht aufklären, wir können keine individuelle Verantwortlichkeit sichern, weil wir nicht wissen, wer im Zweifel bei polizeilichen Einsatzlagen gehandelt hat. Das ist ein Zustand, der beendet werden muss. Es muss endlich Rechtsstaatlichkeit hergestellt werden.
Herr Präsident, ich beantrage namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genauso wie die LINKE eine namentliche Abstimmung zu dem Teil der Kennzeichnungspflicht und zum Gesetz insgesamt. Ich bitte darum - auch das hatte ich schon erwähnt -, über die einzelnen Punkte des gemeinsamen Änderungsantrages der GRÜNEN und der LINKEN einzeln abzustimmen, damit den Kolleginnen und Kollegen die Chance gegeben wird, ein differenziertes Abstimmungsverhalten zu zeigen.
Meine Damen und Herren! Abschließend noch eine kurze Bemerkung an die SPD gerichtet und dazu, was der Kollege Erben hier zum Thema Koalitionsräson ausgeführt hat. Es ist das Gewissen, nicht die Koalitionsräson, die das Handeln eines
Abgeordneten und sein Abstimmungsverhalten bestimmen sollte. Die Verfassung, meine Damen und Herren, steht über dem Koalitionsvertrag. - Herzlichen Dank.
Schönen Dank, Herr Kollege Striegel. - Die Debatte ist beendet. Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Hierzu gibt es ein paar Fragen zu klären.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ist in die Abschnitte I, II und III gegliedert. Hierzu liegen Anträge vor, die schon berücksichtigt worden sind, sowie Änderungsanträge, die sich alle auf den Abschnitt III beziehen.
Des Weiteren sind zwei namentliche Abstimmungen beantragt worden. Bei der einen namentlichen Abstimmung ist klar und unstrittig, wann sie durchzuführen ist, nämlich bei der Abstimmung über das Gesetz insgesamt. Das haben die beiden Oppositionsfraktionen beantragt.