Des Weiteren sind zwei namentliche Abstimmungen beantragt worden. Bei der einen namentlichen Abstimmung ist klar und unstrittig, wann sie durchzuführen ist, nämlich bei der Abstimmung über das Gesetz insgesamt. Das haben die beiden Oppositionsfraktionen beantragt.
Herr Striegel hat eben den Antrag gestellt, eine namentliche Abstimmung über einen einzelnen Sachverhalt, nämlich die Kennzeichnungspflicht, vorzunehmen. Dies würde sich auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/329 beziehen. Damit ist nach Ihrem Antrag, wenn ich es richtig verstehe, die namentliche Abstimmung durchzuführen, wenn wir über den Abschnitt II der Beschlussempfehlung abstimmen. Wenn Ihr Gesetzentwurf bei der namentlichen Abstimmung keine Mehrheit bekommt, ist das damit entschieden. - Das Abstimmungsverfahren ist somit klar.
Ich lasse nunmehr über den Abschnitt I der Beschlussempfehlung abstimmen. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/334 abzulehnen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Niemand. Damit hat Abschnitt I der Beschlussempfehlung die Mehrheit gefunden.
Wir stimmen über den Abschnitt II der Beschlussempfehlung ab. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/329 abzulehnen.
Hierzu ist eine namentliche Abstimmung beantragt worden. Sie ist vorbereitet worden. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.