Wir sind uns als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eben nicht sicher, ob dieses Gesetz vor den Gerichten trägt. Aus diesem Grund enthalten wir uns der Stimme. Ich finde, das hat nichts mit politischem Wegducken zu tun. Es geht vielmehr darum, dass wir aus der Oppositionssicht sagen: Wir sind uns mit Blick auf das Konzessionsmodell eben nicht sicher, ob es so, wie Sie das im Gesetz gestaltet haben, trägt. Wir wären hierzu eher der Vorgabe des GBD gefolgt. Daraus folgt unsere Enthaltung.
Herr Striegel, ich denke, dass wir momentan in einer Situation sind, in der wir keine Rechtssicherheit haben. Diese Situation hat uns mehr oder weniger zum Handeln gezwungen. Wir haben dieses Thema vor eineinhalb oder zwei Jahren begonnen und haben versucht, mit einer Übergangslösung ein wenig Rechtssicherheit herauszuholen. Das ist uns am Ende nicht gelungen.
Deshalb denke ich, dass wir etwas tun müssen. Man kann sich nicht darauf zurückziehen, das ein bisschen so und ein bisschen so zu sehen. Deshalb habe ich das bildlich mit einer Schwangerschaft verglichen; ein bisschen schwanger gibt es nicht, das wissen Sie als Familienvater auch. Von der Warte aus braucht man ein klares Ja oder ein klares Nein; dann hat man sich positioniert. Aber in der Demokratie können Sie sich natürlich auch der Stimme enthalten. Ich möchte Ihnen dazu nichts vorschreiben.
Dennoch unterstreiche ich: Es ist besser, diesem Gesetz zuzustimmen, als einem rechtsunsicheren Zustand weiter zuzuschauen. - Vielen Dank.
Es gibt keine Erkenntnis, die sicherer ist als diese. Es ist auch ganz sicher, dass die Debatte zu Ende ist. Es ist auch sicher, dass ich zukünftig bei Stimmenthaltungen nicht nach teilweise Schwangeren frage.
Jetzt treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Uns liegt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1697 vor. Ich glaube, es ist niemand dagegen, dass wir darüber gleich abstimmen. Die Fraktion DIE LINKE ist schon gerüstet. Wer ist für diesen Änderungsantrag? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Regierungsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen in Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Ich hoffe, wir können sie insgesamt zur Abstimmung stellen. - Es gibt keinen Widerspruch. Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Abschnittsüberschriften. Wer stimmt den Abschnittsüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Abschnittsüberschriften beschlossen worden.
Wer stimmt der Gesetzesüberschrift „Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt“ zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.
Nunmehr lasse ich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. - Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forsten und Umwelt
Die erste Beratung fand in der 33. Sitzung des Landtages am 19. Oktober 2012 statt. Die Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Brakebusch. Es wurde vereinbart, zu diesem Gesetzentwurf keine Debatte zu führen. - Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der 33. Sitzung am 19. Oktober 2012 hat der Landtag den in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1473 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Umwelt und für Finanzen überwiesen.
Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz ist der Aufgabenbestand der Landkreise und kreisfreien Städte erweitert worden. Diesbezüglich ist aufgrund zwischenzeitlich eingetretener bundes- und europarechtlicher Veränderungen weiterer Regelungsbedarf entstanden.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes werden staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen, die aufgrund des Sachzusammenhangs mit bereits in kommunaler Zuständigkeit befindlichen Aufgaben wirtschaftlicher und zweckmäßiger durch Kommunen wahrgenommen werden können. Unter anderem wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zuständigkeit für den Vollzug des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes Landkreisen, kreisfreien Städten und denjenigen Gemeinden übertragen, denen die Aufgabe der unteren Bauaufsicht obliegt. Weitere Änderungen betreffen zum Beispiel die Allgemeine Gebührenordnung und das Waldgesetz.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 18. Sitzung am 28. November 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem GBD abgestimmte Synopse vor, die zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.
Darüber hinaus lag ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Artikel 4 § 5 Abs. 1 vor. § 5 Abs. 1 regelt den Ausgleich der Mehrkosten für die Kommunen, die durch die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben für den Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes entstehen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte, die zu erstattenden Mehrkosten in Höhe von 78 692 € auf 118 038 € zu erhöhen. Der Änderungsantrag wurde bei 1 : 8 : 4 Stimmen abgelehnt.
Ferner beantragten die Fraktionen der CDU und der SPD zu Artikel 7 § 26a, der die Aufgaben des Landeszentrums Wald regelt, mündlich, Absatz 2 Nr. 1 in der Fassung des diesem Änderungsgesetz zugrunde liegenden Waldgesetzes zu belassen. Die in dem vorliegenden Änderungsgesetz ge
änderte Nr. 1 sollte stattdessen als neue Nr. 6 angefügt werden. Der Änderungsantrag wurde mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl den mitberatenden Ausschüssen für Finanzen sowie für Umwelt mit 8 : 0 : 5 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 34. Sitzung am 28. November 2012 ebenfalls mit dem Gesetzentwurf auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und sich im Ergebnis der Beratung mit 6 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Umwelt hat sich in der 20. Sitzung am 5. Dezember 2012 mit dem Gesetzentwurf auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde zu Artikel 4 § 5 Abs. 1, der, wie bereits erwähnt, den Ausgleich der für die Kommunen entstehenden Mehrkosten für den Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes regelt, beantragt, einen Satz einzufügen, demzufolge die Angemessenheit der Zahlungen an die Kommunen nach zwei Jahren zu evaluieren sei. Dieser Änderungsantrag fand bei 4 : 8 : 0 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.
Daneben wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD mündlich beantragt, in Artikel 7 die Formulierung des § 26a Abs. 2 Satz 1 zu ändern. Nr. 1 sollte dahin gehend geändert werden, dass das Landeszentrum Wald Träger öffentlicher Belange des Waldes ist, wenn die Landkreise oder die kreisfreien Städte verfahrensführende Behörden sind. Wenn sie Aufgaben als Träger öffentlicher Belange wahrnehmen, ist das Benehmen mit dem Landeszentrum Wald herzustellen. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.
Mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedete der Ausschuss für Umwelt eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die kommunalen Spitzenverbände wurden mit Schreiben vom 22. November 2012 um eine schriftliche Stellungnahme gemäß § 86a der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt gebeten. Mit Datum vom 28. November 2012 wurde diese Stellungnahme dem Ausschuss zugeleitet. Insbesondere die Ermittlung des Vollzugsaufwandes, unter anderem für die Durchführung des Ausführungsgesetzes zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, und die Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger wurden seitens der kommunalen Spitzenverbände kritisch bewertet.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 19. Sitzung am 6. Dezember 2012 erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. Als Beratungsgrundlage wurde die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Umwelt herangezogen.
Vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wurde eine formelle Anmerkung zu Artikel 7 § 26 Abs. 2 Nr. 1 vorgetragen, und zwar der Formulierung die Ziffer 1 voranzustellen und auch den zweiten Halbsatz zu ändern. Die Formulierung „im Übrigen haben die Landkreise und kreisfreien Städte das Benehmen mit dem Landeszentrum Wald herzustellen“ sollte durch die Formulierung „im Übrigen stellen die Landkreise und kreisfreien Städte das Benehmen mit dem Landszentrum Wald her“ ersetzt werden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich ebenfalls für die vorgenannten formalen Änderungen ausgesprochen.
Die Fraktion DIE LINKE hat bezüglich der zu ersetzenden Formulierung mündlich beantragt, diese unverändert zu belassen. Der Antrag wurde bei 4 : 0 : 6 Stimmen abgelehnt. Entsprechend wurden die formalen Anregungen bei der zu erarbeitenden Beschlussempfehlung an den Landtag berücksichtigt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich in der 19. Sitzung am 6. Dezember 2012 abschließend mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forsten und Umwelt und verabschiedete mit 6 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen als Drs. 6/1681 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Brakebusch. Gerade wollte ich sagen, es gibt keine Debattiergelüste. Aber Frau Dr. Klein hat eine Frage. Wollen Sie diese beantworten? - Bitte schön.
Frau Brakebusch, ich kann es nur überhört haben. Die vorläufige Beschlussempfehlung lag auch dem Finanzausschuss vor. Haben Sie das genannt?
nanzausschusses. Die Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf durch die Ausschüsse durchgepeitscht wurde, war bemerkenswert. Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 28. November 2012 einstimmig beschlossen, über diesen Gesetzentwurf nicht zu beraten, weil wir zu Beginn der Sitzung weder eine Beschlussempfehlung noch eine Stellungnahme des GBD vorliegen hatten.
Die Koalitionsfraktionen wurden dann im Prinzip genötigt, weil unter anderem auch das FAG betroffen war, den Gesetzentwurf erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sodass wir den Gesetzentwurf ohne Beratung - eine vorläufige Beschlussempfehlung wurde uns als Tischvorlage vorgelegt - abnicken mussten.
Wir alle miteinander haben uns dabei sehr unwohl gefühlt. Denn es gehört zum guten Ton, dass man in einem Ausschuss, der sich auch mit Finanzen befasst, zumindest ausreichend Zeit hat zu beraten, das Thema rechtzeitig auf die Tagesordnung setzen kann und das Material rechtzeitig erhält.
Wir sind schon zufrieden, wenn wir es am Vorabend erhalten. Aber wir haben es in der laufenden Sitzung vorgelegt bekommen. Über diese Art und Weise waren meine Kolleginnen und Kollegen sehr unglücklich.