Protocol of the Session on December 13, 2012

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Herr Kolze, Ihre Berichterstattung fand ich in einem Punkt doch etwas eigenartig, befremdlich. Sie haben sozusagen sämtliche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen aufgeführt und sie zum großen Teil auch begründet, während Sie unsere Änderungsanträge damit abgetan haben, dass sie in den Ausschüssen gestellt wurden.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)

Ich halte das für eine einseitige Berichterstattung.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Was waren die entscheidenden Maßstäbe für unsere Fraktion zur Bewertung des Gesetzes? - Herr Erben hat schon angeführt, an welchen Stellen wir im Landtag eigentlich einer Meinung waren. Zum Ersten. Auch für uns galt der Maßstab der Landesregierung, nämlich die Zielstellung, dass es Rechtssicherheit gibt. Wir haben diesbezüglich schon in der ersten Lesung unsere Zweifel angebracht.

Wir müssen sagen, dass immer dann, wenn die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge gestellt ha

ben, die Rechtssicherheit zum Teil untergraben worden ist. Das war beim ersten Änderungsantrag der Fall; das hat das Gesetz an den Rand der Verfassungswidrigkeit geführt.

Das ist auch bei dem zweiten Änderungsantrag der Fall. Sie haben auf der einen Seite priorisiert, dass die Konzession d a s Modell ist; auf der anderen Seite haben Sie sich Ihren Wunsch, der durchaus verständlich ist, erfüllt, dass die Hilfsorganisationen oder Dritte, die dann beteiligt sind, nicht so ein enormes Risiko tragen müssen.

Darauf ist Herr Striegel schon eingegangen. Bei einer entsprechenden Klage wird diese Regelung vor Gericht wegen Rechtsunsicherheit nicht standhalten. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Zielstellung insbesondere durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wieder infrage gestellt wird.

Zum Zweiten haben wir natürlich alle das Ziel verfolgt, dass die Qualität des Rettungsdienstes erhalten bleibt und ausgebaut wird. Das ist zum Teil erfolgt. Ich denke nur an die Rettungsassistenten, die jetzt für die Notarztfahrzeugbesetzung pflichtig gefordert werden. Die Qualität hätte aber noch gesteigert werden können, wenn Sie einige Änderungsanträge von uns übernommen hätten, die wirklich nicht politischer oder grundsätzlicher Natur sind.

(Zustimmung von Frau Zoschke, DIE LINKE)

Das betrifft zum einen § 5. Es geht darum, dass die Verordnungsermächtigung zum Verordnungsbefehl wird. Seit zehn Jahren reden wir darüber, welche Qualifizierung zum Beispiel die Leute in den Leitstellen haben müssen. Eine Klärung hat man bis jetzt nicht zustande bekommen. Die ganze Frage, die dabei auch eine Rolle spielt, zum Beispiel die Form, der Inhalt und der Umfang der Dokumentation sowie die einheitliche Datenerhebung usw., hätte man dabei aufnehmen können. Man hätte sagen können: Landesregierung, bis zum 30. Juni 2013 habt ihr das durch eine Verordnung zu klären. Dann wäre eine bessere Qualität abzusichern.

(Zustimmung von Frau Dr. Klein, DIE LIN- KE)

Das trifft auch auf einen anderen Punkt, bei dem wir wirklich sehr enttäuscht sind. Es geht um § 17 Abs. 2. Wir haben versucht, die Frage des bodengebundenen Verlegungstransportes noch einmal aufzugreifen und zu klären. Wir haben beantragt, dass benachbarte Rettungsdienstbereiche gemeinsam einen ITW vorhalten können, da Magdeburg ab dem 1. Januar 2013 im bodengebundenen Verlegungstransport entfällt.

Jetzt ist eine Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, nach der man, wenn man die Struktur nicht hat, auf den Primärtransport zurück

greifen kann. Wir halten es für eine Schwächung der Qualität des Rettungsdienstes, wenn die Rettungsfahrzeuge nicht für den Primärrettungsdienst zur Verfügung stehen, weil sie zwischen den Fachkrankenhäusern unterwegs sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich merke, dass die fünf Minuten Redezeit weit unter der Hilfsfrist liegen, sodass man hier nicht alles aufführen kann. - Wir haben unter anderem auch einen Vorschlag dazu unterbreitet, wie man die Berg- und die Wasserrettung besser abgrenzen kann. Wir haben uns dabei auf Bayern bezogen. Wenn sich die Linken auf Bayern beziehen, dann frage ich Sie: Warum schafft es die Koalition nicht auch,

(Beifall bei der LINKEN)

sich darauf zu beziehen? Das ist nämlich die beste Regelung, die bis jetzt zur Abgrenzung von Wasser- und Bergrettung besteht.

Zur Vermeidung des Lohndumpings wollten wir eine schärfere Regelung. Alles andere kann ich jetzt nicht sagen, weil sozusagen meine Frist als Rednerin abgelaufen ist. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Dr. Paschke. - Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Kurze. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Rettungsdienstgesetz hat uns viel Kopfzerbrechen bereitet und wir haben uns mit sehr vielen Interessenlagen auseinandersetzen müssen. Jeder hat an dem Thema herumgezerrt.

Wir haben versucht, mit dem Entwurf, den wir heute verabschieden, eine rechtssichere Grundlage vorzulegen. Ich bin der Meinung, dass es uns gelungen ist, eine mehr oder weniger rechtssichere Grundlage zu erarbeiten und die Ecken und Kanten am Ende abzufeilen; denn es hilft weder uns noch denjenigen, die den Rettungsdienst tragen und die Leistungen erbringen, und sicherlich auch nicht denjenigen, die die Leistungen am Ende bezahlen, wenn wir zu zaghaft sind und nur über die Frage philosophieren, was wäre wenn, was könnte noch passieren.

Wir müssen etwas tun. Wir wissen seit zwei Jahren, dass wir etwas tun müssen, wenn wir das, was wir im Land Sachsen-Anhalt haben, nämlich einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst und damit verbunden den Katastrophenschutz mit einem großen ehrenamtlichen Engagement, in der bisherigen Qualität erhalten wollen. Wir wissen,

dass wir dafür dieses Gesetz brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich freue mich, dass die GRÜNEN den Gesetzentwurf nicht ablehnen wollen. Trotzdem frage ich mich, warum Sie sich der Stimme enthalten wollen, Herr Striegel. Ein bisschen schwanger gibt es auch nicht.

(Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

Man sagt entweder ja oder nein. Man versucht nicht nur, vor der Kulisse der Hilfsorganisationen und der Beteiligten zu sagen: Wir sind nicht dagegen, aber so richtig dafür sind wir auch nicht. Von dieser Warte aus hätte ich von Ihnen - Sie sind ansonsten auch mutiger - noch ein bisschen mehr erwartet.

Bei den Linken wissen wir nun nicht, wie sie sich verhalten. Das hat Frau Dr. Paschke zum Schluss aufgrund der kurzen Zeit nicht mehr sagen können.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Ablehnung!)

- Sie lehnen ab. Schade.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Warum scha- de?)

Nichtsdestotrotz werden wir den Entwurf, der Ihnen vorliegt, heute mit der Koalitionsmehrheit verabschieden. Ich glaube, dass wir auch zur Qualität beigetragen haben, Frau Dr. Paschke; denn wir haben uns hinsichtlich der Rettungsmittel und der Besetzung der Einsatzfahrzeuge klar positioniert. Wir haben ganz klar festgelegt, wie Verlegungstransporte zukünftig auszusehen haben, und haben im Interesse der Patienten klar geregelt, dass es zukünftig eine gesetzliche Begleitpflicht geben wird.

Man könnte noch mehr Dinge aufzählen; aber die Redezeit ist relativ knapp.

Sie haben die Hilfsfrist angesprochen - beim letzten Mal haben wir darüber auch kurz philosophiert -; diese haben wir nicht angetastet. Wenn es nach denjenigen gehen würde, die am Ende alles bezahlen müssen, dann hätten wir deren Vorschläge aufgreifen und auch an die Hilfsfrist herangehen sollen. Aber ich denke, es besteht große Einigkeit im Hause, dass man das im Interesse der Menschen in unserem Lande nicht tut.

Ich finde es gut, dass in die Kriterien, nach denen die Genehmigungen, also die Konzessionen, erteilt werden können, Dinge Einzug gefunden haben, die für diejenigen, die seit mehr als 20 Jahren diese Leistungen erbringen, selbstverständlich sind, mit denen sie auch werben können und mit denen die Organisationen und die Dritten, die es bei uns im Lande machen, auch unter Beweis stellen können, dass sie die Leistungen zuverlässig und auf

der Grundlage einer Verbindung zwischen dem Haupt- und dem Ehrenamt erbringen können.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben angesprochen, dass wir versucht haben, auch ein Stück weit das Risiko herauszunehmen. Ich halte es für richtig, dass man das Risiko im Rahmen des Möglichen auch ein Stück weit begrenzt. Wir müssen abwarten, was passiert. Wir alle wissen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand; man weiß nie, was dabei herauskommt. Ich bin der Meinung, dass die Änderungsanträge, die wir im Rahmen der Novellierung eingebracht haben, sinnvoll sind.

Der Ansatz mit der tariflichen Entlohnung ist enthalten. Diejenigen, die dann im Rettungsdienst tätig sind, sollen nach Tarif bezahlt werden. Sicherlich gibt es immer noch bessere Tarife. Aber ich denke, es war auch eine wichtige Entscheidung des Gesetzgebers, erst einmal einen Tarif im Gesetz zu verankern. In diesem Sinne plädiere ich dafür, diesem Gesetz zuzustimmen. - Ich freue mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich im Rahmen meiner Zeit geblieben bin.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kurze. Der Kollege Striegel würde Ihnen gern die Chance geben, Ihre Redezeit zu verlängern. Wollen Sie die Chance nutzen?

Wunderbar. - Herr Kollege Striegel.

Ich bin mir noch nicht sicher, ob das eine Zwischenintervention oder eine Frage wird. Aber mit Blick darauf, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist,

Das habe ich auch nicht gesagt.

hoffe ich, dass Schwangere in diesem Land den Rettungsdienst nicht so häufig in Anspruch nehmen müssen. Ich möchte auf einen Punkt verweisen. Ich glaube, es geht nicht um Schwangerschaft oder darum, ob es dabei ein Halb oder ein Ganz gibt. Die Frage ist vielmehr, ob es halbe Rechts

sicherheit gibt. Die gibt es nicht. Es gibt nur Rechtsunsicherheit und Rechtssicherheit.