Protocol of the Session on November 15, 2012

In § 84c wird von einer landesweit eindeutigen Schüleridentifikationsnummer gesprochen, wenn es um die Verwaltung geht. In § 84d, wenn es um die Statistik und die Biografie, also um die Forschung geht, ist ebenfalls die Rede von einer landesweit eindeutigen Schüleridentifikationsnummer. Das Gesetz schließt nicht aus, dass es dieselben Schüleridentifikationsnummer ist. Das heißt, Sie können auf Knopfdruck beide Datenbestände zusammenführen. Dann haben Sie einen gläsernen Schüler und eine gläserne Schülerin und das lehnen wir ab.

(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Borg- wardt, CDU: Aber gläserne Abgeordnete!)

- Genau, gläserne Abgeordnete; so ist das.

Noch ein letztes Wort zu einem anderen Thema, und zwar zum Landesbesoldungsgesetz. Wir hatten beantragt, dass der gesamte Teil zum Landesbesoldungsgesetz aus dem Gesetzgebungsvorhaben zum Schulgesetz gestrichen wird, sodass man ihn sich in Ruhe angucken kann; denn es sollen erneut sachfremde Kriterien in die Landesbesoldungsordnung Einzug halten. Es ist nicht einzusehen, dass Schulleiter oder Schulleiterinnen einer Gemeinschaftsschule unterschiedlich besoldet werden in Abhängigkeit davon, ob sie das Lehramt für Gymnasien oder das Lehramt für Sekundarschulen studiert haben.

Es ist uns nicht gelungen, das Landesbesoldungsgesetz aus diesem Verfahren herauszulösen. Vielmehr haben Sie die Gelegenheit genutzt, die Hochstufung der Stelle des Präsidenten der Landesstraßenbaubehörde von der Besoldungsgruppe B 3 auf die Besoldungsgruppe B 4 in ein Geset

zespaket mit der Überschrift „Schulgesetz“ hineinzumogeln.

Der „Mitteldeutschen Zeitung“ konnten wir entnehmen, warum das so ist. Dahinter, so entnehmen wir den Zeitungen, stehen Personalrochaden der SPD. Ich empfinde das als einen Vorgang, der eine tiefe Missachtung des Parlamentes impliziert,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

dass Sie sich nicht hinstellen, einen Antrag stellen, diesen begründen und wir dann darüber debattieren, ob das sachgerecht ist.

Ich empfinde es auch als eine Missachtung des Souveräns, der Wählerinnen und Wähler. Ich könnte mir vorstellen, dass die Wählerinnen und Wähler Sie auch gerne fragen würden, ob Sie bisweilen einmal daran denken, dass es Steuergelder sind, die Sie an dieser Stelle verteilen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Barthel, CDU: Das wurde im Finanzausschuss ganz offen beschlossen!)

Insgesamt: Was die Gemeinschaftsschule betrifft, ist das Schulgesetz eine leere Hülse. Was die Inklusion betrifft, ist das Schulgesetz ein Rückschritt. Und an vielen anderen Stellen ist das Schulgesetz Murks. Dem werden wir nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollege Dalbert. - Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU Herr Güssau.

Wir dürfen auf der Besuchertribüne weitere Gäste begrüßen, nämlich Schülerinnen und Schüler des Dr.-Hermann-Gymnasiums aus Schönebeck. Herzlich willkommen im Haus!

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die 14. Novelle zum Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und wollen diese Novelle verabschieden.

(Herr Striegel, GRÜNE: Sie wollen das!)

Ich komme zu Beginn meiner Ausführungen auf meine Aussagen während der ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zurück und möchte eine Feststellung wiederholen: Die CDU hat sich mit dieser Novelle sehr schwer getan.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Sie hat mit der Einführung der Gemeinschaftsschule eine Kröte schlucken müssen, die durch

den Koalitionsvertrag bereits serviert war. Aber wir haben uns als Koalition in den Beratungen des Ausschusses für Bildung und Kultur zusammengerauft und auch schwierige Passagen schließlich einvernehmlich formuliert.

Deshalb möchte ich es nicht versäumen, zu Beginn - auch ich werde das tun - dem Koalitionspartner SPD und vor allem dem Kultusminister Herrn Stephan Dorgerloh für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Nicht zuletzt das gute und intakte Verhältnis zwischen allen Beteiligten hat dazu geführt, dass wir im Endergebnis einen tragfähigen und für unser Schulwesen erträglichen Gesetzentwurf vorlegen konnten.

Ich stimme der Fraktion DIE LINKE deshalb ausdrücklich nicht zu, die den Gesetzentwurf ein „Gemeinschaftsschul-Verhinderungsgesetz“ genannt hat.

(Frau Bull, DIE LINKE: So deutlich darf man es auch nicht machen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme nun zu einigen wenigen inhaltlichen Bemerkungen; denn das meiste ist von meinen Vorrednern bereits gesagt worden.

Wir als CDU konnten uns mit unserer Forderung durchsetzen, eine Formulierung in § 5b Abs. 4 aufzunehmen, nach der eine Gemeinschaftsschule mit eigenständiger Oberstufe ein Abitur nach zwölf Schuljahren anbieten muss. Dies war und ist uns wichtig, um deutlich zu machen, dass keine Schulform in unserem Schulwesen bevorzugt oder benachteiligt werden soll, indem unterschiedliche Zeiträume bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife festgelegt werden. Ausnahmen davon soll es aber marginal geben. Weitere singuläre Ausnahmen sollen nur dann möglich sein, wenn das Landeskabinett diesen zustimmt.

Kurzum: Die Regel sind zwölf Jahre bis zum Abitur. Ich schaue einmal zu den Schülerinnen und Schülern auf der Tribüne: In einigen engen Ausnahmefällen kann das Abitur nach 13 Schuljahren abgelegt werden.

Warum ist uns das so wichtig? - Zum einen deshalb, weil damit im Wesentlichen gleiche Wettbewerbsbedingungen aller Schulformen gewährleistet werden, zum anderen weil die Diskussion um das Abitur nach zwölf bzw. nach 13 Schuljahren erneut angezettelt wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten uns nicht darauf einlassen, die grundsätzliche Dauer der Schullaufbahn bis zum Abitur in Sachsen-Anhalt erneut zur Disposition zu stellen. Wir sollten den Eltern und Kindern so wenig grund

legende strukturelle Änderungen in unserem Schulwesen zumuten wie irgend möglich.

(Beifall bei der CDU)

Eltern und Kinder benötigen schulpolitische Kontinuität.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Umwandlung von Schulen in Gemeinschaftsschulen hat die CDU eine weitere wichtige Passage in die Novelle einarbeiten können. Gemeinschaftsschulen können auch in Schulformen des gegliederten Schulwesens rückumgewandelt werden, wenn die Träger der Schulentwicklungsplanung, die Schulträger und die Gesamtkonferenzen dies beschließen. Dadurch ist eine Form der Selbstevaluation durch die freie Wahl der Entscheidungsträger vor Ort gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade weil die CDU Wert darauf gelegt hat, keine Schulform zu bevorzugen oder zu benachteiligen, haben wir in einer Protokollerklärung festgehalten, dass für Sekundarschulen mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern und für deren Schulleitung eine zusätzliche Funktionsstelle eines pädagogischen Koordinators einzurichten ist. Damit wollen wir deutlich machen, dass die Schulform Sekundarschule gleichberechtigt neben den anderen Schulformen steht. Meines Erachtens ist auch das ein deutliches Zeichen der Wertschätzung der Sekundarschulen in unserem Land.

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren haben wir in der Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Plenum in § 64 Abs. 2a festgeschrieben, dass neben einer Gemeinschaftsschule immer auch ein Gymnasium in einem Schuleinzugsbereich existieren muss, um somit den Eltern die Möglichkeit zu erhalten, zwischen den Schulformen zu wählen.

Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf damit so weit qualifiziert worden, dass er Ihnen in Form der Beschlussempfehlung vorgelegt werden konnte, um nun die Zustimmung des Hohen Hauses zu erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die kommenden Jahre wünsche ich mir, dass unser Schulwesen in Sachsen-Anhalt und sein gutes Abschneiden bei den Schulleistungsuntersuchungen Pisa und Iglu weiterhin gesichert sind. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass wir die guten Plätze auch in Zukunft erreichen. Eine erneute Novellierung des Schulgesetzes in den kommenden Jahren sollten wir uns nicht zumuten. Denn - ich wiederhole mich - unsere Ziele sind Kontinuität und Verlässlichkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Herr Kollege Güssau, es gibt zwei Wortmeldungen; sicherlich sind es Anfragen. Möchten Sie diese beantworten?

Ich freue mich.

Dann hat zunächst Frau Kollegin Hohmann das Wort. Bitte.

Herr Kollege Güssau, ich habe eine Nachfrage. Sie wissen, dass ich über Erfahrungen aus einer 30-jährigen Tätigkeit als Lehrerin verfüge.

Als Lehrerinnen haben wir immer zu dem Prinzip gestanden, dass in dem Fall, in dem etwas pädagogisch nicht wertvoll war, wir es zur Seite legten und nach Alternativen suchten, um pädagogisch wertvolle Dinge in den Unterricht einzubringen.

Nun wurde in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses, in der über den Gesetzentwurf befunden wurde und bei der auch die Mitglieder des Bildungsausschusses anwesend waren, seitens des Staatssekretärs des Kultusministeriums geäußert, dass die Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schulpflichtverletzung pädagogisch eigentlich unklug seien und keinen Wert hätten. Dennoch haben Sie diesen Passus im Gesetz stehen lassen. Ich möchte wissen, warum pädagogisch nicht Wertvolles im Gesetz steht.

Sehr geehrte Kollegin Hohmann, ich freue mich, dass Sie 30 Jahre lang im Schuldienst tätig waren. Ich war lediglich 16 Jahre im Schulwesen tätig und kann bei diesem Thema auch mitreden. Ich habe als Lehrer zwölf Novellen zum Schulgesetz erleben dürfen. Sie können mir glauben, dass diese Anzahl an Novellen in den Lehrerkollegien dazu geführt hat, dass die Bereitschaft zu weiteren Veränderungen erheblich abgenommen hat. Ich drücke mich an dieser Stelle etwas vornehm aus.