Protocol of the Session on October 19, 2012

(Zustimmung bei der CDU - Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Danke sehr, Kollege Barthel, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Finanzminister Bullerjahn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen: Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Landesregierung im Zuge Ihrer Diskussion noch keinen Entwurf vorgelegt hat. Ich habe schon beim letzten Mal ausführlich erläutert, warum das so ist.

Ich gehe derzeit - das wird aus unserer Sicht auch so bleiben - von einer kostenneutralen Vorlage aus. Über das Fachliche müssen wir uns mit dem Kultusministerium und letztlich auch mit dem Wissenschaftsministerium einigen. Wir werden mit dem Parlament darüber zu reden haben. Bis dahin bitte ich um Verständnis. - Schönen Dank.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD, und von Herrn Schröder, CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Dreiminutendebatte festgelegt worden. Als erster Debatten

redner spricht der Abgeordnete Herr Lange für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft haben wir uns länger mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auseinandergesetzt. Es herrschte Einigkeit darüber, dass in den ersten Punkten auf jeden Fall eine Konkretisierung erfolgen sollte.

Hintergrund ist, dass aus den Wissenschaftseinrichtungen, aus den Hochschulen der sehr mit Nachdruck vorgebrachte Hinweis kam, dass man das Abstandsgebot zwischen W 2 und W 3 unbedingt beachten muss - das ist etwas, was sicherlich auch hinsichtlich des Besoldungsgesetzes eine größere Rolle spielen wird - und dass die WBesoldung mit dem Prinzip der Leistungsbezüge verbunden ist.

Wenn man diese Leistungsbezüge de facto kürzt und als garantierte Leistungsbezüge auszahlt, dann würde dieses Prinzip ad absurdum geführt werden. Da hieß es schon, dann könnte man auch die C-Besoldung wieder einführen, das wäre dann ein ähnlicher Effekt. Deswegen kam von uns der Hinweis, das Prinzip der Leistungsbezüge weiterhin aufrechtzuerhalten und das zu tun, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, nämlich die Leistungsbezüge transparent, rechtskonform und einklagbar zu verankern. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE dazu ist, dass das nicht zulasten der Hochschulen gehen darf.

So kam zum Beispiel aus dem Finanzausschuss die Überlegung, dass man die Strukturen entsprechend anpassen könnte, die Hochschulen Stellen einsparen und daraus dann Leistungsbezüge bezahlt werden könnten. Das kann nicht unsere Politik sein. Es darf keine Stelleneinsparungen für die Leistungsbezüge geben.

Jede gerichtlich erzwungene Anpassung der Besoldung anderer Beamter würde ganz selbstverständlich aus Personalverstärkungsmitteln bezahlt. Das liegt auch in der Logik der Tarifanpassung, die auch ausgeglichen wird, was in den Zielvereinbarungen verankert ist.

Meine Damen und Herren! Es ist dringend notwendig, im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft schnellstmöglich die entsprechenden Berichte zu erhalten. Ich weiß, wir haben das so verabredet, dass das nach der Sommerpause geschehen soll. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, schnellstmöglich im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft Bericht zu erstatten.

Wir enthalten uns der Stimme, weil der Antrag am Anfang zwar in die richtige Richtung geht, aber im letzten Punkt noch immer die Kostenneutralität

verankert ist. Ich denke, das können wir den Hochschulen bei Überlast im Moment nicht zumuten.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Kollege Lange. - Für die SPDFraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Pähle.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Barthel hat die Diskussionen in beiden Ausschüssen, nämlich Wissenschaft und Wirtschaft sowie Finanzen, schon so zusammengefasst, dass es zum eigentlichen Diskussionsablauf kaum noch etwas hinzuzufügen gibt. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle kurz fassen.

Ich bin allen Beteiligten sowohl im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft als auch im Ausschuss für Finanzen sehr dankbar dafür, dass die Diskussion über diesen Antrag bisher sehr sachlich und zielorientiert geführt wurde.

So hat Ministerin Frau Professor Dr. Wolff im Ausschuss bereits im Juni sehr ausführlich dazu Stellung genommen und berichtet, um wie viele Stellen es in den Hochschulen geht, bei denen geprüft werden muss, ob zur Erreichung der Verfassungskonformität eine Angleichung geboten ist.

Sie hat auch deutlich gemacht - das wurde ebenfalls vom Finanzminister im Finanzausschuss getan -, dass das Land sehr genau prüfen wird und prüfen muss, ob Veränderungen nötig sind und bei welchen Professuren Veränderungen nicht nötig sind. Ich denke, das ist einfach vor dem Hintergrund der gesamten Haushaltssituation in unserem Land auch geboten.

Es ist weiterhin zu prüfen, was mit einer Änderung der Besoldung erreicht werden soll. An erster Stelle geht es natürlich darum, eine verfassungskonforme Besoldung der Professorinnen und Professoren zu regeln. Allerdings müssen dabei die verschiedenen anderen Punkte beachtet werden.

Herr Lange hat schon auf das Problem des Abstandsgebotes zwischen W2- und W3-Professuren hingewiesen. Ebenso sollte meiner Meinung nach der Leistungsgedanke in den Besoldungssystemen erhalten bleiben, um den Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern an unseren Universitäten auch weiterhin Motivation für ihre sehr gute Arbeit zu gewähren.

Die Abwägung dieser verschiedenen Punkte wird in den weiteren Diskussionen zwischen den Ministerien sicherlich eine Rolle spielen und auch in die inhaltliche Lösung des Problems einfließen.

Von daher freue ich mich dann auf die Vorlage des Berichtes und bin gespannt, ob wir vielleicht im Prozess vorher schon eine Äußerung hören kön

nen. Vielleicht geht alles ja ein bisschen schneller. Nichtsdestotrotz hoffe ich natürlich, dass es eine gründliche Abwägung, eine gründliche Prüfung gibt. Wenn die bis Dezember dauert, dann soll es halt so sein. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Dr. Pähle. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich hier festhalten, dass wir außerordentlich dankbar sind für die konstruktive Diskussion über unseren Antrag und das sehr gute Ergebnis, das wir in den konstruktiven und sachlichen Ausschussdebatten gemeinsam erreicht haben.

Es war das Ziel unseres Antrags zu sagen, wir müssen schnell dahin kommen, dass wir eine verfassungskonforme Alimentation der neu berufenen jungen Professorinnen und Professoren - um die geht es ja -, die ab dem Jahr 2005 berufen worden sind, sicherstellen. Zur der Verfassungskonformität gehört natürlich auch das Abstandsgebot zwischen den zwei professoralen Stufen W 2 und W 3. Das soll schnell passieren.

Der Finanzausschuss hat in seiner Diskussion den Vorschlag des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft übernommen. Angesichts der Tatsache, dass er erst am 9. Oktober 2012 den Beschluss gefasst hat, hat er gesagt, dass der Bericht im Dezember vorgelegt werden soll. Das hat eine gewisse inhärente Logik.

Ich stimme Frau Dr. Pähle darin zu, dass wir uns freuen, wenn es früher geht. Vor allen Dingen hoffe ich - so habe ich auch Herrn Bullerjahn verstanden -, dass wir nicht nur einfach einen Bericht bekommen, sondern vielleicht auch schon den Gesetzentwurf, damit wir etwas in der Hand haben. Insofern lässt das auch noch Spielraum für Interpretationen, was wir dann eigentlich bekommen. Aber ich habe zunächst einmal Vertrauen in das Verfahren und freue mich auf eine spannende Diskussion.

Der Knackpunkt werden die Leistungszulagen sein. Das Verfassungsgericht hat gesagt, sie müssen transparent und einklagbar sein. An dieser Stelle geht es dann auch um den Landeshaushalt. Wie wird der Vorschlag sein? Welche Kosten entstehen dadurch?

Das Problem dabei ist, dass einklagbare Leistungszulagen nicht mehr gedeckelt sind. Denn Sie wollen ja damit erreichen, dass alle Professoren und

Professorinnen gute Leistungen bringen und dass sie dieses Ziel ereichen. Insofern habe ich aus der Perspektive des Landeshaushalts ein Problem, weil am Ende sozusagen der Deckel fehlt. Ich bin gespannt, wie der Vorschlag genau aussehen wird. Deshalb bin ich eben auch froh, dass hier noch einmal festgehalten wird, dass ein Vorschlag vorgelegt wird, der zunächst nicht auf die Kostenneutralität schaut,

(Herr Lange, DIE LINKE: Nein, nein! Nicht allein!)

sondern der erstmal sachgerecht ist. Dann müssen wir gemeinsam schauen, was da umzusetzen ist.

Ganz klar ist - das wurde auch im Ausschuss deutlich gesagt und festgehalten -, wenn man das macht, kann das nicht zulasten der Hochschulen gehen. Die Hochschulen - wir werden darüber an einer anderen Stelle heute bezogen auf eine unserer Universitäten debattieren - sind, was die Finanzen anbelangt, am Ende der Fahnenstange angekommen. Wenn es zu Kostenaufwüchsen kommt, dann müssten sie zulasten des Landeshaushaltes gehen.

Deswegen sind wir ganz gespannt, welcher Vorschlag vorgelegt wird. Ich freue mich auf gute Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen spätestens im Dezember. Aber zunächst freue ich mich über eine gute Beschlussempfehlung, der wir sehr gern zustimmen werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Barthel.

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Professor Dalbert, es wird Sie nicht überraschen - es spricht nicht nur der Abgeordnete Barthel für die CDU, sondern auch der finanzpolitische Sprecher -, dass wir den zuletzt angesprochenen Teil ein bisschen anders sehen. Natürlich gehört ein Deckel obendrauf.

Natürlich ist es so, dass es genau so, wie es nicht zulasten der Hochschulen gehen darf, nicht ständig zulasten des Landeshaushaltes gehen darf. Diese Tischlein-deck-dich-Mentalität, die man bei vielen entdeckt, dass immer dann, wenn irgendwo Defizite entstehen, der Einzelplan 13 oder der Landeshaushalt bemüht wird, das wird uns in der Zukunft zunehmend schwerfallen. Insofern bleiben wir auch bei der Auffassung, die wir im Ausschuss vertreten haben.

Es geht eben nicht darum, dass die Besoldung in Gänze unangemessen niedrig sei, es geht ja - Sie haben es richtig gesagt - darum, dass die Leis

tungszuschläge transparent und nachvollziehbar ausgereicht werden. Es ist auch nicht bemängelt worden, dass Professoren zu wenig verdienen, sondern dass der Mindestleistungsbezug für den Fall, dass man keine Leistungszulagen bekäme, unangemessen niedrig sei. Genau in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns.

Insofern haben wir großes Vertrauen in das Finanzministerium, dass wir eine Lösung bekommen werden, die sich nicht völlig von dem Leistungsgedanken verabschiedet. Ich verspüre auch ein gewisses Fremdeln bei einigen Kollegen hinsichtlich der Idee, dass man tatsächlich einen Teil hat, der sich an den individuellen Leistungen eines Professors orientieren soll, und dass man über einklagbare garantierte Leistungsbezüge spricht. Also, ein garantierter oder einklagbarer Leistungsbezug ist quasi ein leistungsunabhängiger Leistungsbezug.

(Herr Lange, DIE LINKE: Nein, ist es nicht! Das ist Käse!)

Das ist ja per se schon ein Widerspruch in sich. Ein echtes Leistungssystem - das ist überall so - ist ein Bonus-Malus-System. Das heißt nicht, leiste 100 % oder weniger und bekomme 100 % bzw. leiste etwas mehr und bekomme 100 % plus x,

(Herr Lange, DIE LINKE: Frau Dalbert er- klärt es gleich noch einmal!)

sondern das heißt, dass jeder nach seinen individuellen Möglichkeiten, nach seinen Stärken und Schwächen leistungsgerecht bezahlt und besoldet wird. Am Ende des Tages muss hergestellt werden, dass die Guten besser besoldet werden als die weniger Guten. Das ist genau das Kredo, das meine Fraktion dahinter auch sieht. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung und freue mich auf den Bericht des Finanzministers.

Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Professor Dr. Dalbert. - Bitte sehr.