Protocol of the Session on October 19, 2012

Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Professor Dr. Dalbert. - Bitte sehr.

Ich bin nicht so sicher, ob es eine Nachfrage ist oder eine Intervention. - Herr Barthel, ob Fremdeln oder nicht - ich weiß nicht, wen Sie da fremdeln sehen -, wenn ich sage, einklagbare Leistungszulage, dann zitiere ich aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes, das gesagt hat, die Leistungszulagen müssen transparent und einklagbar sein.

Das heißt, sie müssen so formuliert sein, dass derjenige, der meint, er habe die Leistung erbracht, zu Gericht gehen und eine Prüfung verlangen kann. Dann wird das Gericht feststellen, ob das so ist. Damit entsteht das Problem der Deckelung. Denn sobald sie Leistungen aufnehmen und diese nicht

deckeln, ist die Leistungszulage auch nicht gedeckelt.

Das Verfassungsgericht sagt, die Leistungszulagen müssen einklagbar sein. Der jeweilige Professor und die jeweilige Professorin muss das Recht haben, die Zulage einzuklagen.

Ich will doch noch einmal darauf antworten, Frau Professor Dalbert. An dieser Stelle sind wir uns einig. Es ist aber so, wenn ich ein Leistungsbudget habe und wenn ich im Prinzip den Besten und den Schlechtesten kenne, dann kann ich innerhalb des Budgets eine Spreizung erzeugen, die transparent ist, ohne dass es am Ende mehr kostet. Denn das ist nicht eine nach oben offene Richterskala.

In dem Bereich, in dem wir uns hier befinden, geht es darum, für Sachsen-Anhalt Spitzenkräfte zu rekrutieren. Denen ringen wir mit einer Diskussion über Leistungszulagen einer W2-Besoldung nur ein müdes Kopfschütteln ab. An dieser Stelle reden wir über völlig andere Beträge. Vielmehr geht es darum, dass wir innerhalb des Systems eine gerechte Verteilung der Leistungszulagen organisieren. Wenn man das möchte und weiß, wo man am Ende landen muss, kann das auch klagefest gestalten. Davon bin ich fest überzeugt.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Niestädt, SPD)

Danke schön. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/1493 ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 14 verlassen.

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Ich schlage vor, wir setzen die Sitzung um 13.20 Uhr fort.

Unterbrechung: 12.25 Uhr.

Wiederbeginn: 13.24 Uhr.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

a) Zehnter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011

Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt - Drs. 6/398

Stellungnahme der Landesregierung zum Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011

Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/997

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/1489

b) Entschließung zur Fortentwicklung des Datenschutzrechtes in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1502

Ich weise darauf hin, dass die Überschrift der Entschließung noch eine Änderung erfahren soll. Berichterstatter zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses sowie Einbringer zu der Entschließung ist Herr Dr. Brachmann. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Datenschutz geht uns eigentlich alle an. Insoweit ist es bedauerlich, dass der Plenarsaal bislang nur mäßig gefüllt ist. Ich gehe einmal davon aus, dass das nicht an dem Gegenstand, sondern erfahrungsgemäß der Tatsache geschuldet ist, dass wir jetzt unmittelbar nach der Mittagspause zu diesem Tagesordnungspunkt zusammensitzen.

Zu der Beschlussempfehlung. Zunächst zum Formalen. Der Zehnte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2011 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht sind gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres - zum damaligen Zeitpunkt hieß er noch so - sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Bildung und Kultur überwiesen worden.

Meine Damen und Herren! Tätigkeitsberichte - dies ist, wie gesagt, der zehnte - sind hier im Landtag schon des Öfteren behandelt worden. Bei der Beratung zu diesem Zehnten Tätigkeitsbericht sind wir jedoch einen neuen Weg gegangen. Ich darf das kurz erläutern.

Im Verlauf der Beratungen zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften - das war vor einem Jahr, im Kern ging es um die Übertragung der Zuständigkeit für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich - wurde seitens des Datenschutzbeauftragten die Einrichtung einer Datenschutzkommission angeregt. Hintergrund dieser Anregung war, das Par

lament stärker in die wichtige Aufgabe des Datenschutzes einzubinden. Für die Einrichtung einer solchen Datenschutzkommission fand sich damals jedoch keine Mehrheit.

Ich hatte daraufhin angeregt, den Belangen des Datenschutzes bei der Beratung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten einen breiteren Raum einzuräumen. Das geschah dann auch im Rahmen einer Klausurtagung des Ausschusses für Inneres. Er befasste sich erstmals in der 17. Sitzung am 11. April 2012 sehr ausführlich mit den beiden Drucksachen. Ich erinnere mich daran, dass das mehrere Stunden in Anspruch nahm.

Der Ausschuss konzentrierte sich allerdings auf die grundlegenden Fragen des Datenschutzes sowie auf jene Abschnitte des Berichts, die seinen Zuständigkeitsbereich betreffen. Mit den übrigen Abschnitten sollten sich - so die Auffassung des Innenausschusses - die dafür jeweils sachlich zuständigen Ausschüsse befassen.

Da sich der Tätigkeitsbericht auf zahlreiche Sachgebiete erstreckt, die in den Zuständigkeitsbereich weiterer Ausschüsse fallen, die nicht im Überweisungsbeschluss genannt waren, hatte ich in einem Schreiben darum gebeten, dass sich auch diese Ausschüsse mit dem Tätigkeitsbericht befassen mögen. Dies betraf die Ausschüsse für Finanzen, für Wissenschaft und Wirtschaft, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Arbeit und Soziales.

Im Ergebnis wurde damit erreicht, dass sich alle Fachausschüsse, deren Aufgabenbereiche vom Tätigkeitsbericht betroffen waren, im Mai, Juni und Juli dieses Jahres mit den jeweils sie betreffenden Abschnitten des Zehnten Tätigkeitsberichts sowie mit der Stellungnahme der Landesregierung befassten. Sie nahmen jeweils beide Drucksachen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl darüber hinaus, das Anliegen des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu unterstützen und bei der Landesregierung einen Ansprechpartner für Verbraucherdatenschutz, insbesondere zur Kooperation mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, einzusetzen.

Außerdem empfahl der Ausschuss, die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hinsichtlich der Internetnutzung, insbesondere über bestehende Rechte, zu befördern und den Landesbeauftragten für den Datenschutz stärker in diese Arbeit einzubeziehen, insbesondere in die interministeriellen Arbeitsgruppen, die dazu bestehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport - er hat sich in der Zwischenzeit umbenannt - befasste sich in der 23. Sitzung am 4. Oktober 2012 abschließend mit dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten sowie mit der Stellungnahme der Landesregierung.

Der Datenschutzbeauftragte führte aus, dass sich aus seiner Sicht dieses erstmals praktizierte Verfahren, alle von seinem Tätigkeitsberichtsbericht betroffenen Ausschüsse in die parlamentarische Beratung einzubeziehen, bewährt habe.

Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Innenausschuss einstimmig die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1489. Ich darf Sie bitten, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Meine Damen und Herren! Bislang habe ich im Wesentlichen zum Verfahren gesprochen und auf Inhalte verzichtet. Es würde auch zu weit führen, die Beratungen zu dem rund 300 Seiten umfassenden, einzeilig geschriebenen Tätigkeitsbericht hier Revue passieren zu lassen. Das muss ich auch nicht tun.

Zur Einbringung des Entschließungsantrags. Ihnen liegt in der Drs. 6/1502 ein fraktionsübergreifender Entschließungsantrag zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt vor. Dieser zeigt - quasi im Ergebnis der Beratungen zum Tätigkeitsbericht - die Grundlinien auf, auf die es bei der Fortentwicklung des Datenschutzes ankommt. Dass dies ein Antrag aller Fraktionen ist, zeigt, dass es zu den dort formulierten Schwerpunkten im Hohen Hause Einigkeit gibt.

Gestatten Sie mir - Frau Präsidentin, Sie haben es bereits angekündigt -, zunächst auf ein redaktionelles Versäumnis aufmerksam zu machen. Wir waren uns im Innenausschuss einig, dass die Überschrift des Antrags „Entschließung zur Fortentwicklung des Datenschutzes in Sachsen-Anhalt“ lauten soll, also nicht: „des Datenschutzrechts“. Es geht bei den im Antrag formulierten Punkten nämlich keineswegs nur um die Fortentwicklung des Datenschutzrechts, sondern auch darum, wie seine Verwirklichung und Umsetzung optimiert werden kann.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten dessen Position bestätigt, wonach Planungen und Maßnahmen zur Gewährleistung eines modernen Datenschutzes im 21. Jahrhundert auf vier Eckpfeilern beruhen. Sie finden sich im Antrag wieder. Ich darf in der gebotenen Kürze darauf eingehen.

Erstens. Das Datenschutzrecht selbst bedarf der Fortentwicklung. Diese wird sich künftig mehr noch an europäischen Vorgaben orientieren müssen. Der Datenschutzbeauftragte hat in seiner Berichterstattung in den Ausschüssen über die aktuellen Diskussionen zum neuen europäischen Rechtsrahmen für den Datenschutz und insbesondere über die von der Kommission vorgestellte Datenschutzgrundverordnung informiert und auf die Erwartungen der Datenschutzkonferenz hingewiesen.

Ein neuer europaweit einheitlicher Datenschutz auf hohem Niveau ist von großer Bedeutung, gerade

mit Blick auf das globale Tätigwerden von sozialen Netzwerken wie Facebook oder auch Suchmaschinen wie Google.

Auf Selbstregulierung und Selbstverpflichtungen zu setzen greift zu kurz. Auch für den Datenaustausch mit den USA erfährt der Grundrechtsschutz durch ein solches europäisches Datenschutzregime eine stärkere Beachtung.

Allerdings wird es noch einige Jahre dauern, bis es ein rechtsverbindliches europäisches Datenschutzrecht gibt, vermutlich sogar bis zum Jahr 2016. So lange können und wollen wir mit der Novellierung und Modernisierung des Landesdatenschutzgesetzes nicht warten.

Der Landtag hatte bereits mit Beschluss vom 8. September 2011 - Drs. 6/388 - die Landesregierung aufgefordert, bis spätestens Ende 2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen, der die nötige Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen im Datenschutz an den Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet und der dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.

Dieser Beschluss wird in dem vorliegenden Entschließungsantrag bekräftigt. Worum es dabei im Einzelnen geht, ist unter Punkt 2 des Antrags nachzulesen.

Eine Nuancierung zu dem früheren Beschluss gibt es freilich. Mit dem Beschluss war die Landesregierung aufgefordert worden, bis Ende 2012 - ich sagte das bereits - die Novelle zum Landesdatenschutzgesetz vorzulegen. Angesichts dessen, dass wir im Ausschuss für Inneres und Sport in diesem Jahr noch über eine ganze Reihe anderer wichtiger Gesetzesvorhaben zu beraten und diese zu beschließen haben, wird es erst im ersten Quartal 2013 möglich sein, sich mit der Problematik zu befassen.

Zweitens. Die rasante Entwicklung der Technik stellt den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Die technologischen Sprünge in der Informationsgesellschaft, maßgeblich durch das Internet unterstützt, sind gewaltig. Die Beispiele CloudComputing, Mobile Computing oder Smart Grids, mit denen das Internet auch in den Haushalt Einzug hält, und vieles mehr belegen dies. Das Recht, das vorgibt, was technisch erlaubt ist, kommt oft nicht hinterher.

Der Landesbeauftragte hat stets nicht nur auf die Chancen, sondern auch auf die Risiken aufmerksam gemacht. Es ist gut, dass der Landesbeauftragte mit dem für die IT-Anwendung und das E-Government federführend zuständigen Finanzministerium und den entsprechenden Gremien zusammenarbeitet. Je frühzeitiger er in die Arbeiten in diesem Bereich einbezogen wird, umso wirk

samer kann auch den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen werden.