Protocol of the Session on October 19, 2012

Als große Herausforderung wird von den Behörden die Prüfung der Nachweise auf Plausibilität gesehen. Diese Prüfung ist fachlich sehr anspruchsvoll.

In Ihrem Vorschlag sehen Sie unter Artikel 4 § 5 vor, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten für jedes Kalenderjahr 78 000 € für diese zusätzlichen Aufgaben zugewiesen werden sollen. Das ist skandalös niedrig vor dem Hintergrund der Aufgaben, die ich dargestellt habe. Das wären in etwa zwei Vollzeitstellen im gehobenen Dienst für das gesamte Land. Mit dieser Personalausstattung werden keine Stichproben in ausreichender Kontrolldichte möglich sein.

Es gibt auch die Empfehlung, dass 2 % der Neubauten vor Ort geprüft werden sollen. Wir meinen, dass das nicht ausreichend ist. Dann kann man den Bauherrinnen und Bauherren auch gleich mitteilen, dass diese Kontrollen ohnehin nicht zu erwarten sind. Das kann aber eigentlich nicht gewollt sein.

Dem Landeszentrum Wald sollen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes übertragen werden. Dies begründet die Landesregierung aus unserer Sicht schlüssig. Allerdings wurde seitens der angehörten Verbände Kritik geübt. Daher müssen wir das im Ausschuss noch vertiefen.

Wir halten es allerdings nicht für schlüssig begründet, dass das Landeszentrum Wald nicht mehr Träger öffentlicher Belange bei forstwirtschaftlichen Angelegenheiten sein soll. Dazu gab es ein Gespräch zwischen dem MLU und den Beteiligten, in dem noch kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

Wir würden es begrüßen, wenn man in den Diskussionen im Ausschuss noch mehr auf die Stellungnahmen der Beteiligten eingehen könnte. Diese wurden zum Teil nicht schriftlich abgegeben. Die Landesregierung teilte zudem mit, diese seien mehrheitlich nicht begründet worden. Wenn wir dennoch die Positionen genauer hinterfragen könnten, wäre das sicherlich hilfreich. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Frederking. - Für die Fraktion der CDU spricht der Kollege Geisthardt. Bitte schön, Herr Geisthardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man als letzter Redner bei einem technischen The

ma zu Wort kommt, ist man versucht, die Rede zu Protokoll zu geben. Das kann ich aber leider nicht machen, weil ich mir nur Stichpunkte aufgeschrieben habe und der Stenografische Dienst damit etwas überfordert wäre.

Lassen Sie mich nur einige wenige Anmerkungen machen. Die Idee des Gesetzentwurfs läuft darauf hinaus, eine Verwaltungsvereinfachung vorzunehmen und Subsidiarität zu üben. Das haben wir bei vielen Dingen immer wieder angemahnt. Hier passiert nun etwas. Wenn man mit dem EEWG und mit der Düngemittelverordnung bestimmte Zuständigkeiten bündelt, dann ist das natürlich sinnvoll.

Bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten - das ist sicherlich unstrittig in diesem Hause - ist die Regelung, dass die Zuständigkeit vorläufig beim Land bleibt, sehr sinnvoll. Wir müssen uns allerdings im Ausschuss darüber unterhalten, wie wir prüfen, wie lange das Land die Zuständigkeit behalten soll und wann das umgestellt werden kann.

Mit Blick auf den vorbeugenden Waldbrandschutz ist klar, dass es keinen Sinn macht, die Zuständigkeit bei den Landkreisen zu belassen, wenn nicht alle Landkreise im Boot sind. Die Zuständigkeit des Landeszentrums Wald ist insofern sinnvoll.

Was die Frage der Träger öffentlicher Belange anbetrifft, habe ich eine eigene Meinung. Ich rege an, dass wir eine Änderung des Planungsrechts angehen und dabei überlegen, ob alle möglichen Leute und alle möglichen Einrichtungen Träger öffentlicher Belange sein müssen oder ob nicht ein bisschen ausgeforstet werden muss; denn hierbei werden Verwaltungsverfahren teilweise maßlos in die Länge gezogen und von Individualinteressen bestimmt. Das muss ein Ende haben.

Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. Wir wollen diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Umwelt überweisen. - Ich bedanke mich für die ungeteilte Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Geisthardt.

Wir haben damit die Debatte beendet und treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1473 ein. Wir kommen zu der Frage, an welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Ich habe den Wunsch gehört, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Umwelt zu überweisen. Da dieser Gesetzentwurf auch finanzielle Relevanz hat, soll er auch an den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden. Ansonsten würde er selbstredend an diesen Ausschuss überwiesen.

Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung an diese drei Ausschüsse. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf an diese drei Ausschüsse überwiesen worden.

Nunmehr bestimmen wir den federführenden Ausschuss. Ich gehe davon aus, dass dies der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein soll. - Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? - Größere Teile der Fraktion DIE LINKE. Es ist so beschlossen worden.

Damit haben wir die entsprechenden Beschlüsse gefasst und den Tagesordnungspunkt 12 abgearbeitet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt (DiFuG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1501

Einbringer ist der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des Zeitverzugs erlaube ich mir, die Einbringung kurz zu machen, weil wir uns in den Ausschüssen die entsprechende Zeit nehmen sollten.

Die Einführung des digitalen Sprach- und Datenkommunikationsnetzes für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist unserer Auffassung nach eines der größten und zudem technisch schwierigsten Modernisierungsvorhaben, das aber am Ende mit Blick auf die Sicherheitsstruktur und die Schnelligkeit der Übertragung der Kommunikation allen Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommt.

Der Neuaufbau in Sachsen-Anhalt ist weitgehend abgeschlossen. Die Erprobung läuft in acht Landkreisen und in den drei kreisfreien Städten. Wir haben die Hoffnung, dass ab Januar 2013 im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Burgenlandkreis und ab August 2013 auch im Landkreis Harz der Netzaufbau abgeschlossen ist, sodass wir im We

sentlichen Ende 2013 hier mit dem Netzaufbau fertig sind und damit auch 2014 in die bundesweite Fertigstellung eintreten können.

Die Ausstattung mit Handsprechfunkgeräten ist abgeschlossen. Der Fahrzeugeinbau und die Umrüstung der Leitstellen sind vorangeschritten. Dafür danke ich auch den Vorgängern, Holger Hövelmann und Rüdiger Erben, die das in der vergangenen Legislaturperiode mit vorangebracht haben.

An dieser Stelle sage ich aber auch, dass die geäußerte Kritik an der Größe der Handfunkgeräte teilweise unbegründet ist. Diese sind gleichwohl anwendbar. Die technische Entwicklung schreitet eben voran. Das ist aber kein Manko und kein Grund, dies dauerhaft zu kritisieren. Die Geräte genügen den Voraussetzungen.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf trifft Festlegungen zur verbindlichen Inbetriebnahme und Nutzung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in unserem Land. Wir haben auch einen verbindlichen Termin für die Migration, nämlich den 31. Dezember 2013, festgelegt.

Weiterhin werden die organisatorischen Vorgaben in den Bereichen der Betriebsorganisation zum BOS-Digitalfunk und ihre Befugnisse gegenüber allen BOS im Land getroffen. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung des störungsfreien Netzbetriebs im Land.

Die schwierigsten Diskussionen sind immer die Diskussionen, in denen es ums Geld geht, und wenn es ums Geld geht, hört in der Regel die Freundschaft auf. Hierbei geht es um die Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts an der Finanzierung der jährlichen Betriebskosten des Digitalfunks.

Wir haben uns entschieden, die Gemeinden nicht an der Finanzierung der Betriebskosten zu beteiligen, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte, und zwar in Höhe von 30 %. 70 % der Kosten trägt das Land. Damit liegen wir in einem guten Rahmen im bundesweiten Vergleich. Andere haben teilweise höhere Beteiligungsquoten.

Ich weiß, dass der Landkreistag noch etwas darum kämpft in der Hoffnung, dass es weniger wird. Wir haben diese Besprechung mit dem Landkreistag relativ früh begonnen. Herr Theel, der heute auf der Besuchertribüne sitzt, wird sich sicherlich an die Besprechung erinnern. Am Ende werden wir uns darauf einigen müssen, einen Teil der Betriebskosten umzulegen. Ich denke, wir werden das in Ruhe und mit der gebotenen Sachlichkeit im Ausschuss bereden.

Insofern habe ich mich mit meiner Redezeit hoffentlich relativ kurz gehalten, Herr Präsident. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben sich nicht relativ kurz, sondern absolut kurz gehalten. - Wir treten jetzt in die Fünfminutendebatte ein. Für die Fraktion DIE LINKE hat der Kollege Grünert als Erster das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 6/1501 legt die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt vor.

Mit diesem Gesetz soll die Verpflichtung des Landes Sachsen-Anhalt zur Mitwirkung bei der Sicherstellung des störungsfreien Betriebs des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - abgekürzt: BOS - umgesetzt werden.

Zuständig für die Errichtung und den Betrieb des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist die entsprechende Bundesanstalt. Die Länder haben sich im Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verpflichtet, die Bundesanstalt bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

Im Bereich des Landes soll diese Amts- und Vollzugshilfe durch die Landesbetriebsorganisation zum Digitalfunk BOS, insbesondere durch die sogenannte Autorisierte Stelle, umgesetzt werden. Zu diesem Zweck benötigt diese Stelle Befugnisse gegenüber allen BOS im Land.

Dafür ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, da hierzu insbesondere auch die zum kommunalen Verantwortungsbereich gehörenden nichtpolizeilichen BOS, zum Beispiel Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, gehören; denn die sogenannte für den störungsfreien Funkbetrieb verantwortliche Autorisierte Stelle verfügt nicht über die spezifische Befugnis und kann im Rahmen der Fachaufsicht nicht ohne Weiteres technische Anordnungen erteilen.

Zu den einzelnen Regelungen. Entgegen der Auffassung der Landesregierung stellen aus unserer Sicht die Regelungen des § 3 Abs. 4 einen gesetzlichen Eingriff in die Befugnisse der kommunalen Ebene dar und unterliegen folglich den Regelungen des Artikels 87 Abs. 3 der Landesverfassung, da sie die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichten, taktisch-technische Betriebsstellen einzurichten.

Auch der Verweis, dass die Kommunen bereits für den analogen Funkverkehr zuständig waren, greift nicht, da aufgrund der differenzierten, nicht ver

bindlichen Regelung zum Betriebsbeginn teilweise über einen längeren Zeitraum Doppelstrukturen vorgehalten werden müssen, die zu einer erheblichen Mehrbelastung der Kommunen führen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Regelungen des § 4 bezüglich der Rechtsverbindlichkeit der durch die Autorisierte Stelle zu treffenden für den Betrieb erforderlichen technischen Festlegungen und Anordnungen lassen eine Nachprüfbarkeit durch die Kommunen unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu treffenden Standards nicht zu. Damit sind aus unserer Sicht die Durchgriffsrechte der Autorisierten Stelle auf die BOS der Kommunen verfassungsrechtlich nicht gesichert.

Im Rahmen des § 5 sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 30 % an den Kosten beteiligt werden. Bereits jetzt schon haben die Kommunen nicht die erforderlichen finanziellen Mittel, die digitalen Endgeräte zu erwerben und in die Fahrzeugtechnik zu installieren. Mal abgesehen davon, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die vorhandene Technik überaltert ist. An dieser Stelle ist die vorgeschlagene Regelung der Kostenbeteiligung nicht zielführend und verkennt die diese Mängel.